Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Directorium proponirt: Es werde zweifelsohne bekant sein, was sich seit
jüngster conferenz, sowol in puncto gravaminum als satisfactionis verloffen
und zu wünschen, daß in der stätt mächten gestanden were, eines und das
andere zu promoviren, wie es die nohtwendigkeit wol erfordert hette. Es
seyen aber, wie bewust, allerhand impedimenta darzwischen kommen, die
materia auch an sich selbsten dermaßen schwer, daß sie mit und neben den
herrn fürstlichen tractirt sein wolle und die stätt, zur Separation anlaß zu
geben, keine ursach haben. Demnach er nun vernommen, daß die herren
Frankfurthische, die in einem und andern puncten, was drüben passirt, ein
mehreren bericht mitgebracht haben werden, ankommen seyen, habe er
nicht unterlaßen wollen, diese extraordinari zusammenkunfft anzustellen,
damit man sich aufs wenigste miteinander vertraulich unterreden könne, was
hiernechst zu thun sein und ob man alsobald oder auf nächstkünfftigen
montag davon reden wolle? Berichtet dabey, daß er nachricht von Münster
habe, daß der herrn catholicorum endliche compositions vorschläg in puncto
gravaminum nicht nur extradirt, sondern auch mit denen deliberationen
bereits ein anfang solcher gestalt gemacht worden seye, wie verlesene pro-
tocolla außweißen
Weitere und endliche Compositions-Vorschläge in puncto Gravaminum in Meiern III
S. 193–198 ; Protokoll vom 4. Juli 1646 ebd. S. 199–204, vom 8. Juli ebd. S. 206–215.
In puncto satisfactionis wollen 2. die herren Franzosen auf ihrer praetension
der in die landvogtey Hagenau gehörigen 10 reichsstätt so lang beharren,
bis ihnen das hauß Österreich die 4 waldstätt abtretten werde, darzu, welches
das allerbeschwärlichste bey der sach seye, die herrn Schwedische sich nicht
gar ungenaigt erzeigen sollen
Zur Dekapolis gehörten: Kolmar, Schlettstadt, Hagenau, Kaisersberg, Türkheim, Rosbeim,
Oberehnheim, Weißenburg, Münster im St. Gregoriental und Landau; zu den Waldstädten zähl
ten Rheinfelden, Säckingen, Laufenburg und Waldshut (zu den vier Waldstädten vgl. K. Schib;
zur Abtretung des Elsaß an Frankreich zuletzt K. Repgen, Verhandlungstechnik; K. J.
Seidel).
das vorhaben eines beständigen praesidii bey der statt Lindau von großem
ansehen und consequenz und nicht nur wegen gemelter statt, sondern auch
anderer pericul, so darauß erfolgen können, vorzubauen
Bei den Verhandlungen über die Satisfaktion Frankreichs bot Trauttmansdorff am 15. Mai 1646
den Franzosen die Festung Breisach an und forderte zur Sicherheit des Kaisers Lindau als Garni-
son für ksl. Truppen. Am 19. Mai gingen die frz. Gesandten darauf ein (vgl. Meiern III S. 29 ,
35; RK FrA , RK ) 92 X fol. 100–102’ ad nr. 1386; vgl. S. 237 Anm. 3).
drey geschäfft, wovon zu reden sein werde. Stellet demnach zum nach-
denken, ob man in puncto gravaminum auf die herren fürstlichen warten
oder a part davon und daßelbe entweder alsobalden oder bis nächstkünffti
gen montag, damit man sich in deßen desto beßer mit einer resolution gefaßt
machen könne, reden? Was man pro objecto
man dabey verfahren wolle, so wol ratione methodi et ordinis und der umb-
fragen, als ratione materiae und der vorschläg. Stellt zugleich zu der herrn
Frankfurthischen belieben, ob sie von ihrer verrichtung relation thun
wollten?
