Acta Pacis Westphalicae III A 6 : Die Beratungen der Städtekurie Osnabrück: 1645 - 1649 / Günter Buchstab
Directorium proponirt, nach deme man nachricht erlangt, daß an statt der
re- und correlation der höheren collegien bedenken zu Münster verleßen,
denen Kayserlichen herren plenipotentiariis auf einen gewiesen tag beneben
einem memorial insinuirt und zugleich gewalt auffgetragen werden solle,
daßienige heraus zu nehmen, was dem reich nuzlich, dem frieden beförder
lich und denen reichsconstitutionibus und herkommen gemäs were, seye man
sowol ratione modi procedendi als des memorials halber sorgfältig gewesen,
was dabey ex parte der stätte zu thun sein wolle, damit daß befahrende prae-
judicium, in dem der chur- und fürstlichen intention zu Münster dahin
gehe, die stätte von diesem actu außzuschließen, abgewendet werden
möchte, und habe sowol dieses, als auch des auffsazes wegen den herrn
Bremischen nach Münster vermöget, umb daselbsten gute unterbauung und
information in einem und dem andern zu thun. Indeßen habe das Chur-
mainzische directorium ihme anzeigen laßen, daß nechstkünfftigem mitt-
woch die bedenken auch alhier abgelesen werden sollen. Wann nun dem
herrn Bremischen seine relation abzulegen belieben wollte, hette man als-
dann weiter von der sache zu reden .
Bremen. Weiln es denen herren insgesambt belieben wollen, ihn nach
Münster abzuordnen, habe er solches der sach zum besten gerne auf sich
genommen und selben tags noch, als ihme die commission aufgetragen
worden, im nahmen Gottes die rayse angetretten. Wie nun selbige abgeloffen
und was darauff verrichtet worden, verlase er ex charta, so denen actis bey-
gelegt und folgenden innhalts ist:
Sambstags, den 21. martii, gegen 10 uhr zu Münster, Gott lob, glücklich
angelanget, alsobald an herrn Dr. Ölhafen geschikt, und mich bey ihm
anmelden laßen, der aber zuvorderst seinen secretarium zu mir gesandt, und
de adventu gratuliren laßen, bald darauff selbst zu mir kommen, sich er-
freuet, daß ich wegen der sach herüber gangen, were er selbst fast willens
gewesen, hinüber zu raißen, excusirte, daß nicht collegii nomine geschrie-
ben, es were so plözlich am mittwoch hora duodecima, wie sie zu raht
gewesen, ihnen die anzeige geschehen, daß man bis sambstag nach mittag
hora 2 a die re- und correlation inter tria Imperii collegia super prima classe
thun wollte. Da dann dominus Coloniensis auff erinnern und gutbefinden,
daß man eilends auff Osnabruck schreiben möchte, angenommen, nomine
collegii ein schreiben zu verfertigen, das er auch gethan und ihme zuge-
schikt, da er aber befunden, daß derselbe die sach nicht recht eingenom-
men, hette derowegen angenommen, an herrn Gloxinum zu schreiben, quod
factum.
Wegen deren monitorum, so evangelische Münsterische auf Osnabrugg
geschickt, communicirte mit ihme, verlaasen das bedenken, und sagte ihm
bey den passibus, da nicht gefolgt, ursach. Ille: Liese ihm alles wolgefallen,
auch insonderheit, daß man mit beysezung der wörter „wider die evange-
lische“ dem herrn Regenspurgischen in puncto rerum judicatarum satisfac-
tion thun wollen. Auch war er mit dem, was ad politica auff communiter
beschehene erinnerungen exempli gratia de jure fisci gut befunden, gar einig,
were sein votum auch dahin gegangen.
De re- et correlatione were eben hingeschikt zu Churmainz von Branden-
burg, daß man aus ursachen damit inhalten möchte, bis auf nechste woche.
Aber noch keine antwort. Es solten sonsten civitates mit dabey sein, daran
were kein zweifel. Super reliquis classibus weren sie bereits fertig.
Ich schikte darauff credentiales an Cöllen und stellete zu ihrem belieben, ob
sie allein oder noch neben iemand der anwesenden mich hören wolten. Illi
ließen mir halb zwey sagen, weil ad horam secundam re- et correlatio für
gehen solte. Ego kam hin umb eins, bedankte mich, daß sie nomine collegii
oder anwesender reichsstättischen gesandten, mich großgünstig hören wol-
ten. Legte die werbung secundum commissionem bey ihnen ab.
1. Vermelde, wie vorgestern per privatas litteras Dr. Ölhafen avisiret und
darauf heri frühe consultirt und das gutachten verfertiget worden. Die
monita in politicis weren mehrentheils observirt, der passus de voto et jure
civitatum were aus ursachen, quas deducebam und habender guten nach-
richt, also wie befindlich, gesezt. Das gravamen quartum de jure fisci were
gelaßen wegen apud civitates aeque alß bey höheren ständen habenden und
exercirten rechtens.
