Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
Nach Eintreffen Ws aus Bonn mit Befehl und Instruktion zu einer Gesandtschaft an Kurbrandenburg Abreise von Münster 1647 XI 27 und Ankunft in Bielefeld XI 28. Einreichung des Kreditivs. Fromhold bei Buschmann mit der Frage, ob er in qualitet eines formblichen gesandten käme. Warauf ich geandworttet, daß mich keineswegs fur einen gesanden ausgeb, auch außtrucklich befelcht, mich solcher qualitet nicht anzunehmen, und thette daher auch ihnen Fromholt pitten, darahn sein zu helffen, daß gegen mich anderst keine bezeigung alß gegen gering abge- schickten privat diener geschehen mochte. Abholung zur Audienz, bei der außer dem Kurfürsten Gf. Moritz von Nassau
Johann Moritz Gf. von Nassau-Siegen (1604–1679), Reichsfürst 1664, staatischer Kom- mandant von Wesel 1644, kurbrandenburgischer Geheimer Rat und Statthalter in Kleve 1647.
, Wittgenstein, Horn
Philipp von Horn (gest. 1653), kurbrandenburgischer Geheimer Rat 1647.
, Schwerin
Otto Frhr. von Schwerin (1616–1679), kurbrandenburgischer Geheimer Rat. Zu seiner Mission bei Kurköln im November 1647 vgl. J. Foerster S. 327.
und Fromhold anwesend sind. Proposition: Die Bonner Mission Schwerins nimmt Kurköln zum Anlaß, mit Kurbrandenburg in fernere vertrewliche communication zu tretten, umb dahin zu sehen, wie durch gesambtes zuthun [...] die nun so lang gewehrt und umbgetriebene tractatus was mehrers in die eng gepracht und zue dem vorgezielten zweck befordert werden möge. Und pleiben nun erstens Ihre Churfürstliche Durchlaucht mit Churbrandenburg darin nach- mals einer mainung, daß diß ganze hoch und wichtig gebäw eintzig und allein darauf sein fundament nehmen muße, daß die stend des hayligen reichs in gute verstendnus, einmütthigkeit und vertrawen wieder gesezt werden mogen. Und obwolen auch mit den frembden coronen noch ein oder ander punct abzuhandlen, sonderlich aber der Schwedischen pleni- potentiarien großes anfordern zue befriedig- und contentirung der solda- tesca das werck schwer gemacht werden will, so sey doch nit zu zweifflen, daß sie zu solchen postulatis auß denen zwischen den stenden noch schwe- benden mißverstendnus ursach schopffen und hingegen auf verspuhrende durchgehende verainigung der stend leichtlich davon werden zu demoviren und abzupringen sein. Diß ganze werck aber beruhe haubtsachlich erstlich auf der fraw landgraffin zu Hessen fast wiedriger bezaigung und dan auf den in materia gravaminum und religionis noch unendschiedenen punctis. Betreffend das erste wußten Churbrandenburg schon vorhin, was maßen der fraw landgrafin Furstliche Gnaden durch ihre unpilliche und schwere, nur zue ihrem aigenen privat nutzen angesehene postulata die tractatus eine

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geraume zeit gleichsamb gesteckt und gehindert, welches dan desto mehr zu befrembden, weyln Ihre Fürstliche Gnaden vor diesem yederzeit sich nit allein einer sonderbaren friedbegiehrigkeit hoch geruhmbt, sondern auch eine rechte und wahre amnistiam und vergeßenheit des vorigen kriegs und dabey hinc inde erlittener schaden fur das einzig band eines bestendigen friedens in ihren vortragen und schrifften gar hoch depraedicirt, Ihre Fürstliche Gnaden auch billich dieses fur ihre beste satisfaction halten solt, wan sie ihrem sohn eine ruhige regirung abtretten und demselben seine landen in friedlichem stand uberlieffern, auch den weg mit allen benach- parten gutes vertrawen und freundschafft zu gerathen bähnen kondt. Welches ye weit besser als auf solchen odiossimis postulatis, deren nie- mandts hernegst so leicht wurde vergeßen konnen, zu bestehen. Und sinte- maln dan nun Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen nicht zweifflen, mehrfach gemelter fraw landgraffin werd desto leichter in sich gehen und solches alles, vorab aber den bey der posteritet aufladenden verweiß beher- zigen , wan nicht allein diejenige stend, welche von Ihrer Fürstlichen Gnaden fur feinde gehalten und denen sie diese satisfaction vor andern aufzuburden vermaint, sich hierin wiedersezen, sondern auch von andern dero mit chur-, fursten und stenden darin krafftiger beyfall und hülff