Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 15a Instruktion für Johan Adler Salvius Stockholm 1637 September 13/23
Instruktion für Johan Adler Salvius
Stockholm 1637 September 13/23
Instruktion, nach welcher sich gemäß Ihrer Königl. M:t Willen der Hofkanzler
Herr Johan Salvius bei den französischen und anderen Verhandlungen richten soll.
1.
Aus Herrn Salvius hinreichend bekannten Gründen hatte Ihre Königl. M:t eine
Zeitlang Bedenken, die französische Allianz fortzusetzen und die Ratifikation der
Wismarer Verträge zu überreichen, und erachtet es deswegen für gut, den franzö-
sischen Botschafter in der Schwebe zu halten. Weil jedoch der König von Frankreich
durch alle seine Briefe und Schreiben an Ihre Königl. M:t und deren Beamte wie auch
durch seine Botschafter und Agenten ständig auf die Ratifikation drängt, und zwar
mit vielen Versprechungen und einer Erklärung betreffend einen förmlichen Vertrag,
und weil man weiterhin tunlich merkt, daß auf seiten des Kaisers für Friedensver-
handlungen kein Ernst vorliegt, man vielmehr die Absichten dahin ausgerichtet hat,
es auf Zeit und Gelegenheiten ankommen zu lassen und alle Interessenten voneinander
zu trennen, damit man sie getrennt desto besser unterdrücken könne, und weil schließ-
lich das, was vielleicht von dem einen oder anderen Privatmann dagegen geäußert
werden kann, mehr ein privater Wunsch und eine vergebens getane Vermutung als ein
beständiger Beschluß des Feindes ist, hat infolgedessen Ihre Königl. M:t beschlossen,
die Allianz mit Frankreich zu ratifizieren, hat deswegen den vom Reichskanzler
entworfenen und in Wismar vorgeschlagenen Wortlaut reinschreiben und bekräftigen
lassen und hat ihn hiermit Herrn Salvius übersenden wollen.
2.
Wenn Herr Salvius nun den Vertrag erhalten haben wird, soll er bei Gelegenheit
dem französischen Botschafter Monsieur d’ Avaux eröffnen, daß er mit einem Eil-
boten die Ratifikation Ihrer Königl. M:t erhalten habe, die wortgetreu so laute, wie
in Wismar vereinbart worden ist, und daß ihm befohlen worden sei, zuerst dieselbe
Herrn d’ Avaux vorzulegen und hinwiederum zu bitten, die Ratifikation des Königs
von Frankreich zu sehen. Sollten die Ratifikationen auf beiden Seiten richtig und for-
mal in Ordnung befunden werden, sind mit Herrn d’ Avaux die übrigen Punkte zu
verabreden, auch wenn später etwas vorfallen sollte, was einer Erklärung bedarf.
Hierbei oder bei einer Gelegenheit, da die Verzögerung zu augenscheinlich wird,
soll Herr Salvius dies auf gebührende Weise zu entschuldigen wissen und ja nichts
anderes merken lassen, als daß die Allianz vor der Ankunft des Barons de Rorté
weggeschickt worden ist.
3.
Wenn nun d’ Avaux verlangt, die Ratifikation zu sehen, soll sich Herr Salvius
hierin nicht weigern, hinwiederum jedoch die französische Ratifikation zu sehen ver-
langen und da genau darauf achten, daß sie mutatis mutandis einander entsprechen
und in den wesentlichen Punkten einander gleich sind. Aber wenn sich d’ Avaux
weigert, seine zu zeigen oder Ausflüchte sucht, soll es Salvius nicht allzu eilig haben,
sondern den Grund zu erfahren suchen. Aber gleichwohl, wenn d’ Avaux unsere
Ratifikation zu sehen verlangt, zeige man sie ihm und nehme sie jedoch wiederum
zurück.
4.