Lübeck. Sagt, er finde, daß dasjenige, so vom herrn directore proponirt, ein
schwer werkh und wol zu consideriren seye. Man habe sich zwar deßwegen
zu Münster schon zusammengethan, seye aber noch nichts gewieses geschlo
ßen. An diesem orth tragen die fürstliche diesen puncten im verborgenen, ie
länger man aber denselben protrahire, ie schwerer der punctus satisfactionis
werde. Weiln nun die stätt bey diesem puncten am meisten interessirt, seye in
alle weg dahin zu sehen, daß man das werkh angreife, und von puncten zu
puncten gehe, besonders wann die fürstliche schon einen anfang darinn
gemacht haben und in verfaßung eines neuen aufsazes begriffen sein sollten;
auff welchen fall die stätt wiederumb als pedanei judices folgen müßten,
welches nicht zu leiden. Daß die herrn Schwedische gern sehen, daß dieser
punct so lang, bis punctus satisfactionis in richtigkeit gebracht, in suspenso
bleibe, seye außer allem zweifel. Die Churbrandenburgische haben sich gar
wiederig vernehmen laßen und wolle auch anderer orten keine einwilligung
erfolgen, ohne deren beyfall die herren Kayserlichen und stände nichts resol-
viren können. Seye also zu besorgen, es dörffte sich dieses punctens halben
das ganze werkh zerschlagen. Mit 100 jahren könne man sich in puncto
gravaminum wol betragen und das übrige dem Allerhöchsten befehlen, man
dörffte sonsten von den frembden gar aufgefreßen werden. Halte also davor,
daß man stättischen theils sich zusammenthun, die gedanken einander
eröffnen, von puncten zu puncten auß der sach reden, das extremum sagen
und sich eines gewießen vergleichen solle, damit, wann zu den fürstlichen
angesagt würde, man auß einem mund reden könne. Wann sie das sehen,
werden verhoffentlich etliche von den fürstlichen zu den stätten tretten,
könne keine trennung geben; die sich separiren wollen, mögens verant-
worten, sonderlich nachdem man sehe, daß die catholische umb etwas näher
tretten. Wann man sich einer gewießen meinung verglichen, könte selbige
den herrn catholischen, Churmainz- und Schwedischen, daß sie es bey dem
instrumento pacis beobachten, zugestellt werden. Werde nimmermehr frie-
den erlangt, wann die ständ unter sich selbsten nicht einig sein. Halte davor,
daß man der catholischen leztern vorschlägen von articul zu articul nach-
gehen und soviel möglich ihre formalia behalten solte.
Regensburg. Er halte davor, daß nicht einer unter den gesanden seye, der
nicht wünsche und gerne sehe, daß die sach maturirt und das Römische reich
von den großen trangsalen errettet werden möchte. Weiln beede armeen
beysammen, dörffte ein großes blutbad abermal entstehen. Drüben zu
Münster habe man davor gehalten, daß die resolution über diese puncten zu
maturiren und sich nicht damit auffzuhalten seye, inmaßen auch schon ein
anfang daselbst gemacht und davor gehalten worden, man hette sich in prae-
liminaribus länger nicht aufzuhalten. Seye der meinung, wie Lübekh, daß
man ad materialia schreiten solle. Quo ordine et methodo aber 2. dabey zu
verfahren, erinnere er sich, daß zu Münster davor gehalten worden, daß das
objectum deliberandi nicht der evangelische aufsaz, sondern der catho-
lischen leztaußgestellte vorschläge sein sollen. Doch daß man eines mit dem
andern conferire, addenda addire, corrigire und ein werkh darauß mache. Er
wolle sich dißfalls mit den majoribus gerne conformiren, wiße, daß die
catholische mit demjenigen, was die herrn Kayserliche aufgesezt, nicht aller-
dings zufrieden seyen, noch darzu verstehen wolten, wiewol die herren
Kayserliche gesagt, wann die catholische sich darzu nicht verstehen wollten,
würden Ihre
niren. Halte also, daß selbe gegen der evangelischen 55 articuln zu halten
und umb des respects willen dabey zu bleiben seye. Was nun bey einem und
dem andern puncten zu erinnern, könte protocollirt und ein conclusum
darauß gemacht werden. Wann man aber 3. zu den fürstlichen erfordert
werden sollte, were in alle weg billich, daß man daselbst erscheine und, was
von Lübekh erinnert worden, in acht nehme, damit stättischen theils keine
discrepante meinungen geführet werden. Viel bey den fürstlichen zu anden,
werde sich nicht schiken, wann sie aber sehen werden, daß die stättische
einer meinung, werden auch unter den fürstlichen selbsten etliche liberius
gehen und herbey tretten. Wünschet dabey Gottes gnad, daß man auf
nächstkünfftigen montag also von der haubtsachen reden möge, damit es zu
des ganzen evangelischen wesens beförderung und dem erbaren reichs
stättischen collegio zu ruhm außschlagen möge.
