Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
36. 19. Sitzung des Städterats Osnabrück 1646 März 10
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Osnabrück 1646 März 10
Nürnberg S I L 203 Nr. 19 fol. 41–44’ = Druckvorlage; Strassburg AA 1144 fol.
53’–58; Esslingen „tomi actorum Bd. IV fol. 67–71’; Lübeck Senatsakten Reichsfriedens
schlüsse 24 o. F.; vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.
Bericht der Deputation nach Münster: städtische Differenzen beim Handelsbedenken; Auseinander-
setzung mit Kurmainz über Zölle; schleppende Beratungen im münsterischen Städterat über schwe-
dische Replik. Präzedenzstreit mit Reichsrittern. Brandenburgisch-kulmbachisches Bedenken. Erz
bischöflich-bremische Intervention gegen Stadt Bremen.
Anwesend: Straßburg, Lübeck, Bremen auf der Rheinischen, Eßlingen und Lindau auf der Schwä
bischen Bank.
Directorium. Es seye dieser convent angestellet, umb zu vernehmen, wie
der herrn deputirten verrichtung zu Münster abgeloffen seye. Zweifele nicht,
sie werden geneigt sein, selbige zu eröffnen.
Lübeck referirt: Nachdem sie sich verschienenen mittwochs 8 tag auf die
raiß begeben und donnerstag zeitlich zu Münster eingelangt, hetten sie selbi-
gen tag noch das creditiv dem Cöllnischen directorio
Constantin von Lyskirchen, Herr zu Dransdorf (gest. 1670), aus dem bürgerlichen Zweig der Lys-
kirchen, nach 1639 mehrmals Rentmeister und insgesamt elfmal Bürgermeister, von Dezember
1645 bis 27. Juni 1646 kölnischer Primargesandter auf dem Kongreß; eine seiner Schwestern
verheiratet mit dem Sohn des kaiserlichen Kriegsrats Hermann von Questenberg (A. Fahne I
S. 251–254, 282–284; Paul Trippen: Zur Geschichte der beiden kölnischen Geschlechter von
Lyskirchen. In: Beiträge zur kölnischen Geschichte, Sprache, Eigenart, hg. v. Verein Alt-Köln
Bd. 1 (1914/5), S. 175–186; M. Josef Gürtler: Beiträge zur Geschichte der Kölner Edel-
familie Lyskirchen. Ebd. Bd. 2 (1915–17), S. 59–86; Begegnung mit den Lyskirchen. Gemälde
im Haus der Rheinischen Heimat erzählen. In: Der Neue Tag [Köln] 11. August 1936 Nr.
221). Dr. Gerwin Meinertzhagen, aus altem Patriziergeschlecht (genaue Lebensdaten unbekannt),
1630 Ratsherr, 1632 Syndikus, zahlreiche Gesandtschaften im städtischen Auftrag, von Dezember
1645 bis 27. Juni 1646 auf dem Kongreß, ein Mann von großer Beredsamkeit, 1632/3 vorüber
gehend, ab 1640 endgültig ordinarius primarius Professor an der Kölner Universität ( Chr. v. ’ Stramberg: Das Rheinufer von Coblenz bis Bonn [Rheinischer Antiquarius III 13], Coblenz
1867, S. 121–123; A. Fahne I S. 271; W. Beemelmans: Wissius S. 29, 45, 61; E. H.
Kneschke VI S. 219).
anstellung einer zusammenkunfft ansuchen laßen und darauf zur antwort
bekommen, daß selbige, wegen eingefallenen posttags auf folgenden sonn-
abend verschoben werden müste. Am freitag hetten sie sich wiederumb
anmelden laßen, seye aber schlechte antwort darauf erfolgt, deßwegen sie
verursachet worden, unerfordert zu denen Cöllnischen zu gehen und umb
beschleunigung des werks zu bitten, weiln diese deputation anderst nicht
dann wol gemeinet, solches gestalt auch von ihnen verhoffentlich werde an-
gesehen und aufgenommen werden.
Samtags darauf seye von ihnen der vortrag geschehen und auf 3 membris
bestanden : 1. In puncto commerciorum, wie man sich darinnen eines ge-
wissen aufsazes zu vergleichen hette? 2. Was dißorts super prima classe
replicae Suecicae für gedanken gefallen? 3. Auf etlichen nebenspuncten, so
alhier vorkommen und mit ihnen zu communiciren, in hoffnung, sie werden
künfftig auf begebende fäll dergleichen auch thun und herüber kommen.