Catholicorum meinung in puncto amnistiae were formaliter inserirt, wie
begehret worden. Bey der connexion were daselbst nur die anregung wegen
des herrn Augspurgischen geschehen ex causis, daß nemlich Augspurg und
andere dergleichen stätte, worinnen die evangelische bürgerschafft 6, 7, 8, ia
10 mal die catholische numero et frequentia superirten, von denen evange-
lischen nicht für catholische stätte gehalten werden könnten. Zumaln prin-
cipiis catholicorum, die sie in ihren gegenvorschlägen gesezt, gemäß, daß
das jus constituendae religionis in stätten nicht bey dem magistrat, sondern
fürnemlich mit und bey der bürgerschafft bestünde, auch in theils der be-
nannten stätte wieder den dem herrn Leuxelring auffgetragenen gewalt
protestirt, theils ihn revocirt hetten, wie davon nachricht vorhanden sein
solle .
2. Betreffend das einseitige conclusum re- et correlationis were zu Osna-
brugg mit befrembdung vernommen, herren fürstliche daselbst hetten an
Österreich geschikt, der es auch improbiret und deßwegen vernehmen
laßen, daß er anhero schreiben und bitten wolte, zu differiren bis auff mitt-
wochen nechster wochen, da beydes zu Münster und Osnabrugg conformiter
re- und correlatio angestelt und darauff extraditio geschehen könnte. Wolte
glauben, hiesigen stättischen theils weren sie dißfalls cum Osnabrugensibus
gleicher meinung.
Were auch etwas frembd fürkommen, daß man nomine collegii nicht ad-
visiret, were aber bereits vom herrn Norimbergensi informirt worden,
woher es kommen, derowegen die herren dißfalls zu excusiren. Viel frembder
aber were gewesen, daß man verstanden, daß ein solch arbitrium dominis
Caesareis gegeben werden sollte; darauß zu nehmen, was 1. zu erlangung des
friedens diensam, 2. dem alten herkommen und reichs constitutionibus
gemäs, 3. dem heiligen Römischen reich fürträglich. Hierdurch würde jus
suffragii statibus, zu deßen exercitio sie doch a Caesare beruffen, genommen
und alle biß daher geführte consultationes auf einmal über den hauffen
geworffen. Derowegen domini Osnabrugenses dafür hielten und sich ver-
sicherten, daß hiesige herren gesande mit einig sein würden, daß bey
künfftiger extradition angedeutet würde, dis were der erbaren frey und
reichsstätte allerunterthenigstes gutachten, daß sie hielten zu erlangung des
lieben friedens dienlich, cum reservatione addendi.
3. Were auch in etwas sorgsame gedanken gerahten wegen mitberuffung der
stätte ex varia relatione. Herr Ölhafen hette geschrieben, daß civitates mit
dabey sein werden, ein anderer aber anderst. In eventum hetten domini
committentes dafür gehalten, daß civitates nicht still darzu zu schweigen,
sondern exclusionem oder vorbeygehung anden müßen, zumaln civitates
sowol als die höhere collegia einen stand des reichs praesentirten, pari jure
cum caeteris, sola ordinis praerogativa salva. Könnte auch in effectu ihr
votum nicht pro decisivo geachtet werden (wofür es doch die evangelischen
fürstliche in ihren übergebenen gravaminibus politicis selber hielten), wann
der schluß hinder den stätten, wie eine zeit hero anmaßlich geschehen,
gemacht werden sollte. Wann aber an mitberufung derselben nicht zu zwei-
feln, were kein dubium oder wort davon zu machen.
4. Bäten domini commitentes mei umb maturirung des gutachtens ad classes
reliquas und versehen sich, es werden zur relation über dieselbe ihnen die
ehre geschehen und hinüber deputirt werden. Übergab das gutachten cum
tribus memorialibus.
Illi, nach abtritt bedankten sich des gruses und rühmten, daß domini Osna-
bruggenses dergestalt zu vorschub und beförderung der gemeinen sach
treulich laborirten, bedankten sich auch gegen mich für aufgenommene
mühe, herüber zu raisen und mit ihnen daraus zu communiciren.
Were ihnen lieb, daß das gutachten dergestalt gefertigt und einkommen, es
were die ansag vom reichs directorio am vergangenen mittwoch denen
stättischen geschehen gegen heut umb 2 uhren zur re- et correlation. Und
were also dran kein dubium, auch derowegen nichts zu regen, sonsten weren
sie ihres theils, daß es zu anden gewesen, einig. Nun hetten sie, was heute für
sich gangen, bedacht zu erscheinen und die verlesung der oberen stände gut-
achten anzuhören, folgends zu entschuldigen, daß civitates ihres theils noch
nicht fertig, und denenselben ihr notturfft fürzubehalten. Die einseitigkeit
des conclusi were ihnen ebenmäßig frembd fürkommen. Daß nicht colle-
gialiter geschrieben, excusirten sie, wie herr Ölhafen gethan, gaben mir das
versiegelte schreiben, so sie hetten abgehen laßen wollen.
