Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp

19
Allerdurchleuchtigster etc.

20
Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt geruhen ihro aus denen sub numero 1
21
et 2 beiverwarten abschritten allerunderthenigst erinnerlich vorbringen zu
22
lassen, was an dieselbe Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Cölln, unser
23
gnedigster landtsfürst und herr, auß sonderbarer fürstvätterlicher milte und
24
zuneigung respective underm 19. Martii des 1647. und 8. Aprilis nechst-
25
verwichenen 1649. jahrs wie auch nochmaln vermög originalbeischlusses
26
umb allergnedigste recompens und ergetzlichkeit unserer bestendig er-
27
wießenen trew und vielfältig geleisteten allergehorsambisten diensten und
28
darüber contrahirten überschwenglichen schweren schuldenlasts für unß
29
vorbittlich gelangen lassen, dahin wir unß nochmaln mit allerunderthe-
30
nigster zuversicht lencken und geliebter kürtze halber beziehen.

[p. 260] [scan. 284]


1
Gleich nun, allergnedigster Kayßer und herr, Ewer Römisch Kayserlichen
2
Mayestätt solche unsers gnedigsten landtsfürsten für unß einkommene
3
wolgemeinte intercessiones neben unserer allerunderthenigsten bitt in
4
Kayserlichen gnaden angesehen und sich daruff laut der beilag sub num. 3
5
so allergnedigst und miltest erclert (wofür dan, wie billich, allergehor-
6
sambisten schuldigsten danck sagen) alß leben wir zwar der allerunderthe-
7
nigsten hoffnung und vessten vertrawens, Ewer Kayserliche Mayestätt
8
solchem ihren allergnedigsten versprechen gedeylichen würcklichen nach-
9
truck geben lassen werden, erachten auch in dessen ansehung zumahln
10
unnötig, Ewer Kayserliche Mayestätt mit abermahliger weitleuffiger
11
erholung der hiebevorn nach laut beigefügter abschrifft num. 4 eingeführter
12
und mit wahrheitsgrundt deducirten motiven und hiesigen orts beschaffen-
13
heit zu bemühen; dweiln dannoch angeregte unsere hohe noht und vor
14
diesem specificirter unß obligender schwerer schuldenlast, so doch mit war-
15
haffter demonstration zu etlichen hunderttausent thaleren mehr und höher
16
extendirt und erwiesen werden könte, unß je lenger je mehr antringet, dan
17
auch es nunmehr an deme, daß nach ohnlengist vermittels göttlicher gnaden
18
vollnzogenem frieden (wazu Ewer Römisch Kayserlicher Mayestätt wir
19
hiebei allerunderthenigst congratuliren) die deroselben verwilligte reichs-
20
mittele, theils dem erlangten bericht nach schon erlegt, sonsten aber ver-
21
hoffentlich baldt eingehen und erlegt werden sollen, so haben wir auß ge-
22
schöpfftem allerunderthenigsten sonderbaren vertrawen keinen umbgang
23
nemmen sollen, Ewer Römisch Kayserlicher Mayestätt hierumb nochmaln
24
allergehorsambist und demütigist zu fueß zu fallen, mit allerunderthenigst
25
flehentlicher bitt, die geruhen, erwehnten unsern höchstbeschwerlichen
26
zustandt und dabei wiewol schuldigister maßen continuirte allerunder-
27
thenigste trew und devotion in Kayserlichen gnaden allermiltest nochmaln
28
zu behertzigen und daruff angeregter ihrer unß vor jahresfrist allergnedigst
29
ertheilter expectantz zufolge unß nunmehr zu etwas erleichter- und ersetzung
30
des überschweren und nimmer erschwinglichen schuldenlasts nach dero
31
allerhöchst berühmbten Kayserlichen milte etwan einhunderttausent
32
reichsthaler zuzukehren und darüber dero allergnedigste versicherungs-
33
briefe und assignationes in den Niedersächsischen und hiesigen West-
34
phälischen craiß, als auch zu dem endt an besagter craisen directores und
35
commissarien oder den reichspfennigmeistern allergnedigst befelch er-
36
theilen zu lassen, für welche dero allerhöchste Kayserliche gnad wir zu-
37
vorderist Gott den allmechtigen, umb dero langwirigen Kayserlichen und
38
dero glorwürdigsten ertzhaußes Österreich immergrünenden wolstandt
39
und glückseeligste regirung mit unserer gantzen posteritet unaufhörlich
40
anzuruffen, demnechst auch umb Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt
41
und das gantze heylige Römische reich es mit unaußgesetzter allerunder-
42
thenigster devotion nach allereusseristem vermögen allergehorsambist zu
43
verdienen schuldigst und unvergessen sein wöllen. Inmittelst und allezeit

[p. 261] [scan. 285]


1
Ewer Römisch Kayserliche Mayestätt des allerhöchsten starcken schutz und
2
schirm, zu dero beharrlichen Kayserlichen gnaden aber unß und die un-
3
serigen allerunderthenigst gehorsambist befehlend.

4
Geben under unserm secretsiegel am 15. Septembris anno 1650.

Dokumente