Hierauf seyen sie ad punctum commerciorum und ad singulos numeros
selben memorials geschritten, iene aber habens ad deliberandum angenom-
men. Als es nun montags und dienstags zur conferenz ankommen, hetten
sich alßbald difficulteten, die sonderlich der Augspurgische
Dr. Johann von Leuxelring, von 1636–1639 Stadtkanzler in Augsburg, erhält für gute Dienste
auf dem Regensburger Kollegialtag einen Garten aus städtischem Besitz, seit Oktober 1637 Ge-
sandter der Stadt am ksl. Hof, im September 1645 mit dem städtischen Sekretär Johann Georg
Dirr nach Münster abgeordnet, Verfechter extrem katholischer Positionen auf dem Kongreß.
Seine Entlassung aus städtischem Dienst Ende März 1649 beruht sicherlich auf dieser seiner
Haltung und der neu eingeführten Parität. Über Herkunft und späteren Verbleib ist nichts be-
kannt (P. v. Stetten II passim; L. Lenk).
der wort „in ecclesiasticis et politicis“, daß alles ad annum 1618 zu richten,
ereignet. Worauf die rationes, warumb diese clausul hineingerukt worden,
angezeigt, daß nemlich dieser aufsaz principaliter die anseestätte betreffe,
welche beym puncto restitutionis eben sowol als andere interessirt und deß
wegen nicht zu übergehen, zumaln weiln ihrer sonst nirgends gedacht und
die commercia nicht sicher gehen können, wann die hospitia und receptacula
derselben nicht in gutem stand erhalten werden. Illi: Dieser punct laufe in
die gravamina ein oder könne in ein absonderlich memorial gebracht wer-
den. Worauf replicirt, weiln die cronen den punctum commerciorum in der
1. class berührt, als könne es dabey verbleiben.
Bey dem paß, die abführung der guarnisonen in den frontier stätten und
vestungen betreffend, habe Augspurg obtiniren wollen, es seye derselbe
Ihrer Kayserlichen Majestät anheimb zu stellen. Deme geantwortet worden,
die reichsstätte seyn sowol als andere stände sui juris, und das widrige kein
votum, so einem stättischen anstehe . Im übrigen hetten sie etliche neben-
monita, wie das concept außweise, hineinruken und ad dictaturam bringen
laßen, hernach in pleno wiederumb verleßen und approbirt. Worauf es in
Lateinischer sprach wegen der herrn Franzosen transferirt worden. Doch
habe man der catholischen dissensum durch eine clausul, wie zu end des
memorials zu ersehen, anhenken müßen
Der Passus lautet: Und dieses ist der sämbtlichen frey und reichs, auch Anseestätt ein-
helliges guetachten und erklärung über den puncto commerciorum. Dabey gleichwol
der anwesenden catholischen freye und reichsstätte Cöllen, Aach und Augsburg und
von diesen vertrettenden etlichen übrigen stätte, pottschafften und gesandten bey dem
ersten punct insoweit dissentiret, als selbiges irer in puncto amnistiae et religionis ge
führten absonderlichen mainung zuwider lauffen möchte ( Bedenken in RK FrA , RK ) 92 VIII
fol. 38–41 nr. 1092; Köln Köln und das Reich 259 Mappe Februar, Strassburg AA 1143
fol. 12–13’, ohne Zusatz).
votum geführet, habe er, der Lübekische, ihme gesagt, es könne wohl sein,
daß die catholische mit ihme selbst different seyen. Komme ihm frembd vor,
daß man sich seinetwegen so lang aufhalte, da doch sein votum für kein
catholisch votum zu halten. Neun theil seyen zu Augspurg evangelisch und
nur der zehende catholisch. Der magistrat selbsten möge leiden, daß die
evangelische restitutionem suchen. Und seyen die jura religionis und privi-
legia dem raht und bürgerschafft gemein, wann also die burger darein nicht
consentiren, seye es für kein catholisch, sondern ein separat votum zu halten
und darwider zu protestiren, maßen auch anno 1643 zu Frankfurt von Chur-
sachsen und Brandenburg geschehen. Der raht seye allein temporarius, und
begehre man restitutionem in statum anni 1618
Für das zu neun Zehnteln protestantische Augsburg galt der Leonberger Akkord von 1635, der der
Stadt einen rein katholischen Rat oktroyierte und nur den katholischen Gottesdienst zuließ. Zu den
konfessionellen Verhältnissen in Augsburg J. J. Moser TS XLI S. 76–136; Kampf der Augs-
burger Protestanten um Parität im Stadtregiment bei P. v. Stetten und H. Vogel passim; vgl.