Sollte während der Ratifikationsverhandlungen das zur Sprache kommen, was in
des Herrn Salvius Brief vom 26. August gemeldet wird, daß d’ Avaux meint, in
Wismar sei nichts beschlossen, sondern bloß projektiert worden, weswegen nichts
ratifiziert werden könnte, cum non entis nulla sint accidentia, kann Herr Salvius
antworten, solches sei mehr scholastisch gesagt, als daß man sich an solche Regeln zu
binden brauchte. In Wismar sei alles förmlich verhandelt und abgefaßt worden, aber
St. Chamont hätte nicht die Vollmacht gehabt, den Kaiser zum Feind zu erklären,
auch nicht der Krone Schweden ein höheres Jahressubsidium als 200 000 Reichstaler
zu geben. Obwohl er meinte, die Versicherung abgeben zu können, daß es seinem
König, wenn er daran erinnert würde, genehm sein würde, so konnte dies nicht unter-
schrieben werden, aber es wurde zur Berichterstattung mit der Empfehlung entgegen-
genommen , daß es beschlossen sein sollte, sowie der König von Frankreich seine Zu-
stimmung erteilt habe. Deswegen konnte I. Königl. M:t solches in keiner Weise än-
dern , hat es vielmehr für gut gefunden, die Ratifikation so zu übersenden, wie sie schon
im Vorjahr gleich nach der Ankunft des Reichskanzlers konfirmiert und bestätigt
wurde. So scheinen auch die anderen Vorschläge, die Allianzen hier abfassen zu lassen
und sie dem jetzigen Zeitpunkt anzupassen, einige andere Bedenken mit sich zu bringen.
5.
Nachdem dies auf diese Weise praeliminariter abgewickelt und die Neigung zum
Vollzug der Allianz vernehmlich geworden ist, soll Salvius weitere Besprechungen in
Angriff nehmen, um einige Punkte der Allianz zu klären. Vor allem ist es der
Artikel 11 der Allianz betreffend die Subsidien, in dem vier Dinge zu beachten sind:
1. daß der Subsidienrückstand vom Jahr 1632 erlegt wird, 2. daß die beiden Termine
des Vorjahrs, Oktober und April, bezahlt werden, wie auch gleicherweise das
Subsidium dieses Monats Oktober, 3. daß Bezahlung und Erlegung in Reichstalern
oder in deren vollem Wert und nicht in Franken erfolgen, 4. daß dies in Hamburg
oder doch in Amsterdam ohne Kürzung geschieht.
Die Billigkeit dieser Wünsche ist leicht zu beweisen. Das erste wurde zuverlässig
und oft versprochen, und ein beträchtlicher Teil wurde bereits geliefert.
Das zweite kann mit Fug nicht verweigert werden, alldieweil alles, wozu uns die
Allianz verpflichtet, von uns zur merklichen Entlastung Frankreichs erfüllt wurde,
indem wir nicht nur gegen den Feind vorrückten, sondern auch alle seine Kräfte auf uns
zogen, und nichts hat uns mehr behindert, die Ratifikation zu übersenden, als zu sehen,
daß man auf französischer Seite mit dem Kölner Konvent weiter gegangen ist, als eines
Verbündeten Recht einzuräumen scheint, so daß die Schuld nicht so sehr bei uns als
bei Frankreich liegt.
Das dritte ist billig, da auf der Grundlage der üblichen Münze und gemäß Reichs-
talerwert verhandelt worden ist, was durch Münzverringerung zum Nachteil des Ver-
bündeten und in eine tatsächliche Minderung des Subsidiums zu ändern nicht ohne
Verletzung des Bündnisses geschehen kann. Das vierte ist den Verträgen gemäß und
bleibt dem Wunsch und Belieben I. K. M:t anheimgestellt.
6.
