Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
Lengericher Konferenz aller kurfürstlichen Gesandten 3. Sitzung Lengerich 1645 Juli 11

2

Lengericher Konferenz aller kurfürstlichen Gesandten.


3

3. Sitzung


4
Lengerich 1645 Juli 11

5
Kurmainz Rk FrA Fasz. 9 = Druckvorlage; damit identisch Kurmainz K FrA Fasz. 12
6
und Kurmainz zA FrA Fasz. 4. Vgl. Kurmainz Rp ( Beck ) FrA Fasz. 12, Kurmainz
7
Rp ( Krebs ) FrA Fasz. 11 ( Bruchstück ); ferner Kurbayern K I fol. 22’–29 ( damit identisch
8
Kurbayern spA I p. 3–17 ); Kurbrandenburg Rk I fol. 42–47’; DWartenberg III
9
p. 1999–2009 ( damit identisch Kurtrier zA 9226 fol. 56’–60’ und Kurtrier spA p. 40–46 ).

10
Gestrige Deputation an die Kaiserlichen. Freies Geleit für die Mediatstände, Zulassung Rákoczys.
11
Kurfürstliche Friedensvermittlung in Osnabrück. Venezianische Präzedenzansprüche. Verweige-
12
rung des Exzellenz-Titels von seiten der fürstlichen Gesandten.

13
In einer dörflichen Unterkunft. Vertreten: Kurmainz (Cratz, Brömser, J. Adam Krebs), Kur-
14
köln (Wartenberg, Landsberg, Buschmann), Kurbayern (Haslang, J. Adolf Krebs), Kurbranden-
15
burg (Wittgenstein, Löben, Fritze, Portmann).

16

37
16 Kurmainz ] Davor zusätzlich in DWartenberg , Kurtrier zA, spA: Vor Beginn der
38
Sitzung erinnert Wartenberg ad partem die kurmainzischen Gesandten an das Schreiben, das
39
die drei katholischen Kurfürsten wegen der religionsgefahr bey diesen tractaten an den
40
Papst schicken wollten, die sich darauff erpotten, daselbe zur hand zu pringen und zur
41
applacidirung den Churcolln- und -bayerischen zuzustellen. 186, 16– 187, 18 Prae-
42
missis – continuiren] Vorlage weitgehend gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I,
43
abgesehen von den in Kurmainz K von J. Adam Krebs hinzugesetzten Korrekturen.
Kurmainz. Praemissis titulis. Kurmainz und Kurbayern hetten den Kayser-
17
lichen herrn abgesanden

44
17 gestern] Laut Kurbayern spA I, K I gester abend.
gestern von dem Gutachten über das ius suffragii der
18

40
18–34 2º – solten] Abweichend in Kurbrandenburg Rk I: interea aber undt
41
auf daß keine zeit vergebens hinschliche, solten die stende wie reichsherkommens
42
zusammenkommen, die deliberationes in dreyen collegiis vornemen und uber den
21
gemachten schluß ein bedencken den Keyserlichen hern abgesandten ubergeben
22
undt die deputirt gewesene itzo anwesende stende interim biß zu einlangung der
23
Keyserlichen resolution beysamen verpleiben, zu denselben sich aber von den fur-
24
sten 2 von ieder banck undt beyden religionen verfuegen undt miteinander die
25
sachen berathschlagen: Die ubrigen stendt undt stedt aber sollen von diesen abge-
26
ordenten von allem, waß vorgehet, berichtet werden, ihnen ihre gedancken zu
27
eröfnen, sich mit ihnen eines gewißen voti, welches die zu diesem maall zur berath-
28
schlagung beliebte abgeordenten abzulegen haben, zu vergleichen undt alßo damit
29
biß zur Keyserlichen resolution zu continuiren, worbey den auch Churbrandenburg
30
und -meintz in ihrer zustehenden qualitet verpleiben, die zu Munster mit ihnen alles
31
communiciren, ihren rhatt woll erwegen und annemen, auch ohne ihr der Chur-
32
meintzischen und -brandenburgischen zu Oßnabrug stimme undt einrathen nichtß
33
uberall schließen, auch alle stende ohn unterschied cum votis admittiret undt gleich
34
eines reichstages in den sachen verfahren werden; doch soll diese zusamenkunfft
35
kein ordentlicher reichstag, sonderen eine universallfriedenshandelung, so alle und
36
iede stende angehett, sein und gehalten undt genennet werden.
Fürsten und stände apertur dahin gethan, das nachdeme