auch Meiern II S. 103 –122. Zur Auseinandersetzung um Leuxelring vgl. G. Buchstab
S. 79ff.
Des andern tags habe Cölln ihme eine protestationschrifft, so der Augspurgi-
sche ad acta geliefert, vorgelesen, des inhalts, daß er, Lübekische, ziemlich
hart wider das Augspurgische votum geredt, sollte es beßer respectirt und in
acht genommen haben, davon er alsobalden abschrifft begehret, aber nicht
erhalten mögen. Deßwegen gefragt, ob es dann ad protocollum gebracht
werden solle? Dieweiln es nun jener in dubio gelaßen, habe er darauf seine
antwort überschiket und dabey gebetten, zum fall deß Augspurgischen pro-
testation ad protocollum gebracht werden und ad dictaturam kommen
sollte, auch seine verantwortung beyzusezen
Zu diesen Auseinandersetzungen SR Münster vom 3. März 1646 in Nürnberg 18 fol. 76’–78
mit Zitation des augsburgischen Protests, vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.; 4. März Nürnberg
18 fol. 78’–89 mit schriftlichem Protest Leuxelrings gegen die Äußerungen Gloxins vom Vortag,
vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.; 5. März Nürnberg 18 fol. 80–83 mit schriftlichem
Reprotest Gloxins, vgl. ferner Bremen 2 – X. 8. m.
ster festina lente hergangen und in sechs sessionen nur praeliminaria tractirt
worden, welche continuirt, biß auf nächst verschienenen donnerstag, da man
angefangen, von dem modo exhibendi memorialis in puncto commerciorum
zu reden, und davor gehalten, daß vorderist herrn grafen von Trautmans-
dorff, 2. dem reichsdirectorio, 3. beeden königlichen cronen Frankreich und
Spanien durch Cöllen, Regenspurg, Lübekh und Lindau zu insinuiren sein
werde, welches auch geschehen. Und habe Cölln das wort geführet, seye
auch aller orten wol aufgenommen worden. Und damit jalousie zwischen
beyden cronen Frankreich und Spanien verhütet werde, seye für gut ange-
sehen worden, daß die übergab zu einer zeit per diversos deputatos ge-
schehe.
Der herr graf von Trautmansdorff habe insonderheit erinnert, zum fall
wegen der cronen satisfaction bey einer oder der anderen handelsstatt eine
änderung vorgehen sollte, daß man derselben bey zeiten prospiciren wollte,
damit sie deßwegen unvernachtheilt bleiben und befahrende hindernusen
bey denen commerciis abgewendet werden mögen.
Hierauf seye man recte zu Churmainz gefahren, alwo herr Dr. Reigersperger
geandet, es seye zwar wider das reichsherkommen, daß das memorial denen
cronen hinderbracht werde, weiln es aber herr graf von Trautmansdorff
bewilliget, laße ers ihme auch gefallen. Wegen der zöll hette er gesagt, es
beschwären sich die churfürstliche sehr darüber, daß ihnen in ihren regali
dißfalls wolle eingriff geschehen. Endlich dem Cöllnischen reprochirt, daß er
zusammenkunfften und
solches nicht geständig; der Cöllnische habe sich deßwegen auff andere be-
rufen und gebetten, ihn derentwegen nicht zu verdenken. Die übrige hetten
dem Mainzischen zugesprochen, er möchte nicht übel deuten, das geschäfft
gehe vornemlich die anseestätte an und hetten es die cronen begehrt, denen
billich hierinnen zu willfahren. Die dictatur gehe Churmainz nicht an, ge
höre in solchen und dergleichen sachen denen reichsstätten zu, solle sich
nichts irren laßen. Seye vom 15. Septembris, als die publicatio responsionum
geschehen, biß verschienene weynachten nur zu einer consultation und von
derselben zeit an sehr sparsam angesagt worden. Der director seye propter
collegia und nicht die collegia propter directorem angestellt. Mainz habe
auch begehrt, solle ihme jederzeit, wann consultationes oder dictaturen vor-
gehen, notificirt werden, damit er wißenschafft davon habe.