Ratione extraditionis et arbitrii Caesareanorum weren sie auch nobiscum
einig. Quod ad votum ipsum oder das zugestellte gutachten, hetten ihres
theils
hette Colonia selbig recht länger denn 100 jahr exercirt. Fragten, obs dann
nun der herren Osnabruggischen einmütiger meinung gemäß were und die-
selbe alle dahin stimmten, nemine dissentiente? Quod affirmabam. De
cautione addita wegen herrn Leuxelrings möchten wollen, daß nicht dar-
innen were, werde er gewaltig sich darüber beschweren. Ego: Were ex dictis
causis also beliebt und werden ceteri domini catholici es ihnen nicht anzuzie-
hen haben, sondern es auf herrn Leuxelrings eigene beantwortung gestellt
sein laßen. Referirte, daß zu Frankfurt elector Saxoniae et Brandenburgicus
contradicirt, da man Augspurg als eine catholische statt deputiren wollen.
Item, daß domini Suecici sich auch verlauten ließen, daß sie sie für eine
evangelische statt hielten.
Illi: De deputatione auff Osnabrugg excusabant, daß, obgleich es
anderst gebühren wolte, dannoch sie selbsten ratione directionis verhindert
worden, der bürgermeister von Aach auch alt und surdaster
Gemeint ist Joachim von Berchem (1572–1648), der vornehmste der Aachener Gesandten, Bürger
meister, in vielen diplomatischen Geschäften Vertreter seiner Stadt. Neben ihm befanden sich am
Kongreß Rudolf Twist, Syndicus, und als Deputierter der evangelischen Bürgerschaft Georg Ulrich
Wenning, der rührig, letztlich aber erfolglos für seine Mitbürger kämpfte (J. Finken).
scher propter gravamina bereits hinüber deputirt und deßwegen ihme nicht
wol ein mehreres auffzulegen und iemands ex protestantibus zu deputiren,
sich etwan nicht schiken werde. Wollten aber ehist ihre meinung ad tres
reliquas classes herüber senden. Ad classem secundam were es bereit auf-
gesezt und mit dem andern könnten sie bald fertig werden. Baten, ich
proximo martis, dagegen sie senatum civitatum convociren wolten, mich
miteinstellen wollte. Ego, entschuldigte mich diß leztern, weil ich verlaßen,
auff montag, wills Gott, zeitig wieder zu Oßnabrugg zu sein und mir
selbsten wegen der briefe und post daran gelegen. Wegen der deputation
vermeinte, es könnte wol ex protestantibus iemand, item auch der syndicus
Aquisgranensis, deputirt werden, man machte ia in denen stuken nicht
parteyen. Illi approbabant; wollten ilico cum ceteris civitatensibus commu-
niciren.
Ego erinnerte auch wegen der reichsritterschafft in puncto praecedentiae,
und daß man zu Osnabrugg weiter apud dominum Magdeburgensem ge-
andet; es bleibe aber beym vorigen. Derowegen für gut angesehen, daß
mans auch hoc loco andete und, da verba nicht verfangen wollten, schrifft-
lich protestirt werde utrobique. Illi, ließens ihnen gefallen, wolltens verbis
zuvorderst anden und folgends in eventum, was zu Osnabrugg dißfalls auff-
gesezt werde, auch placitiren und folgen.
Tanquam hanseaticus addebam gegen sie, ut hanseaticos das ad membrum
secundum primae classis in passu de foederibus im fürstlichen gutachten die
vorhin darinnen gestandene und placitirte mentio de foedere hanseatico
heraus gethan; hette mit herrn Dr. Ölhafen davon geredt, der sich darüber
verwundert und bezeuget, daß es auch alhier darinnen gestanden und offent-
lich im consilio abgelesen worden. Er, herr Ölhafen, sagte, daß solches des
Österreichers practicen sein werde. Illi empfundens und wolltens beym
reichsdirectorio anden, wir möchtens zu Osnabrugg auch thun. Resalutirten
die herrn Osnabruggische.
Post tertiam kam herr Regenspurgischer zu mir und beklagte sich, daß seine
erinnerung, so ab evangelicis alhie beliebt (wie bey Regenspurg anno 1630
practicirt), außgelaßen, werde ex mala informatione geschehen sein. Were eine
sach, woran ihnen doch nicht allein, sondern allen evangelischen gelegen.
Dann res judicatae, so ante Passaviensem transactionem
ex sententia catholicorum per Passaviensem transactionem et pacem religionis
nicht auffgehoben. Nun were anno 1542 wider Regenspurg gesprochen, daß
sie das evangelische exercitium abstellen sollten, sie hettens dannoch nicht
gethan. Anno 1630 aber were dißhalber eine Kayserliche commissio wider
sie angeordnet und gestreng mit ihnen verfahren worden, möchte an anderen
orten auch, aber vielleicht kein so merklich exempel als bey ihnen, sich be-
geben haben
Vgl. dazu das regensburgische Memorial in Meiern II S. 795 –798.
hen, gienge diese sach nit an.
Ego, were
die zuschlägliche urtheil gerichtet were, derowegen man die wörter (wider
die evangelischen) hierbey gerukt. Sonsten weren seiner erinnerung Wörter
formaliter behalten, aber der locus de rebus judicatis etwas contrahirt und
causae ecclesiaticae et politicae conjungirt worden. Ille beklagte sich, daß
ichs bereit übergeben. Dominus Norimbergensis hette ihme referirt, wie der
locus gefaßt, aber auf seine information selbst gewünscht, daß es anders
were. Bate, es wieder zu fordern und noch beyzusezen. Er wollte ein klein
memorial drüber auff Osnabrugg abfaßen und mir zustellen.
