Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
135. Re- und Correlation der Reichsräte Osnabrück 1648 Mai 15

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Re- und Correlation der Reichsräte


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Osnabrück 1648 Mai 15

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Bremen 2 – X. 8. m. = Druckvorlage.

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Frage des Quantums für die schwedische Armeesatisfaktion.

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Für die städtischen Gesandten sind keine Stühle vorhanden. Während die Kurfürsten
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und Fürsten sitzen, müssen die Städtischen stehen. Alß nun die herren stättische ihren
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verdruß, daß ihnen keine stühle gesetzet, gegen einen und anderen mercken
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laßen, sagt dominus Baden Durlacensis, es hette cancellarius Moguntinus
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erwehnet, daß pro civitatensibus civitatibus noch keine stühle gesezt. Indeßen aber
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wehren dieselbe hereingetretten. Mann ließ es dahin verstalt sein und word
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mans post meridiem sehen, obs geendert worde .

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Nachmittag umb zwey uhren kam man wieder beyeinander und worden
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alsobaldt, nachdem die herren churfürstliche und fürstliche hineingetreten,
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civitates hereinberuffen. Jehne hetten sich suis locis gesetzt, pro civitatibus
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aber waren abereinst keine stuhle.

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Der kurmainzische Kanzler stand auf und kündigte die Verlesung des Conclusums
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aller drei Reichsräte an, setzte sich wieder und las es ab. Bei den Veränderungs- und
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Ergänzungswünschen ahndete der städtische Direktor daneben gegen herrn Dr.
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Meile

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Gemeint ist Dr. Mehl.
, Moguntinum, daß man civitatum legatos so schimpflich tractirte
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und alß jungen stehen ließe, da ihnen doch vorhin stühle gesetzt gewesen.
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Hettens doch die secretarii beßer und wehren sie, a dominis suis nit alß
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ministri uffzuwarten, anhero geschickt, sondern alß mitstende des reichs ne-
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ben denen anderen zu consultiren.

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Wir resolvirten, daß es fürters apud cancellarium mundt- und, da nöthig,
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schrifftlich geahndet werden müste.

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