In gleicher Weise bedarf der Artikel 15 einiger Erklärung. Bei den Friedens-
verhandlungen nämlich, wo des Ortes Erwähnung getan wird, ist Köln mit folgenden
Worten eingesetzt: Locus eligatur utrique parti commodus et tutus, qualis pro prae-
sente rerum statu videtur esse Colonia. Und Frankreich hat nicht nur diesen Ort
befürwortet, sondern auch bei uns nachdrücklich angesucht, ihn zu besuchen; indessen
ist dieser Ort, wenn wir die Dinge richtig betrachten, für uns weder sicher noch bequem,
weswegen Herr Salvius sich bemühen soll, den Effekt dieses Artikels zu ändern und
zu erklären. Will nun d’ Avaux auf Grund des Artikels an Köln festhalten, kann
Herr Salvius gegen ihn auf Grund des Artikels einwenden, daß dieser Ort keines-
wegs absolut angenommen ist, sondern bloß vorschlagsweise und entsprechend Zeit und
Gelegenheit genannt zu sein scheint. Wenn jedoch d’ Avaux an Köln wegen anderer
Bequemlichkeiten und Gründe festhalten will, hat Herr Salvius zuerst auf die Un-
sicherheit der Unsrigen in und außerhalb der Stadt hinzuweisen; weil weiterhin der
Papst Leiter der Verhandlungen sein soll, und obwohl wir nichts anderes offener sagen
könnten, als daß er unter den katholisch-römischen Königen und Fürsten der bequemste
zum Unterhandeln ist, so steht uns dennoch nicht zu, uns dort hineinzumischen oder mit
ihm in irgendeine Verbindung zu kommen. Deswegen würde es uns auch sonderlich weder
zur Ehre noch zum Nutzen gereichen, wenn wir uns darein finden ließen, insonderheit
weil der Ort selbst, wie schon gesagt, uns weder bequem noch hinreichend sicher ist.
Da jedoch Herr d’ Avaux, wie aus des Herrn Salvius Brief ersichtlich, selbst fol-
genden Vorschlag gemacht hat, daß der Kaiser, der König von Frankreich und Spa-
nien in Köln unterhandeln, unsere Königin und der Kaiser samt seinen Anhängern in
Hamburg, und daß nur die Königin die ihrigen bei den Botschaftern Frankreichs in
Köln und der König von Frankreich die seinigen bei unseren Botschaftern in Hamburg
habe, durch die man sich gegenseitig verständigen und die Vertragsverhandlungen
zugleich entweder abschließen oder unterbrechen und abbrechen würde, so will I.
Königl. M:t, daß Herr Salvius sich auf diese Weise mit d’ Avaux einige. Für den
Fall, daß hierüber Erörterungen stattfinden, wird Herr Salvius nach eigenem Be-
finden Argumente finden, um unseren Intentionen Recht und Gerechtigkeit zu sichern.
7.
So kann auch Artikel 5 der Allianz eine Erörterung betreffend die Satisfaktion
der beiden Kronen ergeben und verursachen, wobei Ihre Königl. M:t für diesmal nicht
so sehr will, daß Herr Salvius irgendeine Erklärung abgeben oder entgegennehmen
soll, aber trotzdem zu erfahren versuchen möge, ob sich der König von Frankreich nicht
verpflichten wollte, Ihrer Königl. M:t bei der Gewinnung Pommerns beizustehen.
Wenn solches erreicht werden könnte, ohne Entsprechendes dem König von Frankreich
betreffend Lothringen oder etwas anderes dieser Art zuzusichern, wäre es gut, daß
Herr Salvius eine Erklärung und Obligation entgegennähme. Wenn jedoch die
Obligation wechselseitig sein soll, ist es besser, im Bereich der Erörterungen zu ver-
bleiben und nur die Intention zu ergründen, wie weit man gehen kann und will, und
weiterhin gelegentlich darüber zu verhandeln.
8.
Gleicherweise sind Gespräche über die Restitution deutscher Fürsten und Stände zu
führen, um zu erfahren, welcher Restitution der König von Frankreich als für seinen
Status nützlich erachtet und für welche er etwas zu tun beabsichtigt und für welche
nicht; und dies alles als Vorbereitung für die vorgeschlagenen englischen Verhandlungen
in Hamburg. Aber so ist hierüber ohne Beschluß und Resolution nur gesprächsweise
zu verhandeln und vorzugehen und die Sache von Salvius so vorsichtig zu führen, daß
der Franzose nichts anderes merkt, als daß man die Restitution aller anstrebt. Aber
findet sich der eine mehr als der andere verpflichtet, ist doch wohl die Restitution des
Status des alten Reichs für alle benachbarten Reiche und Republiken die beste Sicherheit.
9.