45
18 ubrige] Korrektur von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kurbrandenburg
46
Rk I.
ubrige zur reichs-
19
deputation nit gehörige fursten und stände umb ihr session et votum insten-
20
dig angehalten, dannenhero Kayserlicher Mayestät einzurathen wehre,

[p. 187] [scan. 311]


1
das sie amore pacis et patriae und zu erhaltung gueter verstandnus zwischen
2
chur-, fürsten und ständen dahin condescendiren wolten, damit

25
2–3 vermittelß – notification] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kur-
26
brandenburg
Rk I.
vermittelß
3
Kayserlicher allergnedigsten notification die noch abwesende stände sich
4
zue Munster cum voto et suffragio einzufinden und den consultationibus
5
mit beyzuwohnen, und zwar mit der commination (iedoch absque praefix-
6
ione termini) erfordert werden mögten, das, sie kähmen oder nicht,
7
nichtsdestoweniger mit der handelung fortgefahren und die vorfallende
8
conclusa vor einen reichsschlues gehalten und darwieder nachmals nie-
9
mants gehört werden,

27
9–10 es – solle] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kurbrandenburg
28
Rk I.
es aber den nahmen eines reichstags gantz und zumahl
10
nit haben solle. Damit aber die tractatus interim mögten fortstellig gemacht
11
werden, solten chur-, fürsten und stände, so zue der ordentlichen reichs-
12
deputation (

29
12 welcher – consideriren] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kur-
30
brandenburg
Rk I.
welcher nahmen in abstracto zu consideriren) gehörig, mit
13
zueziehung

31
13 zweyer – fürstenrath] Laut Kurbayern K I, spA I 4 Fürstliche. Kurbran-
32
denburg
Rk I wie Vorlage, aber mit dem Zusatz: von beyden religionen.
zweyer ständ außm fürstenrath, von ieder banckh eines, inglei-
14
chen zweyen von den stätten

33
14–16 auß – wurden] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kurbranden-
34
burg
Rk I.
auß denen, auff welche zue Regenspurg in
15
beeden, fürsten- und stätträthen, geschloßen worden, oder welche fürsten
16
und stände darzu verordnen wurden, die consilia

35
16–17 ohnerwartet – abwesender] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt
36
in Kurbrandenburg Rk I.
ohnerwartet ubriger
17
annoch abwesender anfangen und damit, bis mehrere ständ herzukähmen,
18
continuiren,

37
18–24 zue – solten] Laut Kurbrandenburg Rk I sollen die bißher zu Oßna-
38
bruck sich angefundene stende auch noch weiter doselbst verbleiben undt nebenst
39
einem geistlichen und einem weltlichen Fürsten- und einem Städtestand die handelungen
40
fortsetzen und von allem mit denen zu Munster communiciren undt ein gewißes
41
conclusum machen, folgentß auch ein bedencken an die Keyserliche gesandten
42
ubergeben. Ebenfalls abweichend Kurbayern K I, spA I, wonach jeweils zwei fürstliche
43
und städtische Deputierte neben den zwei kurfürstlichen in Osnabrück außer dem Schrift-
44
verkehr
mit Münster die Schwedische plenipotentiarios entreteniren und die zue Oß-
45
nabrückh einfallendte negotia tractiren sollen.
zue solchem end auch ubrige zue Oßnapruckh sich befindende
19
deputati nacher Munster vermögt werden, zue ietztgedachtem Oßnapruckh
20
aber Maintz und Brandenburg mit zueziehung zweyer zue Regenspurg
21
deputirten oder von fursten und ständen eligirenden außm fürstenrath, und
22
zwar abermals von ieder banckh eines, wie auch zweyer außm stättrath,
23
umb die nötige communicationes und correspondentien mit denen tractiren-
24
den ständen zue Munster fortzustellen, verpleiben solten.