Ego entschuldigte, daß ich per angustiam temporis nicht vorher zu ihme
schiken oder auch die übergebung differiren können. Wollte gleichwol hin-
schiken und bitten, es mir wieder zu senden, weiln mir etwas eingefallen,
darnach ich zu sehen hette.
Habs ilico, nachdeme er weggegangen, gethan, der herr syndicus Colonien-
sis aber hat sagen laßen, daß ers bereit herumbgeschikt an
Da etwas darinnen zu endern, möchte ers nur auffsezen und ihme
zusenden, wolte ers wol einruken. Ego schikte an Nürnbergischen und
bat, wanns ihme zukäme, mich
diener angenommen zu vermelden, were sonst noch nicht dahinkommen.
Gegen abend schikte an herrn Wolff, Ratisbonensem, und lies vermelden,
daß ich an Cöllen geschickt und was für antwort bekommen, bittend, mir
horam auf morgen früe zu ernennen, daß ich zu ihm kommen und weiter
von der sach reden möchte. Ille hats gar übel empfunden, daß Colonienses
ihme vorbeygangen und erst an Augsburg geschikt, wanns an ihn käme,
wollte er weiter mit mir reden und es wißen laßen. Post horam lies er wißen,
daß ers bekommen, und werden die evangelische gegen 7 uhr morgenden
tags bey ihme seyn, ob mir gefiele, daß sie in gesambt zu mir kämen oder ich
zu ihnen mich finden laßen wollte? Ego habe mich erkläret, zu ihnen zu
kommen.
Sontag den 22. martii hora 7 ma bin zum herrn Regenspurgischen kommen,
wohin auch die übrige herren evangelici, Nürnberg, Colmar, Memmingen
sich eingestellt. Und hat dominus Ratisbonensis 1. wegen des, was seine
herren principales betrifft, nochmals gebetten, dasselbe nominatim ante
verbum „principiis“ dergestalt, wie er die formalia abgefaßt und mir zuge-
stellet, inserirt werden mögte. Hat mir eine geschriebene eingebundene kurze
information juris et facti, davon der trukh unterwegen, vorgezeigt, were nicht
allein suis principalibus, sondern toti causae evangelicae daran gelegen. 2.
Wegen des herrn Augspurgischen und deßhalber getahnen caution, ange-
zeigt, daß derselbe deßen höchlich beschwert und vermeldet, daß, wann man
dergleichen andung gegen ihm ia tuhn wollen, sollte mans doch in ihrem,
der catholicorum gutachten und voto nicht getahn haben. Wann evangelicis
frey, in ihr, der catholischen, votum etwas hineinzuruken, würde es ihnen
auch frey sein, der evangelischen voto etwas hineinzubringen. Hat dafür
gehalten, daß die andung zwar nicht unrecht, und wundere ihn, daß Sueci
ihme längst keine status
bedunkens wol ad alium locum, nehmlich da vorher der evangelischen
bürgerschafft zu Augspurg, Kauffbeyern, Biberach, Ravenspurg
wird, da es per parenthesin füglich eingebracht werden könne.
Nürnberg, Colmar, Memmingen haben 1., was wegen der statt Regenspurg
angedeutet, ihnen gefallen laßen; 2. wegen der andung ratione des herrn
Augspurgischen haben dafür gehalten, weiln daher eine große schädliche
trennung zu besorgen, die evangelische bürgerschafften der gemelden stätte
Augspurg und Kauffbeyren vormals in anno 1641 zu Regenspurg ihre
sollicitanten Dr. Herwarth und Dr. Laubern
Johann David Herwart (gest. 1648), vom Ausschuß der evangelischen Bürgerschaft am 1. Oktober
1640 zum Reichstag nach Regensburg entsandt (Auftrag und Aktivitäten Herwarts bei P. v. ’ Stetten II S. 567–572, 581, 585). Am Westfälischen Friedenskongreß nahm Herwart nicht
teil (so APW [III A 1, 1 S. 74 Anm. 2] ), korrespondierte aber mit dem Nürnberger Ölhafen und
dem Lindauer Dr. Valentin Heider. – Die kaufbeurischen Protestanten vertrat in Regensburg der
Augsburger Dr. Johann Matthias Lauber, der mit zahlreichen Schreiben auch während des West
fälischen Friedenskongresses ihre Interessen zu wahren suchte. Auf dem Frankfurter Deputa-
tionstag ließen sich die Protestanten Augsburgs von Dr. Johann Leuber (1588–1652), den kur
sächsischen Gesandten, vertreten (P. v. Stetten II S. 620; über den kursächsischen Hofrat
Leuber F. Roth, Auswertungen R 1450; Bildnisse II S. 2; APK 15051–15054; APW [II C 2 S. 313 Anm. 2] ).
des herrn Leuchselrings nichts durchaus sich beschwert. Die angezogene
protestationes von Chursachen und Brandenburg auch also, wie allegirt,
nicht bewand oder gemeint, worbey er, Norimbergensis, dann praesens
gewesen, auch dergleichen andung, wie Colmar, angezogen, wol gegen
evangelische, e. g. daß Colmar vertrette Kayserberg und Türckheim, welche
stätte doch beyde catholisch, gethan werden möchte, geschweigen, daß die
majora doch in causa religionis nicht gelten und derowegen nichts daran
gelegen, ob herr Leuxelring viel oder wenig vota hette, daß darumb diese
andung auß diesem reichsstättischen bedenken ganz außzulaßen und, wann
mans ia anden wollte, durch ein absonderlich memorial, oder wie es sonst
füglichst geschehen möchte, zu thun. Im übrigen allen ließen sie ihnen das
bedenken gar wol gefallen.
