Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla
Auf [nr. 47] , [nr. 51] und [nr. 52] . Sovil nun den langsamen anzug der Schwedi-
schen gesanten unnd ewere bemücheung bey den Dennischen, daß sie oder
der könig in Dennemarckh selbst ieztbesagte Schwedischen gesanten
nacher Oßnabrugg bewegen wolten, betreffen thuet, demnach auß demiehni-
gen schreiben, so ermelter könig an unnß abgehen lassen [ Beilage 1] unnd
euch hiemit sambt unnserer erfolgten antwort [ Beilage 2] unnd anderen
darzuegehörigen beylagen [ Beilage 1, A und 1, B] communiciert würdt, so-
vil erscheint, daß das werckh weiter nit zu bringen, sonderen der antwort
aus Franckhreich zu erwartten sein würdt, alß lassen wir es darbey verblei-
ben, unnd habt ihr gleichergestalt daß werckh darbey beruchen zu lassen,
biß ermelte antwort einkhommen thuet, unnd ihr dan derenthalben von
unnß weitern befehl empfangt.
Belangendt |:die von den Dennischen gesandten besorgte heimbliche trac-
taten mit außschließung Dennemarckh, habt ihr die Dennische gesandte gar
wohl beantworttet:|, werdet euch auch inskhünfftig mit der vorsichtigkheit
iederzeit zu gubernieren haben, allermassen beede unnsere haubtinstructio-
nen
APW [I 1 nr. 26] und [27] .
|:Deß Dennischen reichscanzlers Hoye herausgefallene reden, habt ihr
dahingestelt sein zu lassen:|, bis man zue den tractaten selbst khommen
thuet, immittels euch |:mit gemeltem canzler Hoye in dergleichen sachen in
kein disputat:| einzulassen.
Waß des Salvii schreiben an Dr. Langermann
APW [II C 1 nr. 24] .
erscheinen, alß wan nit allein der Französischen unnd electoralium, sonderen
omnium interessatorum propinquior accessus von den Schwedischen wolle
erwarttet werden.
Nun habt ihr auch hierin wohl geantworttet, unnd vermag der praeliminar-
vergleich nit, daß sovil und -lang den tractatibus khein anfang solle gegeben
werden, bis alle interessierte in der nähe sein, dan ungeacht ein unnd anderer
ein salvum conductum empfangen, so hat er sich doch durch dises nit
obligiert, zue den tractatibus zu erscheinen. |:Wir hetten derenthalben
villeicht wohl ursach, von den Schwedischen vermitels der Dennischen zu
vernemmen, ob sie dan nit, biß alle interessirte zur stell weren, erscheinen
wolten, und wen sie darin verstehen thetten:|. Demnach aber noch zur zeit
rathsamber, das man die antwort von Franckhreich auf deß königs in
Dennemarckh schreiben erwartte, |:und bey der ohne daß zu Franckfurth
im schwung gehender question super transferendo conventu Francofurtensi
Monasterium et super puncto iuris suffragii ab omnibus statibus imperii
petiti sich in kein disputat, ob alle interessirte zu erscheinen oder nit, auch
ob und wielang man derselben zu erwartten, einlasse, also kan berürtes
Salvii schreiben:| noch zur zeit dahingestelt bleiben.
Waß dann die von euch erinnerte |:partheyligkeit der Dennischen anlangt:|,
gibt euch unnsere letstere instruction ein genugsambes Hecht, wessen ihr
euch in ein unnd andernn gegen ihnen zu verhalten, unnd habt ihr |:pro
regula all ewrer handlung zu haben:|, daß, solang und -vil man |:nit proba-
biliter versichert, daß die Schweden:| aufrichtige unnd mehrere inclination
|:nit allein zum particulartractat, sonder zu dessen:| eigentlichen und ent-
lichen |:schlueß erzaigen, alß bißhero erscheinet, die Dennischen aber euch
hierin gar nit secondiren, sondern nur entgegen:| sein wolten, daß ihr
einzig |:mißtrawen gegen Dennemarckh nit scheinen lasset:|, weniger euch
|:mit den Schwedischen praecipitanter einlasset und euch in gefahr setzet,
daß von ihnen alles, waß ihr vorhabet, den Dennischen communicirt und
also mit Schweden kein friedt gemacht, Dennemarckh darzue noch abalie-
nirt:| werde, bevorab, weil wir auß ewerem |:und deß königs schreiben
abnemmen, daß die Schweden ohne die Franzosen gar nit anziehen, geschwei-
gendt tractiren:| wollen, also wir vil weniger unnß einbilden khönnen, daß
noch zur zeit |:den Schwedischen großer ernst weder zum universal-, noch
zum particulartractat seye:|; habt also allem ansehen nach noch lang bey
unnserer euch gegebenen unnd dem gesambten churfürstlichen collegio
communicierten instruction
Instruktion vom 15. Juli 1643, APW [I 1 nr. 27] .
die handt nemmet, waß unnser unter dato 23. Septembris:| an euch abgang-
ner befelch in sich halt, unnd dan gleichwohl alle darin begriffene circum-
spection mit höchster behuetsambkheit zu brauchen.
Mit der immediatbesuechung der Schwedischen von euch, lasst es sich alß
gegen unnseren und deß heyligen reichs feinden noch zur zeit gar nit thuen,
dafern sie aber durch iemandt der ihrigen euch ihre ankhunfft zu wissen
machen werden, khönnet auch ihr durch jemandts auß eweren leüthen
wegen der glückhlichen ankhunfft ihnen gratulieren unnd sie empfangen
lassen.
So vil daß schreiben an die churfürsten
Siehe [nr. 51,1] .
betrifft, wollet ihr in dergleichen unnd anderen wichtigen sachen, darvon
in unnseren instructionen nichts begriffen, solche allzeit zuvor an unnß
gelangen lassen und unserer fernerer erclerung gewerttig sein. Im übrigen
hast du, der graf von Auersperg, deß churfürsten zu Cölln unnd bischoven
zu Oßnabrugg liebden und andacht gar wohl beantworttet
Siehe [nr. 47, 3] .
auch nit für rathsamb, das man sich mit begeren eines salvi conductus für
des bischofs zu Oßnabrugg andacht übereile, bevorab ehe die Schwedischen
selbst noch zur stelle.
PS So vil belangt, daß ihr der churfürsten zu Meinz, Cöln, Bayren unnd
Brandenburg, liebden liebden umb maturierung ihrer gesandtschafft nach
Münster unnd Oßnabrugg zugeschrieben, hat es darbey für dißmahl sein
verbleiben, in das khünfftig aber wollet dergleichen ohne unnser vorwissen
nit vornemben.