Acta Pacis Westphalicae II A 8 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 8: Februar - Mai 1648 / Sebastian Schmitt

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REGISTER

Das Register erschließt die in diesem Band edierten Quellentexte, die Einleitung sowie den jeweiligen Sachkommentar. Aus dem chronologischen Register sind die im Text nicht erwähnten oder abgedruckten Schriftstücke miteinbezogen, das Register der Verhandlungsakten ist vollständig aufgenommen worden. Das Register enthält fünf Gruppen von Begriffen:
  • 1. Namen der Personen, Körperschaften, Orte, Länder und Territorien. Diesen sind die jeweiligen Sachbetreffe und die unter diesen Namen herausgegebenen Schriftstücke zugeordnet. Eine Ausnahme bilden die im Umkreis des Westfälischen Friedenskongresses entstandenen Verhandlungsakten, die unter dem Schlagwort ‚Westfälischer Friedenskongreß, Verhandlungsakten‘ zu finden sind. Nicht aufgenommen sind die allgemeinen Notierungen zu: Ferdinand III., den kaiserlichen, französischen und schwedischen Gesandten, Münster und Osnabrück.
  • 2. Bezeichnungen für historische Ereignisse und Sachverhalte (Kriegsereignisse, Versammlungen, Verträge).
  • 3. Sachbetreffe, die sich einer eindeutigen Zuordnung zu einem Namen entziehen (Amnestie, Gravamina).
  • 4. In den Quellentexten auftretende Begriffe der politischen Verkehrssprache (in Kapitälchen), wie z.B. Christenheit, Deutschland, Reputation
  • 5. Tatsächliche, von der heute üblichen Form abweichende Schreibweisen (in Kursive), die als selbständiges Stichwort (mit Verweis) und beim betreffenden Schlagwort verzeichnet sind.
Die Anordnung der einzelnen einem Schlagwort zugehörigen Sachbetreffe folgt einem einheitlichen Gliederungsschema. Es wird zur besseren Orientierung bei umfangreicheren Schlagwörtern, wie z. B. Kaiser, mit abgedruckt. Für die Ordnung innerhalb der Rubriken ist zum Teil der chronologische oder institutionelle Bezug und zum Teil die Wortfolge maßgebend. Die alphabetische Anordnung der Adjektivattribute richtet sich nach ihrer ersten Silbe, Abkürzungen werden wie ihre Auflösung behandelt, Zusammensetzungen (wie ‚ksl.-schwed.‘ d.i. ‚kaiserlich-schwedisch‘) gelten als ein Wort. Mit * versehene Seitenangaben verweisen auf eine Anmerkung.

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