[p. 188] [scan. 312]


1

26
188, 1 –192, 16 Die – wolten] Vorlage weitgehend gleichlautend mit Kurbrandenburg Rk I.
Die Kayserliche legati hetten sich darauff der communication bedanckt und
2
darfurgehalten,

27
2–3 das – wurde] Statt dessen in Kurbrandenburg Rk I: daß dieß conclusum
28
Ihrer Keyserlichen Mayestät gefallen undt unzweiflich approbiren wurden. Der
29
Passus ist von J. Adam Krebs in Kurmainz K gestrichen und entsprechend der Vorlage
30
verbessert worden.
das dies conclusum Ihrer Mayestät zue gnedigstem gefallen
3
gereichen wurde. Sonsten stunde zu bedencken, ob die herrn churfurstliche
4
für guet befünden, das das Churmaintzische directorium

31
4–5 umb – willen] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kurbranden-
32
burg
Rk I.
umb mehrern nach-
5
trucks willen hieruber einig guetachten ahn Kayserliche Mayestät uffsetzen
6
mögte.

7
Wegen Zeitmangels sind gestern 5 Punkte nicht beraten worden, bey welchen dieses
8
zu erinnern vorfiele, das gestern die herrn Kayserliche gesanden berichtet,
9
welchergestalt sie wegen vergleitung der mediatstände und des Ragozi Ihrer
10
Kayserlichen Mayestät allerunderthenigste relation erstattet,

33
10–13/14 auch –verpleiben] Korrektur von J. Adam Krebs in Kurmainz K. Der dort durch-
34
gestrichene
Text ist mit dem in Kurbrandenburg Rk I identisch. Laut Kurbayern
35
spA I, K I haben die Kaiserlichen noch darauf hingewiesen, daß die Französische legati
36
auf freies Geleit für Rákoczy nicht mehr so vill tringen.
auch darfur-
11
hielten , das zu deren puncten erörterung vieleicht noch einige andere
12
expedientia erfunden werden mögten, derowegen ihres ermeßens dieselbe
13
vor diesmahl und bis zu einer andern zeit wohl könten außgesetzt verplei-
14
ben , zumaln sie ohnedas vom praeliminarschlues

37
14 dependireten] Eingesetzt aus Kurmainz zA für irrtümlich depedireten der Vorlage.
dependireten.

15
Stunde also ietztmals nur von den dreyen puncten zu reden, benantlich 1º
16
von der Venetianischen praecedenz, 2º wie die zue Oßnapruckh abgehende
17
mediation zu ersetzen und

38
17–19 3º – denegireten] Laut Kurmainz Rp ( Beck ) wird diese Frage vom Propo-
39
nenten
dahingehend präzisiert, was bey den re- und correlationen vor praedicat zu
40
prauchen; ob 1º nit das der „Hochlöblichsten Herrn Churfürsten“, NB 2., bey
41
der correlation nur die secundarii sein solten.
3º waß fur ein expedient zu erfinden wegen des
18
praedicati Excellentiae, so die furstliche den churfurstlichen principalge-
19
sanden denegireten.

20
Kurköln .

42
20–21 Sagten – betriefft] Fehlt in Kurbrandenburg Rk I, Zusatz von J. Adam
43
Krebs in Kurmainz K.
Sagten zuvorders Maintz und Bayern vor die ubernohmene
21
bemuhung danckh; und soviel die zur umbfrag gestelte puncten betriefft,
22
wehre

44
22 zuvordrist] Ergänzt aus Kurmainz zA; in Kurbrandenburg Rk I: ad 1. wie
45
ursprünglich in Kurmainz K, wo von J. Adam Krebs in zuvorders verbessert.
zuvordrist guet, uber das ietzige conclusum Kayserlicher Mayestät
23
ein guetachten zu ubergeben, umb daraus von solchem concluso nicht allein
24
wißenschafft zu erlangen, sondern auch die ursachen, was die herrn chur-
25
fursten darzu bewogen, daraus zu ersehen. Wehre also das Maintzische

[p. 189] [scan. 313]


1
directorium zu ersuchen,

27
1 ein – abzufaßen] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA statt dessen: das concept zu
28
begreiffen. Diese Bitte an Kurmainz fehlt in Kurbayern K I, spA I.
ein bedencken abzufaßen und es den Kayserlichen
2
abgesanden zue befurderung des friedenwercks bestens zu recommen-
3
diren .

