Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

13
Verweis auf die Relation vom 16. Januar 1647 (Nr. 86). Und demnach wir
14
nach anleitung unßerer instruction

42
Gemeint sind die Ausführungen der Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 über einen
43
ksl. Vorgriff (vgl. Nr. 29 Absatz beginnend mit Soviel aber [ [S. 123 Z. 30] ]).
mit denen churfürstlich Sachßischen
15
und Brandenburgischen, gleich wie anvor mit denen catholischen chur-
16
fürstlichen räthen beschehen

44
Bezug auf die Unterredung am 11. Januar 1648 (vgl. [ Beilage [2] zu Nr. 83] ).
, vertrewlich zu reden vorhabens wehren,
17
ob und wie Ewer Kayserliche Mayestätt dieser herrn churfürsten beyfalls
18
und mithelfflicher manutenents würde versichert sein, wir

41
18 auch] Im Konzept auch hierauff.
auch ferners
19
verfahren können; sintemahlen wir aber auff beschehene nachfrag so viel
20
befunden, daß sie der ankunfften Ewer Majestätt zu ein und andern herrn
21
churfürsten abgeschickter persohnen

45
Schröder und Blumenthal.
noch keinen bericht, viel weniger
22
auff die beschehene communicationem instructionis einigen befehl, weßen
23
sie sich gegen unß zu vernehmen laßen hetten, empfangen, so sein wir in
24
sorgen gestanden, daß diese unßere conferentz noch derzeit ethwaß fürei-
25
lendt sein und ohne sondere frucht ablauffen würde, also für das beßer
26
gehalten, noch so lang zuzuwahrten, biß die negsteinlauffende posten
27
von beyden churfürstlichen höffen nachricht bringen mögten, ob Ewer
28
Majestätt abgeordtnete derenden ahnkommen.

29
Und zwar alß wir gestrigen sontags von dem Chursachßischen abgesand-
30
ten

46
Leuber.
vernohmen, daß Ewer Majestätt reichshoffrathssecretarien Wilhelmb
31
Schröders ankunfft zu Dresden ihme notificirt worden, so haben wir ihne
32
alsogleich zu unß erfordert und befragt, ob ihme deßelben anbringen
33
bewust und darauff von seinem gnädigsten herrn ethwaß befeh[l]s und

[p. 297] [scan. 391]


1
instruction zukommen, da wir dan erbietig wehrn, alsogleich mit ihme
2
daruber vertrewlich zu conferirn, welches wir auch sonderlich darumb
3
zu thuen begehrten, weil die protestirende

34
3 mordrigen tags] In der Kopie nur drey tags.
mordrigen tags dermahlen
4
ihre consultationes uber die von unß in puncto amnestiae et gravaminum
5
außgehändigte temperamenta

36
Art. I–V *KEIPO5* ,s.l. [praes. 1647 Dezember 17] ( [Nr. 53 Beilage B] ).
vorzunehmen entschloßen wehrn, damit
6
also der sachen mehrers liecht gegeben und ethwan praeiudicirliche con-
7
clusa verhüttet werden könten.

8
Er hat unß aber alsobaldt angezeigt, daß ihme hievor von seinem gnädig-
9
sten herrn ernstlicher befehl zukommen, sich aller direction bey den pro-
10
testirenden zu enthalten, daher er nuhn ein zeittlang nit mehr in derselben
11
rath kommen, auch der mordrigen consultation nit beywohnen würde,
12
dan seine churfürstliche durchllaucht sehen gar nit gehrn, daß man den
13
frembden cronen die reichssachen dergestalt, wie bißher beschehen, in
14
handt laßen solte

37
Gleichlautend bereits Lamberg am 16. Januar 1648 (vgl. [Nr. 88 bei Anm. 4] ).
, alß er deßentwegen auch bey den protestirenden
15
bewegliche erinnerung gethan. Bey heuttiger post hette er von seiner
16
churfürstlichen durchllauchtt geheimen rath, herrn von Metsch

38
Friedrich Metzsch (1579–1655), kursächsischer GR , Konsistorialpräsident und Pfennig-
39
meister im ober- und niedersächsischen Reichskreis ( Zedler XX, 1390; NDB XVII,
40
262f.).
, soviel
17
nachricht entpfangen, daß der Schröder aldort ahnkommen und solte mit
18
negster post ihme außführlicher befehl und instruction auff deßelben ahn-
19
bringen zugefertigt werden, warnach er sich bey denen hiesiegen tractaten
20
sowoll in materia alß in forma zu verhalten haben sölle; deßen wehre er
21
biß negstkommenden donnerstag

41
23. Januar 1648.
gewehrtig.