Frankfurt. Sagen vorderist dankh den übrigen herrn collegis, daß sie das
gute vertrauen in sie stellen und ihnen wegen der reichsritterschafft prae-
cedenz commission auftragen wollen, referiren darauf: Nachdeme sie zu
Münster angelangt, hetten sich der herr Nürnbergische und Colmarische
alsobalden bey ihnen eingefunden und sie mit ihnen, weiln es beederseits
interesse betrifft, auß diesem puncten communiciren und, was dabey zu thun
sein möchte, sich unterreden können. Worauf dieselbe zu verstehen geben,
daß man eben vorhabens seye, ein exemplar den herrn Französischen pleni-
potentiariis zu hinderbringen. Weiln sie aber 2 corrigirte exemplaria mit
hinüber gebracht, als hette sich der herr Nürnbergische erbotten, mit den
herrn fürstlichen daraus zu reden und dieselben dahin zu disponiren, daß
eines von denselben den herrn französischen überraicht werden möchte.
Wann dieses geschehen, seye alsdann nicht nöhtig, deßwegen a part audienz
zu suchen. Auf welches ansprechen die herrn fürstliche, weiln nichts dar-
innen, als was dem stylo gemäs, begriffen gewesen, geschehen laßen, daß ein
solch exemplar, darinnen die reichsstätte der ritterschafft vorgesezt, über
geben werde. Nach welchem sie davor gehalten, es werde nicht nöhtig sein,
herrn grafen von Trautmansdorff, weiln es ihme schon hier übergeben
worden und er solches nur loco protestationis annehmen dörffte, nochmaln
zu übergeben. Das andere hetten sie, beneben dem gegenbericht, Churmainz
überraicht und dabey, wie beschwerlich den stätten diese praeposteration
gefallen, angezaigt. Worauf herr canzler sich erklärt, sie hetten zwar schrei-
ben von ihrer churfürstlichen gnaden empfangen, darinnen sie befelcht, den
adel in acht zu nehmen, damit demselben kein praejudiz zugezogen werde.
Dagegen aber antwortlich angezeigt, die stätte suchen nichts anders, als was
dem herkommen gemäs, daß sie nemlich immediate andern höhern ständen
nach, als dann erst die ritterschafft gesezt werde. Er seye an die reichs-
constitutiones gehalten und unzahlbare praejudicia obhanden, daß es also
gehalten worden seye. Mit fernerem vermelden, er wiße nicht, wie es her-
gangen, daß die catholische daßelbe aus den augen gesezt, zweifele, ob sie
alle darein consentirt haben. Worauf sie sich aber weiter nicht einlaßen
wollen, sondern ihren abschied damit genommen.
