Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Konferenz der kaiserlichen und der kurfürstlichen Gesandten Münster 1645 März 27
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Münster 1645 März 27
DWartenberg II fol. 42’, 43’–52 = Druckvorlage. Vgl. ferner DKurbayern K I p. 142–
147 ( damit identisch DKurbayern spA I p. 220–229 ); DVolmar fol. 360’–367 ( Druck
Cortrejus p. 141–144 ).
Niederlage der kaiserlichen Armada bei Jankau. Mangelnde Verhandlungsbereitschaft und Aus-
flüchte der französischen Gesandten. Angebot eines Waffenstillstands an Frankreich. Annäherung
Frankreichs an die Niederlande: territoriale und finanzielle Versprechungen, Aufwertung der
Niederlande im völkerrechtlichen Zeremoniell. Schwedisch-dänischer Machtkampf mit seinen
Rückwirkungen auf den Kongreß. Vorherige Abstimmung der kurfürstlichen, insbesondere der
kurbayerischen Kontakte zu den französischen Gesandten mit den Kaiserlichen. Entlassung des
Kurfürsten von Trier.
salvaguardia für das Reichskammergericht. Grafschaft Ostfriesland strebt nach Neutralität.
Protestantischer Übergriff auf die Pfarrei Gehrden.
Im Quartier des Grafen Nassau [ Domherrenkurie ]. Vertreten: kaiserliche Gesandte ( Nassau,
Volmar ), Kurköln ( Wartenberg, Landsberg, von der Recke ), Kurbayern ( Haslang, J. Adolf
Krebs ).
Dem Wunsch Wartenbergs nach einer Unterredung folgend, beruft Nassau die Kur-
fürstlichen zur Konferenz, die um 17 Uhr beginnt, weil Kurbayern am Morgen wegen
eines Besuches bei den französischen Gesandten nicht abkömmlich war. Volmar
proponiert ein Schreiben des Kaisers an seine Gesandten aus Regensburg vom 17. März
worinnen das in Boheimb sich zugetragenes ungluck zwischen der ksl. und
der Schwedischen armada erzehlt worden
Hochfürstlichen Gnaden und Churbayerischen gedancken, was bey so
gestalten sachen zu fortsezung des friedens zu thun sein mochte, zue ver-
nehmen begert, insonderheit auch, weilen man sehe, daß so gar nichts a
parte der Franzosen auff die eingegebene replicschrifft geandtworttet werden
wolle, welches die hern mediatoren sehr perplex mache, daß sie schier nit
wissen, was hier weitter zu thun sein werde.
15–16 Ingleichen – resolution] Laut DKurbayern K I, spA I und DVolmar proponieren
die Kaiserlichen diesen Punkt erst zuletzt, nach der Aussprache über den Waffenstillstand, Kurtrier
und das Kammergericht. Dazu ist in DKurbayern näher ausgeführt: Der Graf von Ostfries-
land traut sich nämlich im Fall ksl. Einverständnisses zu, mit niederländischer Hilfe die Neu-
tralität für sein Land zu erreichen, vorbehaltlich seiner treuen Dienste bei besserem Glück der
ksl. Waffen. Der Westfälische Kreis klagt, daß die Grafschaft under der handt bloß dem
Kaiser, nicht aber in die Kreiskasse gezahlt habe, obwohl sie nach der Reichsmatrikel pro Römer-
monat 700–800 fl. erlegen müsse .
sische deputirte an umb einige resolution, daruber sie gern die churfürst-
liche vernemmen wollten.
Nach genommenem abtritt und vorgangener unterredung mit dem Pader-
hern Churbayerischen haben Ihre Hochfürstliche Gnaden in nahmen Ihrer
Churfürstlichen Durchlaucht zu Collen das votum dahin eingerichtet:
Der beschehenen communication und sonderlich des von Ihrer Kayser-
lichen Maiestät eingelangten schreibens thetten sie sich sonderbar bedancken,
mit vermelden, daß von Churbayern ihro ein schreiben fast von gleichem
inhalt eingelanget, nemblichen daß das ungluck in Boheimb zwar vor-
gangen , man aber darumb nit ursach habe, hand und fuß fallenzulaßen,
sondern werden sich hoffentlich noch wol mittel geben, den frieden fortzu-
sezen , zumalen auch der feindt selbst bey diesem treffen keine seyden
gesponnen, sondern eben wol großen schaden erlitten hette, dahero auch,
wie verlautthen wollen, der Konigsmarck
zum Torstensohn
daß in dieser action die vornembste officier geplieben.