Ego entschuldigte, daß ich gestern vorher, wie ich resolvirt, auch zu Osna-
brugg die abrede gewesen, mit denen gesambten herrn evangelischen nicht
communiciren können, sondern das gutachten übergeben müßen, weil mir
nemlich das gutachten durch einen botten nachgeschikt und es allererst
gestern nach drey uhren morgens zu handen gelieffert worden, were unmög
lich gewesen, früher zu Münster zu sein, als umb die zeit, bey zehn uhren, da
ich ankommen. Hette hernacher, nach dem die re- et correlatio differirt, mit
einem ieglichen a part gleichwol aus der sach communiciren wollen, were
der herr Regenspurgische aber sponte sua (welcher ehr mich nochmals
bedankte) zu mir kommen, und aus der sachen, wie vermeld, geredt, fol-
gends wißen laßen, daß auff heute hora 7 ma domini evangelici bey ihme sein
werden, were mir desto lieber und erfreulicher gewesen, die gelegenheit zu
haben, mit ihnen conjunctim zu reden, legte curialia wegen meiner herren
committenten, der Osnabruggischen herren abgesanden, ab.
Rem belangend, vernehme gerne, daß die herren mit dem auffsaz des gut-
achtens allerdings einig bis auff 2 puncten. Selbe puncten und zuvorderst den
1. betreffend wegen Regenspurg, repetirte, was gestern bereits gegen herrn
Wolff erwehnet und zweifelte nicht, man würde auff diesen bericht und
information von der sach zu Osnabrugg mit der insertion, wie determinirt,
wol einig sein. Wollte das zugestellte memorial mit übernehmen und ein-
reichen. Quoad ad 2. hette angehört, welcher meinung die herren weren et
ex quibus causis, was für ursachen man hergegen zu Osnabrugg gehabt,
were bekannt und vorhin referirt. Meines theils stellt ichs dahin, könnte
mich aber propter defectum instructionis et mandati nicht ermächtigen,
etwas darinnen vorzunehmen. Schlüge für, weil doch nunmehr propter re- et
correlationem kein periculum in mora, daß, nechst geschehener anzeige bey
Cöllen, das bedenken wieder von mir hinüber auff Osnabrugg genommen,
referirt, und es noch vor dem mittwochen durch eine expressen wieder an
den herrn Regenspurgischen als vorsizenden evangelischen anhero ge-
schikt werden möchte.
Dominus Norimbergensis probabat und bate darumb.
Dominus Ratisbonensis würde sich nicht thun laßen, mit wider hinüber zu
nehmen. Cöllen, Augspurg und andere werdens übel vermerken und were
auch nicht nöhtig, weil man außer der beyden puncten allerdings einig,
welcher wegen die meinung wol herüber gesendet werden könnte. Die
andere herren, wie auch hierauff Nürnberg, fielen bey. Und ließe ichs also
dabey bewenden. Nahme an, den herren Cöllnischen wißen zu laßen, daß
evangelici noch etwas bey dem, was dieselbe besonders betreffe, monirt,
derowegen noch eine änderung davon advisirt werden sollte, zu erwarten.
Referirte hieneben kürzlich, was wegen des gutachtens super reliquis classi-
bus und begehrter deputation von hinnen, item wegen der heimstellung bey
extradition des bedenkens von mir beym Cöllnischen directorio fürbracht
und was sonderlich ratione deputationis sie sich erkläret. Consentirten, daß
deputatio geschehen möchte, sie wolltens befördern. Wegen der heimstel-
lung berichtete herr Wolff, daß Caesarei davon erfahren, herr Vollmar aber
sich gegen ihme gestern erkläret, sie wollten durchaus ein solches nicht über
sich nehmen, sondern auf status es ankommen laßen. Nürnberg sagte, man
werde sich deßwegen cum caeteris evangelicis im fürstenraht conformiren.
Bate dominum Norimbergensem, er seine rationes, wie er zu tuhn sich
erbotten, auffsezen und mir mitgeben wollte. Quoad promittebat, wann er
nur soviel zeit haben würde, hats aber hernach, da er zu mir auff beschehene
ladung zu mittagseßen kam, entschuldiget, wegen mangel der zeit, und
forderlichst nachzusenden erbotten, dabey gegen mir privatim gemeldet,
daß er gerne gesehen, daß die distinctio rerum judicatarum in ecclesiasticis et
politicis dergestalt, wie von ihnen erinnert, behalten und nicht eine solche
conjunctio derselben im auffsaz geschehen were. Doch stellts dahin.