Berichten ferner, daß sie drüben nur zweyen sessionen beygewohnet haben,
deren erste in praeliminaribus bestanden. Man habe von catholischen soviel
vermerkt, daß sie nicht so rigorose auf ihren vorschlägen zu beharren
gedenken, sondern selbsten sagen, daß etliche articul nicht practicabel seyen,
auch fast einen und den andern nennen, umb deßen willen ein und andere
particularia eingerukt worden seyen. Zeigten ferner an, es habe herr Dr.
Ölhafen wieder Treispachs tractätlein etwas auffgesezt und dabey gesagt, er
halte nicht davor, daß man viel wesens davon machen, sondern allein etwas
loco protestationis auffsezen und dahin sehen solle, daß kein ferner praejudiz
den stätten zugezogen werde. Was geschehen, hette man so groß nicht zu
achten. Den modum tractandi belangend, halten sie davor, daß, so bald
möglich, zu deliberation zu schreiten, von den fürstlichen aber sich nicht zu
separiren, sondern vorhero, wohin sie gehen, zu sehen und wann sie schon
etwas scharffe consilia führen sollten, ihnen doch stättischen theils nicht zu
contradiciren seye, weilen es invidiam gebe. Vorhero aber hette man priva-
tim von der sachen zu reden und sich eines gewiesen conclusi zu vergleichen,
damit, wann man bey denen fürstlichen zusammen komme, das löbliche
directorium sagen könne, das seye der stätt conclusum, so nachmalen von
andern reassumirt und secundirt werden könnte. Wollen sich also mit vor-
gehenden votis gern conformiren; wann man künfftige wochen zusammen
komme, werde sich befinden, was zu thun sein wolle. Wann in politicis
nichts erhalten werde, seye es umb die ecclesiastica auch gethan. Der statt
Augspurg haben die herrn Schwedische allein und sonst keiner anderen statt
in specie gedacht, was daselbsten vorgangen, seye alles intuitu religionis
geschehen.
Nürnberg. Gleich wie er sich ob der vortrefflichen Frankfurtischen herrn
abgesanden wider herüberkunfft von herzen erfreue, also
auch denenselben im nahmen seiner herrn und oberen obligirt, nicht allein
wegen umbständlich abgelegter nachrichtsamer relation, sondern auch vor-
nehmlich, daß sie das praecedenzwerkh mit der ritterschafft dahin mit
sonderbarer dexteritet eingerichtet, daß commune nomine der fürsten und
stände das mit hinüber gebrachte concept, worinnen die stätt loco debito
und vor der ritterschafft lociret, denen Französischen herrn plenipotentiariis
eingeliefert worden. Dadurch man dann soviel erhalten, daß, wann der adel
den alhier (obwohln mit eingewander protestation) durch der herrn fürst
lichen praecipitanz vorgangenen actum pro possessorio anzihen wolte, man
alsobalden den Münsterischen entgegen sezen könnte. Ratione seiner herrn
und oberen erbiete er sich gegen denen herrn deputirten zu schuldiger
erkandnus solcher so rühmlich und wol abgelegter commission. Was das
haubtwerkh anlangen thete, were es ja heut zu spät, von so hohem und sehr
wichtigem geschäfft der notturfft nach zu reden. Conformire sich demnach
gerne mit den vorstimmenden vernünfftigen votis, daß die deliberation auf
nächstkünfftigen montag früe angestellt werde, inmittelst hette man noch
soviel zeit, der sachen beßer nachzudenken.
