Acta Pacis Westphalicae II B 5,1 : Die französischen Korrespondenzen, Band 5, 1. Teil: 1646 - 1647 / Guido Braun unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy und Achim Tröster, unter Mithilfe von Antje Oschmann am Register
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EDITIONSTECHNISCHE REGELN
Für französische und lateinische Texte; zu den Regeln für sonstige Sprachen vgl. die ande-ren Bd.e der APW.
Die
Acta
Pacis
Westphalicae
folgen im Prinzip den
Empfehlungen
zur
Edition
frühneuzeitlicher
Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen von ihnen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung.
I. Französische Texte
-
1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert, also: enemy
neben ennemi, traictez
neben traités.
-
Ausnahmen: v
(konsonantisch) und u
(vokalisch) sowie i
und j
und c
und s
werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; uu
bzw. vv
werden gegebenenfalls in w
aufgelöst (Sundgaw
statt Sundgauu;
statt Wlteius
in der Vorlage wird im Gegenzug Vulteius
transkribiert); eine dabei eventuell erforderliche Zeichenreduktion bzw. -verdopplung (possession statt pocession
) wird nicht zusätzlich vermerkt. Es bleibt bei der Vorlage, wenn es sich um eine im 17. Jahrhundert verbreitete (pseudo-) etymologische Schreibweise handelt (sçavoir).
-
Nasale werden nach heutiger Schreibweise transkribiert (also finances
statt finãces
).
-
Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevor-zugt.
-
2. Großschreibung bei
– allen Bezeichnungen Gottes;
– Kaiser, Kaiserliche (l’Empereur, l’Impératrice
und les Impériaux
)
und Papst (le Pape
), wenn sie antonomastisch verwendet sind. Aber klein: l’empereur Ferdinand
und die Ableitungen: les plénipotentiai-res impériaux
;
–
Personennamen und geographischen Bezeichnungen sowie bei anto-nomastisch verwendeten Begriffen wie la Porte, la République, le Grand-Duc, la Vierge, le Grand Seigneur, Messieurs les Etats
usw., Monsieur, Madame, Mademoiselle
(Orléans), Monsieur le Prince
(Condé), Etat
im Sinne von Staat (aber les états de l’Empire
), Eglise
im Sinne von Kirche als Institution, Parlement
für das Pariser Par-lament (aber: le parlement de Paris
), le Conseil
für den conseil d’en haut, le Roi, la Reine
für die französischen Monarchen (aber: le roi Louis XIII, le feu roi, le roi très-chrétien, la reine régente, les rois
), les Provinces
für die Vereinigten Niederlande (aber les provinces,
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wenn deren einzelne Provinzen im Gegensatz zu den Generalstaa-ten gemeint sind). In Zweifelfällen wird die wahrscheinlichere Les-art zugrunde gelegt.
In der Regel klein geschrieben werden monsieur
und monseigneur,
in der Anrede und in antonomastischen Zusammensetzungen wie Monsieur le Cardinal
(für Mazarin), Monsieur le Nonce
(für Chigi), Messieurs les Médiateurs
(für Chigi und Contarini) und Messieurs les Plénipotentiaires
(für die französischen Gesandten) aber groß.
Zur Unterscheidung von der französischen Königin wird madame
für Herzoginnen (Mantua, Savoyen) mit Minuskel geschrieben;
– Bezeichnungen für die Angehörigen eines Volkes wie les Français;
bei Religionsgemeinschaften wird die heute üblichere Schreibweise gewählt, also les Luthériens,
aber les catholiques;
–
Ehrentiteln und Anredeformen;
– Namen von kirchlichen Festen (Pâques).
Aber klein: Namen von Monaten und Wochentagen;
– Namen von Heiligen: Saint Lambert;
–
Himmelsrichtungen.
Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, auch die ausgeschriebenen akademischen Titel und Bezeichnungen von Ordens-leuten.
3. Akzente und Tremata sind nach heute gängigem Gebrauch ergänzt oder getilgt, jedoch unter Berücksichtigung des jeweiligen Buchstaben-befundes, also estat
neben état, traitez
neben traités, manîment
neben maniement, païs
neben pays, Brême
neben Bremen.
