Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Directorium referirt, es habe der Magdeburgische secretarius vor ungefehr
einer halben stund bey ihme angebracht, daß, als man heutigen morgen im
fürstenraht unterschiedlicher memorialien halber zusammenkommen, der
Sachsen Altenburgische herr abgesande proponirt hette: 1. Daß aus der
herrn Kayserlichen duplic soviel erscheine, als wann die zwischen Spanien
und Frankreich versirende differentien mit den Teutschen sachen zugleich
assopirt und beygelegt werden müßten. Da doch in allen dreyen reichscol-
legien davor gehalten worden, daß man sich der außwertigen händel ehender
nicht annehmen und beladen solle, die innerlichen seyen dann vorhin ver-
glichen. 2. Daß von dem Französischen armistitio weiter nichts zu reden seye,
weiln bereits davon tractirt werde und verlauten wolle, ob hette man im
Kayserlichen und Bayerischen lager außruffen laßen, daß gegen Frankreich
keine hostiliteten mehr verübt werden sollten, da doch chur-, fürsten und
stände des reichs deßwegen nicht einmal gefragt, weniger mit ihrem suffragio
darüber vernommen worden
daß die last unschuldigen evangelischen ständen, und sonderlich im Fränki
schen und Schwäbischen craiß, auffwachsen würde. Dieweil man nun dafür
gehalten, daß es solche sachen seyen, darzu nicht allerdings stillzuschweigen,
als were davon, mit beyseitsezung anderer, gered und
worden: 1. Man sollte bey denen herrn Kayserlichen per deputatos erkun-
digen, was es für eine eigentliche bewandnus mit einem und dem andern
habe, vorderst aber 2. mit denen chur- und fürstlichen catholischen darauß
communiciren und vernehmen, was derenselben gedanken hierbey seyen,
und ob sie bey der deputation concurriren wollen oder nicht, damit sie sich,
ob weren sie in causa communi praeterirt und übergangen worden, nicht
beklagen könnten. Mit den herrn churfürstlichen habe herr Wesenbec, mit
den fürstlichen catholischen aber die Altenburgische und Lüneburgische zu
reden übernommen. Nicht weniger sollte auch gegen dem erbaren stätt
collegio geschehen und vernommen werden, ob sie sich mit geschloßener
deputation conjungiren oder des modi procedendi halber etwas anders an
hand geben wollen. 3. Wann man der herrn Kayserlichen erklärung ein-
geholt, sollte selbige nachmaln auch mit den herrn Schwedischen pleni-
potentiariis und dem Französischen residenten monsieur de la Barde commu-
nicirt und die fernere nohtdurfft dabey in acht genommen. Zumaln 4. an die
evangelische gesanden zu Münster, daß sie dergleichen daselbsten auch thun
wollten, geschrieben. Und weßen man sich ex parte der erbaren stätt
erklären möchte, zu gewinnung der zeit, an die Altenburgische herrn abge-
sanden allein gebracht werden.
Dieweiln nun an befürderung des geschäffts gelegen sein wollen, hette er
keinen umbgang nehmen können, eine extraordinari zusammenkunfft deß
wegen anzustellen und werde nunmehr zu der herren collegen belieben
stehen, sich deßwegen außzulaßen.
Lübeck. Beschehene eröffnung beeder fragen betreffend seyen selbige von
importanz und mehrerm nachdenken, auch unberührt nicht zu laßen, doch
aber dabey behutsamlich zu verfahren.
Ad 1. seye eine bekannte sach, die hoc loco erörtert werden müße, aber in
der generalandung (daß das catholische bedenken wohl, der evangelischen
aber nicht observirt worden) begriffen, also in particulari nicht zu berühren,
sondern hette man es bey gethaner andung bewenden zu laßen. Seyen noch
andere grumpen mehr in dem project und in summa nichts attendirt worden,
was den evangelischen zum besten gereichen könnte, wollte mans aber ie
noch einmal absonderlich resentiren, müßte man in genere bitten, alles beßer
in acht zu nehmen, worinnen die evangelischen übergangen worden, be
dörffe deßwegen keiner sonderbaren deputation, sondern könnte das an-
bringen wohl durch vorige deputirte geschehen.