Ratione praeliminarium und modi procedendi, vermerkte er soviel, daß in
Münster zimliche umbschweiff damit gemacht werden und vielleicht auch
hier geschehen dörffte, so zu nichts anders als der sachen verzögerung
könnte hinaußschlagen. Er halte dafür, daß, obwohln die stätte nicht leicht-
lich von denen fürstlichen sich zu separiren, dieselbe doch an den modum
procedendi, in deme die fürstliche ihre fernere erklärung und außgestellte 55
articul die normam in deliberando sein laßen und die Kayserliche articulos
nur incidenter mit conjungiren wolten, sich nicht solten binden laßen,
sondern vielmehr die vorschläge deren herrn Kayserlichen und catholischen
vor die hand nehmen, dieselben von articul zu articul durchgehen, über
jedem votiren, addenda addiren, superflua reseciren, omittenda außlaßen,
corrigenda corrigiren und das, so noch mangelte und in selbigen nicht
begriffen, per additionales articulos doch außer alles überflußes anhängen
und nunmehr ad ultima gehen, das werkh nach menschmöglichen dingen
beschleunigen und sich vor allen dingen der moderation befleißigen, ange-
sehen der graußame jammer und unaußdenkliche unglück, welches so viel
thaußent menschen auff dem hals liege, celeritatem erfordere, die moderation
aber denen stätten vor andern anständig seye, weiln bewust, wann eine sach
übel außschlage, wie man dann nicht wißen könne, wohin dißmals alea belli
sich lenken möchte, die herrn fürstliche immer leichter durchkommen, in
dem dieser einen schwager, jener einen vettern oder sonsten obnoxium am
Kayserlichen hof finde, welcher ihre sach vertheydigen oder sonsten zu recht
bringen könne. Hingegen müßen die stätt stehen mit dem hut in händen und
sich zu dem peccavimus bekennen. Was dann alle andere conjunctim ver
würkt oder ihnen schuld gegeben werde, das müßen die stätt allein büsen,
wie man leider exempel genug gehabt. Daher dann dieselbe viel größere
ursach haben, sich wol in acht zu nehmen und das jenige, was die herrn
Kayserliche offendiren möge, soviel illaesa conscientia geschehen könne, zu
vermeiden. Man solle sich aber stättischen theils vor allen dingen einer
gewiesen meinung vergleichen, damit, wann man in den fürstenraht zu
votiren komme, man entweder conformia vota führe oder sich doch auff die
vorhergehende, wann solche von einem und andern umbständlich außge
führet, referiren könne.
Bremen. Sagt, er halte dafür, daß
reden und nohtwendig, daß der punctus gravaminum zum ersten in delibe-
ration gezogen werde, weiln offenbar, daß derselbe causa belli und bißher in
perniciem evangelicae religionis geführet worden seye. Wann dieser erörtert,
seye alles gut. Wo es aber suspendirt und ad punctum satisfactionis gezogen
werden wolte, dörffte es schwärlich zum frieden gelangen. 2. Daß man sich
stättischen theils zusammenthun und sich über diejenigen puncta, so die
Kayserliche extradirt, bereden solle, weiln es nicht nur löblich und rühmlich,
sondern auch nuzlich und ersprießlich sein werde, wann man sich diß seits
eines gewißen conclusi vergleichen und auß einem mund reden könne.
Modum procedendi belangend, seye er damit einig, daß man der herren
Kayserlichen extradirte vorschläg vor die hand nehmen und selbe von
puncten zu puncten durchgehen solle. Finde man, daß sie mit den evange-
lischen einig, hette man sich darüber zu erfreuen, wo nicht, als dann zu
consultiren, was pro promotione pacis
vergiesen doch salva pietate verhütet werden möge. Je länger man die zeit
unnuzlich vertreibe, ie mehr man den cronen ursach gebe, den krieg zu
fomentiren. Seye also mit vorstimmenden einig, daß man vorhero zusam-
mentretten und sich eines gewiesen vergleichen solle, damit man bereit
erscheinen möge. Doch wann man indeßen von den fürstlichen convocirt
würde, daß man sie umb zeit zu consultiren bitten sollte, sonsten wann sie
vorhero deliberiren und die stätt hernacher zu secundiren bereden wollten,
es sehr schwer und praejudicirlich fallen würde, auch wann die stätt schon
mit ihrer meinung hernach kommen sollten, selbige dannoch nicht so gültig
mehr sein dörffte, als wann sie instructae erschienen weren, es solte wol auch
von denen herrn fürstlichen nur für ein votum gehalten werden wollen,
welches ihnen zwar verständig, den stätten aber unerträglich fallen würde.