Umb 12 uhr habe er einen zettel an die herren Cöllnische des inhalts geschrie-
ben, daß seiter gestrigen außantwortung des zu Osnabrugg verfaßten gut-
achtens die herren evangelische dißorts neben mir beysammen gewesen und
hetten noch ein und anders, so sie in specie angehet, monirt, worüber noht-
wendig cum dominis Osnabrugensibus zuvor communicatio geschehen
müste, dahero dann vor der re- und correlatio etwa noch eine einrukung
oder anderung im auffsaz erfolgen dörffte; hoffte, sie und andere herren
catholici, weiln es die evangelischen, wie gesacht, nur angienge, ihme solches
nicht zuwider sein laßen werden, erwartend, ob sie mir vor meiner abreiß
noch etwas befehlen wollten. Worauff sie mir sagen laßen, daß sie dem inhalt
des zettels nachkommen wollten, mit glückwunschung auff den weg.
Directorium. Demnach ein und anders in abgelegter relation begriffen, so
fernere consultation von nöhten habe, als stelle er zu der übrigen herren
abgesanden belieben, ob sie sich darüber vernehmen laßen wollten?
Lübeck. Bedankte sich übernommener mühewaltung und abgelegter rela-
tion, bestehe selbige vornemlich auff zweyen puncten:
purgischen erinnerung und 2. der Leuxelringischen andung. Ad 1. Wann
die clausula anderen reichsstätten kein praejudiz gebäre, könne man ihme
wol willfahren und sehen, wo sie sich am füglichsten hineinruken laßen
werde. Den andern betreffend, seyen die meinungen discrepant, in deme die
evangelische zu Münster dafür halten, man könnte diese clausul an diesem
ort außlaßen und alio loco sezen. Nun seye zwar mit der contradiction dem
hauptwerk nicht sonderlich gedient, und dem Leuxelring sein anmaßen
ziemlich untersagt. Weiln aber die hiesige fürstliche empfunden, daß man
Augspurg für eine catholische statt in puncto commerciorum gesezt und die
herren Schwedische haben wollen, daß Augspurg in den stand de anno 1618
gesezt werde, und viel daran gelegen, auch die Chursächsische und Branden-
burgische, als Augspurg für eine catholische statt zu Frankfurt deputirt
werden wollen, darwider protestirt, und die evangelische burgerschafften
an bemelten orten die evangelicos imploriren, als könnte man sagen, daß
man sich im übrigen mit ihnen gerne vergleichen wolle, in diesem stukh aber
nicht conformiren könne. 3. Der reichsritterschafft praecedenz halben, weiln
Magdeburg sich nicht resolviren wolle, müße man mit der protestation für
gehen. 4. Daß Österreich bey dem paß, da der foederum gedacht, den ansee
stättischen bund übergangen, seye billich zu anden, dann was er in diesem
paß gethan, könne an andern orten auch geschehen; solls wieder ersezen,
sonsten dörffte bey dem schluß viel außenbleiben, daß sonsten hineingehört.
5. Berichte er, daß der Magdeburgische crayßsecretarius
Gemeint ist der niedersächsische Kreissekretär Christian Werner (vgl. [S. 2 Anm. 7] ).
lischen fürstlichen ansuchung gethan habe, daß man ihme eine ergözlichkeit
wegen bißheriger großer laborum widerfahren laßen wollte. Stellts, was man
dies orts thun wolle, die fürstlichen haben von 100 thalern gered, daran sie
zwey theil, die stättischen aber einen 3. theil geben sollten. 6. Habe er
coronidis loco berichten wollen, daß man morgendes tages in puncto com-
merciorum bey Magdeburg zusammen kommen werde und Österreich
geandet habe, daß ihm das memorial nicht auch übergeben worden seye, er
habe geantwortet, weiln es denen stättischen allein heimbgestellet worden
und bereits drüben zu Münster insinuirt seye, habe man für unnöhtig gehal-
ten, solches auch hoc loco zu übergeben, daß es diß orts denen fürstlichen
evangelischen übergeben worden, seye aus sonderlicher confidenz gesche-
hen. Stehe ihnen frey, ob sie davon reden wollten, bitte, da in eventum dubia
vorfallen möchten, denen stättischen parte davon zu geben. Stehe an, weiln
er doppelt dabey interessirt, ob er zu raht gehen solle, bitte die herren
collegas, ihre meinungen dabey zu eröffnen.
Nürnberg. Praemissis curialibus et gratiarum actione erga dominum depu-
tatum, halte davor, daß dem herrn Regenspurgischen an hand zu gehen und
sein petitum in acht zu nehmen seye. Wegen Augspurg habe er verstanden,
daß rationes pro et contra gefallen, wiße nicht, ob es sich jezt erst werde
lische bürgerschafften ihre deputirten zu Regenspurg gehabt, aber
widersprochen. Hingegen seyen unterschiedliche revocatoria obhanden,
man könne der sachen ferner nachdenken. Seye bereits gehörige andung
geschehen, aber besser, daß man, wie Chursachsen anno 1643 gethan, für die
bürgerschafften stehe und voriger meinung inhaerire. Die reichsritterschafft
betreffend, seye billich, daß die stättische ihnen in offentlichen bedenken vor-
gezogen werden, man könne sich durch eine protestation darwider ver-
wahren.
Was ratione foederis hanseatici gedacht, seye ihme solches nicht bekannt,
wolle es dem herrn directori überlaßen, seye billich zu anden, wolle sich in
diesem puncten auff die majora bezogen haben.