Ehe man zu denen Französischen herren plenipotentiarien kommen, habe
Cölln ihn, Lübekischen, angesprochen, den vortrag zu thun, weiln er aber
bedenkens getragen, einer vorsizenden statt das wort zu thun und derselben
rhetor zu sein, habe er mit dem Nürnbergischen darauß communicirt, wel-
cher dafür gehalten, daß es ihme desto größere ehr, dem Cöllnischen aber
desto größere schand sein werde, wann er den vortrag thue, habe derowegen
solches übernommen und verrichtet, wie die abschrifft mit sich bringen
werde. Bey welchen sie dann, nach höflichem empfang, tecto capite
in praesentia monsieur d’Avaux, die werbung abgelegt, die sich auch
in antwort dahin erbotten, daß sie diesen puncten in gutem recommendat
halten wollten. Die Französische haben ihrer erstlich umb 7 uhr auf den
abend, nach dem sie sich aber mit dem, daß das memorial noch nicht abge-
schrieben seye, entschuldiget, des andern tags auf 11 uhr, von Spanien aber
um 3 uhr begehrt, seyn also die Spanische selbsten an der praeposteration
schuldig. Bey welcher lezten sich neben herrn graf Penneranda
Dr. Antoine Brun ( 1599–1654), spanischer Vertreter in Münster, hatte auf dem Regensburger
Reichstag von 1641 und auf dem Frankfurter Deputationstag 1643 den Burgundischen Kreis
vertreten (DBF VII Sp. 507f; G. H. Bougeant III S. 30ff; J. C. W. Steck S. 109f;
J. L. Walther S. 15f; A. de Truchis de Varennes; H. Thiekötter Nr. 517–521;
APW [III A 1, 1 S. 10 Anm. 1] ). – Neben Peñaranda und Brun befand sich noch Don Diego
Saavedra y Fajardo (1584–1648) am Kongreß.
praesentirt und gute vertröstung gethan, daß alles wol in acht genommen
werden solle. Jene aber wegen etlicher particularbeschwerden der commer-
cien halben einen discours angefangen und soviel man wegen heimlicher red
verstehen können, seine darob tragende displicenz contestirt.
Schließlichen seye auch für gut angesehen worden, daß die herren Staadische
angesprochen würden und zwar durch den herrn Bremischen, allen jalousie
zu verhüten; welches auch geschehen, die es auch gerne gesehen und dafür
gehalten, daß es sehr nuzlich und nöhtig, auch nicht lang damit zurukh zu
halten seye, mit angehenktem erbieten, wo sie was mit guten worten dabey
thun könnten, daßelbe nicht zu unterlaßen.
Freitags umb 3 uhr seyn sie wieder zusammenkommen, und, anstatt man
vermeinet, es werde nunmehr bey dem andern puncten recht angehen, nichts
verrichtet worden . Die 3 catholische seyen zwar absonderlich beysammen
gewest, haben sich aber anderst nichts erkläret, dann daß sie super prima
classe ein memorial aufsezen und herüberschicken wollten, worbey sich der
Nürnbergische recht mascule erzeigt, und denen catholischen Teutsch unter
augen gesagt, das directorium seye nicht schuldig, eines der andern voti
halben die sach solang aufzuhalten und alle schuld auf den Augspurgischen
gefallen. Weil sie nun gesehen, daß nichts außzurichten, seyn sie auch zusam-
mengetretten und gesagt, weiln sie das ihrige gethan und nur 2 vota, Cölln
und Aach, different, wollen sie sich länger nicht aufhalten; des Augspurgi-
schen votum halten sie für kein votum. Aach habe darauf gebetten, man
wollte es nicht übel aufnehmen.