Außerdem soll sich Herr Salvius die Punkte vornehmen, die der Reichskanzler am
10./20. März 1636 an St. Chamont in Wismar übergeben hatte, um für sie eine
Resolution des Königs von Frankreich zu erwirken, nämlich Bescheid und Versiche-
rung zu fordern betreffend die eventuelle Reservation von Mainz und Worms unter die
Krone Schweden, betreffend die vom verstorbenen König und vom Reichskanzler
namens Ihrer Königl. M:t an wohlverdiente Personen und Städte verliehenen Schen-
kungen , betreffend die Freilassung des Herrn Feldmarschalls Gustaf Horn und
schließlich betreffend die Freiheit und Konservation von Benfeld, Dachstein und
mehreren anderen noch erhaltenen Orten im Elsaß. Und Herr Salvius soll diese
Punkte so streng und ernst zur Resolution vorantreiben, so viel er nur kann, und das,
was zu erreichen ist, in die Form von Erklärungen und Verträgen bringen; aber da
er trotzdem deren Ablehnung nicht zu einer Verhinderung der Ratifikation
werden lassen soll, so soll er sie aber auch nicht fallenlassen, sondern das nicht zu Er-
wirkende ad referendum nehmen und gleicherweise sie nochmals d’ Avaux seinem
guten und geneigten Bericht empfehlen, alles so für günstigere Zeiten aufrechter-
haltend .
10.
Sollten die Gespräche über die Subsidien und über Köln einen solchen Verlauf
nehmen, daß sie nicht abgeschlossen und nicht auf die hier beschriebene Weise abge-
wickelt werden können, soll Herr Salvius die Angelegenheit mit guter Vertröstung ad
referendum nehmen, das gleiche von d’ Avaux erbitten und mit der Aushändigung der
Ratifikation innehalten. Aber wenn man sich über diese zwei Posten, die Subsidien
und Köln, einigen und darüber ein Instrument aufsetzen kann, erachtet Ihre Königl.
M:t die übrigen Punkte nicht von der Wichtigkeit, daß sie etwas verhindern
sollen, sondern will in diesem Fall, daß Herr Salvius die Ratifikation Ihrer Königl.
M:t d’ Avaux aushändigt, von ihm wiederum diejenige des Königs von Frankreich
entgegennimmt und sie bei guter Gelegenheit und Sicherheit hierher übersendet.
11.
Falls sie sich über die oben erwähnten Nebenpunkte einigen könnten, wäre es gut,
gemeinsam ein instrumentum publicum darüber aufzusetzen und alsbald von beiden
Seiten ratifizieren zu lassen.
12.
Wenn nun die Allianzangelegenheit vorangeht und die Ratifikationen übergeben
sind, soll Herr Salvius mit Macht darauf drängen, daß die Geldbeträge, die kraft des
Bündnisses vom vorherigen und von diesem Jahr noch rückständig sind, zur Genüge und
zusammenhängend überwiesen werden, sich bemühen, alles, was er bekommt und
nimmt, Herrn Sten Bielke bekanntzugeben, und in dessen Auftrag nach Stettin
24.000 Reichstaler und nach Stralsund an Hallenus 8.000 Reichstaler zum Unterhalt
der Garnisonen in Vorpommern überweisen, das übrige jedoch zu Ihrer Königl. M:t
Verfügung zurückbehalten, die umgehend eintreffen wird, sowie Ihre K. M:t ver-
nommen hat, welche Summe übriggeblieben ist. Sollte geschehen, daß die Ratifikationen
nicht überreicht werden könnten und trotzdem eine Hoffnung bestände, etwas von den
Subsidien zu erhalten, soll Herr Salvius darauf hinarbeiten, so viel er kann, und das,
was er in die Hände bekommt, so verteilen und zurückbehalten, wie oben gesagt
ist.
13.