haben, und aber Ihre Churfürstliche Durchlaucht Churbrandenburg uber alle andere fur dieienige erkennen, welche bey solchem werck, es sey durch erinnerung bey den frembden coronen oder durch starckes zusprechen bey der landgräffin oder sonst in andere weg, zum meisten vermögen, alß the- tten Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Collen dieselbe fürstlich-vetterlich ersuchen, ihre abgesandten zu Oßnabruck dahin gnädigst zu befelchen, daß sie den Churcolnischen hierin assistiren und diese hinderliche Hessische satisfaction zuruck, die fraw landgraffin aber und dero ministros zue annehmung eines ehrbahren und gleichen friedens anweisen helffen mögen. Belangendt 2. die gravamina, wisse Churbrandenburg ohn fernere außfuh- rung von selbst jezt, waßgestalt etlicher puncten halber die catholische stend sehr schwihrig und ubel zufrieden; wan aber darin ahn seithen der herrn Augsburgischen confessionsverwandten von dem bißhero bezaigten rigor etwas abzuweichen man sich gefallen ließe, wurde Ihrer Churfürst- lichen Durchlaucht zu Colln dafurhaltens noch wol leichtlich ein außweg zu ablegung solcher irrungen zu finden sein. Und were ia ye beßer, dem gemeinen reichswesen nuzlicher und zu fester haltung des friedens dien- licher , wan solche friedensmittel vorgenommen, und die stend underein- ander gutwillig sich vergleichen konnen, alß daß einem theyls solche con- ditiones , die ihm all zu schwer und unverandwortlich scheinen, aufgetrun- gen werden, gestalt dan deßen schon ein fresches exempel mit dem Prager frieden vor augen lege, daß obwol derselbe von allen stenden des reichs, wenig ausgenommen, acceptirt, dannoch folgendts under dem vorwand, daß selbiger den stenden abgenottigt und in sich selbst etwas ungleich sey, wieder krafftloß gemacht worden. Dafern nun Churbrandenburg ahn dero

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hochvermogenden orthen bey dero religionsverwandten solche erinnerung, dadurch das werck etwas moderirt werden kond, einzuwilligen gefellig, wolten Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Colln bey den catholischen ahn guter schiedlichkeit nit zweifflen, auch ihrestheyls muglichst dazu cooperi- ren zu helffen nicht underlaßen. Bitte um eine Konferenz mit den Räten zur Darlegung der Kölner Vorstellungen, wie in den noch strittigen Punk- ten die dabei endhaltende difficultates zu superiren. Kurfürst: Allge- meine Versicherung seiner Friedensliebe; will für morgen seine Räte depu- tieren . [...]
Uber taffel gab es allerhand gespräch und wurd von menniglich fast libere de negotiis pacis discurrirt, sonderlich aber thette der graff von Wittgen- stein die catholische in dem beschuldigen, daß sie sich anfenglich mit den Augsburgischen confessionsverwandten nit verglichen, damit man gesambter hand die fremde coronen mit andern conditionibus zum frieden anderst hette nottigen konnen. Serenissimus elector dicebat: Ihre Kayserliche Mayestet hetten Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht geschrie- ben und versichert, daß sie von demjenigen, welches der graff von Traut- manstorff verwilligt gehabt, nichts begeren zu retractiren, addendo, daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht umb des friedens willen gnug gethan, indem sie den mehrern theyl von Pommern zuruckgelaßen. Worauf der graff von Wittgenstein gesagt: Er wißt, daß Churbrandenburg die Pomme- rische landen gern hinließe, gleichsamb alß wan solche fur die 3 stiffter theur gnug verkaufft. Respondit Serenissimus elector: Man solt ihm wieder zu Pommern verhelffen, dan wolt er nit allein auf die stiffter mit frewden verzeyhen, sondern ein million thaler daruber herausgeben. Der obrist stallmeister Burgstorff
Georg Ehrenreich von Burgsdorff (1603–1656), kurbrandenburgischer Oberststallmeister.
taxirt offentlich den Lampadium gar grob, daß er sich von den Schweden mit grosen geldsummen corrumpiren lasen, und daß dergleichen leuth, welche sich dergestalt wieder des vatter- landts besten bestechen liesen, wol was anderst verdiehnt. Serenissimus elector addebat: Er wisse, daß 10 000 reichsthaler auf einmal geflohen, ken auch die leuth, durch wehn die wechsel gemacht. – [...]