Ad 2. habe bereits zu Münster vernommen, daß ein armistitium getroffen
seye, stehe aber dabey an, wie weit sich die evangelische stände deßelben
anzunehmen oder den cronen ziel und maaß zu geben haben? Die alliançen
laßens ihnen nicht zu, wann es die cron Schweden andete, hette es mehrere
operation und nachdrukh, als wann es von den ständen geschehe, halte, daß
es beßer seye, daß man vorhero mit den herren Schwedischen auß diesem
puncten rede und sie, weil es der cron sowohl als den ständen zu mäch
tigem praejudicio gereiche, daß sie es in anderen und solchen stand richten
helffen, wie es der
Frankreich und Bayern seyen den ständen nicht obligirt, werden die andung
nichts achten. Man müße per modum consilii und dergestalt dabey gehen,
daß der effect erraicht und den friedenstractaten kein stoß dardurch gegeben
werde.
Regensburg. Ad 1. Man hette es billich sowol gegen die Kayserliche als
beede cronen zu anden und, wo jene die praeterition beharren wollten, zu
contradiciren, halte aber doch, daß biß zu herrn grafen von Trautmansdorff
Excellenz ankunfft zu warten seye, weil in allen dreyen collegiis pro negativa
geschloßen worden. Man könne bey dem beliebten modo verbleiben und
sive directo sive per indirectum erkundigung einziehen, was es für eine
meinung damit habe.
Ad 2. Die herren Kayserliche negiren das armistitium pure und sagen, sie
wißen nichts darumb, stehe dahin, wie es sich damit verhalten möchte; die
Bayrische negirens ingleichen, halt, daß bey solchen umbständen beßer seye,
sich umb ein mehrers zu informiren und, wann sichs so finden thete, daß es
mit den höhern billich gegen den herrn Kayserlichen zu anden. Sonsten habe
er auch vernommen, daß bey den herrn fürstlichen der condolenz gegen den
herrn Kayserlichen wegen der Kayserin todfall anregung geschehen seye,
stellts, was man dißeits thun wolle ?
Frankfurt. Legen zuvor curialia ab, und sagen ad 1., die ständ haben
bereits zu Regenspurg starkh dafür gebetten, seye aber bereits soweit damit
kommen, daß zu besorgen, man werde sie schwerlich außsezen können; seye
in alle wege zu verhüten, daß sie mit den reichssachen nicht confundirt und
die tractaten dardurch in stekhen gebracht werden. Den modum betreffend
hette man zu erkundigen, was es für eine meinung damit habe? Und in
eventum für aufenthalt der reichssachen und, daß jene vor diesen nicht
tractirt werden, zu bitten.
Ad 2. Zweifeln sehr daran, ob es sich also erfinden werde. Herr cardinal
Mazarini
aber nicht zu effect gelangt, wiße von keinem außblasen. Zeitungen bringen
mit, daß die armee auf Frankenthal marchire. Conformiren sich mit Regens-
purg, daß es per modum interrogandi et informandi geschen solle.
