Acta Pacis Westphalicae II A 3 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 3: 1645 - 1646 / Karsten Ruppert

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Lamberg ist gestern aus Münster zurückgekommen.

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Immitls ist den 5. dieses der Churbrandeburgischer abgesandter von Löben

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Johann Friedrich, seit 1642 Freiherr, von Löben (1595–1667), 1632 aus kursächsischem
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in kurbrandenburgischen diplomatischen Dienst übergetreten, 1642 kurbg. Geh. Rat, seit
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April 1645 kurbg. Gesandter auf dem Westf. Friedenskongreß. Vgl. J. L. Walther
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S. 46–48 und ADB XIX S. 39f. Das von Löben auf dem Friedenskongreß geführte
38
Diarium ist zur Veröffentlichung in den APW vorgesehen.
,
8
freyherr, bey mir, Crane, gewest und nochmals gar eifrig wegen Pommern,
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dhamit von deßen uberlaßung ahn die cron Schweeden denen Schweedi-
10
schen abgesandten durch den geringsten discurs von denen Kaiserlichen
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khein anlaaß gegeben werden möegte, erinnerung gethaen, mit vermelden,
12
daß die churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg

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Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620–1688), seit 1640 Kf.v. Brandenburg. Vgl.
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ADB VII S. 480–497 ; M. Philippson; NDB V S. 495–501 und E. Opgenoorth. Zur
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Neuorientierung der brandengurgischen Politik gegenüber dem Kaiser durch Friedrich
42
Wilhelm vgl. auch F. Dickmann, Westf. Frieden S. 101–103 und 108–110.
selbigs werck dergestalt
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zu gemüth faßeten, daß sich auch resolvirt heten, ehender alles, waß sie
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noch ubrig haben, daran zu wagen, alß darzu einzuwilligen, daß denen
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Schweeden der geringste fueßbreit von selbigen landen abgetretten werden
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sölte. Die heten iro auch schon selbiges fürstenthumbs stendte und unter-
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thanen hüldigen laßen

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Zur Haltung der pommerschen Stände im Streit Brandenburgs mit Schweden um
44
Pommern vgl. F. Dickmann, Westf. Frieden S. 217f. und S. 240.
, wehren dero trew und devotion versichert und
18
wüsten, daß dieselbe sich unter kheinen andern hern alß die churfürstliche
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durchlaucht würden setzen laßen. Heten sich darauf verschwohren und
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dörffte ein großes unheil daraus entstehen, wan man mit denselben einige
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translation ahn die cron Schweeden vornhemmen sölte. Es giengen bey
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denen Frantzosen discursus, ob wölte man irer churfürstlichen durchlauchtt
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ein aequivalens verschaffen. Irer churfürstlichen durchlauchtt seie dhamit
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nit gedient, wölten daß irige haben, begehrten nit, daß man einem andern
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daß seinige hinwegnhemben und ihr zulegen sölte. Die Schweedische heten
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sich noch niemaln gegen sie, Churbrandeburgische, uber diese praetension
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ploßgeben dörffen, seie nur eine anstifftung von denen Frantzosen, so von den
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Venetiänern supportirt würde. Er habe den Oxenstern noch vorigen tags
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deütlich gefragt, ob dan der Schweeden intention bey dem puncto satisfac-
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tionis auf Pommern gerichtet seie. Der habe ihme geantwortet, weiln sie,
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Schweedische, verspürten, daß die churfürstliche durchlauchtt zu Brande-
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burg zue dieser uberlaßung nit verstehen wölten, alß heten sie dhavon
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nacher Schweeden berichtet und erwarteten allererst von dort aus fernere

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instruction und order. Er, der von Löben, habe von andern die nachricht,
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ob solten die Schweden itzo vielmehr ihr absehen auf den ertzstifft Bre-
3
men

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Das Bremer Erzstift war seit Frühjahr 1645 militärisch in schwedischer Hand. Admini-
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strator war der Sohn des dänischen Königs Christian IV., Herzog Friedrich
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(1609–1670), der nachmalige Friedrich III. von Dänemark. Zu Ihm G. Lorenz, bes.
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S. 43–51 und S. 14–32 zur militärisch und politisch-rechtlichen Lage des Erzstifts.
, stifft Halberstatt

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In Halberstadt war 1627 unter dem Druck der ksl. Waffen Leopold Wilhelm, der
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Bruder Ferdinands III., von einem überwiegend protestantischen Kapitel zum Bf.
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gewählt worden. Seit 1643 war das Stift ganzv. Schweden besetzt. Vgl. F. Dickmann,
35
Westf. Frieden S. 318.
, Verden