1647 XI 29 Schwerin/Fromhold bei Buschmann. Darauff ich erstlich dasjenig, was ich gestern in der proposition der Hessischen satisfaction halber erwehnt und der assistenz halber von Ihrer Churfürstlichen Durch- laucht begert, recapitulirt, folgendts aus den gravaminibus religionis die- ienige puncten, darahn sich das werck noch vornemblich und ahm meisten stoß, alß erstlich daß das jahr 1624 pro termino in quo zwar gesezt werden wolt, hingegen aber durch die Augsburgischen confessionsverwanthen so viel exceptiones davon gemacht, daß den catholichen solcher terminus in effectu nichts fruchten würde. Und hab ich solches erstlich mit den stiff- tern Minden und Oßnabruck exemplificirt, auch die rationes, wodurch die

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catholische sich bey selbigen stifftern befugt halten, kurzlich wiederholt. Und weyl nun dis ein sach sey, dabey gar vielerley interesse concurriren, alß 1. der catholischen und protestirenden ingesambt, zweyttens I. H. G. zu Oßnabruck alß legitimi episcopatuum possessoris, 3. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Colln alß metropolitani, 4. des hauses Braunschweig wegen dern von Kayserlichen anerpottenen alternativ beym stifft Oßnabruck, 5. Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Brandenburg beym stifft Minden, so hette Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Colln, mein gnädigster herr, dem werck sorgfeltig nachgedacht, ob nit ein mittel zu finden, dadurch all diese interessenten geschweicht und zum frieden gestelt werden konden, und were ihro beygefallen, daß praesupposito, ut supradictum, der fraw landgraffin zu Hessen endweder gar keine oder doch wenigstens eine solche satisfaction nicht gebühre, Churbrandenburg mit einem antheyl der graff- schafft Schaumburg, so hoch sich davon das einkommen auf die bischof- liche Mindische jährliche intraden erstreckt, contentirt werden kond. Welches dan Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht darumb zweiffelsohn würde beßer und annehmblicher sein, weyln auff den fall, dieselbe uber kurz oder lang (zumaln man noch gar nit versichert, daß es den Schweden umb den frieden, man thue auch, was man woll, ein ernst sey) zu dero Pommerischen landen wiederumb gelangen solten, dannoch bey ermeltem Schaumburgischen stuck versichert pleiben kond, dahingegen alßdan der stifft Minden, alß welcher nur intuitu Pomeraniae deroselben offerirt, wieder wurde zuruckgehen müßen. Diesergestalt kond man alsdan auch dem haus Braunschweig sine querela catholicorum et illustrissimi capituli Osnabrugensis in andere weg helffen, daß nemblich der stifft Oßnabruck auß der alternativa gebracht und ahn deren statt einem oder zwen von den herzogen von Braunschweig der zutritt zum stifft post obitum moderni episcopi gemacht, vielleicht auch wol gar die alternativa auf das stifft Minden salva libertate electionis gebracht werden. 2. Lieffe auch die asse- curirende paritet beym stattrhat zu Augspurg und in andern reichsstetten dem termino anni 1624 zuwieder. 3. Sey die perpetuitet, dergleichen wortt doch sogar im religionsfrieden nicht befindlich, den catholischen nit wenig beschwerlich. 4. Beklagten sich dieselbe, daß vermittelst der autonomiae ihnen maß und ziel in ihren landen, da sie doch andern ihren mitstenden zu thun nit leyden, vorgeschrieben. Und dan 6. fall in specie Ihrer Churfürst- lichen Durchlaucht, meinen gnädigsten herrn, hoch beschwerlich, daß das- jenig , was beym Hildesheimbischen vergleich (der doch Ihrer Churfürst- lichen Durchlaucht so theur ankommen, zuemaln sie viel von selbigem ihrem stifft zurucklaßen mußen) der religion halber abgehandlet, iezt von newen in disputat gezogen und ganz ubern haufen gestoßen werden wolt. Wan nun in diesen puncten ahn seithen der herrn Augsburgischen confes- sionsverwandten der pillichkeit nachgegangen und dan Churbrandenburgs Durchlaucht obigen vorschlag wegen Schaumburg gnädigst placidiren wol- ten , würde man im ubrigen bald zusammenstimmen und also dermaln einst