4
Wegen der zue Oßnapruckh abgehenden mediation wehren die herrn
5
Churmaintz- und -brandenburgische gesanden zu ersuchen, dasienige,
6
was hinc inde proponirt und sonst in vorschlag gepracht wurde, einem und
7
anderm theil zu verstehen zu geben; sie ihresorthß thetten pitten, das sie
8
diese muhewaltung

29
8 wolten] Danach zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: dem gemeinen wesen zum
30
besten unbeschwert; gleicher Ausdruck im sonst anders lautenden DWartenberg ,
31
Kurtrier zA, spA.
wolten uber sich nehmen.

9
Der Venetianischen unbefugten praecedenz halben

32
9–13 wehre – werde] Fehlt in Kurbayern K I, spA I. Statt dessen in DWarten-
33
berg
, Kurtrier zA, spA: Man hat dem Venezianer noch neulich in Münster in Wort und Tat
34
den Vorrang der Kurfürsten deutlich demonstriert und wird es auch in Zukunft tun. Er wird
35
wohl selbst vermeiden, mit den churfürstlichen in loco tertio einzutreffen.
wehre dem Veneto
10
gnugsame remonstration geschehen, das die herrn churfurstliche ihme nicht
11
weichen wolten oder könten; dabey muste man noch beharren, und der
12
Venetus

36
12 durch – gesanden] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kur-
37
brandenburg
Rk I.
durch die Kayserliche herrn gesanden, alle occasion, mit den herrn
13
churfurstlichen zusammenzukommen, sich zu enthalten, ersucht werde. Die
14
meiste difficultät deshalb hette sich wegen einhohlung der frembden
15
gesandschafften erhoben, dieselbe aber wehre nun durch dies expedient
16
gefallen, indeme hinfuhro ein ieder königlicher die seinige new ankommende
17
königliche, die churfurstliche aber die churfurstliche gesanden allein ein-
18
hohlen solten.

19
Daß praedicatum Excellentiae von den furstlichen gesanden betreffend,
20
wehre es den furstlichen vielmehr eine ehre,

38
20–21 dan – können] Fehlt in Kurbayern K I, spA I; statt dessen in DWartenberg ,
39
Kurtrier zA, spA: das sie nemlich an den churfürsten solche mitständte haben, welche
40
den fremden rebuspublicis dignitate nicht inferiores seindt. Den Fürsten ist auch
41
vorzuhalten, daß den Kurfürsten der vortritt so bekandtlich hergepracht.
dan viel fürsten zu der chur-
21
furstlichen wurden hernegst kommen können. Es geben daßelbe auch nit
22
allein die außwerttige cronen, sondern Ihr Kayserliche Mayestät selbst,
23
hetten es durch ihre gesanden thuen laßen;

42
23–25 dan – muste] In DWartenberg , Kurtrier zA, spA und sinngemäß Kurbranden-
43
burg
Rk I noch auf das Beispiel der vom Kaiser erhobenen freyhern, graffen und fursten ver-
44
wiesen
.
dan Ihr Kayserliche Mayestät
24
einem ieden ein praedicatum zu geben hetten, wie sie wolten, warvor ihnen
25
dan ein ieder halten und erkennen muste. Sie vermeinten, wan den furst-
26
lichen solche motiven

45
26 durch – Kayserliche] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in
46
Kurbrandenburg Rk I.
durch die herrn Kayserliche vorgehalten wurden, sie

[p. 190] [scan. 314]


1
darvon abstehen wurden. Solten sie aber darauff bestehen,

25
1–3 muste – laßen] Statt dessen in Kurbayern K I, spA I und sinngemäß DWarten-
26
berg
, Kurtrier zA, spA: Dann müssen sich die churfurstliche principalgesanden der
27
mündtlichen underredung mit den fürstlichen enthalten.
muste mans bey
2
offentlichen versamblungen bey dem titul „Churfurstliche Gesandschafft“
3
verpleiben laßen; da aber sonst was vorginge, könte es von den secundariis
4
electorum verricht

28
4 werden] Danach zusätzlich in Kurbayern K I, spA I: wie Kurmainz vorgeschlagen
29
hat.
werden.