Ulm. Dankt vorderist den herren vorsizenden und in specie den herren Frank-
furtischen wegen abgelegter relation deßen, was sowol in puncto praeceden-
tiae mit der reichsritterschafft als sonsten zu Münster passirt seye, ver
spühre, daß sie ihnen dieses werkh wohl recommendirt sein laßen, höre gern
daß der herr Nürnbergische etwas zu papier gebracht, man habe sich aber
auch damit, weiln die protestation bereits geschehen und dieses ein werkh
seye, dazu man der archiven vonnöhten habe, nicht zu praecipitiren.
Was den modum procedendi anlange, halte er davor, wie vorhero, weiln viel
tausent christen den kriegsschwall auff dem hals haben und das praecipi-
tium vorhanden, daß das werkh, wegen obliegender noht, zu beschleunigen,
auch auff die ultima zu gedenken, doch mit moderation, und gleich wie man
auß den Kayserlichen vorschlägen sehe, daß es ihnen ernst seye, also seye
auch hier billich dahin zu sehen, was vor Gott und der posteritet verantwort-
lich. Werde was erhalten, mit heil, wo nicht, werde es heisen: Ibant, quo
poterant, quo non poterant, ibi stabant. Seye mit dem herrn Lübekhischen in
dem einig, daß, weiln allem ansehen nach die cronen das haubtwerkh mehr
zu hindern als zu promoviren suchen, dahin zu laboriren seye, daß den
gravatis dergestalt, daß auch die conscienz damit zufrieden, geholffen wer-
den möge. Könne man den Kayserlichen unterthanen helffen, seye es wohl
gethan, wo nicht, müße mans dem Höchsten befehlen und in specie dahin-
sehen, daß den 10 reichsstätten und der statt Lindau geholffen und die
dismembration verhütet werde. Halte ebenmäßig davor, daß man der herrn
Kayserlichen vorschläg und propositiones pro materia tractandi halten und
in specie dabey beobachten solle, was die stätt concernire, weiln es die fürst
liche nicht thun werden. Wann indeßen die fürstliche sollten zu raht ansagen
laßen, were der convent, wo möglich, so lang rukstellig zu machen, biß
man sich eines conclusi diß orts verglichen haben würde oder, wann man ie
hinkommen wolte, daß man sich nicht in materialibus, sondern praelimina-
ribus allein einlaße und sage, daß man in particulari zusammenkommen und
ein gutachten ihnen hinterbringen wolle.
Herford. Dankt dem herrn Frankfurtischen für abgelegte relation, gehabte
mühe und fleiß und sagt, was die sach an sich selbsten betreffe, conformire er
sich gern mit vorgehenden votis, daß nuzlich und gut seye, daß man sich
ehist zusammenthue, beede der evangelischen und catholischen compo
sitionsvorschläg vor die hand nehme und dieselbe gegeneinander halte, vor-
hero aber von der sach rede, damit, wann man insgemein zusammenkomme,
man desto gerüster erscheinen möge, welches aber die ansagung an die hand
geben werde. Wolle hoffen, wann nächstkünfftigen montag ein anfang ge-
macht, daß man vorhero alles wol werde überlegen können und weiln die
stätte am meisten hierbey interessiert, seye in alle weg billich, daß man sich
in obacht nehme, man habe sich aber auch von den fürstlichen nicht zu sepa-
riren, sondern viritim zu votiren.