Die mittel nun anbelangend, den frieden alhier fortzusezen und zugleich
den progressus zu sistirn, da seye das medium armistitii von Ihrer Kayser-
lichen Maiestät, Churmainz, -collen und -bayern schon lengst placidirt.
Was aber Chursachsen und -brandenburgs mainung hierin, hette man noch
nit vernehmen konnen.
Und wiewolen die necessitas selber sprechen thette, so were doch zu bedenk-
ken , obs iezo de tempore et quibus conditionibus, damit die propositio
Gallorum, warauf man vor diesem so starck getrungen, nit möge verhindert
werden. Der Waffenstillstand läßt sich am besten durch die Vermittler anbieten,
von denen man zu vernehmen hette, ob sie solches und wan zum rhatsamb-
sten befinden. Die conditiones weren pro publico et privato, in genere et
specie zu beobachten und erstlich, daß darunter nebenst dem Romischen
reich auch die andere nationes, alß Spania, Italia etc. mit begriffen, da aber
darzu ein oder der ander auß den exteris nit solte verstehen wollen, ob
solchenfalß das Romische reich nit fur sich dergleichen stillstand zu begeren
und zu acceptiren.
In privato weren die landen, denen der kriegßlast aniezo meistens auf dem
hals liegt, wol in consideration zu ziehen, daß es denselben nit unerträglich
fallen, sondern ein solches temperamentum getroffen werden moge, damit
ein stand dem andern das onus tragen helffe und es nit, gleich vor jahren mit
dem stillstandt zwischen diesem craiß und der landgraffin zu Hessen
Amalie Elisabeth Lgfin. von Hessen-Kassel (1602–1651), folgte Wilhelm V. 1637 (über sie
NDB 1 S. 237 , Brandt S. 170ff., H. H. Weber , Hessenkrieg). – Am 3. März 1638 ging
die Landgräfin mit dem Westfälischen Kreis einen Waffenstillstand ein, der zunächst bis Ende
April befristet war, dann aber weiterlief und schließlich von Amalie Elisabeth wegen neuer
Verpflichtungen gegenüber Frankreich (Vereinbarung zur Unterstützung Banèrs vom 28. April
1640) teilweise gekündigt wurde ( Förster S. 168, 199f.).
gehen möge, zumalen man dabey erfahren, daß derselbe den underthanen
schädlicher dan der krieg selbst geweßen.
Vom herrn nuncio hetten Ihre Hochfürstliche Gnaden zwarn verstanden,
daß die mediatores nit ungenaigt, in die Franzosische dieses puncten halber
zu tringen. Sie vernehmen aber, daß die herrn Kayserlichen solches nit
rhatsamb hielten, ne pacem emendicare videremur.
Dabey ihro auch die discordia legatorum Gallicorum zu gemüth ginge,
indeme gemeiniglich, was der eine gutt befindet, der ander wiederspreche,
alßo deßwegen von denselben wenig guts zu hoffen; deme doch allem
ungehindert, vermeinten, daß den sachen biß nach morgen angelangter
Franzosischer post ein anstand zu geben, demnegst durch die mediatores
die proposition zu urgiren und illa occasione zue sehen, wie von armistitio
fuglich auf die bahn gebracht werden moge.
Der Nuntius ist bereit, die Franzosen zur Einhaltung ihrer salvaguardia für das
Kammergericht zu drängen und verlangt nach Information über die Verhandlungen,
die zwischen Frankreich und dem Reichskammergericht stattgefunden hatten.