22
Wir haben also bey dieser bewandtnuß von dem particularinhalt unßer
23
instruction viel mit ihme in conversation zu bringen auch

35
23 vergeblich] In der Kopie trewlich.
vergeblich er-
24
achtet, weil er sich doch in allem auff den erwahrtenden churfürstlichen
25
befehl würde bezogen haben, jedoch ihne ersucht, bey denen Sachßen
26
Aldenburgischen

42
Sachsen-Altenburg führte das Direktorium der prot. Rst.
und andern, bey denen es verfänglich

43
Von Verfang, hier im Sinne von „Erfolg; Wirkung“ ( Grimm XXV, 303).
sein mögte, flei-
27
ßige erinnerung zu thuen, daß sie gleichwoll solche conclusa zu faßen sich
28
befleißen wölten, welche zu beförderung des friedens dienlich, nit aber
29
deme verhinderlich seien, alldieweil ohnedaß erscheinen wölle, daß die
30
Schweden schlechten lust zum frieden haben, gestalt nit ohne sonders
31
nachdenckens ist, daß sie gestern gantz unversehener dingen ihrn secreta-
32
rium legationis, den von Berenclaw, nach Schweden abgefertigt

44
Vgl. APW [II C 4/1 Nr.n 97] und [115] .
. Sie ge-
33
ben zwar vor, die königin hett ihne eigens abgefördert, mit vertrösten,

[p. 298] [scan. 392]


1
daß sie ihne unverzüglich wieder zurückschickhen wölte, ist woll zu ver-
2
muthen, daß diese Schwedische plenipotentiarii vor seiner wiederkunfft
3
einen endtlichen schluß des friedens zu machen nit bedacht sein.

4
Und wie nuhn auß unßerer vorigen relation

24
Vom 16. Januar 1648 ( [Nr. 86] ).
zu ersehen, wie starck die
5
Schweden auff erledigung der Heßen Caßlischn praetensionum, sonder-
6
lich die satisfactionem getrungen, also geruhn Ewer Kayserliche Maye-
7
stätt auß mitkommender continuatione protocolli allergnädigst anzuhörn,
8
waßgestalten selbige noch biß daher auff solcher intention verharret und
9
sich rundt gegen unß erclehrt haben, daß vor allen dingen die successio
10
Marpurgensis, satisfactio Cassellana et satisfactio militiae richtig sein
11
müsten, ehedan die vorgehende haubtpuncten de amnestia et gravamini-
12
bus zue weiterer handtlung glaßen werden könten.

13
Welches wir dan nit allein dem Churmayntzischen directorio

25
Das Direktorium der kath. Rst. führte Raigersperger. Zu dieser Unterredung auch: Pro-
26
tokoll,s.l. 1648 Januar 17. Kopie: ÖstA Tirol Fasz. 20i p. 61–64.
, damit es
14
denen catholischen communicirt werden möge, sondern auch denen
15
protestirenden, so wir durch einen außschuß vor unß erfordert

27
Die Deputation bestand aus Ges. der Rst. Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar, Braun-
28
schweig-Lüneburg, Württemberg, Mecklenburg, Wetterauer Grafen, Stadt Lübeck, Stadt
29
Lindau ( APW [ III C 2/2, 952 Z. 30–31] ). Zu den Ges. : Dr. iur. Abraham Kayser (1603–
30
1652), 1645–1649 Ges. Mecklenburg-Schwerins und Mecklenburg-Güstrows in Osna-
31
brück, er vertrat auch die Hst.e Schwerin und Ratzeburg; 1643 Geh. Legationsrat
32
( Kaster / Steinwascher, 272f.; Lehsten II, 45f.). – Dr. Johann Konrad Varnbü(h)ler
33
(1595–1657); 1645–1647 Mitglied der württembergischen Gesandtschaft, von Juli 1647–
34
1649 alleiniger Vertreter, 1646–1649 zugleich Ges. der Gft. Veldenz und der Fränkischen
35
Gf.en; 1641 Geheimer Regiments- und Oberrat ( Kaster / Steinwascher, 270f.; Lehsten
36
II, 92). – Dr. David Gloxin (1597–1671); 1644–1649 Ges. für Stadt und Hst. Lübeck sowie
37
die Reichsstädte Goslar, Nordhausen und das Hgt. Sachsen-Lauenburg; 1642 Syndikus
38
Lübecks ( Kaster / Steinwascher, 286f; Lehsten II, 35). – Dr. Valentin Heider (1605–
39
1664), seit 1645 Ges. Lindaus sowie wenigstens zeitweise für die Reichsstädte Kempten,
40
Heilbronn, Eßlingen, Schwäbisch Hall, Nördlingen, Reutlingen, Weißenburg im Nord-
41
gau, Leutkirch, Wangen und Wimpfen; 1634 Syndikus der Reichsstadt Lindau ( Loewe,
42
74–77; Kaster / Steinwascher, 296f; Lehsten II, 41f.).
, umb-
16
standt- und beweglich vorgehalten, auch bey diesen soviel zuwegen ge-
17
bracht, daß sie sich nuhmehr allerseits entschloßen, zu einer haubtsach-
18
lichen consultation uber vorberührte zweyen puncten zu schreiten.