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aus diesem langwihrigen schädlichen gefecht emergiren konnen. Illi: Wolten ihrem gnädigsten herrn alles referiren, nicht zweifflend, dieselbe sich also darauff erklehren werden, wie es der sachen notturfft mitpringt und die fortstellung des friedens erfordert. Per discursum aber gaben zu verstehen, daß zue besorgen, es werden es die Schweden erst iezt pro puncto di honore halten, von demjenigen, was verglichen, das geringste andern zu laßen, weyln es das ansehen haben wurde, als hielt man sie fur uberwunden und musten deßwegen weichen. Franckreich werd sich nit weniger der landgraffin aufs hefftigst annehmen, daß es wenigstens bey der angepottenen satisfaction verpleiben möge; damit thut alßdan der vor- schlag mit der graffschafft Schaumburg fallen, dißeiths aber drauf zu be- stehen , wer kein mittl zum frieden, sondern zu continuation des kriegs sein. Man werd in kurzer zeit sehen, daß die Schweden wieder ein redoutabel armada beyeinanderpringen werden, und müße man ein solches wichtiges werck des friedens, davon des ganzen vatterlandts hayl dependirt, auf solche lubrica principia inconstantis fortunae nicht setzen. Einmal sey die hochste notturfft, den frieden zu haben, und thue man sich im wiedrigen umb die religion vergeblich bekümmern, weyln dieselbe sine statu imperii nicht bestehen konne, sondern in desen macht und arbitrio sein werde, der meister von land. Nun sehe man aber vor augen, daß der status imperii durch continuation des kriegs ganz zerfallen und das reich in vielerley partes werd zerrissen werden. Addebat der von Schwerin, daß wie er von Bonn kommen und seinem gnädigsten hern referirt, daß Ihrer Churfürst- lichen Durchlaucht zu Colln mainung weren, daß es bey demienigen, was der graff von Trautmanstorff mit den Schweden verglichen, nit pleiben kond, hochstgemelter sein gnädigster herr sehr besturzt worden. Ego: Ich verstünde so viel, daß sie ein irriges praesuppositum machten, als ob alles dasienig, was der graff von Trautmanstorff gewilliget, mit den catho- lischen stenden eine verglichene sach seye; darahn thue es aber weitt fehlen, weyln der mehrere theyl damalß und noch contradicirt, und must ich ihnen dahero nachmaln vernunfftig zu bedencken geben, ob das ein rechtes medium diuturnae pacis, einen theyl gleichsamb abtorto collo zu annehmung der vorgeschriebenen conditionen zu fuhren. Daß sonsten der frieden nottig, darin sey mans allerseits eins; man müste aber einen solchen frieden machen, mit welchem ein yeder zufrieden sein konne, dan es sonsten implicantiam in terminis geben werde. Illi: Der graff von Trauttmanstorff hab den Augsburgischen confessionsverwandten verspro- chen , daß die catholische mit dem proiecto zufrieden sein werden; der must sein wortt verificiren; wan auch gerad ein oder ander contradicir, must doch das vatterland nicht in unruhe gelaßen werden. Damit brachen sie den discursus ab. [...]
1647 XI 30 Zur Tafel beim Kurfürsten. [...] Der graff von Wittgenstein fing einen discurs vom friedenswerck ahn; under andern vermeldet, es

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konne im reich nit wieder gut werden, biß man einander umb der religion willen nicht haßte und beyde theyl auffeinander ein guts vertrawen sezten. Sie evangelische hasten die catholische nicht, wan aber ein catholischer einen evangelischen sehe, sey es nit anderst, als wan ein wolff ausm busch spring. Ego: Das wer ein irriger wahn und impression; das mißtrawen aber betreffend, kom solches einzig daher, daß wir catholische sorgten, von ihnen vertrieben zu werden. Ad quod serenissimus elector: Den vorsatz hab er nie gehabt, in seinen landen leyde er allerley religionen und befinde sich dabey nicht ubl; die gewissen musten billich frey sein. [...]