Daneben muß Herr Salvius desgleichen fleißig darauf achthaben und alle bisher
eingeleiteten und betriebenen Friedensverhandlungen mit dem Kaiser und seinen An-
hängern richtig wahrnehmen, damit sie keineswegs versäumt und ganz beiseite ge-
schoben werden, soweit sie angeboten werden und gleichwohl nicht irgendwie dem
französischen Bündnis widersprechen; deswegen wünscht Ihre Königl. M:t, daß
Herr Salvius hierbei auf folgende Weise vorgeht: Vor allem ist sorgsam darauf zu
achten und zu prüfen, ob dieses französische Bündnis irgendwelchen Effekt haben kann,
und zwar ohne Verzug, oder ob es bloß eine französiche Laune mit vielleicht gegen-
teiliger Wirkung ist. In dem Fall, daß man sich entweder ziert oder sich solche
Hindernisse einstellen, daß keine Anzeichen zum Vollzug sichtbar werden und
ein langer Aufschub wahrscheinlich wird, soll Herr Salvius mit d’ Avaux im Zustand
des Verhandelns verweilen und nichtsdestoweniger, soweit es mit Reputation und guten
Gründen geschehen kann, die Verhandlungen mit dem Kaiser nähren, ja vorantreiben,
und zwar mittels des Vorschlags des Herzogs Franz Albrecht von Sachsen-
Lauenburg, insbesondere wenn Herzog Franz Albrecht selbst oder jemand anders
mit der Vollmacht des Kaisers nach Hamburg kommt, um mit Herrn Salvius zu
verhandeln und im geheimen abzuschließen. Im gleichen Fall soll auch Herrn Sten
Bielke anbefohlen werden, die Verhandlungen mit Markgraf Sigismund in Gang und
unabgebrochen zu halten. In diesem Fall soll sich Herr Salvius nach dem beigefügten
Memorial richten, inwieweit er sich in gleiche Unterhandlungen einlassen soll.
Er braucht auch nicht so sehr sorgfältig darauf bedacht zu sein, daß die Verhandlungen
bis zum letzten geheimgehalten werden, vor allem wenn er findet, daß für einen Er-
folg gute Anzeichen vorliegen. Im ganzen sollen also seine Bemühungen darauf aus-
gerichtet sein, durch die Allianz die Kaiserlichen zu einem guten und reputierlichen
Abschluß zu bewegen und, wenn sich dies bestimmt nicht machen läßt, den Franzosen
durch seine Friedensverhandlungen zum Vollzug der Allianz anzueifern. Und sollte
es zu guter Letzt geschehen, daß mit dem Kaiser ein Frieden geschlossen wird, wird
es des Herrn Salvius Sache sein, unsere Aktionen zu rechtfertigen, soweit er es eben
vermag.
14.
Aber wenn es geschehen sollte, daß die Allianz mit Frankreich geschlossen wird
und die Ratifikationen ausgehändigt werden, soll er die Friedensverhandlungen
zwar voll und ganz fordern und sie grundsätzlich billigen, aber am Schluß den Feind
auf allgemeine Verhandlungen verweisen, die mit beiden Kronen geführt werden müssen,
mit Schweden und Frankreich, und zwar entsprechend der Allianz. Hierbei wäre
Ihre Königl. M:t zu entschuldigen, daß sie bisher Frankreich in der Hoffnung hin-
gehalten habe, beim Kaiser und seinen Anhängern irgendeine Bereitwilligkeit zu Ver-
handlungen gefunden zu haben. Aber da dies mißachtet und übergangen worden sei,
soll er darlegen, daß Ihre Königl. M:t voll und ganz weiterhin im Sinne habe, zu
verhandeln und diesem Kriege abzuhelfen. Aber da nun die Allianz mit Frankreich
ratifiziert ist und sie sich so verpflichtet hat, gleichzeitig Krieg zu führen und zu
verhandeln, soll für diese Fälle mit d’ Avaux vereinbart und vorgeschlagen werden,
daß man mit Schweden in Hamburg und mit Frankreich in Köln verhandele, und
zwar so, daß Frankreich seinen Mann bei den schwedischen Kommissaren und Schwe-
den seinen bei den französischen habe. Hierüber ist ja nach Venedig geschrieben und
dessen Vermittlung angenommen und anerkannt worden, wie hernach folgt.
15.