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Für dieses ebenfalls von Schweden besetzte Stift hatte Herzog Friedrich die ksl. Aner-
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kennung als Administrator nie erhalten können. Für Wien war der 1630 vom Papst er-
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nannte Franz Wilhelm von Wartenberg rechtmäßiger Bf. Vgl. G. Lorenz S. 3.
, Minden

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In dem schwedisch besetzten und mehrheitlich lutherischen Stift war seit 1629 Franz
40
Wilhelm von Wartenberg Bf. Vgl. F. Dickmann, Westf. Frieden S. 322f.
und Oßnabrück

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In dem einzigen von Schweden noch nicht eroberten Stift Nordwestdeutschlands mit
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gemischtkonfessioneller Bevölkerung war seit 1625 Franz Wilhelm von Wartenberg Bf.
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Vgl. F. Dickmann, Westf. Frieden S. 322.
gerichtet
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haben. Es würde sich aber auch noch von diesem werck, wan man zu den
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deliberationibus schreiten werde, reden laßen, wan man under unß im Reich
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einig werden khönte, dergestalt, daß der friede nur ahn der Schweden und
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Frantzosen satisfaction hafften und es herausbrechen würde, daß selbe
8
cronen nur krieg führeten, umb landt und leuthe im Römischen Reich zu
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erwerben, so würde man paldt andere resolutiones bey denen stendten
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sehen. Die wehren seithero von denen außwertichen cronen mit deme ein-
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genhommen und verleitet worden, ob gehe man mit denen gedancken umb,
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wie man dieselbe umb ire privilegia und freyheiten in religion- und profan-
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sachen bringen möegte. Es hette aber Ewer Mayestätt heroische und löb-
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liche resolution ad propositionem Suecicam

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Vgl. APW II A 2 nr. 213 Beilage 5. Die am 25. September 1645 den Reichsständen
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ausgelieferte ksl. Responsion auf die schwedische Proposition ist gedruckt: G. V.
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Meiern I S. 618–628 . Zur Genese vgl. K. Ruppert, Ksl. Politik S. 102ff.
diesen wohn denen stendten
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benhommen und den außwertichen cronen den compaß sehr verrückt. Er
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finde noch niemandt under denen protestirenden außerhalb Heßen Caßel,
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der für Schweeden wegen Pommern rede oder auf recompenß ahn landt
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und leuthe gedencke. Soviel weiniger wölten sich die churfürstliche durch-
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lauchtt zu Brandeburg versehen, daß an seithen Ewer Mayestätt dhazu
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sölte der eingang gemacht oder anlaaß gegeben werden. Ich hab geantwor-
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tet, daß wir mehrmals contestirt, nit darauf instruirt zu sein, uns wegen
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Pommern oder zurücklaßung landt und leuthe gegen die Schweeden oder
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Frantzosen herauszulassen, sondern vielmehr auf das gegenspiel, daß denen
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außwertichen cronen das geringste von des Reichs bodem nit solle abgetret-
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ten werden, maßen vorangedeutete Ewer Kaiserliche Mayestät allergnädig-
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ste erclehrung im buchstaben nachführe, dero unß gehorsambst nachzugehen
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auch irer churfürstlichen durchlaucht sorgfalt und gnädigste erinnerung in

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1
schüldigster obacht zu halten obliggen wölle. Es wehre nur zu wünschen,
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daß alle ständte darin mit Euer Mayestätt einig sein möegten. So seie nit zu
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zweiflen, daß dergleichen praetensiones wol würden zurückpleiben. Ich
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sähe auch noch khein mitl oder weeg, wie auß diesem schwehren werck
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würde zu khommen sein, wan nit haubt und glieder rechtschaffen werden
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zusamensetzen und alle in huiusmodi communi defensione patriae für einen
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man stehen. Darauf der von Löben erwehnet, es würden sich die sachen alge-
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mach darzu schicken, man müste nur sehen, wie die stendte under sich in
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ihren gravaminibus waß näher möegen zusamengebracht werden. Alle reli-
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gionsgravamina alhie zu erledigen, seie unmöeglich und glaube nit, daß die
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protestirende darauf tringen werden, es würden sich die sachen beßer richten
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laßen, wan man nur die handt anschlüge. Erzehlete dhabei, daß dem Oxen-
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stern gleich selbig mahls, wie er bei demselben in discursu gewest, ein
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schreiben auß Münster zukhommen, warüber derselbe gelachet und ihme,
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von Löben, gesagt, daß deßen contenta des graven von Trautmansdorffs
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excellentz abordtnung zu diesen tractaten beträffen und dieselbe nur auf
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eine innerliche friedenshandlung zwischen Ewr Mayestätt und denen stend-
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ten angesehn seie, dhamit man auf deßen erhebung mit gesambter macht
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die Schweeden und Frantzosen vons Reichs boden abtreiben möegte, warauf
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er, von Löben, geantwortet hette, daß zwischen Ewr Mayestätt und den
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stendten khein krieg, also auch kheinen frieden zu erhandlen vonnöthen;
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erhielten sich zwar zwischen denen ständten allerhandt mißverständtnuße
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der religion halben, die würden sich aber darüber undereinander wol ver-
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gleichen. Er wiße, daß der graff von Trautmansdorff fürnhemblich dhaher
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geschickt seie, umb diese algemeine friedenshandlung zu glücklichem endt
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zu bringen und würde deßen plenipotentz und volmacht solches außweisen.