Nürnberg. Bedankt sich zuvorderst des von der löblichen statt Frankfurth
zuentbottenen gruses und gethanen offerte, wünscht, daß des herrn abge-
sanden actiones und consilia zu beförderung des friedens außschlagen
mögen, mit erbieten. Die proponirte fragen weren von nicht geringer
importanz und hetten die stände bald anfangs dieser zusammenkunfft vor-
nehmlich ihr absehen dahin gerichtet, daß alle frembde, sonderlich die
Spanische händel von den Teutschen sachen abgesondert und der fried
dannenhero umb soviel mehr beschleuniget werden möchte, zumaln die
differenzen zwischen denen beyden cronen Spanien und Frankreich weit-
leufftig und vielen difficulteten implicirt. Und obwoln nicht ohne, daß bereit
von wegen der stätt gegen denen Kayserlichen herrn plenipotentiariis
gebührende andung geschehen, daß neben der gesambten herrn evangeli-
corum auch ihre vota in dem außgestellten instrumento pacis nicht in acht
genommen worden, so befinde sich doch in diesem passu, da man die Spa-
nischen händel mit dem vorstehenden frieden durchbringen wollte, eine
merkliche differenz. Dann gleich wie ienes mahls und der evangelicorum
suffragium übergangen, also weren hingegen der catholicorum, vorab Öster
reichs votum fleißig in acht genommen worden, inmaßen auch die herrn
Kayserliche es damit beantwortet, daß sie sich den majoribus accomodiret. In
diesem stukh aber weren catholici mit denen evangelicis allerdings einig
gewesen und unanimiter dahin geschloßen, daß man sich frembder händel
entschlagen und zuvorderst der Teutschen sachen dieser orten vornehmen
sollte. Demnach aber der chur-, fürsten und stände einhellige meinung der-
gestalt in
gerade wiederspiel hineingebracht worden und dahero handgreiflich abzu-
nehmen, daß man denen statibus das jus suffragii nur pro forma gestatten, in
effect aber ganz nicht in acht nehmen wolle. Halte er dafür, daß solch werkh
nicht ungeandet fürübergehen zu laßen, sondern auf maas, wie die herrn
fürstliche dafür gehalten, auch stättischen theils zu wiedersprechen seye.
Spanien habe, aller orten unlust und krieg anzustifften, fast von einem seculo
her ihr eiferig angelegen sein laßen und solches pro arcano status gehalten.
Nun das feuer auch ihr eigen land ergriffen, so mögen sie für sich, außer
deren Teutschen, zusehen, wie solches wieder zu löschen.
5–S. 248,24 Bedankt – habe] Nürnbergisches Votum in Strassburg, Ulm, Isny, Esslin-
gen : Bedankt sich gegen Franckfurt des
halte beede puncten von großer importanz, Spanien trachte sehr darnach, hingegen die
ständt auf separation, catholici concurriren dißorts cum evangelicis ergo am tag, daß
man der ständt suffragia gentzlich begehre, auf eine seiten zu stellen. Spanische habe
viele böse hendel angestifft, möge sehen, wie es sich heraußer reiße. Man habe nicht
ursach, sich miteinzumischen. Halte also darvor, daß man sich
separiren, sondern ratione deputationis conjungiren solle, lige viel daran, damit der
frieden nicht hinderzogen werde.
Ad 2. Gelleen
Gottfried Huyn, Graf von Geleen und Amstenradt (1595–1657), ksl. Generalfeldmarschall,
1644–1645 Oberbefehlshaber des westfälischen Kriegsdefensionsheeres, 1646 der bayerischen
Armee (S. Riezler S. 616; ADB VIII S. 534 ; APW [II A 1 S. 541 Anm. 4] ; APW [III D 1 S. 94 Anm. 1).]
solle keine feindligkeit wieder Franckreich üben, wann eine parthey käme, solte sie
einen trompeter ihnen entgegen schickhen und sagen, daß ein armistitium getroffen
were, hetten bevelch, nichts feindlich
nichts darauff geben wolte, solten sie sich als soldaten erfinden laßen. Beyerische haben
neue sommerverpflegung gemacht, müße also nicht de nihilo sein, der oberen craiß
ruin stehe darauff. Franckhreich habe sich alles guthen gegen den ständen schon zuvor
per Mr. Stellam und auch hier erbotten, möge also remediren, sonsten stimme es
nicht miteinander ein oder man möchte den
Halte, daß es aller orthen, auch gegen Bayern, zu anden und mit den fürstlichen sich zu
conjungiren seye. Wolle sich mit den majoribus gern vergleichen.