Schwerin/Fromhold bei Buschmann. Zeigten ahn, daß ihr gnädigster herr Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Colln, meines gnädigsten herrn, begierd zum frieden gern vernommen, wünschend, daß man den allerseiz vorgesetzten scopum erlangen möchte. Belangend aber den ersten punct wegen der Hessischen satisfaction, solte Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht nichts liebers sein, alß daß die landgraffin sich mit nichts contentiren ließe. Es sey aber nunmehr ihro die anerpiethung schon geschehen, hab einen grosen rucken ahn den frembden coronen, die ihro die satisfaction zu ver- schaffen versprochen, sie selbst sey armirt, die ungelegenheit, so sie iezo in ihren landen empfinden, konne cessiren, gestalt dan die armada außer der Weserplätz in Hessen in die harr nit werde stehen konnen. Churbranden- burg hab darumb desto mehr ursach, gern zu sehen, daß das hauß Hessen Caßel mit den benachtparten in fried und gute verstendnus wieder gera- then , weyln Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht dero frawlein schwester, welche sie sehr lieben, ahn den jungen landgraffen verheyrhat
Hedwig Sophie von Brandenburg (1623–1683), verheiratet mit Lgf. Wilhelm VI. von Hessen-Kassel 1649 VII 19.
; wolle auch gern alle mögliche erinnerung und zwarn durch eigene schickung nach Caßell thun, diese suchende satisfaction dergestalt nicht zu spannen, weni- ger nicht dem jungen landgraffen, alß welcher aus dem Haag nach Clev kommen werd, darunter zusprechen und alles dabei thun, was extra hostili- tatem et arma, dazu Ihre Churfürstliche Durchlaucht nicht griffen, noch auch andern, solche zu continuiren, rathen kondten, muglich; sorgen aber, sie werden das credito, wie man von ihr wol vermain, das werck zu erhe- ben , nicht haben, cum praesertim res non sit amplius integra, sondern das anerpiethen alschon geschehen. Reliqua puncta gravaminum betreffend, seye es darumb eine verglichene sach, und sehen also Ihre Churfürstliche Durchlaucht nicht, mit was nuzen sie sich dabey ferner interponiren kon- was einmal verglichen, in ipso limine zu retractiren. I. H. G. zu Oßna- bruck gonnen Seine Churfürstliche Durchlaucht alles guts von herzen, wan auch die vorschläg ehe geschehen, hetten selbige villeicht stattfin- den konnen, es seyen aber nunmehr festgesezt dinge, die sich nit wurden endern laßen; Churbrandenburg wolte sein Pommern auch gern behalten

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haben, und must es doch amore pacis dahindenlaßen, und seye dieser Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht dieser tausch gar nit lieb. Unterbrechung der Konferenz, da die Räte zum Kurfürsten gerufen werden.
1647 XII 1 Fortsetzung der Konferenz mit Fromhold allein wegen Er- krankung Schwerins. Recapitulirt ich denjenigen bescheid, welchen sie gestern uber die proponirte puncten eroffnet, und thett darauf erstlich abermalige instanz wegen des Hessischen satisfactionweesens, daß Chur- brandenburg , wan ye nicht mit den waffen, doch wenigst mit den consiliis mit Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht, meinem gnädigsten herrn, fur einen man stehen wolten; alßdan nit zu zweifflen, die ubrige stend solchem exempel nachfolgen und demnegst die landgraffin von ihrem unbillichen begehren leichtlich abzupringen sein werde. Ille ließ es bey der gestri- gen erklehrung, daß nemblich alles, was extra hostilitatem geschehen kondte, thun wolte. Ego: Hoc itaque praesupposito, daß nemblich die landgraffin sich mit dem ihrigen contentiren, des ubrigen halber aber zuruckstehen müße, wurde der vorschlag mit Schaumburg Ihrer Churfürst- lichen Durchlaucht nit unahnnemblich sein konnen. Ille: Es sey mit Schaumburg schon zu weith kommen, die anerpiethung sey der landgraffin beraitz geschehen, und habe sie es in effextu in ihren handen, weniger nit mit graff Philippen von der Lippe der investitur halber schon verglichen, und geb er mir zu bedencken, ob es endlich electori