Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
Montag [...] – Raigersperger bei W. Verabschiedung.
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Bei seinen hiesigen Verhandlungen mit Servien ist er wegen Abführung der
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Garnison in Höchst und Ermäßigung der Kontribution auf eine schriftliche
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Antwort vertröstet worden; wegen Herausgabe des französischen Instru-
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mentes
an Ksl. und Stände hat Servien angekündigt, er werde zu münd-
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lichen
Verhandlungen nach Osnabrück kommen. [...] Zu der Bitte, die
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Schweden zum Frieden zu disponieren, hat Servien sich zwarn darauff,
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aber mitt schlechtem eiffer erbotten

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14–20 und – worden] am Rande: non communicandum Bavaro.
und die Spanier beschuldigt, daß
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Peñaranda kurz vor dem Abschluß wegreise. Auf den Einwand, Brun
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bleibe, Peñaranda sei bei apparenz ex parte Frankreich, den frieden zu
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schließen, zur Rückkehr bereit und die Spanier wollten bei dem einmal Ge-
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schlossenen
bleiben, hat Servien etwas alterirt sich bezeigt, mitt bedeuten,
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es were nit allein die apparenz, sondern auch der effectus selbst ihrerseiths
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allezeit bezeigt worden. Ein reichsständischer Gesandter hat im Namen
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Schwedens Raigersperger eine große Bestechungssumme dafür geboten, daß
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er die Verhandlungen über die Militärsatisfaktion entsprechend leite.

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Volmar

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Volmar war 1648 VI 28–VII 2 in Münster.
bei W.[...] Sieht nicht, wie rebus sic stantibus einiger fried zu
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hoffen were. Die Schweden woltten nit, hetten auch in bellicis et modo ipso
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tractandi so viell avantage, daß sie den frieden ietziger zeitt zu schließen
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nit ursach hetten, maßen er weittläuffiger außgeführt. Man hab zwarn
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guete vertröstung gehabt, ein und ander von den stenden hetten sich auch
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damitt lactiren und betriegen laßen, daß wan der punctus gravaminum
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seine richtigkeit erlangt, die uncatholische stendt bey den catholischen und
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zusahmen dem Kayser stehen und die exteras coronas nolentes etiam zum
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frieden vermögen würden. Totum contrarium befinde sich aber ietzo in der
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thadt, indeme die Schwedischen eben diejenige stendt mitt glatten wortten
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ietzo speiseten und eine separation unter den uncatholischen und catholi-
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schen, auch sogar den catholischen in sich wie auch mitt dem Kayser zu
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machen sich gebrauchten. Die Kayserliche hetten biß dahero der Schwedi-
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schen declaration über ihr extradirtes instrumentum einstendig begert, aber
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nit erhaltten. Den stenden hette man endlich zwarn etliche notas

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Schwedische notae (Druck: J. G. Meiern V S. 925 ff).
darüber

[p. 1117] [scan. 457]


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in die faust gestochen, bald darauff aber wiederumb abgefördert. Ihnen
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Kayserlichen aber hette mans nicht communiciren, weniger einige erklerung
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geben wollen, dahero sie befelcht, cathegoricam resolutionem von ihnen zu
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begehren, maßen auch bey seiner des Vollmars hinkunfft thuen würden.
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Köntten sich aber leichtlich die gedancken machen, daß darauff nichts
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erfolgen würde, weiln die Schweden von ein und anderen tractirenden sten-
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den immer mehr und mehr zu erhaltten sich getrawten und in der thadt
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spührten. Er befinde in dießen außgeschobenen notatis, so er ad partem bei
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einem gelesen, verschiedene gegen die verglichene conclusa lauffende punc-
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ten, daß er nit sehe, wie auß den sachen zu kommen seye. Der Passus über
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die Stadt Erfurt ist entgegen dem schwedischen Versprechen wieder aufge-
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nommen
, ebenso der über das ius praesidii in der Stadt Minden, den die
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Brandenburger teuer abgekauft hatten. I. H. G.: Ihrestheilß müsten sie
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es dahin gesteldt sein laßen. Ihrer unwißend handle man mitt den stiffte-
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ren, wie man wolle, sie aber köndten und würden in ewigkeitt darin nit
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willigen, maßen sie dawieder offt gnug protestirt hetten, würdens auch
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noch ferner zu thuen nit unterlaßen, wan man bey dem modo procedendi et
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intentionibus beharren würde.

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18–29 Sie – thue] am Rande: omittitur ad Bavarum.
Sie hetten auff dießen frieden niemahln
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hoffnung gemacht, und zwarn nit allein ihrer stiffter in particulari, son-
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dern auch des totius wegen, dan Gott alß ein gerechter Gott denselben nim-
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mermehr zulaßen oder auch diejenige, so darzue cooperiren, nicht unge-
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strafft laßen werde. Es lieffen doch so viell manifestissimae iniustitiae
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darunder, ohne daß man dabey die religion in nichts beobachtete, daß es
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ein grewel vor Gott seye. Volmari: Müsts bekennen. Der Kayser seye
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aber daran vor Gott unschuldig, maßen solches diejenige puncta, so von et-
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lichen stenden auch wieder das instrumentum und die Kayserliche intention
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ad partem eingewilliget und nachgeben, folgends auch der Kayser zu
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admittiren von bemelten stenden gezwungen seye worden, gnugsamb nach-
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weißen, ia der nun ein zeitther gebrauchter tractandi modus rehden thue.

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I. H. G.: Das seye woll ein seltzsamer fried, da niemandt fast mitt zue-
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frieden, dan sie außer drey oder vier nicht sähen, die damitt content weh-
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ren. Volmari: Es seye wahr, und wüste es niemand beßer alß sie
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Kayserliche, welche täglichs angeloffen würden und die klagtten hören
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müßen, sehe auch nit, wan man sich auff die maiora lehnen woltte, wie die-
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selben gemacht werden köntten. I. H. G.: Es geduncke ihr, alß wan
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man auß dießen tractaten ein mercantie mache, dan der viell geldt spen-
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dire, könne erhaltten gegen Gott und billikait, was er wolle, wadurch aber
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das vatterland und reich verrahten und verkaufft würden. Vollmari:
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Das wüste er gar woll, gestaldt dan vielen von den stenden, auch catholi-
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schen selbst, ab exteris et aliis geldsummen angebotten worden. Will über
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andere nicht reden, ihm selbst haben die Schweden eine hohe Summe für
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Unterstützung sonderlich in puncto satisfactionis militiae et executionis

[p. 1118] [scan. 458]


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angeboten. Die Franzosen beschweren sich über die für das Elsaß zu
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zahlende Summe; zu befürchten, daß sie bei Herausgabe ihres Instrumentes
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dergleichen notas, wie die Schwedische auch einfuhren und außgeben
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werden. –

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4–13 Schreiben – auffzuhaltten] am Rande: omittatur.
Schreiben an Bischoping

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W an Bischoping 1648 VI 29 ( Osn. 137).
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