Eßlingen. Dankt vorderist den herrn deputirten und sagt, die in umbfrag
gestellte fragen betreffend, halte er ebenmäßig davor, daß man angesproche-
ner maßen damit verfahren, das werkh nächstkünfftigen montag vornehmen
und sehen solle, ob etwas nuzlichs dabey außzurichten sein werde; sonder-
lich, weiln man vernehme, daß die zu Münster damit fürfahren und das
werkh unter den händen haben. Ob man 2. der herrn Kayserlichen vor
schläge an der hand behalten solle, halte er in alle weg, quod sic und soviel
möglich, auch ihre aigene wort, damit sie sehen, daß diseits ein respect gegen
sie getragen werde. Trage allein die beysorg, ob die fürstlichen mit dem
ultimo herauß gehen werden, vernehme zwar, quod sic,
weiln davor gehalten, daß man es einander recht Teutsch sagen, das übrige
Gott anheimbstellen, einen articul nach dem andern vornehmen, und waß
außzulaßen oder einzubringen oder zu endern seye, beobachten, sonderlich
aber auch das Lindauische memorial vor die hand nehmen und die jenseits
Rheins gelegene 10 reichsstätt, weiln es sachen von großer consequenz, bey
den Französischen herrn legatis in obacht ziehen solle. Repetire diß sein
votum nomine der stätt Lindau, Kempten und Weißenburg am Nordgau.
Memmingen. Praevia gratiarum actione erga dominos Francofurtenses,
sagt, weiln genug von der haubtsach geredt worden, wolle er sich damit
nicht auffhalten, sondern mit den vorsizenden conformiren, bitte allein, die
sach zu maturiren und selbige nächstkünfftigen montag vor die hand zu
nehmen, halte davor, daß den herrn Kayserlichen soviel als möglich und ver-
antwortlich an die hand zu gehen und zugleich der 10 stätt wie auch der statt
Lindau nicht zu vergeßen seye, damit sie dieser beschwärlichkeit entübrigt
bleiben mögen.
Directorium. Weiln die zeit passirt, begehre er sich mit weitleufftigem
votiren nicht auffzuhalten, dankht den herrn Frankfurtischen für übernom
mene bemühung und sagt, er halte auch davor, wie Ulm, daß man sich mit
refutirung des Treispachischen tractats nicht zu übereylen habe. Denn wann
man etwas thun wolle, müse nicht nur dieses, sondern auch andere tractät
lein, welche von mehrer consideration seyen, zugleich mit vor die hand ge-
nommen werden. Darzu aber mehrere zeit und information gehöre.
Die haubtsach an sich selbsten betreffend, müße dieselbe, weiln die zeit vor
über, nothwendig biß nächstkünfftigen montag verspaart und vorderist punc-
tus gravaminum umb 7 uhren vorgenommen werden. Man habe bey den
Kayserlichen oder catholischen vorschlägen, so fern als sich thun laße, zu
bleiben, auch derselben formalia zu behalten. Daneben aber auch addenda zu
addiren, detrahenda zu detrahiren und supponenda zu supponiren und in
specie dahin zu sehen, daß den erbaren stätten kein praejudiz zugezogen
werde. Es weren über das dieselben von puncten zu puncten zu durchgehen
und absonderlich davon zu reden, doch nicht eben per vota, sondern discur-
sive, weiln nicht alle die stätt angehen, viel zeit dadurch gewonnen werde
und man nicht wiße, wann man von den fürstlichen erfordert werden
möchte. Von den fürstlichen habe man sich nicht zu separiren, damit den
catholischen kein advantage dadurch zugehe, doch aber auch dahin zu trach-
ten, daß man auß einem mund rede und sich mit einem concept gefast halte,
das votum curiatum seye von keinem nachdrukh, dagegen habe die ge-
ringste statt ebensowol als die höhere ständ darzu zu reden, sonsten were
gefahr dabey. Ad ultima seye soviel möglich zu gehen. Und dann hiernächst
von übrigen beyden geschäfften auch zu reden, weiln sie in statum mit ein-
laufen.
Bey welchem es auch conclusive geblieben und damit der abschied genom-
men worden.