Hierbey führten Ihre Hochfürstliche Gnaden auch des graffen von Ostfrieß-
landt durch seine abgeordnete beschehenes ansuchen mit ein und ver-
mainten , daß, nachdem der graff die evacuation der Hessischen völcker
zuwege zu pringen getrawet, wan allein Ihre Maiestät dero consensum dar-
zu geben und ihrerseits von aller einlägerung und kriegslast selbige graff-
schafft befreyen würden, die herrn Kayserliche diß werck ahn Ihre Maiestät
gelangen möchten, gestalt auch sie Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht
bericht davon zu thun nicht underlaßen wollen, ob ihro belieben mocht,
deßhalber Ihrer Maiestät gleichfalß zu schreiben. Wobey sie aber auch Ihre
Maiestät zu erinnern vermeinten, daß wegen ieziger großen noth und weilen
die Hessen des graffen selbstbekhandtnus nach biß dato uber 1 800 000
reichsthaler nur ahn ordentlicher contribution auß selbiger graffschafft
gezogen, Ihrer Maiestät der graff jahrlich eine gewisse summa, gleich
Oldenburg thutt, zu erlegen, wan ye die ordinariae im reich und craiß
bewilligte contributiones tam de praeterito quam de futuro nicht zu
31 erhalten] Laut DKurbayern K I, spA I äußert Kurköln noch die Befürchtung, das
die Heßische völkher, so Ostfrißland quittiren sollen, dem Westphalischen craiß
enndlich uber den halß khommen werden. Kurbayern entschuldigt sich in der Frage mit
Instruktionsmangel: Der Westfälische Kreis wird disfals wissen, was denn thunn-, nuz-
unnd rätlich seye ( eigenhändiger Zusatz Haslangs ).
Weitters referirten Ihre Hochfürstliche Gnaden von deme contra praeli-
minaria von Gustavo verubten praeiudicio mit intrudirung eines acatholici,
nachdem der catholische parochus in ihrem stifft Oßnabruck zu Gerde
Gehrden im Hochstift Osnabrück (heute Krs. Warburg) mit altem Benediktinerinnenkloster
( Schmitz-Kallenberg S. 27, Zedler 10 Sp. 1077). Nach Auffassung der Protestanten
war die Pfarrei bereits 1624 evangelisch und seit 1625 von dem evangelischen Pfarrer Amelungius
Sartorius besetzt gewesen ( Meiern VI S. 441 ); in einer Stellungnahme der ksl. Gesandten, die
am 31. Mai 1645 den Schweden übergeben wurde, hieß es dagegen, der am 16. März 1645 ver-
storbene Pfarrer Sartorius sei katholisch gewesen, 1634 durch die Schweden vertrieben und 1636
durch die Kaiserlichen wieder eingesetzt worden ( Kurköln VI 242a fol. 256–257’); in dem-
selben Sinne intervenierten auch die französischen Gesandten mit Schreiben vom 24. Mai 1645
bei ihren schwedischen Kollegen ( ebd. fol. 252).
verstorben, und vermeldeten, daß sie deßhalber den hern nuncium pro
remedio ersucht und sie herrn Kayserliche gepetten haben wolten, zu
gleichmesigem ende die Kayserliche zu Oßnabruck zue belangen.
Communicirten ihnen demnegst das iüngst vom Churbrandenburgischen
zue Franckfurt abgelegt weit aussehendes votum.
Folgendts ist in nahmen Churbayern in proponierten haubtpunctis fast
eben dergleichen votando gemeldet
7–8 und – vorgangen] Dazu DKurbayern K I, spA I, DVolmar : Die kurbayerischen
haben gegenüber den französischen Gesandten die Türkengefahr beschworen und die schwedisch- fran-
zösische Waffenhilfe für die Protestanten getadelt, wo doch die Hugenotten von Reichs wegen
nicht unterstützt worden seien
Indes waren die Hugenotten seit 1562 durch Truppenwerbungen und Geld von Kurpfalz, Hessen,
Baden und Württemberg massiv unterstützt worden ( Ritter I S. 249f., Häusser II S. 55ff.,
133ff., Martin II S. 22, 25). Pläne, Metz durch Pfalz-Zweibrücken zu erobern, hatten dort
zu Zugeständnissen Frankreichs an die Hugenotten geführt ( Zeller II S. 63).
die Kheyserliche gesannden kheine ialousie gewinnen.
zwischen ihn und den Franzosischen heut vorgangen.