5
Ubrige 2 puncta wegen vergleitung der mediatständ und des Ragozi,

30
5–7 weiln – wurden] Abweichend DWartenberg , Kurtrier zA, spA: weil die ksl.
31
Gesandten bis zum Erhalt der ksl. Resolution Aufschub verlangt haben.
weiln
6
die Kayserliche abgesanden vermeint, das sie schon durch andere mittel ihre
7
erledigung bekommen wurden, so plieben dieselbe pillig ausgestellt.

8
Kurbayern . Conformirten sich

32
8–12 mit – laßen] Fehlt in DWartenberg , Kurtrier zA, spA; in Kurbayern
33
K I, spA I zusätzlich: wegen der „Excellentz“ khöndte durch die Kayserliche, auch ett-
34
wa durch die churfurstliche mit einem oder anderen fürstlichen gesandten darraus
35
geredt werden, und in Kurbrandenburg Rk I: dieße ehre hebt des Römischen reichs
36
reputation und wird auch entlich uf sie die fursten als membra unius capitis redun-
37
diren .
mit Churcölln in allem, mit diesem zusatz,
9
das wegen des praedicats Excellentiae die fürstliche viel mehr schuldig
10
wehren, weiln Kayserliche Mayestät und auswertige cronen daßelbe geben.
11
Die ubrige 2 puncta wegen der vergleitung könte man ex parte imperii
12
dissimulando auß vorkommenen ursachen ersitzen

38
12 laßen] Zusätzlich in Kurmainz Rp ( Beck ): Man soll darüber mit Frankreich reden,
39
würde solches so hoch nit treiben.
laßen.

13
Kurbrandenburg . Bedanckten sich gegen die Churmaintz- und -bayerische
14
wegen der ahn die Kayserlichen herrn abgesanden erstatteten relation.
15

40
15–18 Hetten – worden] Fehlt in Kurbayern K I, spA I, DWartenberg , Kurtrier
41
zA, spA. Abweichend und mit dem ursprünglichen – zum Wortlaut der Vorlage von J. Adam
42
Krebs veränderten – Text von Kurmainz übereinstimmend Kurbrandenburg Rk I:
43
Zu erinnern ist noch, daß Kurmainz und Kurbrandenburg die Stände in Osnabrück zum
44
Anschluß an das reichscorpus in Münster bewegen sollen und daß denen, so zu Oßnabrug
45
bleiben, noch einige von fursten und stedten zuzuordenen.
Hetten aber wahrgenohmen, das in der relation die adiunction der fursten
16
und stättischen zu Churmaintz und -brandenburg nacher Oßnapruckh,
17
umb daselbst die deliberationes oder communicationes, wie man es nennen
18
wolte, fortzustellen, vergesen worden.

19
Daß Ihr Kayserlichen Mayestät ein bedencken uber ietziges conclusum zu
20
geben, damit wehren sie nebenß den vorsitzenden zufrieden, weiln es
21
herkommen und darauß Kayserliche Mayestät abzunehmen, was die chur-
22
fürstliche darzu bewogen hette; und könten die Kayserlichen gesanden
23
ersucht werden, das werckh zu befurdern, damit die ausschreiben und
24
Kayserliche resolution pald erfolgen möge.

[p. 191] [scan. 315]


1

25
1–7 Die – mögte] In Kurbrandenburg Rk I von der Vorlage leicht abweichende
26
Formulierung, vor 1 Die] der Vorlage paßt das hier in Kurbrandenburg Rk I
27
enthaltene Wort Betreffende.
Die zue Oßnapruckh abgehende mediation, da hetten sie vernohmen, das es
2
in zimblichen terminis zwischen Dennemarckh und Schweden stunde und
3
Dennemarckh gedachte mediation vieleicht pald wieder antretten wurde.
4
Interim wolten neben Churmaintz die mediation