In Zweifelsfällen, die z. B. bei der Unterscheidung comtes/comtés
auf-treten können, folgt die Transkription der Vorlage; etwaige Abwei-chungen zwischen verschiedenen Überlieferungen des Textes werden in den Textanmerkungen angegeben.
4. Apostroph wird nach heute gängigem Gebrauch verwendet, also l’avis
statt lavis, qu’il
statt quil, d’Avaux
statt Davaux;
lassen sich Deglutina-tion oder Agglutination jedoch aus grammatikalischen Gründen nicht nach heutigem Gebrauch ausgleichen, bleibt es bei der Vorlage (le landgrave d’Armstadt
).
Die Cedille wird unter Berücksichtigung des Buchstabenbefundes ge-setzt: reçu
neben receu.
5. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen be-lassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu
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hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“
statt paragraphe tandem omnes etc.;
es bleibt jedoch bei article „Tandem omnes etc.“.
6. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie-dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also Henri II
statt Henri 2, 13 avril
statt XIII avril.
Punkte hinter Zahlen werden heutigem Ge-brauch entsprechend getilgt.
7. Zitate (im Text) werden durch Anführungszeichen gekennzeichnet. Für ihre Setzung gelten die heute in Frankreich üblichen Regeln.
8. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch. Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach heuti-gem Gebrauch vorgenommen; sofern nicht vorhanden, wird der Bin-destrich nach heutigem Gebrauch eingefügt; also à savoir
statt asavoir
(aber neben assavoir
), celui-ci
statt celuici.
9. Die Zeichensetzung ist der heutigen weitgehend angeglichen.
– Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
– Falls die Vorlage keine Interpunktion enthält, die Einfügung einer Interpunktion aber einen nicht eindeutigen Sinn eindeutig festlegen würde, ist das vom Bearbeiter eingefügte Satzzeichen in zweiwink-lige Klammern [] gesetzt.
10. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.
11. In den Textanmerkungen werden vornehmlich Abweichungen zwi-schen Chiffre und Klartext der Druckvorlage oder zwischen der Druck-vorlage und den im Kopfregest nachgewiesenen, anderen zeitgenössi-schen handschriftlichen Überlieferungen des gleichen Textes angege-ben, sofern diese für seine Interpretation von Bedeutung sein könnten; zu den notifizierten Abweichungen zählen v.a. unterschiedlicher Wort-bestand oder erhebliche grammatikalische Unterschiede (wie Abwei-chungen in Tempus der Verben, Numerus der Substantive oder Syntax). Abweichungen zwischen verschiedenen Überlieferungen eines Textes werden insbesondere dann angegeben, wenn es sich bei der Druckvor-lage um eine Kopie oder ein Duplikat handelt und weitere Kopien re-spektive Duplikate überliefert sind, ansonsten, insbesondere wenn die Ausfertigung überliefert ist, nur in durch die Erheblichkeit der Abwei-chung besonders begründeten Fällen.
Haben die anderen Überlieferungen offensichtlich die korrekte oder eine wahrscheinlichere Lesart, folgt der Abdruck diesen; die Lesart der Druckvorlage wird dann in die Textanmerkung verwiesen.
Grundsätzlich nicht vermerkt werden orthographische Varianten, ver-schiedene Bezeichnungen für dieselbe (juristische) Person (Son Emi-
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nence
statt Monsieur le Cardinal, le mareschal de Turenne
statt mon-sieur de Turenne, la Suède
statt la couronne de Suède, monsieur de Ba-vière
statt le duc
oder l’électeur de Bavière)
, für die Interpretation irre-levante Unterschiede in der Wortstellung (vivement appréhender
statt appréhender vivement)
oder geringfügige Abweichungen in der Formu-lierung (estant incapable
statt n’estant pas capable).