Darauf treten die ksl. Gesandten ab, unterreden sich, danken dann zunächst fur
die eröffnete gedancken und guttachten, die sie dem Kaiser berichten wollen
und bringen noch diese considerationes vor: Daß 1º quoad armistitium nit
ohne, daß von diesem puncto in ihrer haubtinstruction dergestalt ent-
halten
parte Caesaris suo modo et certis conditionibus nit außzuschlagen. Hetten
auch noch iüngsthin im December darueber specialbefelch nebenst zuge-
legter abschrifft dern underm 22. selbigen monats den Churbayerischen
abgeordneten deßhalber gegeben andwort empfangen, welchergestalt Ihre
Maiestät diesen punct mit den gesambten herrn churfursten debattiren und
alßdan ihnen Kayserlichen gesandten weittere resolution zuekommen laßen
wolten
herrn churfürstliche sammetlich zugegen, so vermeinten sie, daß man der
Kayserlichen resolution oder allerseiz churfürstlichen gesanden anwesenheit
werde erwartten müßen; underdesen zweiffelßohn von Ihrer Maiestät und
andern circa bellica und wie man sich zu verhalten ein mehrers werde ein-
langen , zumalen ihnen bey dieser quaestion an schwere difficulteten zu
gemuth gingen und 1. daß, wie zue besorgen, der effectus so wenig bey
den Franzosen alß Schweden, sonderlich der zeit und coniuncturn, werde
zu erheben sein, 2º daß die Franzosen und Schweden das aug auf die bevor-
stehende campagna geschlagen. Dies geht aus der Erklärung des französischen
Residenten im Haag
Godefroy comte d’Estrades ( 1607–1686 ), 1637 außerordentlicher Gesandter in London,
1637–1639, 1644, 1646, 1650 im Haag, 1661 wieder in England, 1672 und 1673 Gouverneur
von Wesel und Maastricht, 1639 conseiller d’Etat, 1675 maréchal de France ( über ihn Rott
S. 923f., Correspondence d’Estrades S. I–XIII, Chéruel I S. 924, Nouv. Biogr.
gén. 15 Sp. 569f., Zedler 8 Sp. 2005f. ).
Kopie in Kurköln VI 242a fol. 132–133. d’Estrades handelte auf Empfehlung Serviens und
nachdem die Generalstaaten von der bevorstehenden Rangerhöhung der Kurfürsten am Kongreß
erfahren hatten ( Correspondence d’Estrades S. 227f., 233, Nég. secr. I S. 241, II, 2
S. 16 ). Vgl. auch Poelhekke S. 179–181.
reich an die Niederlande vom 4. März
Übergeben durch d’Estrades am 13. März 1645 ( Aitzema V S. 4, vgl. Correspondence
d’Estrades S. 244f. ). Bereits unter Richelieu war dem Statthalter Friedrich Heinrich von
Oranien, der nach Reichsrecht nur Graf war, der Titel „Hoheit“ statt „Exzellenz“ gegeben
worden ( Geyl S. 3, Japikse S. 166, Aitzema V S. 5 ).
niederländischen Gesandten des Exzellenzprädikat, die erste Visite und die Behand-
lung pro testa coronata zugesagt und die Niederlande zur Abordnung nach hier
aufgefordert hat mit dem anhang, wie sie verhofften, diesen sommer ihre
hostes communes dahin zu pringen, daß sie den frieden von ihnen schon
erbetthen wurden […].
3º. Habe auch der duca di Orleans
schreiben zum krieg animirt
Das Schreiben des duc d’Orléans ist erwähnt in Kurköln VI 242a fol. 134’, es fehlt aber in den
offiziösen Korrespondenzsammlungen ( Chéruel , Nég. secr. , Correspondence d’ Estra-
des ): d’Orléans stand im Zentrum der Adelsopposition gegen Mazarin, seine Handlungen waren
nicht staatsoffiziell ( Bailly S. 104 ).
Franzosische gesandten alhier gute wortt geben, daß sie gleichwol den
frieden, masen die intention in Franckreich seye, eben so bald nit machen
werden […].
4º. Seye der außwerttigen coronen und des reichs interesse underschiedlich,
also daß ahm effectu eines armistitii derzeit sonderlich sehr gros zu zweiff-
len .