28
4 oder internuntiation] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, fehlt in Kur-
29
brandenburg
Rk I.
oder internuntiation so
5
lang verrichten, stelten zu bedencken, ob iemandts von den fürstlichen und
6
stättischen ihnen zu adiungiren wehren,

30
6–7 zumahln – mögte] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, andere Formu-
31
lierung
in Kurbrandenburg Rk I.
zumahln sonsten vieleicht sowohln
7
von Schweden als fursten und ständen

32
7 contradiction] Aus Kurmainz K und Kurmainz zA für irrtümlich extradiction
33
der Vorlage eingesetzt.
contradiction erfolgen mögte, und
8
bedanckten sich, das die churfurstliche herrn gesanden so guetes vertrawen
9
zu ihnen trugen.

10
Wegen der Venetianer wehren von den Kayserlichen albereits ihnen gnug-
11
same rationes vorgehalten worden. Solten sie nun ferner auff ihren köpffen
12
bestehen,

34
12 so wurden] Statt dessen im ( sonst gleichlautenden ) Kurbrandenburg Rk I: muste
35
mans zwar dahinstellen, es wurden aber.
so wurden die Kayserlichen abgesanden zu ersuchen sein, den
13
Venetianischen dahin anzuweisen, das er der churfurstlichen gesanden
14
meiden solte, dan sie ihme nit weichen

36
14 wurden] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: und were kunfftig stets in acht
37
zu haben, daß sie vielmehr denen churfurstlichen weichen musten.
wurden.

15
Des praedicati Excellentiae halber, da stellete man zu bedencken, ob nicht
16
rathsamb, das denen furstlichen gesanden nebens diesem beweglich zu
17
gemueth gefuhrt wurde, das alle dignitates, wie Churcölln

38
17–19 auch – Churcölln] Ausgelassen in Kurmainz zA.
auch angeregt,
18
von Ihr Kayserlicher Mayestät herflueßen; es wehre ia in kurtzen zeiten
19
Churcölln, -bayern, -sachßen und -brandenburg von dem Römischen Kayser
20
der titul „Durchleuchtig“

39
20 gegeben] Zusätzlich in Kurbrandenburg Rk I: und attribuiret.
gegeben worden

43
In der Wahlkapitulation von 1636 war den Kurfürsten das bisher dem König vorbehaltene Prädikat
44
Durchleuchtig gegeben worden, während für die weltlichen Kurfürsten vorher Hochgeboren,
45
für die geistlichen Ehrwürdig gegolten hatte. Vgl. Rehm S. 7, 14–18, 36–38, Lünig , Theatrum
46
S. 13, Moser , TS 33 S. 360ff., 4 S. 130f.
, hetten ihnen die fürsten auch
21
solches praedicat zu geben nicht verweigern können.

40
191, 21 –192, 6 Weiln – nahegelegt ] Fehlt in DWartenberg , Kurtrier zA, spA.
Weiln nun die fürst-
22
liche hierinnen kein rationem diversitatis allegiren könten, alß hetten sie
23
auch keine ursach,

41
23 dieses – gesanden] Korrektur Brömsers in Kurmainz K; andere Formulierung in
42
Kurbrandenburg Rk I.
dieses praedicatum den churfurstlichen gesanden zu
24
entziehen, sondern wehren daßelbe zu geben schuldig, weiln Kayserliche

[p. 192] [scan. 316]


1
Mayestät solches geben liesen. Die churfurstliche principalgesanden werden
2
hierinnen den fürstlichen gesanden nicht weichen und vieleicht bewogen
3
werden, sie weder zu den principalibuß noch secundariis hinfüro zu admit-
4
tiren ,

29
4–6 durch – nahegelegt ] Zusatz von J. Adam Krebs in Kurmainz K, statt dessen in
30
Kurbrandenburg Rk I nur: Kurbrandenburg stellt es den anderen hern churfursten zu
31
bedenken anheimb.
durch welches mittel sie dan vieleicht zu einem andern mögten
5
bewogen werden. Die entsprechenden rationes werden aber den Fürstlichen besser
6
durch die churfürstlichen in privato als durch die Kaiserlichen nahegelegt.

