Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Mitwochen, den 30. Januarii 1647, ist Dr. Frombholtz bey ihrer excellentz herrn obristen
hofmeister praesente illustrissimo comite de Lamberg, Volmar und Cran erschienen und
angezeigt, daß der graff von Avaux gestern abendt denn Churbrandeburgischen gesand-
ten notificirn laßen, daß er nit unterlaßen hette, mit den Schweedischen uber ire, der
Churbrandeburgischen, fernere und endtliche erclehrung in denn Pommerischen tracta-
ten zu communicirn, zwar auch verhofft gehabt, waß guts zu verrichten und ihnen
dhavon parte zu geben, so habe er aber uber allen angewendten fleiß daß werck bey
denen Schweedischen noch nit erheben können. Die verbleiben immerforth auf iren in
erster proposition außgesetzten postulatis, wölten nichts dhavon nachgeben noch auch
die donationes Suecicas fallen laßen, sondern selbe für gültig außgedingt haben oder sich
gar dieser handtlung entschlagen und gantz Pommern einbehalten. Er, graff von Avoux,
verlange, ire, der Churbrandeburgischen, fernere erclehrung hirüber zu vernhemmen. Sie,
Churbrandeburgische, stündten bey diesem werck nit weinig ahn, ob ihm auch zu
trawen. Laße sich darbey eine handtgreifliche collusion zwischen denen Schweedischen
und Frantzösischen gesandten vermercken, und komme ihnen die interposition verdächt-
lich für. Scheine, daß sie es under sich einig und nur mit der finesse umbgehn, wie einer
dem andern landt und leüthe in die handt spiele. Für die Schwedische negotiire der graff
von Avoux fleißig gnug. Sie, Churbrandeburgische, heten alles, waß dieselbe praetendirt
gehabt, einwilligen müeßen, der graff von Avoux habe hingegen für sie, Churbrandebur-
gische, noch nichts erhalten. Sie heten auf zurücklaßung Colnaw fürnhemblich der
ursachen halben verwilligt, daß dhagegen alle donationes Suecicae in Hinderpommern
aufgehoben zu werden verhofft, der graff von Witgenstein auch deswegen von dem
Oxenstern selbst zusag gehabt. Itzo laße ihnen der graff von Avoux ein anders wißen, daß
nhemblich solche cassatio donationum in Hinderpommern nit zu erhalten. Solten sie nun
selbe condition auch belieben müeßen, so würde die churfürstliche durchlauchtt von
Hinderpommern in effectu nichts wieder zurückbekommen, weiln fast khein ambt darin
zu finden, so nit schon von der cron Schweeden verschenckt seie. Wüsten nit, wie sich
hiebey zu verhalten. Sönsten seie es mit iren tractaten so weith kommen, daß dieselbe
allein ahn selbigen puncto hafften, hetten derhalben iren recurß zu ir excellentz
nhemmen und sich bey deroselben guten raths befragen wöllen.
Ihr excellentz herr obrister hofmeister thuen sich der vertreülichen eröfnung halben
bedancken und rathen darzu ein, daß die Churbrandeburgische auch in diesem puncto,
wan das werck nur daran haffte, weichen und nachgeben sölten, sich auch nit lang dhamit
aufhalten. Sönsten würde man dießeits von denn Schweedischen wegen fortsetzung der
tractaten uber gantz Pommern wieder von newen ahnlauffen und die sach alßdan
schwehrer werden. Mit der einwilligung komme man auf den grundt, obs denn
Schweeden bey diesem werck rechter ernst oder waß anders darunder verborgen seie.
Sönsten wehre ich, Volmar, noch heüd bey dem Oxenstern gewest und von demienigen,
waß gestern zwischen unß fürgelauffen, angezeigt, nhemblich daß die sach von denn
Churbrandeburgischen würde für vergliechener gehalten, dha sich dan der Oxenstern mit
diesen worten heraußgelaßen, wan die Churbrandeburgische auf daßienige verwilligen,
so ahn seithen der cron Schweeden gesucht worden, solchesfalß halte er die sachen auch
für richtig und vergliechen. Demnach sagten ir excellentz, würde daß beste sein, daß sie,
Churbrandeburgische, alßpaldt einer sich zu denen Schweeden, der ander aber zu dem
conte d’Avoux verfüegten und ihnen, Schweedischen, selbst rotunde anzeigten, warauf
man diesen puncten mit ihnen zu schließen gedächte, deren resolution sie alßdan
wiederumb ir excellentz zu referirn, dhamit man sich weiter darnach wüste zu richten.