Der Osnabruggische aufsaz seye zwar den 7. diß übergeben, den 11. aber erst
ad dictaturam gebracht worden
Vgl. [S. 123 Anm. 1] .
alsdann erst erklären. Das Cöllnische directorium sollte die gebühr beßer in
acht genommen haben, mit angehenktem erbieten, noch denselben tag einen
aufsaz zu machen und ihnen zuzustellen. Sie haben sich biß nachmittag zu
warten offerirt, seye aber nichts erfolgt. Als sie nun Cöllen umb recreden-
tiales angelangt, habe er sich zwar mit ja und willfährig darzu erkläret, aber
nichts geliefert. Seye also dabey geblieben, daß er einen aufsaz machen,
selbigen förderlichst anhero schiken und wegen der übrigen classen eine
deputation herüber machen wolle.
Lindau habe begehrt, sie sollten sich nur mündlich erklären, so ihnen aber
auch nicht gefällig gewesen.
Den dritten puncten ihrer commission, daß die ritterschafft dem stättischen
in dem fürstlichen aufsaz vorgesezt worden, betreffend, seye, was darinnen
diß orts geschehen, von ihnen sehr wol aufgenommen und versprochen
worden, wann ihnen dergleichen vorkomme, solches eben wol in acht zu
nehmen, haben daneben dafür gehalten, daß man eine protestation auffsezen
und denen fürstlichen insinuiren solle.
Der Culmbachischen intercession halben seyen sie mit einig, daß solche außge
fertiget werden solle.
Des erzbischofflichen Bremischen schreibens seye auch gedacht worden,
und habe der herr Bremische ein memorial übergeben, darauf auch dafür
gehalten worden, daß das schreiben mit einführung glimpfflicher ursachen
zu beantworten seye. Daß denen Stätten nicht gebühren wolle, der statt
Bremen einig praejudiz wider die Kayserliche decreta und die sowol zu
Regenspurg als alhier verübte actus possessorios zuzuziehen mit angehenk-
ter bitt, die sach in terminis juris et justitiae verbleiben zu laßen, und des
ausschlags zu erwarten und die stätte nicht zu verdenken, daß sie darinnen
verbleiben.
Lindau. Wiße nichts zu addiren, als daß Augspurg begehrt, man solle sein
votum dem memorial in puncto commerciorum beylegen, 2. daß sich Mainz
vernehmen laßen, weiln es von höhern ständen nicht placitirt, könne es ins
reichsbedenken nicht gebracht werden. Weiln es aber herrn grafen von
Trautmansdorff also beliebet, laße ers ihme auch gefallen, 3. daß das memo-
rial in puncto commerciorum den Schwedischen alhier auch zu insinuiren
seye.
Directorium. Bedankt sich übernommener mühewaltung und erstatteter
relation, und weiln die zeit für dißmal nicht leiden wolle, von dem geschäfft
zu reden, die memorialia auch erst ad dictaturam kommen müßen, als könne
die deliberatio auf ein andersmal versparet werden.
Eßlingen. Bedankt sich ebenmäßig, beliebt das Straßburgische votum,
stehe zu erwarten, was die Münsterische in puncto amnistiae herüber
schiken werden. Und weil Mainz der dictatur halben bißhero nichts ge-
andet, könne man sich derselben also fort gebrauchen.
Lübeck. Folgts.
Lindau. Der Würtemberg- und Nürnbergische haben dafür gehalten, weiln
sich die catholische in puncto gravaminum vernehmen laßen, sie wollen sich
ehe zu tod schlagen laßen, als darinnen weichen, als were auff mittel und weg
zu gedenken, wie aus dem puncto amnistiae zu kommen, damit man nicht
eben auf dem 1618. jahr bestehen müße. Man könnte vielleicht nachsehen,
wieviel stätt von anno 1618 biß 1627 mit rebus judicatis beschwert worden,
und dieselbe sonderbare fäll allein in die amnistiam bringen und derselben
restitution begehren, übrige odiosa aber unberührt auf sich ersizen zu laßen.
So er allein zu fernerem nachdenken gestellet haben wollte.
Bremen. Habe nichts dabey zu erinnern.
Herford. Agit gratias pro fideli relatione. Im übrigen seye er der vorher-
gehenden meinung, daß alles ad dictaturam gebracht werde, damit man sich
darinnen ersehen möge.
Conclusum. Sollen die memorialia vorderist ad dictaturam gebracht, und als
dann ferner davon geredt werden. Wegen der deputation zu hinderbringung
des memorials in puncto commerciorum an die herrn Schwedischen ist
Lübekh, Eßlingen, Bremen und Lindau ernennt worden.