7
Betreffend die 2 ubrige puncta, weil sie ausgesetzt, hetten sie nicht ursache,
8
ihre gedancken daruber zu eröffnen.

9
Kurmainz . Hetten wohl verstanden, welchergestalt man sich uber ein und
10
andern puncten vernehmen laßen;

32
10–13 seyen – sonsten] Marginalkorrektur von J. Adam Krebs in Kurmainz K,
33
fehlt in Kurbrandenburg Rk I und sinngemäß in Kurbayern K I, spA I, DWarten-
34
berg
, Kurtrier zA, spA.
seyen desienigen, so die herrn Churbran-
11
denburgische ietzo erinnert, in der abgelegten relation bey den Kayser-
12
lichen nach anleitung ihrer in principio huius sessionis gethanen recapitula-
13
tion bereits eingedenckh gewesen. Befünden sonsten, das man allerseits
14
fast einig, nemblich 1º, das man das gemachte collegialconclusum Kayser-
15
licher Mayestät legaten ubergeben solte, so sie verfaßen und zur mitappro-
16
bation der ordnung nach herumbschicken wolten.

17
2º. Die Venetianische praecedenz betreffend, da vergliechen sich ebenfals,
18

35
18–21 insonderheit – solte] Statt dessen in Kurbrandenburg Rk I: Undt wurde
36
man dahin zu sehen haben, damit allemaall die churfursten vor jenem einen vor-
37
sprung behielten und daß ihm von den Kaiserlichen Zusammenkünfte mit den Kurfürsten
38
untersaget werden; dies stimmt fast wörtlich überein mit dem durchgestrichenen Text in
39
Kurmainz K. Noch bis zum Ende des kurmainzischen und des darauf folgenden kurköl-
40
nischen
Votums in Kurbrandenburg Rk I Anklänge an die Formulierung von Kurmainz
41
K, aber doch anderer Text.
insonderheit aber auch damit, das man nit allein ex parte der herrn chur-
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furstlichen dieienige zusammenkünfften, bey welchen sich der Venetus
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einfinden mögte, meiden,

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20–21 sondern – solte] sowie 192, 25 –193, 4 Sie – könte] In Kurbayern K I,
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spA I nicht enthalten.
sondern auch durch die herrn Kayserliche ihnen
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Venetum eines gleichmesigen erinnern lasen solte.

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Soviel 3º die zue Oßnaprückh abgehende mediation anlangt, da zweiffelten
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nit, es wurden Ihre Churfurstliche Gnaden gnedigst gern zugeben, das
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neben den herrn Churbrandenburgischen auch sie Churmaintzische circa
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hoc officium pro interim concurrirten. Sie stehen aber zu bedencken an-
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heimb ,

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26–27 weiln – thette] Laut DWartenberg , Kurtrier zA, spA das Wort Mediatoren
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für die Kurfürsten deshalb nicht passend, cum unam cum Caesare partem constituant.
weiln sich einestheils das worth mediationis auff die partes trac-
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tantes , (darunter dan die churfürstliche mit begrieffen) nit quadriren thette,
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anderntheils die internuntiation den herrn churfursten disreputirlich sein

[p. 193] [scan. 317]