obere Fränk- und Schwäbische craiß ursach, fleißige auffsicht zu haben,
damit dergleichen stillstand nicht getroffen, der ganze schwall der Chur-
bayrischen armee ihnen auf den hals gelaßen und sie dardurch vollends zu
boden gerichtet werden müsten. Grose apparenzen weren vorhanden, dann
obwohln die winterquartier mit höchster
gelaufen, so hette der churfürst iedoch auff das neue aniezo eine sommer-
verpflegung publiciren laßen, welche auch auff mächtig groß geld hinauß
liefe. Zwar würden die querelen dieser orten wenig effect haben, weiln
bekannt, daß Churbayern unter dem praetext der kriegsraison, mit denen
ständen nach eigenem willen verfahre und gar kein remonstriren, bitten
noch Kayserliche contrari befehl zuließe. Doch seye es außer schaden, wann
per modum interrogationis dieser punct angebracht, zugleich der beyden
oberen craiß auff das eußerste ruinirter und erschöpffter zustand beweglich
remonstriret und deßen erleichterung gesucht, wenigst soviel gebetten
würde, damit eine proportionirte außtheilung, wann ia der spargirte anstand
gewies sein sollte, gemacht und nicht nur wenige allein unter dem betrukh
gelaßen werden möchten. Halte demnach darvor, daß in beyden puncten
man sich von denen herrn fürstlichen zu separiren nicht, sondern vielmehr
mit selbigen sich in denen proponirten päßen zu conjungiren ursach habe.
Eßlingen. Praemissis curialibus. Seye auß den actis zu ersehen, daß das erste
öffters vorkommen, Sueci habens in replicis geandet, die ständ haben davor
gehalten, daß die außländische händel von den einheimischen abzuscheiden,
nachgehends erst auß christlicher lieb sich der anderen anzunehmen, dabey
ers bewenden laße.
Dieweiln nun die Kayserliche in ihrer duplic expresse gesezt, daß es dabey
sein verbleibens haben solle, als seyen sowol die catholische als evangelische
darinnen praeterirt und wider das herkommen verfahren, weiln, wann alle
drey collegia einig, Ihre Mayestet keine ursach haben, sich davon zu sepa-
riren. Betreffe also das ganze reichssuffragium und seye den fürstlichen nicht
auß banden zu gehen.
Ad 2. Seye vor einem jahr eben das in Martio außgeruffen worden, ver-
merke, es werde ebenselbe intention haben. Ihre Churfürstliche Durch-
laucht haben ihre actiones damit entschuldigen wollen, daß sie nicht offen-
sive, sondern allein defensive gegangen seyen, haben bereits wieder anstalt
und neue verpflegung gemacht, halte davor, daß man sich per modum inter-
rogationis informiren und alßdann remonstriren könne, was den oberen
craißen für unheil daraus erwachsen würde.
Memmingen. Praevia gratiarum actione erga dominos Francofurtenses, seye
von beeden schon viel geredt und erinnert worden, halte ohne noht sein,
solches zu repetiren. Und weiln jüngst erkanntes memorial denen herrn
Kayserlichen durch die deputirte noch nicht hinterbracht, könnte es hac
occasione geschehen und, warumb das iezige also eingerichtet, da doch in
allen dreyen reichsrähten anderst geschloßen worden, vernommen werden.
Ad 2. Weil dubia da und es vor einem jahr auch geschehen, habe man sich
nicht zu übereilen, sondern mehreren bericht zu erwarten und auf anste-
hende gelegenheit mit denen herrn Schwedischen ferner darauß zu reden.
Lindau. Nächst wiederholter danksagung, sagt er ad 1: Weiln es wider der
ständ gesambten schluß, in dem sie bißhero gerahten, daß die reichssachen
vor den außländischen tractirt werden sollen, laufe, seye es in alle weg gegen
den Kayserlichen zu anden, weiln die reichssachen dardurch gestekt
würden.