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Der Oxenstern hete gefragt, ob dan ihme, von Löben, bewust, wie sich der
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graff von Trautmansdorff zu Münster legitimirt hete und alhie legitimirn
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würde. So er mit nein beantwortet. Ferners hete der Oxenstern gefragt, ob
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dan der Churmentzischer gesandter graff von Cratz

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Hugo Eberhard Cratz Graf von Scharffenstein, kurmainzischer Primargesandter auf
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dem Westf. Friedenskongreß, Domkustos von Mainz und kurmainzischer Geheimer Rat.
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Vgl. J. L. Walther S. 38 und W. Becker passim und bes. S. 164 Anm. 131.
noch nit bedacht
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wehre wieder anhero zu khommen. Sie, Schweedische, würden dem Chur-
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mentzischen directorio alhie wol einige auctorität nit gestehen, solang sich
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selbiger graff nit wieder alhie einfinden würde. Imgleichen hete der Oxen-
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stern gefragt, ob man sich dan noch nit wegen vergleitung der mediatorum
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werde vernhemmen und ihnen satisfaction wiederfahren laßen, dan solange
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solches nit geschehe, khönten und wölten sie in der haubthandlung ferners
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nichts thuen oder vornhemmen. Er, von Löben, hete zu beeden sachen
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nichts zu sagen gewust, sich aber nit weenig ob selben discursen verwun-
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dern müssen und ließe sich bey denen Schweeden ein solche hoffart und
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ubermuth vermercken, gleichsamb dieselbe schon die gantze welt uberwun-

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1
den hetten und niemandt ihnen einreden, sondern nur alles, waß sie begeh-
2
ren, thuen müeste. Er sorge, dern intention dörffte auf fortsetzung des
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kriegs gerichtet sein, weiln in Schweeden newe werbung auf 6000 man, so
4
auf khünfftigen früeling herausgeschickt werden sollen, angestelt. Der
5
Torstensohn

24
Lennart Torstenson (1603–1651), seit 1634 Reichszeugmeister, seit 1641 Reichsrat,
25
Feldmarschall und Generalgouverneur von Pommern, von 1641–1646 Oberbefehlshaber
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über die schwedische Armee im Reich; 1647 in den Grafenstand erhoben. Vgl. SMK
27
VIII S. 19f.
auch zu aufhebung der blocquada für Magdeburg auf Eur
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Mayestätt miltiste erclehrung wegen abführung dero guarnison nit ver-
7
stehen wölle

28
Auf Bitten Herzog Augusts erklärte sich Ferdinand III. angesichts der schwedischen
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Blockade bereit, seine Besatzung aus Magdeburg abzuziehen, falls die Stadt neutral
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bleibe. Vgl. B. P. v. Chemnitz IV, 5 S. 269.
, mit fürwendung, daß der Vrangel

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Carl Gustav Gf. Wrangel (1613–1676), 1638 Generalmajor, 1645 Reichsfeldzeugmei-
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ster, im April 1646 als Feldmarschall Nachfolger Torstensons im Oberkommando der
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schwed. Armee im Reich, 1646 Reichsrat. Vgl. SMK VIII S. 428f.
darzu einzuwilligen, nit
8
bemächtigt gewesen. Ein vornhemer Schweedischer officyr soll ein discurs
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geführt haben, daß Schweden nit zu rathen sey, frieden zu machen, weiln
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sie beim krieg nichts zu verlieren heten. Beschloß es mit deme, daß es zeit
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seie, daß sich die Teutschen undereinander vergleichen und zuvorderist
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under sich friedt machen.

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So ist auch der fürstlich Heßen Darmbstattischer abgesandter Dr. Synold

34
Dr. Justus Sinoldt, genannt Schütz (1592–1657), hessen-darmstädtischer Gesandter und
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Vizekanzler. Vgl. ADB XXXIV S. 399f.