Und weiln punctus commerciorum morgendes tags bey denen herren fürst
lichen vorgenommen werden solle, wolle er den herrn Lübekischen gebetten
haben, dem conventui beyzuwohnen und das stättische interesse zu beob-
achten, damit demselben kein praejudiz zugezogen werde.
Bremen. Die Regenspurgische erinnerungen betreffend, weiln toti causae
evangelicae daran gelegen, seye er mit einig, daß es seinem begehren und
intention nach dem bedenken
2. Die andung contra Leuxelring belangend, seye selbige nicht nur zu
Münster vom Lübekischen mit genugsamen ursachen geschehen, sondern
auch hier, ehe die
dann billich sein verbleibens hat. Was aber den modum anlange, habe man
zu Münster insgemein dafür gehalten, daß solches entweder absonderlich
durch ein memorial und beylag oder doch alio loco geschehen könnte,
worüber er geantwortet, daß sich solches durch eine beylag, weiln selbige
für ein pars gehalten werde, nicht wol thun laßen werde. Der andere weg
aber möchte sich füglicher practiciren laßen, weiln sonsten eine trennung
zu besorgen oder doch Leuxelring solches in publico widersprechen dörffte.
3. Der ritterständischen protestation halben, seye er mit vorgehenden einig,
daß solche aufgesezt und gehöriger orten insinuirt werde.
Item 4., daß des anseestättischen bunds in specie gedacht werde.
Was 5. des crayßsecretarii halben für erwehnung geschehen, seye nicht ohne,
daß er principaliter denen evangelischen fürstlichen bedient seye, weil er
aber auch communi causae zum besten auffwarte, seye billich, daß ihme
deßwegen eine ergözlichkeit geschehe.
Und weiln 6. der punctus commerciorum bey den fürstlichen tractirt und
vorgenommen werden solle, seye nöhtig, daß sich einer von denen stätti
schen dabey finde. Weil nun Lübekh zugleich als ein fürstlicher zugelaßen
werde, wolle er ihn darumb ersucht haben.
Ulm. Praevia gratiarum actione, sagt, habe sich leicht zu expediren, weil die
puncten vorher schon genugsam debattirt, die Regenspurgische erinnerung
concernire communem causam, seye also mit einig, daß selbe dem bedenken
eingerukt werde. Den Leuxelring betreffend, obzwar pro et contra rationes
gefallen und die Augspurgische selbsten anno 1641 dabey gewesen, aber nicht
contradicirt, und zu besorgen, daß es eine trennung geben möchte, wann
es aniezo geschehe, so seye doch hingegen auch bekannt, in was trang-
salen die evangelische bürgerschafften damals gestekt, und daß sie nicht
dörfften klagen; könnte man also die contradiction loco convenienti stehen
laßen.
Die reichsritterschafft betreffend seye daran gelegen, daß darwider protestirt
und dardurch der principalen jura conservirt und erhalten werden.
Der hansische bund solle billich wieder eingerükt und reponirt werden.
Wegen des crayßsecretarii, was andere thun, seye ihm auch gethan, bene-
ficium dare officium.
daß er denen deliberationibus beywohne, damit denen stättischen nichts ver-
absaumet werde.
Eßlingen. Praemissa gratiarum actione, will vorhergehendes kürze halben
repetirt haben, könne gewisser respect halben Regenspurg wol gratificirt
werden.
Leuxelring betreffend, halte er nochmaln dafür, daß es gänzlich zu laßen
seye, wie es bereit gesezt gewesen, hindere nichts, daß Augspurg herrn
bürgermeister Bechlern zu Regenspurg gehabt
deputirte nicht contradicirt, die catholische haben dazumal keine solche
contraria vota wie iezund geführt. Die herren Schwedische urgiren es
selbsten, nehme
doch sonsten bey 15 000 seelen ins elend ziehen müsten.
Der ritterständischen protestation halben conformire er sich sowol in die-
sem, als in denen 4. und 5. puncten mit vorhergehenden votis. Man solle,
was die verehr anlange, ein geringes nicht ansehen, umb willen der secreta-
rius dem directorio beywohne, favor zu erhalten.
Und weiln der herr Lübekische dem fürstenraht ohne das beysize, könne er
anhören, was vorkommen möchte und dabey anzeigen, daß man diß orts
keine neue difficulteten zu machen, sondern alles in altem stand zu sezen
suche.
Lindau. Praevia gratiarum actione sagt, daß die clausula, wie Regenspurg
begehrt, dem auffsaz wol inserirt werden könne, der streit habe sich vor
anno 1555 erhoben und seye darauff vornemlich bestanden, daß die statt mit
dem bischoff sich anno 1549 vertragen, deßwegen der raht davor gehalten,
daß selbe transactio durch den religionfrieden gefallen seye, halte, daß es
eigentlich ad punctum gravaminum gehöre, wann aber dieser statt in specie
gedacht, were der andern nicht zu vergeßen. Sonsten möchte man meinen,
als wann mans in reliquis tacite approbirte. Was wegen Augspurg beschlo
ßen, seye aus statthafften ursachen geschehen, were schimpfflich, wann mans
iezo heraußen laßen wollte; ob es aber diß orts zu gedenken oder in ein
absonderliches memorial zu bringen, wolle er sich ratione modi mit übrigen
gerne vergleichen, modo habeamus substantiam rei.
