Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen

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VORWORT

Die Serie III B der Acta Pacis Westphalicae wurde 1998 mit Band 1/1 eröffnet, der die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden bietet. Mit der verläßlichen Ausgabe der Vertragstexte leistete das Editionsprojekt der Acta Pacis den ihm eigenen Beitrag zum Jubiläum des Westfälischen Friedens. Schon damals war beabsichtigt, Materialien bereitzustellen, die sich als Grundstock für rezeptionsgeschichtliche Forschungen eignen, und außerdem Hilfen zu geben zur inhaltlichen Erschließung der für die deutsche und europäische Geschichte so grundlegenden Dokumente. Dies geschieht in den hier vorgelegten Teilbänden zur Rezeption (III B 1/2) und zur Erschließung (III B 1/3). Die weitere Planung sieht vor, die Serie III B, welche die Verträge, Vertragsvorstufen und Verhandlungsakten des Kon-gresses umfaßt, mit der Edition der Vorentwürfe zu den Friedensverträgen fortzuführen. Der Teilband III B 1/2 zur Rezeption enthält die bibliographische Beschrei-bung von 75 deutschen und lateinischen Drucken der Vertragstexte allein aus den Jahren 1648 und 1649. Die Zahl übertrifft das bislang im VD 17 Erfaßte, da alle identifizierbaren, nicht nur die erhaltenen Exemplare dokumentiert sind. Frühe, meist anonyme Veröffentlichungen druckten im September 1648 die kaiserlich-schwedische Friedensvereinbarung vom 6. August 1648 ab. Nach der Unterzeichnung der Verträge am 24. Okto-ber legten renommierte Verlage offiziöse Ausgaben vor, d. h. Ausgaben, die unter den zeitgenössischen Amtsträgern als zuverlässig galten und in der Regel ein Druck- und Verkaufsprivileg vorweisen konnten. Die Druckpri-vilegien und Vorworte des Frankfurter Verlags Fischer und der Dresdner Offizin Ritzsch wurden in den jetzigen Band aufgenommen, ebenso die zugleich mit den Verträgen publizierten Protokollnotizen, da sie wegen ihrer umstrittenen Rechtsgültigkeit nicht in die Edition der Friedenstexte selbst gehörten. Die ermittelten Nachdrucke aus dem Zeitraum von 1650 bis 1998 – insgesamt 171 für das Instrumentum Pacis Osnabrugensis und 135 für das Instrumentum Pacis Monasteriensis – belegen die eindrucks-volle Rezeption der Verträge. Rund 80 Prozent der Drucke stammen aus der Zeit vor 1800; nach 1945 wurde das IPO noch 14mal, das IPM noch 13mal publiziert. Das Herzstück des Rezeptionsbandes ist der synopti-sche Abdruck der offiziösen Ausgaben. Die Synopse beabsichtigt keinen textkritischen Vergleich, sondern die Präsentation des lateinischen Textes sowie der deutschen und französischen Übersetzungen in der Form, wie sie in der europäischen Öffentlichkeit wahrgenommen wurden. Lese-, Text- und Übersetzungsfehler der Vorlagen wurden vermerkt. Die vierspal-

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Gegenüberstellung Artikel für Artikel erhielt den Vorzug gegenüber geschlossenen Volltextabdrucken. Eine Synopse schien besser geeignet, die Interpretation der Texte im Detail zu ermöglichen, aber auch generell rezeptions-, kommunikations- und allgemeinhistorische Forschungen zu erleichtern. Der Band wird abgeschlossen durch kleinere Dokumentatio-nen, zum einen zur didaktisch vermittelten Kenntnis des Friedens in Merk-versen, zum anderen zur Gliederung und Zählung der Friedenstexte, wie sie sich erst im weiteren politischen und rechtlichen Gebrauch herausbilde-ten.
Der Teilband III B 1/3 zur Erschließung liefert präzise und aus exzellenter Kennerschaft formulierte „Inhaltsbestimmungen“ des Friedens, die einen Leitfaden zu den Vertragsartikeln an die Hand geben. Da die Friedens-instrumente ihre Regelungsbereiche nicht systematisch, sondern aus dem Verhandlungsgeschehen heraus anordneten, begleiteten ähnliche Inhalts-angaben, Marginalien oder Register die Veröffentlichungen der Verträge von Anfang an, worauf in einem knappen Überblick verwiesen wird. Das Herzstück des Bandes ist das dreisprachige Glossar, das den Wortbestand in den lateinischen Texten der Verträge und in ihren offiziösen deutschen und französischen Übersetzungen zugänglich macht. Der Benutzer erhält ein Wörterbuch, um vertiefende Begriffsuntersuchungen vorzunehmen und damit auch die Texte selbst schärfer analysieren zu können. Das Glossar kann aber auch sprachhistorischen Forschungen dienen. So ist das Neu- und Juristenlatein der verfassungs- und völkerrechtsrelevanten Texte noch kaum lexikalisch erschlossen. Wegen der konstituierenden Wirkung des Friedens für Politik, Recht und Lebensverhältnisse bietet das Glossar aber gerade bei genuin historischen Fragestellungen eine sichere Plattform. Aus dem Textkorpus der Friedensverträge wurden für den Abdruck im Band selbst die begrifflich und rechtlich bedeutsamen Lemmata ausgewählt. Die-ser Kurzfassung des Glossars wird jedoch eine Langfassung an die Seite gestellt, die nahezu den gesamten Wortbestand enthält; sie findet sich auf der beiliegenden CD-ROM. Das Vorwort bietet wie immer die willkommene Gelegenheit, den Förde-rern und Mitwirkenden zu danken. Mein Dank richtet sich an die Nord-rhein- Westfälische Akademie der Wissenschaften für die tatkräftige Unterstützung, ferner an den Verlag Aschendorff in Münster für die umsichtige Betreuung der Drucklegung. Dankbar zu vermerken ist, daß alle Bibliotheken den Abdruck der Titelblätter von Flugschriften gestat-teten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Land Nordrhein- Westfalen gewährten eine großzügige finanzielle Förderung, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach- Stiftung

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trug zu den Druckkosten bei. Für das Layout und die technische Gestal-tung der beiliegenden CD-ROM danke ich Herrn Martin Brockmann, für die photographischen Arbeiten Frau Gerda Hellmer. Zu großem Dank bin ich den Bearbeitern verpflichtet. Herr Dr. Guido Braun über-nahm die Recherchen, Editionsaufgaben und Kommentierungen zu den französischen Texten. Beide Teilbände wurden konzipiert von Herrn Prof. Dr. Konrad Repgen, der sich jedoch nicht mit der Rolle des Konstruk-teurs zufriedengab, sondern auch an den bibliographischen Verzeichnis-sen mitwirkte, Erläuterungen verfaßte und die Feinarbeit an den Texten und am Glossar konstruktiv begleitete. Daß Frau Dr. Antje Oschmann für die meisten Abschnitte der beiden Teilbände verantwortlich zeichnet, ergibt sich aus den Inhaltsverzeichnissen, die jeweils die Bearbeiter nen-nen. Jedoch ist damit nicht zum Ausdruck gebracht, was ich abschließend dankbar hervorheben möchte. Frau Oschmann trug von den ersten Text-auswertungen bis zur letzten Korrektur die eigentliche Arbeitslast und hatte immer die Fäden in der Hand. Es ist ihrer Kenntnis der Verträge und ihrer Akribie zu danken, daß nun zwei Bände erscheinen können, die eine Schlüsselfunktion für das Editionsunternehmen im ganzen haben.
Bonn, den 24. Mai 2007 Maximilian Lanzinner

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