Ad 2. finde, daß die sach noch nicht allerdings richtig, weiln Touraine
bereits movirt und hingegen die Bayrische sich in guter bereitschafft halten,
hette man sich also hierinnen nicht zu übereilen, sondern allein per modum
interrogandi zu vernehmen und in eventum die inconvenientien zu remon-
striren. Müste neben den fürstlichen geschehen. Bittet dabey, das memorial,
so den Kayserlichen zu übergeben, in acht zu nehmen.
Directorium. Praemissa gratiarum actione, et annexo voto. Ad 1. stehe
darauf, ob man sich mit denen herrn fürstlichen conjungiren oder a part
gehen wolle? Halt jenes, weil es causa communis, daß man beysammenbleibe
und sich nicht separire, böse consequenzen zu verhüten, für beßer. Den
modum aber betreffend, seye behutsam und nicht assertive dabey zu gehen.
Habe die duplic gelesen, seyen emphatische wort darinnen, finde aber nicht,
daß sie es pro conditione sine qua non und also halten, daß ohne beylegung
der Spanischen händel der frieden nicht geschloßen sein sollte. Wann man
den herrn Kayserlichen beweglich remonstrire, was die drey collegia für
bedenken dabey gehabt, und daß dem Römischen reich dergestalt nicht
geholffen seye, sondern die innerliche beruhigung vorhero geschehen müse,
die noht auch des Römischen reichs so groß seye, daß sich die vergleichung
umb frembder händel willen nicht aufhalten laße und sich vielleicht hernach
die mittel leichter finden laßen werden, wie zwischen beeden cronen Frank-
reich und Spanien frieden anzustellen, werden sie sich verhoffentlich anderst
resolviren. Besorge zwar, so wenig als waßer und feuer sich conjungiren
laßen, so wenig werden sich auch diese beede cronen vereinigen laßen,
weiln ein naturalis antipatheia zwischen ihnen seye, doch müße man omnem
lapidem moviren, daß sie verglichen werden, interea aber verhüten, daß die
reichsberuhigung dardurch nicht verzögert und aufgeschoben werde. Was
die Spanische insciis statibus angefangen, darauff habe man nicht zu sehen.
Halte also darvor, daß sich die stätt billich, wann schon die herren churfürst
liche nicht wollten, mit den fürstlichen zu conjungiren und sich bey Altenburg
der zeit und stund halber, auch was diß orts geschloßen worden, anmelden
zu laßen haben werden.
Das andere anbringen habe keinen grund, weiln die Franzosen ohne ruptur
mit der cron Schweden kein armistitium machen und eingehen können, ob
es aber iezo de tempore seye zu brechen, werde ein jeder leichtlich bey sich
befinden können, daß man sich deßwegen beklagen solle, finde er nicht raht-
sam, weiln die herren Schwedische, so am meisten dabey interessirt, ihnen
selbsten zu vigiliren wißen werden. Tecte seye zwar bißher Bayern ein
großer favor geschehen, indem sich die Französische armee so lang nicht
movirt; jezige brief aber melden, daß der auffbruch geschehen seye, wohin
aber, seye nicht eigentlich bewust. Etliche wollen, sie gehe vor Frankenthal,
andere in das Lüzelburger land, herr Mylonius habe gestern gesagt, daß
monsieur le Vicomte de Touraine an general Wrangel
Carl Gustav Wrangel, Graf von Salmis ( 1613–1676), 1638 Generalmajor der schwedischen
Kavallerie, 1644 Admiral der Flotte, 1645 Reichszeugmeister, 1646 Reichsrat, Oberbefehlshaber
der schwedischen Armee, 1648 Generalgouverneur in Pommern, 1651 schwedischer Reichsgraf.