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bey mir, Crane, gewest und die Marpurgische successionssache

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Landgf. Ludwig von Hessen-Darmstadt, der bisher vergeblich das Testament des 1604
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verstorbenen Landgrafen Ludwigv. Hessen-Marburg angefochten hatte, war es durch
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seine Parteinahme für den K. seit dem Ausbruch der böhmischen Unruhen gelungen,
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gegen seinen Vetter Moritz ein Reichshofratsurteil zu erwirken (1623 April 1), das ihm
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die Hälfte des von Hessen-Kassel bisher einbehaltenen Erbe zusprach. 1644 erklärte
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Landgräfin Amalie Elisabeth den Hauptakkord von 1627, in dem ihr Mann das Urteil
42
hatte anerkennen müssen, für nichtig und eröffnete im Mai 1645 die militärische
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Auseinandersetzung mit Darmstadt um den verlorenen Teil der Marburger Erbschaft.
44
Vgl. K. E. Demandt S. 244–259 und F. Dickmann, Westf. Frieden S. 29f.
recommen-
15
dirt, auch von seinem gnädigen fürsten und herrn

45
Georg II. (1605–1661), seit 1626 Lgf. von Hessen-Darmstadt, neben Kf. Johann Georg
46
einer der wenigen ksl. Parteigänger im protestantischen Lager. Vgl. ADB VIII S. 674–
677 und NDB VI S. 217 .
befehlicht zu sein ange-
16
zeigt, bey denen Kaiserlichen abgesandten, bevorab irer excellentz graven
17
von Trautmansdorff, zu negotiiren, |:ob nicht könte auf eine diversion
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von hier aus gegen Niderhessen versuecht werden, damit durch solches mitel
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die Hessen Casselische völckher aus Oberhessen zuruckgezogen werden,
20
würden sonsten selbiges fürstenthumb gar hinweegnemmen:|, weiln kheine
21
resistentz verhanden. Er habe sowol bey den Frantzosen alß Schweedischen
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uber diese thätlichkeit geclagt, die Schweedische auch der verwittibten frau
23
landtgrävin verfahren improbirt und für unbillig gehalten, die Frantzosen

[p. 26] [scan. 74]


1
aber sich ungeschewet vernhemmen laßen, daß sie der frau landtgräffin
2
beystehen müsten, wan die sach auch noch so ungerecht wehre, und sey der
3
monsieur d’Avaux fast mit diesen formalien herausgangen, „quod magni
4
principes in diiudicandis causis non semper attendant iustitiam, sed sese ad
5
id reflectant, quod ratio status dictet“. Die Schweedische heten sich aber
6
vernhemen laßen, daß sie derzeit mit bemelter frau landtgräffin in ver-
7
bundtnüß nit begrieffen, seie zwar zwischen ihnen re renovando foedere
8
gehandlet, aber nichts geschloßen worden

35
Die Verhandlungen Hessen-Kassels mit Frankreich und Schweden, die zum französisch-
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hessen-kasselschen Bündnisvertrag von Dorsten (1639 August 22) geführt hatten, waren
37
mit Schweden gescheitert. Vgl. Ch. v. Rommel IV S. 550–554.
. Der Oxenstern hete bey solcher
9
gelegenheit ihme, Darmstättischen abgesandten, zu verstehen geben, daß
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die Schweedische ahn den separationibus der protestirenden von denen
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catholischen bey den consultationibus khein gefallen trügen, sondern be-
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gehrten selbst, daß die catholische sowol alß uncatholische solten zu den
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consultationibus gezogen und mit sämbtlicher ständte zuthuen, wie es im
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Heiligen Reich herkhommen, verfahren werden, hete auch ein mißfallen
15
daran zu haben bezeigt, daß denen Frantzösischen abgesandten zu Münster
16
der protestirenden einseitige consultationes und conclusa uber die Keiserliche
17
proposition schon wehren communicirt worden, wohdurch dan in effectu
18
die haubtsach ehender berathschlagt und beschloßen seie, alß von ihnen,
19
Schweedischen, ire replica außgegeben, welches aber der abrede, so sie mit
20
den protestirenden genhommen, zuwieder seie.

21
So hat mich auch |:selbiger abgesandte berichtet, das der protestierenden
22
alhie anweesenden gesandten, sogar auch dieiehnige, qui manducant de prae-
23
sente pane Gallico:| wie die formalia gewest, fast durchgehendt dahin
24
instruirt, bey dem puncto satisfactionis auf einige cession ahn landt und
25
leuthe nit zu gehen und vermeint, daß die stende hirin einig sein werden.

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