19
Nachdem nuhn die Schweden dieses vermerckt, haben sie sich der con-
20
ferentz gegen unß entschüldigt und vorgestern abendts ihrn satisfacti-
21
onsarticulum abermahlen anderst umbgeschrieben unß zugeschickt

43
Schwed. Textvorschlag zur schwed. Territorialsatisfaktion,s.l. praes. 1648 Januar 18. Ko-
44
pie: GehStReg Rep. N Ka. 95 Fasz. 68 pars 3 Nr. 20. Am 7. Januar 1648 hatten die
45
schwed. Ges. einen ersten Textvorschlag zur schwed. Territorialsatisfaktion an die Ksl.
46
übergeben ( [Nr. 78 Beilage 3] ).
,
22
darinnen sie zwar den paragraph von der statt Bremen, wie in instru-
23
mento hievor vergliechen worden, stehenlaßen

47
Zu den Änderungen im schwed. Textvorschlag vom 7. Januar 1648 vgl. APW [ III C 2/2, 936 Z. 27–32] . Die schwed. Ges. hatten am 14. Januar 1648 eingewilligt, es wegen Stift und
25
Stadt Hamburg sowie der Stadt Bremen bei der Regelung in Art. IX KEIPO4A (Text:
26
Meiern IV, 578 ) verbleiben zu lassen (vgl. [Nr. 86 bei Anm. 7] ).
und bey dem § „Tertio

[p. 299] [scan. 393]


1
Imperator etc.“ die positivam dispositionem extinguendi capitula auß-
2
glaßen

27
Bezug auf Art. IX Absatz beginnend TERTIO Imperator KEIPO4A betr. die Überlas-
28
sung des Est.s Bremen, des Hst.s Verden sowie des Amts Wildeshausen als weltliches
29
Reichslehen an Schweden (Text: Meiern IV, 579 ). Zur schwed. Forderung nach Aufhe-
30
bung der geistlichen Einrichtungen in Bremen und Verden vgl. die Relation vom 9. Januar
31
1648, d.i. [Nr. 78 bei Anm. 6.]
, iedoch solchergestalt circumscribirt, daß die ex connexitate ver-
3
borum necessario folgen muß, daher wir unß nothwendig ahn dem buch-
4
staben des vorigen vergleichs halten werden.

5
Die Churcöllnische erwahrten auff mordrigen tag deroselben churfürst-
6
lichen durchllaucht resolution uber die communicirte instruction, die
7
Churbrandeburgische aber auff heudt dato.

8
Die Churtrierische bleiben noch bey voriger erclehrung, wan allein ihrn
9
particularinteresse deferirt, in ubrigen es allerdings bey dem auffgesetzten
10
instrumento zu laßen

32
So auch zuletzt in der Relation vom 2. Dezember 1647 ( [Nr. 22 bei Anm. 14] ).
, zeigen aber dabey ahn, daß ihr gnädigster herr
11
ahn den Schwedischen kriegscosten einigen heller nit bezahlen noch
12
seinen landen aufftragen laßen wolten

33
Die Rst. waren sich hinsichtlich der schwed. Armeesatisfaktion des Umstands bewußt, daß
34
das Geld zahlen sie, wo nicht gantz allein, doch hauptsächlich treffen würde (vgl. Meiern
V, 771 ; zu den entsprechenden Verhandlungen vgl. Lorentzen, 126–138).
, gestalt auch derentwegen Dr.
13
Scherer auß seiner churfürstlichen gnaden empfangenen befehl dieser
14
tagen nacher Münster verreiset, bey denen Frantzosen ahnzumahnen,
15
daß sie ihre dies ortts gegebene parola halten und ihne solchen zumuthens
16
entheben helffen solten

36
Sötern versuchte unter Berufung auf den Neutralitätsvertrag mit Kg. Gustav II. Adolf
37
vom 22. April 1632 (Text: ST V/1, 734–738; Londorp IV, 275–277) seine Stifte Trier
38
und Speyer der Verpflichtung zur Satisfaktionszahlung an Schweden zu entziehen. In die-
39
sem Zusammenhang suchte Scherer mehrfach die frz. Ges. auf, um deren Unterstützung
40
in dieser Sache einzufordern (vgl. auch die Relation Nassaus vom 24. Januar 1648, d.i. Nr.
41
98). Kurtrier interpretierte einen 1632 geschlossenen Vertrag mit Frk. (Text: Londorp IV,
42
274f.; DuMont VI, 35f.) dahingehend, daß dieser auch den Schutz vor Zahlungsverpflich-
43
tungen in Folge des Krieges umfasse ( Abmeier, 203–206). – Darüber hinaus fragte Scherer
44
bei den frz. Ges. offenbar auch um die Möglichkeit einer frz. Protektion an (vgl. [Nr. 93] ).
.

17
Sobaldt nuhn obvermelter herrn churfürsten resolutiones ahn ihre räthe
18
werden vorhanden sein, so wollen wir kein stundt versaumen, auff daß
19
die notturfft mit ihnen gehandtlet und demnach zum außschlag für-
20
geschritten werde.

Documents