1664 Reichsmarschall und Präsident des schwedischen Kriegskollegiums (B. Steckzén; H. v.
Baensch; H. A. Karsten; G. Elgenstierna IX S. 34; G. Eimer; SMK VIII
S. 428f; APK 28626–28632; APW [II C 2 S. 136 Anm. 1] ).
habe, daß er den 1. Junii über Rhein gehen werde, die nächste post werde
auß dem traum helffen. Wann man sich aber bey den herrn Kayserlichen
deßwegen anmelden sollte, müßte es sehr glimpflich und allein informa
tionsweiß geschehen und könnte das memorial denen herrn Kayserlichen
hac occasione zugleich hinterbracht und das memorial, die reichsritterschafft
betreffend, bey denen herrn Schwedischen gesucht werden. Habe von herrn
Milonio verstanden, daß die fürstliche gewaltig dabey laboriren, daß die
ritterschafft denen stätten möge vorgesezt werden. Er habe ihme aber solche
remonstrationes dagegen gethan, daß er dabey acquiescirt.
Conclusum. Man soll sich mit denen herrn fürstlichen diß orts conjungiren
und sich von einem und dem andern beßer informiren.
Hierauf ward umbgefragt, wer zu deputiren seye.
Lübeck. Weiln es eine neue sach und causa communis, möchte er wünschen,
daß die herrn fürstliche den stättischen, wie herkommens, bey zeiten parte
davon gegeben und sie nicht praeterirt hetten, wie schon zu verschiedenen
malen geschehen. Die herren fürstliche steken bey den herrn Schwedischen
fast täglich und laßen sich anderst nicht ansehen, als wann sie von fürsten
und ständen deputirt weren, legen hand bey dem instrumento pacis mit an.
Habe selbst gesehen, wie sie einen und andern paß denen stätten zu praejudiz
gesezt, welches nicht zu leiden. Seye auch zu Münster von theils fürstlichen
selbst geandet worden, hette kein bedenken, sich zu diesem geschäfft depu-
tiren zu laßen, wolle aber in dem andern Straßburg und Regenspurg ernennet
haben, mit angehenkten gegencurialien gegen den herrn Frankfurtischen.
Regensburg. Die deputation betreffend, weiln das memorial noch nicht
überraicht, könnten die vorige deputirte verbleiben. Die Kayserliche wer-
dens mit verlangen erwarten. Was der herr Lübekische erinnert, seye von
consideration, deßwegen ein löbliches collegium auf sich zu sehen habe,
damit es nicht, sonderlich in puncto commerciorum, praeterirt werde.
Frankfurt. Deputation betreffend, conformiren sie sich gerne dahin, daß es
bey den vorigen verbleiben solle, sowol ratione des memorials als was die
herren fürstliche vorgebracht. Was sonsten aber von Lübekh erinnert wor-
den, sei von importanz, ihnen aber nicht bekannt; man habe aber nichts
desto weniger zu vigiliren, damit denen stätten kein praejudiz zugezogen,
noch die herren fürstliche dardurch nicht offendirt werden.
Nürnberg. Soviel das memorial betreffe, könne es bey vorigen deputatis wol
verbleiben, zu den herren fürstlichen aber wolle er Straßburg und Regens-
purg ernennet haben. Im übrigen, weiln die fürstliche die stätt nicht sonder-
lich achten, auch das votum decisivum strittig machen wollen und in pleno
darwider excipirt haben, vergleiche er sich damit, daß eine deputation deß
wegen an die herrn Schwedische gemacht und ihnen der stätt jura bester
maßen recommendirt werden.
Eßlingen. Zu hinterbringung des memorials seye er einig, daß Lübekh und
Nürnberg sich unterziehe; weiln sich aber Lübekh entschuldige, zu denen
fürstlichen zu gehen, könnte vielleicht Frankfurth darzu gebraucht werden.