Zum zweytten proponirten punct seye ihnen sehr leid, daß sie beschuldiget
werden wolten, alß wan sie nit gern sehen, daß von den mediatoribus in die
Franzosen umb ihre proposition und andwort auf die replicschrifft getrun-
gen würde. Und seye der, welcher es den herrn nuncio vorpracht, gar ubel
informirt gewesen, und dergleichen von ihnen gar nit herkomme. Und
erwehnte der Volmari, daß der Savedra dieser tagen bey ihme gewesen und
gefraget, was doch circa tractatus pacis vorginge, und daß er nit der mai-
nung , daß iezo so starck in die Franzosen deshalber zu tringen. Und habe
er Volmari ihme hinwieder angedeuttet, es habe zwar solches seine conside-
ration , auf diese weiß aber säße man hier ganz umbsonst; welches dem-
ienigen , was von ihnen beym herrn nuncio außgeben, ganz contrari, und
müst es vom Savedra herkommen. Es wolten sich aber Ihre Hochfürstliche
Gnaden und die herrn Churbayerischen versichern, daß wan sie dergleichen
resolution von sich geben, sie solches sine praevia communicatione mit den
herrn churfürstlichen und ohne deren consenß nit thun würden; und haben
sich beyde Kayserliche sehr ungedultig uber den Savedra bezeigt und Ihre
Hochfürstliche Gnaden ersucht, diese ungleiche impression dem herrn
nuncio zu benehmen.
Ad 3. wegen des Kayserlichen cammergerichts vernehmen sie gern, daß
deßwegen die remonstration von Ihrer Hochfürstlichen Gnaden beym herrn
nuncio beschehen und derselbe ubernommen, das werck bey den Franzosen
zu urgiren. Von ihnen seye es biß dato underlaßen, weilen sie seitterher bey
den mediatoribus nit gewesen, auch immerdar befelchs vom Kayserlichen
hoff erwarttet hetten. Und wolten sie nun die begerte copias, dem hern
nuncio zu ubergeben, Ihrer Hochfürstlichen Gnaden zuschicken.
Viertens wolten sie wegen des pastors zu Gertha im stifft Oßnabruck den
Oßnabruckischen Kayserlichen zuschreiben, zumalen es eine ganz billiche
und das gewissen concernirende sach seye .
Sie geben die Meldung der ksl. Gesandten in Osnabrück weiter, wie weit es nemb-
lich mit reiection des konigs in Dennemarcks von der interposition
Kg. Christian IV. von Dänemark, 1641 bei den Präliminarverhandlungen als Mediator vor-
gesehen , übte seine Vermittlungstätigkeit zwischen Kaiserlichen und Schweden in Osnabrück
jedoch nur von Juli 1643 bis August 1644 aus. Er mußte sich aus dieser Position zurückziehen,
weil er sich nach dem Überfall Schwedens auf Dänemark am 22. Dezember 1644 mit einem der
Kontrahenten im Kriegszustand befand ( Lorenz S. 35–38, Schäfer S. 608ff.).
den friedenstractaten kommen und die Schwedische sich, imgleichen wegen
admission der republica zu Venedig, zum mediatorn
25 heraußgelaßen] In DKurbayern K I, spA I noch zusätzlich: Nach Auskunft der ksl.
Gesandten in Osnabrück wollen die Schweden den dänischen König deshalb nicht zum Vermittler,
weil er Schweden mißgönnt, durch Pomeren ein reichsstandt zu werden, und hetten beede
Schwedische gesannden spöttlich gegeneinander gelachet, alß wann sy zu verstehen
geben wolten, sy werden wohl in gedachtem Pomern domini absoluti verbleiben.
Sonsten hetten sie auch aviso, daß die tractaten zwischen Dennemarck und
Schweden, wie die Franzosen außgeben, sich zerschlagen und daß die
coniunction
Während des schwedisch-dänischen Machtkampfes um das „dominium maris baltici“ bildete sich
bei gleichzeitiger niederländisch-schwedischer Annäherung ein Gegensatz zwischen Dänemark
und den Vereinigten Niederlanden heraus. Vgl. dazu Lorenz S. 33f., 53f., 203–206, Geyl
S. 25f.; zur Rolle Frankreichs im Haag Aitzema V S. 2–4.
5 000 man zue werben, umb die Spanier desto kräfftiger anzugreiffen.
