Acta Pacis Westphalicae : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 7: 1647 - 1648 / Andreas Hausmann

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Aufschub der Sondierungen bei den Gesandten von Kursachsen und Kurbrandenburg über
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mögliche Unterstützung eines kaiserlichen Vorgriffs, deren Gesandte bislang ohne Weisun-
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gen. Entsprechende Unterredung mit Leuber (1648 I 19): bevorstehende Beratungen der

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protestantischen Reichsstände über Art. I–V *KEIPO5* ohne Teilnahme Leubers; Mißbil-
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ligung des Einflusses der Kronen auf Reichsangelegenheiten durch Kursachsen; Appell der
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Kaiserlichen an protestantische Reichsstände; Abreise Biörenklous aus Osnabrück, keine Aus-
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sicht auf baldige Einigung mit Schweden.

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Beharren der schwedischen Gesandten auf vorrangiger Einigung über die Forderungen Hes-
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sen-Kassels und die schwedische Armeesatisfaktion; Ankündigung einer Erklärung zu Art.
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I–V *KEIPO5* durch die protestantischen Reichsstände.

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8 würdt] Die Weisung ist bis hierher inhaltlich identisch mit dem Ga. Dort heißt es weiter
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(fol. 37–38’): Secundo finden die gehorsambiste räth, daß durch das von den Kayser-
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lichen gesandten aufgesezte proiect ganz nichts gebessert und Euer Kayserlicher
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Mayestät darbey habende intention nit assequirt wirdt, dahero sie dan besser gethan het-
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ten, dz wan sie ie etwas änderen und hinausgeben wollen, daß solches nach dem buch-
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staben der Kayserlichen resolution [ [Nr. 29] ] geschehen were, zu welcher die dan noch-
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mahlen zu weisen weren, zumahlen auch sie in sachen, die Euer Kayserlicher Mayestät
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erbkönigreich und landen betrifft, sie von den andern reichsständen nit zu dependiren
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haben

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Mit *KEIPO5* hatten die ksl. Ges. versucht, den Forderungen der kath. Mehrheitsmei-
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nung bestmöglich Rechnung zu tragen. *KEIPO5* wich daher in einigen Punkten von
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den Weisungen der ksl. Vorantworten (vgl. [Nr. 29 Anm. 8] ) und entsprechend auch der spä-
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teren Hauptinstruktion vom 6. Dezember 1647 ( [Nr. 29)] ab. Besonders die Zusage im
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*KEIPO5* , daß der Ks. es bei der Regelung über die Erblande (Art. V § 13 KEIPO4A )
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belassen wolle, stieß am Ks.hof übel auf (vgl. die Weisung vom 11. Januar 1648, d.i. [Nr. 82] ).
. Im ubrigen so thuen sich die gehorsambiste räth mit Euer Majestät gesandten
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vergleichen, daß wan schon daß ganze instrument, wie es da ligt, nachgegangen werde,
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daß gleichwohl von den Schweedischen einziger schluß nit zu hoffen seye und dz die
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erhebung des fridens einmahl auf nichts anders, als auf bestellung der waffen beruehe.
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Sy seind auch angestanden, ob Euer Kayserlicher Mayestät dienst zulassen möchte, disen
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tractatibus dergestalt lenger zuzusehen, haben aber für dißmahl noch zu früezeitig
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eracht zu sein, Euer Kayserlicher Mayestät einzurathen, wessen man sich endtlichen ge-
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gen den protestirenden und Schweedischen zu erkleren hette, und darvor gehalten, es
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möchte die ferrnere relation des Schröders bey Chursachsen erwarttet und dan ein haubt-
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resolution, bey der man am wenigsten nit eben in circulo, das man von Schweedischen
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zu den protestirenden und dan von protestirenden zum Schweedischen lauffen thue, er-
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warttet [!] werden.
Neuer schwedischer Textvorschlag zur schwedischen Territorialsatisfaktion.

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Erklärung der Kurfürsten von Köln und Brandenburg über die kaiserliche Hauptinstruktion
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erwartet. Bekräftigung der kurtrierischen Partikularforderungen; Weigerung Söterns zur
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Beteiligung an der schwedischen Armeesatisfaktion, diesbezügliche Reise Scherers nach
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Münster.

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