Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
Weiln der von Plettenberg noch nit von Churbrandeburg zurückkommen
alß pleiben die sachen bey dieser friedenshandtlung noch in vorigen unverän-
derlichen standt. Immitls haben sich die Hessische auf veranlaaßete interposi-
tion hertzogs Wilhelmbs von Sachßen Weymar befangene tractaten auch
zerschlagen
Als Mitglied der hessisch-sächsisch-kurbg. Erbeinung (vgl. [nr. 126 Anm. 5] ) hatte Hg. Wilhelm
IV. von Sachsen-Weimar (1598–1662; 1605 Hg.) Ende 1646 einen Ausgleich zwischen den
hessischen F.enhäusern zu vermitteln versucht. Hessen-Kassel hatte darauf sehr reserviert
reagiert ( Beck S. 57; Druck verschiedener dazugehöriger Akten: Weber, Hessenkrieg S.
192–196).
Darmbstattische gesanter Dr. Schüz berichtet,:| gar nit dhabey erschienen
sein, sondern sich durch schreiben unterm vorwandt, gleichsamb selbe sach
zu den generalfriedenstractaten und für die cronen gehörig und sy dhahero
solcher interposition nit statt thuen khönten, entschüldigt haben. So seie auch
itzo der iunger landtgraff Wilhelmb zu Heßen Caßel nacher Franckreich
geschickt
doctores medicinae beygeordtnet worden. Gebe noch weinig hofnung, daß
sich die Heßen Caßlische von der cron Franckreich separirn oder selbige
cron, solang sie dergleichen appogio im Reich hab, auß den waapffen
begeben werde. Maßen es dan selbiger abgesandter höchlich beclagt, daß sich
bey dem gegentheil, beyden, den Frantzosen sowohl alß Schweeden, noch so
schlechter ernst zu beförderung dieser tractaten vermercken laße. Der
Frantzösischer cantzleydirector Godefredus
und laße sich ungeschewet mit diesen worten herauß „video rem non agi
serio“. Die Schweeden bemüeheten sich, die stendte nur aneinanderzuhenk-
ken, zu Münster (welches er gebetten, in höhister geheimb zu halten) seie
iüngsthin, alß die protestirende mehrentheils aldha gewest, ein newes proiect
in materia gravaminum underm nahmen, alß komme es von dem Salvio her,
fürgebracht worden
Wahrscheinlich das Projekt von Salvius betr. die Gravamina von [vor dem 12./22. November
1646] (Druck: Meiern, APW III S. 425–435 ).
fürkommen, mit dem Salvio dergestalt ahneinander gerathen, daß auch
endtlich der Salvius, zu seiner entschüldigung, sich zu solchen proiect nit zu
bekennen genötigt worden. Ob nun selbigs proiect des Salvii aufsatz seie oder
ob man des Salvii nahmen darbey, umb der sach eine mehrere authoritet zu
geben, spendirt, wiße er nit. Einmahl gehe man in selbigem proiect sehr
weith, und würden es die catholische und protestirende ständte solchergestalt
wol in ewigkeit nit einig werden. Der Oxenstern selbst improbire es, und seie
denen protestirenden in vielen sachen, sönderlich in puncto autonomiae sehr
zuwieder. Sage es ihnen under gesicht, daß es unbillige postulata sein.
Darumb hielten sich die protestirende itzo mehrentheils ahn den Salvium,
deme gelte es gleich, wan er nur zum tantz führe, der seie nullius religionis.
Sölches gebe aber große gelosey zwischen dem Oxenstern und Salvio. Er
vermercke auch, daß der punctus satisfactionis pro corona abermals werde in
newe schwihrigkeit gerathen, sowol wegen des newen vorschlags der fünff
stiffter, so von denn protestirenden sehr apprehendirt würde, alß auch, daß
die cron Schweeden auch gantz Pommern invito electore nit werde annhem-
men wöllen. Für zurückkhombst des nacher Schweeden abgefertigten cur-
riers würden sich die Schweedische gesandten in hac materia wol zu nichts
herauslaßen. Imgleichen werde die Pfaltzische sach von denen Schweeden
und interessirten, unangesehen, waß zu Münster darüber mit denen Frantzo-
sen abgehandtlet sein möegte, noch immerforth allerdings für unrichtig und
unvergliechen gehalten. Die Pfaltzische alhie anweesende ministri
Kurpfälzische Ges. auf dem WFK waren ( APW III D 1 S. 348): Philipp Streuff von
Lauenstein (gest. 1647) ( RK FrA Fasz. 54a fol. 9). – Dr. Jonas Meisterlin (Lebensdaten und
-umstände konnten nicht ermittelt werden); 1653–1654 Ges. für die Pgft. Pfalz-Simmern auf
dem Regensburger RT ( Repertorium S. 410). – Joachim Camerarius (1603–1687); 1631 in
schwed. Dienst, 1633 schwed. Resident in der Kurpfalz, 1645 kurpfälzischer GR ( Zedler V
Sp. 396–397; NDB III S. 105 ).
öffentlich verlauthen, daß ire herrschafft in ewigkeit zu dergleichen conditio-
nes nit verstehen würden, es käme darüber, waß dha wölle. Der printz
Robert
Pgf. Ruprecht (Rupert) (1619–1682); gen. „der Cavalier“. Im Juli 1646 hatte er, nachdem er
nach der Übergabe von Bristol 1645 in Ungnade gefallen war, England verlassen, um in die
frz. Armee einzutreten ( ADB XXIX S. 743–746 ; Trevor-Roper).
achttaußendt man, so die cron Franckreich dem könig in Engellandt zum
succurs schicke und sönsten durch den duc d’Anguien hetten hineingeführt
werden söllen, abzuholen. Der habe sich gegen den Schweedischen gesandten
de la Garde aldha vernhemmen laßen, ehender alles zurückzulaßen alß die zu
Münster aufgesetzte conditiones anzunhemmen. Sie wölten iren alten sitz im
churfürstenrath wiederhaben und sich nitt octavo loco setzen laßen. Wan
durch die tractaten khein beßers zu erhalten, müsten sie der zeitt erwarten
und die sach Gott befehlen.
Weiln dieses nun particularia, so Ewer Mayestät zu wißen angelegen, haben
wir gehorsamst dhavon berichten und unß so beharlichen Kayserlichen
gnaden allerunderthänigst empfehlen söllen.