In dem anderen, weiln es ebenmäßig eine sach von importanz, seye er mit
Lübekh und Frankfurth einig, daß eine deputation an die herrn Schwedische
gemacht und sie ersucht werden sollen, weiln man höre, daß die fürstliche
die händ bey dem aufsaz mit zuschlagen, in denen sachen, welche die stätt
mit concerniren, selbige auch zu hören, werde mehr nuzen als schaden. Was
der herr Regenspurgische der condolenz halben erinnert, werde nicht ohne
weeg sein, davon zu reden.
Memmingen. Conformirt sich mit Eßlingen. Das leztere seye ein alter ge-
brauch.
Lindau. Ratione deputationum conformire er sich mit Eßlingen. Was
sonsten der herr Lübekische referirt, habe er nachricht, daß es schon ange-
bracht seye, weiln man aber noch keinen modum sehe, wie solches gegen
den fürstlichen zu anden, könnte man erwarten, was die übrige fürstliche
thun wollten, als dann werden sich rationes genug finden, der stätt interesse
den herrn Schwedischen zu recommendiren.
Directorium. Die deputation zu denen herrn fürstliche betreffend, weiln
sich Lübekh entschuldige, wollte er Frankfurth neben Nürnberg ersucht
haben.
Die erinnerung betreffend, daß man stättischen theils wachen solle, damit
denenselben kein praejudiz zugezogen werde, seye er mit einig, bey dem
modo aber stehe er etwas an, wie dabey zu verfahren. Solle es per deputatos
geschehen, wollte er den Lübekischen und Eßlingischen herrn abgesanden
darumb ersucht haben. Die sach bestehe noch zur zeit auff keinem satten
fundament, sondern auf bloßen conjecturis und wann es schon geschehen
were, wollte er doch nicht hoffen, daß die herrn Schwedischen ohne der stätt
vorwißen und belieben etwas sezen und behaubten werden, weil sie, daß
die fürstliche zu zeiten die stätt praeteriren, selbsten geandet und sich erbot-
ten haben, vor außstellung des instrumenti pacis den stättischen sowol als
den fürstlichen daßelbe zu communiciren und, was sie zu erinnern haben
werden, zu beobachten; seye noch nichts geschloßen, viel weniger den
stätten praejudicirt. Habe ein ieder seine nohtdurfft angebracht, wann einer
oder der ander was weiters anzubringen habe, könne er daßelbe a part thun,
stehe einem ieden der zutritt offen. Nach erlangter communication werde
sich befinden, ob und worinnen den stätten praejudicirt seye, und wann es
bey dem aufsaz sein verbleiben haben sollte, were die communication umb-
sonst. Haben die herren Schwedischen auf eines und des anderen particular
erinnern änderung vorgenommen, werden sie es vielmehr auf begehren des
ganzen collegii thun, seye versichert, daß sie keinen geringen respect auff die
stätt tragen. Könnte sich also bey solcher ungewißheit nicht deputiren laßen.
Conclusum. Lübekh und Nürnberg sollen denen herrn Kayserlichen das
memorial hinterbringen, Frankfurth und Nürnberg aber denen herrn fürst
lichen in dem andern geschäfft adsistiren. Zumahl auch eine deputation an
die herrn Schwedische wegen der fürstlichen vorgriff und respective prae-
terition gemacht werde.
Ward demnach ferners umbgefragt, wer zu den herrn Schwedischen zu depu-
tiren seye?
Lübeck. Wolle sich zwar auf keine weiß separiren, es möge haß oder neid
mit sich bringen, es erfordere solches salus publica und causa communis,
wolle sich gern deputiren laßen, begehre sich aber auch nicht einzutringen,
sondern stelle es dahin.