Der ritterschafft halben conformire er sich ebenmäßig mit vorhergehenden.
Was des secretarii halben gedacht, solle man ein geringes nicht ansehen,
werde seiner in puncto gravaminum noch wol bedörffen.
Punctum commerciorum betreffend habe Lübekh nicht ursach, sich davon
zu absentiren, sondern seye nöhtig, daß er sich dabey finde, umb, wann ein
und ander dubium vorfallen sollte, bericht zu geben.
Directorium. Die zeit seye bereits passirt und dazu ein posttag, halte 1. daß
die andung für dißmal einzustellen und nur glimpfliche anregung zu thun
seye, daß man der hoffnung geleben wollte, es werde künfftig, wann der-
gleichen sachen vorfallen, nicht mehr privatim, sondern, wie herkommens,
collegialiter an die hiesigen geschrieben werden. 2. Gleich wie man das
bedenken über die erste class hinübergeschikt, also wollte man hoffen, sie
werden dergleichen bey den übrigen auch thun und die ihrigen anhero depu-
tiren, damit man sich eines gewißen vergleichen möge, wiewol den cronen
mehrere satisfaction geschehe, wann das bedenken über alle vier classes
zugleich übergeben würde. 3. Weiln geandet, daß das Leuxelringische
votum in disputat gezogen worden, müße man berühren, daß es nicht aus
affecten oder ungleicher impression, sondern auf eingelangte revocationes et
protestationes der alhiesigen fürstlichen andung und der cron Schweden
special erinnerung geschehen seye. 4. Weiln sie sich erbotten, in puncto der
ritterschafft praecedenz andung zu thun, seye zu erwarten, wie man sich
darüber vernehmen laßen würde, und die re- et correlation abgeloffen seye.
Im übrigen könne man dem Regenspurgischen begehren, weiln es nieman-
den zu praejudiz gereiche, wohl deferiren, habe es bereits eingerukt, ver-
meine, werde also bleiben können, wie verlesen und von allen placitirt
worden.
Die Leuxelringische vota betreffend bekenne er, daß er ieder zeit ange-
standen, ob sie hier zu widersprechen seyen, sondern habe davor gehalten,
wie auch die evangelische zu Münster, es werde weitleufftigkeit gebären.
Könne die contradictio, wie Bremen erinnert, neben den ursachen und daß
man deßen befehl habe, wol in ein memorial gebracht werden. Habe Augs-
purg in puncto commerciorum bereits ein starkes praejudicium erlangt.
Wann diese differenz der re- und correlation keine hindernus causiren sollte,
könnte er wol geschehen laßen, daß die contradictio an dem ort verbliebe.
Zum fall aber trennung oder dem erbaren stätt collegio einiges praejudiz
daraus entstehen sollte, könnte man durch ein absonderlich memorial dar-
wider protestiren, oder er wollte in istum eventum ganz nicht darzu ver-
stehen.
Die protestation wider die ritterschafft könne ohne vorhergehende der fürst
lichen resolution nicht wol insinuirt werden, die stätt meritiren ia eine
antwortt auf ihr anbringen, und dörffte für füreilig gehalten werden, wann
die protestatio einkäme, ehe man stättischen theils recht wiße, was die fürst
liche zu thun gesinnet seyen, die zu Münster wollens erst anden und der
resolution gleicher gestalt erwarten.
Daß des hansischen bunds im fürstlichen aufsaz vergeßen worden, könnte
zugleich geandet werden, aber nicht von stättischen allein, sondern auch von
denen fürstlichen, der Lübekische herr abgesande könne es morgen im
fürstenraht, wann er sich ohne das darinnen befinde, auch gedenken.
Deß crayßsecretarii begehren anlangend, seye daßelbe etwas früezeitig, die
tractaten haben noch kein end, daß Mainz- und Österreichische directorium
werden auch kommen, wollten die fürstliche darauff bestehen; hette man es
mit denen zu Münster auch zu communiciren und alsdann weiter davon zu
reden.
Conclusum. Das directorium solle ein antwortschreiben an die zu Münster
auffsezen, vorgangenen fehler glimpfflich berühren, daß man ihrer depu-
tirten und, wie sowol das ansprechen in puncto der ritterschafft als die re- et
correlatio abgeloffen seye, erwarten wolle, zumal auch die ursachen andeu-
ten, warumb die Dr. Leuxelring betreffende parenthesis dem bedenken
inserirt worden, das Regenspurgische begehren einruken, wider der ritter-
schafft vorzug protestiren, wann man zuvor eine antwort von denen fürst
lichen hier und drüben haben wird, und, daß der hansische bund auß dem
concept gelaßen worden, per deputatos auß dem fürsten- und stättraht bey
dem Österreichischen directorio anden.
Was des crayßsecretarii verehrung anlangt, solle man erwarten, was die
fürstliche thun wollen. Im übrigen könne sich der Lübekische herr abge-
sande im fürstenraht, wann man von dem puncto commerciorum rede, als
ein Sachsen Lauenburgischer wol finden.