Für den Fall, daß nun die Allianz geschlossen wird und die Ratifikationen aus-
gehändigt werden, wird der Krieg fortgesetzt, so wie er am besten geführt werden und
man sich trotzdem hinfort einigen kann. Gleicherweise soll, wie im vorhergehenden
Punkt gesagt worden ist, die gesamte Friedensverhandlung zu allgemeinen und ge-
meinsamen Verhandlungen verwiesen werden; dazu muß von Ihrer Königl. M:t ein
neuer und den Dingen wie auch den Zeiten angepaßter Beschluß gefaßt werden. Damit
indes Herr Salvius wisse, wie er alles nach dem Willen Ihrer Königl. Maj. im vor-
hinein vorbereiten soll, so kommen in Betracht 1. Ort und Zeit, wo und wann verhandelt
werden soll, 2. die Vermittler, die die Parteien überreden und zusammenführen
sollen, 3. die Kommissare der beiden Parteien, 4. deren Vollmachten, 5. die Alliierten
und Korrespondierenden der Parteien, 6. deren und deren Gefolges sicheres Geleit.
Dies alles soll Herr Salvius mit dem französischen Botschafter erörtern, aber
Weiteres nicht vereinbaren, sondern nur zur Berichterstattung entgegennehmen,
das hiermit Befohlene ausgenommen.
16.
Den Ort betreffend ist es das beste, daß zwischen den Katholiken, dem Kaiser und
den Königen in Köln und zwischen I. K. M:t und dem Kaiser in Hamburg verhandelt
wird; und den Termin betreffend ist zu vereinbaren, daß er auf den gleichen Zeitpunkt
festgelegt wird. 2. Vermittler gibt es zwei, die sich uns angeboten und zu Friedensver-
handlungen angeregt haben, der König von Dänemark zu besonderen und Venedig
zu allgemeinen. Betreffend die Interposition des Königs von Dänemark kann nichts
anderes bestimmt werden, als daß sie an- und entgegengenommen werden muß, wenn
sie weiterhin angeboten und aufrechterhalten wird. Allerdings für den Fall, daß sie
hernach auf beide Kronen, Schweden und Frankreich, ausgerichtet wird, müßten,
wenn etwas mehr in dieser Richtunggeschieht, auch darüber Bestimmungen erfolgen.
Venedig bietet höflich seine Dienste an mit einer Anregung und einem Angebot
und wird vom König von Frankreich vorgeschlagen. Und da es unter den Königen
keinen gibt, der sich der Sache mehr als der König von Dänemark annimmt, ist es
wohl begründet, daß man beiden dankt und die Angebote entgegennimmt. Deswegen
hat Ihre Königl. M:t ein Schreiben an die Republik Venedig abfassen lassen, wie
die hier beigefügte Abschrift ausweist, und den Brief an Herrn Salvius geschickt,
damit er ihn an Herrn Grotius, den Botschafter Ihrer Königl. M:t in Frankreich,
zur Aushändigung an den dort residierenden Botschafter Venedigs weitersende.
Herr Salvius soll jedoch den Brief solange bei sich behalten, bis er mit d’ Avaux
einig geworden ist und die Ratifikationen ausgehändigt sind; sofern keine Einigung
zustande kommt, den Brief nicht abschicken, bevor nicht neuer Befehl von hier
eintrifft. 3. Jede Partei möge diejenigen zu Kommissaren verordnen, die ihr belieben,
allein so, daß die kaiserlichen Kommissare geradeso ihre Vollmacht unmittelbar vom
Kaiser haben wie die schwedischen von I. K. M:t, so daß Legaten mit Legaten und
Subdelegierte mit Subdelegierten verhandeln. 4. Die Vollmachten müssen so stilisiert
sein, wie es in solchen Fällen und zwischen souveränen Fürsten üblich ist. Auch kann
Herr Salvius es sich angelegen sein lassen, Abschriften von Vollmachten zu Gesicht
zu bekommen, die zwischen dem Kaiser, Frankreich und Spanien in Gebrauch sind,
um sie nach Sitte und Brauch dieser Königreiche zu stilisieren, und damit dabei des
Reichs Hoheit und Recht den anderen am besten angeglichen werden. 5. Die Alliierten
und Korrespondierenden der Parteien sind hinzuzuziehen. Die Liga gehört mit
unseren abgewichenen Verbündeten, soweit sie sich zum Feind geschlagen haben, zu den