Regensburg. Quaestionem an betreffend halte er in alle weg für nöhtig, daß
in tempore zu vigiliren und denen herrn Schweden die puncten, welche die
stätt betreffen, neben dem memorial, so auß den marginalien gezogen, gleich
denen Kayserlichen zu communiciren und sie zu bitten seyen, daß sie es,
doch ohne alles maas geben, beobachten wollten. Seye zwar bräuchlich, daß
man die vorsizende nehme, man seye aber daran nicht gebunden, könne auch
andere nominiren. Weiln nun der herr Straßburgische sich entschuldige, als
wolle er den herrn Lübekischen neben dem herrn Eßlingischen darzu er-
sucht haben.
Frankfurt. Sie an ihrem ort halten, daß es eine nohtdurfft seye, daß eine
deputation gemacht werde, die herrn fürstliche könnten leichtlich etwas
nebenzu einbringen, das den stätten praejudicirlich fallen möchte. Seye also
billich dabey zu vigiliren, doch dergestalt, daß die fürstliche dardurch nicht
offendirt werden, könne füglich, occasione des memorials und puncti com-
merciorum geschehen. Wer zu deputiren, ernennen sie den herrn Lübeki
schen neben dem herrn Nürnbergischen, weiln sich das directorium ent-
schuldige. Müße nicht eben in form einer solennischen deputation gesche-
hen, sondern sub specie einer vertraulichen communication. Melius esse in
tempore occurrere, quam post vulneratam causam remedium quaerere.
Berichten darneben, daß sie wegen der stätte Wormbs, Friedberg, Wetzlar
und Gelnhausen befehl haben.
Nürnberg. Wiße ratione materiae, über beschehenes, weiters nichts zu
erinnern. Ernennt Lübekh, Regenspurg oder Eßlingen.
Eßlingen. Sagt, er befinde, daß 3 fragen ins mittel kommen seyen, nemlich
1. ob man deputiren wolle, 2. was zu negociiren, 3. wer zu deputiren seye?
Ad 1. Deputatio werde nicht schäd-, sondern nüzlich sein, man könne ia die
sach selbsten beßer treiben als durch die herrn fürstliche, also nöhtig, daß
man die herrn Schwedische anspreche.
Ad 2. Halte er, der vortrag were dahin zu thun, daß man sie vorderist umb
verzeihung bete und dann ferner andeutete, weiln dieses ein schweres werkh,
dabey die stätt ihnen sonderlich zu vigiliren und sie auß dem fürstlichen
memorial ersehen hetten, daß sie mit ihnen in etlichen puncten different
seyn, hetten sie nicht unterlaßen können, sie zu bitten, daß sie von dem
jenigen, was diß orts in praejudicium der stätt passiret sein möchte, sub fide
silentii vertrauliche communication ertheilen und darüber der stätt fernere
erklärung anhören wollten.
Ad 3. Weil das directorium sich entschuldige, wollte er den herrn Lübeki
schen und Lindauischen, weiln ihnen der stätt gravamina auch bekannt,
darzu erbetten haben.
Memmingen. Ad 1. et 2. wie Eßlingen. Ad 3. Ernennt er Lübekh und Eßlin
gen, weiln sonderlich dieser etliche stätt in vertrettung habe.
Lindau. Ad 1. Seye in alle weg nöhtig, damit man nicht erst post vulneratam
causam genöhtiget werde, ein remedium zu suchen.
Ad 2. Laße er ihme den Regenspurgischen vorschlag, daß es occasione des
memorials, und was incidenter vorkommen, geschehe, wol gefallen.
Ad 3. Ernennt er Lübekh und Eßlingen.
Directorium. Beede erste quaestiones seyen bereits erlediget. Fürchte, man
werde mit den fürstlichen ebensowol in disputat gerathen, wann schon alles
nach der stätt wunsch und willen eingerichtet were. Und weiln im übrigen
Lübekh und Eßlingen die majora haben, als laße ers dabey bewenden und
wolle sie ebenmäßig darzu erbetten haben.
Conclusum. Lübekh und Eßlingen zu den herrn Schwedischen deputiret.