Ille: Man werde hirin irer excellentz rath und gutbefinden nachgehen. Es thäten sich aber
die churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg versehen, es würde ein solcher großer
abgang, so ihro von iren landen abgezogen würde, mit einem billigmeßigen aequivalente
wieder wolte ersetzt werden, dan ohne solches getrawe er seinstheils der churfürstlichen
durchlauchtt nit wieder under augen zu kommen. Ihr excellentz: Es seie der abgang durch
die anerbottene ansehenliche stiffter schon gnugsamb ersetzt, maßen man darüber daß
zeügnuß von den Schweedischen und Frantzosen selbst habe. Ille gab ferners zu
verstehen, ob sölte beyder, der Schweedischen und Frantzosen, intention dhahin gerichtet
gewest und ihnen, Churbrandeburgischen, ahn die handt geben worden sein, ir aequiva-
lens ahn Schlesien zu suchen, mit vertröstung, daß beede cronen ihnen darzu verhülfflich
sein wölten, wan auch selbigs gantzes fürstenthumb affectirn würden. Es wehre aber die
churfürstliche durchlauchtt zu trew und redlich darzu gewest, daß dergleichen vorschlag
iemaln anhören oder in ire gedancken kommen laßen wölten. Die verließen sich zu
Kaißerlicher mayestätt, daß dieselbe nit zugeben würden, daß der last sie allein treffen,
sondern anderwertsher wieder ersetzt werden solle. Ist dhamit abgeschieden, et actae
gratiae wegen irer churfürstlichen durchlauchtt bestendiger devotion gegen Kaißerliche
mayestätt, so auf alle begebenheit gebürlich würde erkhent werden.
Eodem nachmittag khombt ermelter Frombholdt zu mir, Volmarn, und referirt, daß der
Oxenstirn mit dem conte d’Avaux aufstößig worden, ime die prolongation und daß die
Churbrandeburgische denn Kaiserischen gesagt, endtlich die donationes auch einzuwilli-
gen, er aber solches hinderhalten hett, verwiesen und endtlich gesagt, er bedörffte seiner
mediation nit, wölte die sachen ehender durch die Kayserliche und in specie durch mich,
Volmarn, richtig machen. Also seie d’Avaux auch mit inen, Churbrandeburgischen, ubel
zufrieden und wolle mit der sachen nichts mehr zu thuen haben. Er, Frombholdt, hette
hoch betheürt, dergleichen denn Kayserlichen nit gesagt zu haben, wölte auch nit
glauben, daß ich mich deßen gegen den Oxenstirn hette verlauthen laßen, sondern daß
derselb pro suo ingenio also fürgeben thue. Sie, Churbrandeburgische, wüsten nit, wie der
sachen zu thuen. Graff von Witgenstein wehre beym Salvio gewest, hette ihnen der
parola, so Oxenstirn ebensowol alß Salvius wegen nachlaßung bedeüteter donationum
[ gegeben], erinnert, der sich auch benhommen, mit dem Oxenstirn zu handtlen, daß es
dhabey pleiben möegt. Ich hab ihme gesagt, wan Oxenstirn sölche parola von sich
gegeben, so würden sich in omnem eventum wol mittel finden, ine dhahin zu vermöegen,
daß es dhabey verbleibe. Und weiln die donationes nit perpetuae, sondern nur temporari-
ae wehren, so würde es sich wol von einer außkauffung handtlen laßen. Es stünde zu
erwarten, waß Salvius inen zurück entpieten würde, alßdan müste man nach gestalt der
sachen weiter rath faßen, und werde es ahn ir excellentz und ubriger Kayserlichen
gesandten zuthuen nit ermanglen.
Gleich eodem uf die nacht avisirt gemelter Frombholdt, daß die beede Schweedische
gesandten die gewiße zusag gethaen, die donationes in Hinderpommern gäntzlich zu
cassirn und diesen theil landts frey ahn ir churfürstliche durchlauchtt zu Brandeburg zu
übergeben. Seie also dieser punct quoad Pomeraniam geschloßen.