12. Von [!]
zur Kennzeichnung tatsächlichen, aber befremdlichen Textes bzw. ungewöhnlicher Schreibweise wird sparsamer Gebrauch ge-macht. Insbesondere wird dieses Zeichen in der Regel nicht gesetzt bei
– im 17. Jahrhundert gegenüber dem heutigen Französisch üblichen grammatikalischen, insbesondere orthographischen und syntakti-schen, oder lexikalischen Besonderheiten, auch wenn diese im 17. Jahrhundert bereits als veraltet galten. Darunter werden im Bereich der Orthographie v.a. etymologische Schreibweisen (auch analogi-sches c
in Wörtern wie esprict)
verstanden, im Bereich der Gramma-tik Genusabweichungen (la risque
neben le risque, cet affaire
neben cette affaire),
morphologische Besonderheiten (je lairrai
statt je lais-serai, courre
statt courir, treuver
statt trouver)
und Änderungen in der Verbkonstruktion (désister
statt se désister)
sowie im Bereich der Lexik untergegangene Wörter, abweichender Gebrauch der Präposi-tionen und semantische Verschiebungen.
– ungewöhnlichen Schreibweisen, die nicht zu einer Änderung der Aussprache führen (um peu
statt un peu, atandre
statt attendre, prontement
statt promptement, segond
statt second, connessance
statt connaissance
etc.). Darunter werden auch solche Schreibweisen verstanden, die Ausdruck phonetischer Besonderheiten des 17. Jahr-hunderts sind (sus
statt sur),
auch wenn die Aussprache des betref-fenden Wortes bereits umstritten war (Ausfall von s
vor f
in satisfac-tion,
daher Schreibweisen wie satiffaction
etc.). Kann es hierdurch zu Verwechslungen oder Unklarheiten kommen (qui
statt qu’il
oder vice versa vor Konsonant, j’envoyé
statt j’envoyai),
wird in ei-ner Textanmerkung darauf hingewiesen.
– Verdopplung von einfacher Konsonanz (petitte
statt petite)
oder Kontraktion von Doppelkonsonanz (pouroit
statt pourroit),
auch wenn diese phonetisch relevant sind (jouisance
statt jouissance
oder habille
statt habile).
–
in Analogie zu anderen Konjugationen gebildeten Formen des Futur oder Konditional (remettera
statt remettra, deveroit
statt devroit, cer-tiffiroit
statt certifieroit),
analogischem Ausgleich innerhalb der Kon-jugation ein und desselben Verbs (jetter
statt jeter)
oder sonstigen ana-logisch zu erklärenden Formen von Verben (volussent
statt voulus-sent)
oder anderen Wortarten (leurs
statt leur
als Personalpronomen).
– Nichtangleichung von Partizipien an ihr Bezugswort.
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Gesetzt wird [!]
jedoch bei inhaltlich befremdlichem Text, grammati-schen Fehlern (auch bei der Verwechslung homophoner Verbformen wie désirent
und désire),
besonders befremdlichen (vueille
statt veuille)
oder seltenen Schreibweisen, die phonetisch relevant sind (occation
statt occasion),
Verwechslung von Wörtern (partie
statt parti)
und in ähnlich erheblichen Fällen. Beeinträchtigt die Fehlerhaftigkeit des Textes in bedeutendem Maße sein Verständnis (z.B. bei unvollständi-gen Satzkonstruktionen), wird durch eine Textanmerkung auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Bei kleineren Besonderheiten (Fehlen eines Buchstabens) wird kein Ausrufezeichen gesetzt, sondern das Fehlende in zweiwinkligen Klam-mern ergänzt.
II. Lateinische Texte
-
1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert.
-
Ausnahmen: j
wird in i
geändert, also: huius, ius; y
wird in ii
aufgelöst, also: iis; v
wird konsonantisch, u
nur vokalisch verwendet.
-
2. Großschreibung bei:
-
a) Allen Bezeichnungen Gottes (Christus, Dominus).
-
b) Eigennamen, geographischen Namen (Germania),
antonomastisch verwendeten Begriffen (Caesareani),
Bezeichnungen für Angehö-rige eines Volkes und jeweils abgeleiteten Adjektiven.
-
c) Ehrentiteln und Anredeformen.
-
d) Monatsnamen.
-
e) Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
-
Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
-
3. Akzente werden nicht gesetzt.
-
4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst. Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
-
5. Römische und arabische Zahlen werden nach heute üblichem Ge-brauch wiedergegeben.
-
6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
-
7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heute üblichem Ge-brauch.
-
Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach heuti-gem Gebrauch vorgenommen, also: res publica.
-
[p. LXX]
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8. Die Zeichensetzung wird nach heutigem deutschen Gebrauch für latei-nische Texte vorgenommen.
-
9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.