Acta Pacis Westphalicae II A 5 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 5: 1646 - 1647 / Antje Oschmann
VORWORT Auch diesmal hat es fast acht Jahre gedauert, bis – nach dem 1985 ausgelie-ferten Band APW II A 3 – ein weiterer Band der kaiserlichen Korresponden-zen vom Westfälischen Friedenskongreß erscheinen kann. Alle Beteiligten, nicht zuletzt die Bearbeiterin, der Verlag und der Herausgeber, hätten sich ein schnelleres Voranschreiten gewünscht. Bei großen Publikationsunterneh-men wie den Acta Pacis Westphalicae sind jedoch aus personellen wie aus strukturellen Gründen gelegentliche Durststrecken nahezu unvermeidlich. Sie müssen durchgestanden werden. Um so größer ist dann die Freude, wenn die Dinge wieder im Fluß sind. Der Band II A 5 umfaßt sechseinhalb Monate der Friedensverhandlungen. Er setzt ein am 16. September 1646, also unmittelbar nach den kaiserlich-fran-zösischen Satisfaktionsartikeln vom 13. September. Deren Vorgeschichte (ab Mitte April 1646) macht den politisch wichtigsten Inhalt des Bandes 4 der kaiserlichen Korrespondenzen aus, der in etwa zwei Jahren erscheinen soll. Band 5 endet am 27. März 1647, als der Ulmer Waffenstillstand vom 14. März für die Kaiserlichen ein Faktum geworden war, das ihre Politik der kommenden Monate bestimmte. Innerhalb dieses Zeitraumes – September 1646 bis März 1647 – war das bedeutsamste Ergebnis der Friedensverhand-lungen der Abschluß des kaiserlich-schwedischen Vorvertrags vom 18. Fe-bruar 1647, dem am 19. Februar 1647 der Rezeß über die Entschädigung Kurbrandenburgs folgte, doch ging es in diesen Herbst- und Wintermonaten immer wieder auch um die vielen anderen noch ungelösten Probleme der Friedensverträge, die den Kongreß in der Folgezeit beschäftigt haben. Dar-über wird zunächst Band 6 informieren, der bis zum 15. November 1647 reicht und ebenfalls in etwa zwei Jahren vorliegen dürfte. Ob dann zur Do-kumentation der letzten Kongreßphase, bis zur Unterzeichnung und Ratifi-zierung der Verträge, für die kaiserlichen Korrespondenzbände ein oder zwei Bände benötigt werden, läßt sich im Augenblick noch nicht sagen. Frau Dr. Antje Oschmann hat das Manuskript des vorliegenden Aktenbandes in den Jahren 1982 bis 1986 als Teilzeit-Beschäftigte der Vereinigung zur Erforschung der Neueren Geschichte e.V. erstellt und daneben die große, 1991 erschienene Untersuchung über den Nürnberger Exekutionstag geschrieben, also sehr zügig gearbeitet. Sie hat danach, seit 1987, die Druck-legung dieses Aktenbandes als freie Mitarbeiterin unermüdlich betreut und auch dabei Erhebliches geleistet. Ihr Aktenband ist editionstechnisch ebenso eingerichtet wie die früheren Bände. Hervorzuheben ist aber der besonders sorgfältige und detaillierte Sachkommentar, der versucht, möglichst viele Fragen künftiger Benutzer zu beantworten, was auch für das Namenregister gilt. Die Bearbeiterin hat zum Schluß ihrer Einleitung (S. LXXV) die Namen ih-rer Helfer genannt, was hier nicht wiederholt werden muß. Dankbar erwäh-nen möchte ich aber die Kontroll-Kollationierung aller Quellentexte durch Frau Dr. Wübbeke; die wissenschaftliche Verantwortung im einzelnen wie im ganzen trägt selbstverständlich Frau Dr. Oschmann. Ihr gilt folglich der besondere Dank für alle Umsicht und Mühe mit dieser Edition, die unter den bewährten Fittichen der Rheinisch- Westfälischen Akademie der Wissenschaften steht und stets auf die geduldige und aufmerksame Betreu-ung durch das Haus Aschendorff zählen durfte. Bonn, den 27. Oktober 1992 Konrad Repgen