Waruber die Hollanderprovincien under sich selbst differentes geweßen,
indem etliche, ob der prinz von Oranien
Friedrich Heinrich von Nassau-Oranien (1584–1647), Statthalter der Vereinigten Nieder-
lande (über ihn Woordenboek I Sp. 898–902), suchte sich damals stärker an Frankreich
und England anzulehnen (Heirat seines Sohnes Wilhelm II. mit Mary, Tochter Karls I. Stuart)
und rief dadurch die Opposition der niederländischen Provinzen, besonders Hollands hervor, das
eher gegen Dänemark als mit französischer Hilfe gegen die Spanischen Niederlande fechten wollte
( Geyl S. 2–4, 12f. 26–28, 424f., Japikse S. 164–166, 180–186, Correspondence
d’Estrades nrr. 103–105 S. 226–255). Pläne, dem Oranier das Herzogtum Geldern zu ver-
mitteln , bestanden auf spanischer Seite und wurden von dort Friedrich Heinrich nahegebracht
( Correspondence d’Estrades S. 231f., 242f.).
pro negativa, die andere provintz aber pro affirmativa geschlossen; und
jenes darumb, weilen sie suspect haben, daß Franckreich dem prinzen
zum herzogthumb Geldern zu verhelffen versprochen und dagegen von den
Hollandern Mastricht
Stadt und Festung im Herzogtum Limburg der Spanischen Niederlande, kam 1648 zu den
Generalstaaten. Die Stadt war 1632 von Friedrich Heinrich von Oranien eingenommne worden
und stand damals den ksl. Truppen feindselig gegenüber. Vgl. Correspondence d’Estrades
S. 249, APW [ II A 1 S. 299 ] ).
Egmondt
Gf. Lodewijk van Egmont (1600–1654), achter Graf von Egmont, Ritter des Ordens vom
Goldenen Vlies, Kammerherr Kg. Philipps III. von Spanien, schloß sich 1632 einer Adelsver-
schwörung gegen Spanien an, floh 1634 deswegen außer Landes nach Paris; seine Ansprüche auf
Geldern können nur nominell gewesen sein ( Dek S. 60–63, Woordenboek III Sp. 339).
gehabte documenta und actiones ubertragen worden.
Was die hern Churbayerische in ihrer relation vermeldet, daß von den
Franzosen abermal wegen des churfürsten zu Tryer anregung gethan, da
mochten sie unverhalten, daß deßhalber ahn Ihre Kayserliche Maiestät, ob
nemblich er ad locum aliquem tertium et quo modo zu pringen, underschied-
lich geschrieben, einige resolution aber darauf nie empfangen. Und seye
sonst diese petition soviel mehrers zu verwundern, da man doch wisse, daß
sie von Paris befelch bekommen, diese quaestionem mehrers nit zue
moviren, sondern ad rem ipsam et propositionem zu schreitten.
Zudeme so wisse man, wan ihnen schon in dem, was sie begehren, gewill-
fährt , daß doch wieder newe sachen, nur zeit damit zu gewinnen, begert
worden.
Welches dan daraus genugsamb erscheine, daß sie anfangs praesentiam
collegii electoralis begert und, wie solches bewilliget, auf die deputation
gefallen, alß dieses nachgeben, auff gegenwart aller stende getrungen und
folgendts, nachdem man auch deßhalber sich erklehrt, daß ein yeder er-
scheinen möcht, mit dem ungereimbten petito wegen der mediatstende her-
furkommen , undt was dergleichen mehr.
Die Befassung mit dem Kurfürsten von Trier würde viel Zeit kosten, zumaln erst-
lich de loco et modo transferendi verglichen und ante omnia mit deme, in
deßen custodi und protection er geliffert werden solte, gehandlet werden
müste.
Letztlich hetten sie nothwendig zu erinnern und zu begehren, daß, wan
künfftig einige sachen bey den Franzosen oder Schweden zu proponirn,
man solches zuvor mit ihnen Kayserlichen communiciren mochte, damit
allerhand confusiones verhuttet würden, inmaßen sie dan in instruction und
befelch hetten, alles mit den hern churfursten gesandten verträwlich zu
communiciren, masen dan auch von ihnen bißherzu yedesßmalß beschehen.
Wegen Ostfrieslandt haben sie sich mit den Curcolnischen voto vergliechen
und wollen alles an Ir Kayserliche Maiestät gelangen lassen.