1
wurde, ob man nit bey solcher beeder churfürstlicher underhandlung
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sowohln das worth mediationis alß internuntiationis abstrahiren und mit
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stillschweigen praeteriren, die sach aber auff leistung gueter officiorum zue
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befurderung der tractaten richten könte. Und weiln die herrn Churbranden-
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burgische vermeinten, das zu solcher vicemediation auch einige andere von
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den furstlichen und stättischen zu ziehen, so stehen zu der herrn Churcölln-
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und -bayerischen belieben, ob sie sich darüber vernehmen laßen wolten.
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8–10 Betreffend – solte] Danach folgt laut Kurbrandenburg Rk I noch: Kurköln
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und Kurbayern haben dafür die Kaiserlichen vorgeschlagen, Kurbrandenburg wollte, daß die
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fürstlichen Gesandten vor die churfursten erfordert werden.
Betreffend im ubrigen das praedicatum Excellentiae, da wehren indifferent,
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durch wehn die vor gueth angesehene remonstration den furstlichen
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10–12 Stelten – beschehen] Fehlt in Kurbayern K I, spA I. Danach endet das kur-
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mainzische
Votum in DWartenberg , Kurtrier zA, spA.
geschehen solte. Stehen iedoch zue ubriger churfurstlicher gesanden mehr
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vernunfftigem nachdencken, ob nit dieselbe durch beede sowohln Kayser-
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liche als churfurstliche legatos beschehen und, da solche remonstrationes
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bey den furstlichen nit verfuge [sic] nachfolglich etwan auff ein weiters
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expedient und, weßen man sich ex parte der herrn churfurstlichen zu ver-
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15/16 zumahlen] Statt zue man der Vorlage aus Kurmainz zA eingesetzt; in Kurmainz
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K schreibt J. Adam Krebs bereits irrtümlich zuman.
halten , durch schriefftliche communication vergliechen werden könte, zu-
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mahlen zu besorgen, das, da ihnen furstlichen auch sogar von den chur-
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furstlichen secundariis aller zutrit zu ihnen denegirt werden solte, es
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dörffte daraus mehrere weitleufftigkeith entstehen, auch dem hauptwerckh
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selbst und den tractatibus dardurch ein stoß gegeben werden.

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193, 20 –194, 4 Kurköln – sollten ] Kurbayern K I, spA I wesentlich kürzer.
Kurköln . Hinsichtlich der Teilnahme weiterer Stände an der mediation hilten sie
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darfur, das die vielheit nur der sachen hinderung prächte, man es also nur
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bey den Churmaintz- und -brandenburgischen bewenden laßen solte,
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zumahln fursten und stände sich nit zu beschwehren, indem sie dannoch zu
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den tractaten zugelasen würden, und könte dabey auch nomen mediationis
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abstrahiren; da

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25–26 man – auch] Fehlt in DWartenberg , Kurtrier zA, spA.
man aber auff Schwedischer seiten gegeninstanz ver-
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spurte , auch fursten und stände sich dargegensetzen wurden, so muste mans
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dahingestelt sein lasen. Ratione praedicati Excellentiae sehen fur guet ahn,
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das den furstlichen die angezogene motiven von den Kayserlichen gesan-
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den allein zu gemueth zu fuhren wehren, zumahln die Kayserliche Mayes-
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tät ihren gesanden anbefohlen,

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30–31 das – entziehen] In Kurbrandenburg Rk I, DWartenberg , Kurtrier
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zA, spA zusätzlich: Es ist dem Ruf des Kaisers abträglich, wenn er die Kurfürsten ehren-
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voller
behandelt als die Fürsten dies tun.
das praedicatum Excellentiae den churfurst-
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lichen nit zu entziehen.

[p. 194] [scan. 318]


1
Doch können die kurfürstlichen Gesandten den fürstlichen auch a parte zureden.

2
Im ubrigen liesen ihnen den Churmaintzischen vorschlag wegen kunfftiger
3
erfindung eines weiteren expedientis mit gefallen, wenn die Fürstlichen sich
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auch dann noch weigern sollten.

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5–17 Kurbayern – Ingleichen] DWartenberg , Kurtrier zA, spA knapper;
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Kurbrandenburg Rk I wieder gleichlautend mit Vorlage.
Kurbayern . Ad 1 um wie Cölln, dan sichs auch anders nit wurde practiciren
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lasen, bevorab, weiln die furstliche den churfurstlichen das praedicatum
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Excellentiae versagten. Wehre also beser, das die churfurstliche sich sol-
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cher vicemediation allein undernehmen thetten; wolten ia aber die furst-
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liche per force darzu adiungirt sein, wolten sie sich den maioribus accom-
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modiren .

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2. Neben den vorkommenen rationes können die ksl. und dan a parte die
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kurfürstlichen den fürstlichen Gesandten gegenüber insonderheit dieses geltend
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machen, daß im Fall der Verweigerung des Prädikats von fürstlicher Seite hernach-
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her auch die cronen ihnen daselbe wieder entziehen, und der letztere affront
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heßlicher sein wurde dan der erste.

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Kurbrandenburg . Conformirten sich mit den vorsitzenden.

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Kurmainz . Ingleichen.

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