Anhängern des Kaisers. Von uns aus werden keine Erörterungen angestellt, daß sie
dabeisein sollen. Aber wie Ihre Königl. M:t und der König von Frankreich nicht
abgelehnt werden können, so besteht doch kein Zweifel, daß man die evangelischen
Stände in Deutschland, die Verbündeten der Krone Schweden, wegschieben und auf
den Prager Frieden und deren eigene Demütigung verweisen wollte. Es ist nötig, daß
Herr Salvius hierüber mit d’ Avaux fleißige Überlegungen anstellt, was in dieser
Angelegenheit zu tun ist, wobei stets zu bezeugen ist, daß Ihre Königl. M:t nicht
diejenigen Verbündeten verlassen kann, die stetig bei Ihrer Königl. M:t verblieben
sind oder aus ihren Ländern vertrieben wurden, damit diese Angelegenheit unverändert
und bei den Interessenten in gutem Leumund bleibt. 6. So muß das sichere Geleit
entsprechend der Würde, der Sicherheit und Anwendung jeder Partei makellos und
ohne List für die Kommissare, deren Gefolge und Kuriere der beiden Parteien während
der Verhandlungen sowie zum und vom Verhandlungsort ausgestellt sein, daß beide
Parteien an beiden Orten sicher sind in bezug auf Personen, Güter, Briefe, Boten und
was mehr zu den Verhandlungen gehört. Solche sichere Geleite müssen ausgestellt
werden den Allierten und Korrespondierenden der beiden Parteien, die daran inter-
essiert sind.
17.
Über all dies und auf diese Art soll Herr Salvius mit dem französischen
Botschafter sprechen, seine Ansicht über das eine oder andere ergründen, von Geleiten
Abschriften erbitten, die für den einen oder anderen für Köln ausgefertigt worden sind,
ihn darin bestärken, auf seiner Seite die Dinge im vorhinein zu regeln, allein dies alles,
als ob es Herr Salvius aus eigenem Antrieb täte, und ansonsten alsbald Order von
I. K. M:t erwarten. Und sooft ein Zweifel auftaucht, immer hierher zurück-
fragen , und in wesentlichen Punkten stets so vorgehen, wie im obigen geschrieben
steht.
18.
Betreffend die in Frankreich begonnenen und nach Hamburg verwiesenen
englischen Bündnisverhandlungen soll Herr Salvius deren Punkte und Grundtendenzen
fleißig in Erfahrung bringen und durchforschen, so auch die Wertung, Absichten
und Vorhaben des Königs von Frankreich, auch was England damit beabsichtigt
oder beabsichtigt hat, damit man sie nicht irgendwie erraten oder erdichten müsse,
daß man vielmehr sicher gehe und sich über die Ansichten und Beobachtungen anderer
unterrichten lasse. Sodann soll Herr Salvius, wenn sich eine Gelegenheit hierzu
finden läßt, bei den englischen Ministern, insonderheit beim Agenten Averie, ein
Exemplar der Bündnispunkte einfordern, damit man hernach unsere Kommissare
richtig instruieren könne. Sonst soll er gegenüber den englischen Beamten eine besondere
günstige Einstellung zur Allianz zum Ausdruck bringen, soweit man sie im
allgemeinen würdigen kann. Und sowie man deren Grundtendenzen erfahren hat,
wären sofort von hier Kommissare dahin zu schicken, da man nicht bezweifelt, daß
der König von England sich der allgemeinen Sache und der seiner Schwestersöhne
annehmen wird, nämlich durch entsprechende Maßnahmen zu restituieren und zu
konservieren; so wird man hierin in allem billige Beschlüsse fassen. Insgesamt soll
Herr Salvius auf alle Umstände achthaben, Mißgunst vermeiden und wegschieben
und gleichwohl die Hände freihalten, so daß man weiterhin entsprechend den Um-
ständen und der Lage der Zeitläufte und Dinge beschließen kann.
Dies ist nun all das, was bei diesen Zeitverhältnissen zu beachten und voranzu-
treiben ist; sollte einiges zu besserer Unterrichtung benötigt werden und als nötig
erscheinen, wird man nach Vermögen handeln und weitere einschlägige Befehle
erteilen.
Geschehen zu Stockholm, den 13. September des Jahres 1637.