Brandenburgico zu rathen, bey so underschiedlichen umbstenden, da er neben der erbverbrüde- rung mit Hessen auch iezo in ein newe verwandtnus durch den heirhat mit seiner schwester eintrett, da auch die landgraffin die Lippstatt noch in handen, daraus und andern orthen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht landen guten theyls zwingen kan, sich in diese sach zu mischen und den verdacht auf sich zu laden, als thett demienigen, was der landgraffin von den Kayserlichen anerpotten, nachtrachten. Ego: Wie es sich dan thun ließe, daß I. H. G. von Oßnabruck als legitimo domino et et possessori der stifft Minden mit gewalt endzogeri werden woltt? Ille: Churbranden- burg hab drahn kein schuld, wolt lieber das seinig behalten; wan es aber umb ein recompenz zu thun, wolt Churbrandenburg, so viel ahn ihr, gern dazu helffen. Ego: Was dan solches fur ein recompenz sein kond. Ille: Man sag, der stifft Minden thue jahrlich ungefehr 20 000 reichs- thaler eintragen. Wan nun I. H. G. zu Oßnabruck ein summe gelts von 200 000 thaler verschafft wurde, were solches das einkommen von 10 jah- ren und kondten sich damit leicht contentiren. Ego: Ob Ihre Chur- fürstliche Durchlaucht solche summen geben wolt, oder woher es zu nehmen. Ille: Wo man das ubrig, so noch pro redimenda pace abzu- statten , nehmen werde, da müste dieses auch genommen werden, nemblich vom ganzen reich, und seye Churfürstliche Durchlaucht der mainung, daß die Hessische satisfactiongelder gleichergestalt a toto imperio, obwol die fraw landgraffin etliche wenige stend darzu aufzeichnet, müße ertragen

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werden. Ego: Es wer I. H. G. umb das gelt nicht, sondern umb ihren stifft zu thun, ich wolt aber gleichwol dieses mahl desto weniger referiren.
Wegen der punctorum gravaminum seind wir auch lang miteinander in discursu gewesen, er hat sich aber circa merita causae sonderlich in kein disputat eingelaßen, sondern auf dem immerfort bestanden, daß es nun- mehr abgehandlete sachen, welche sich nicht wurden retractiren laßen. Ego: Ich hette schon vorhin angedeut, daß es fur kein abgehandlete sachen zu halten, alßlang ein theyl aperte contradicire, und pätt ich nach- maln , vernunfftig zu consideriren, ob nit beßer, zu pillich verträglichen temperamentis zu verstehen alß die catholische, sonderlich so viel hiebey so hoch interessirt seyen, in contradictione zu laßen. Einmal, si velimus pacem stabilem, so must man mit der interessirten guten willen handlen. Ille: Bey diesem frieden sey gar zue vielerley interesse und unmuglich, daß alles mit eines yeden contento geschehe. Wer ihme einbilden kondte, daß der pfalzgraff die Oberpfalz mit gutem willen zurucklaßen werde, und dan- noch muste es amore pacis geschehen. Idem quoque de reliquis iudicandum. Den stifft Hildesheimb betreffend, zeigt er ahn, daß Churbrandenburg Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Colln, meinem gnädigsten herrn, kein unrecht geben kondt, weil nichts pillichers, alß was einmal verglichen, auffrichtig zu halten. Wan auch dieselbe von den 60 und 70 jahren, mit welchen das exercitium Augustanae confessionis umbschranckt und dar- wieder die stend und underthanen, alß daß es ihrer unwissend und unerhort geschehen, sich so hoch beschwehren, weichen, würde sich das ubrige durch einig temperamentum leichtlich componiren laßen. Zur Tafel beim Kurfürsten. Hab ich gleich vor dem essen bei Ihrer Chur- fürstlichen Durchlaucht die curialia pro mea licentia und praevia recapitu- latione deßjenigen, was bei der conferenz vorgangen, alles nachmaln in dero bekandten eiffer und begierd zum frieden underthänigst recommen- dirt . [...] 1647 XII 2 Schwerin bei Buschmann, andeuttend, daß Churbrandenburg eine grose begierd truge, Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Colln selbst zu sehen, vermaint auch, nicht aus den Clevischen landen zu raisen, ehe er sich mit deroselben persohnlich bekand gemacht. Letztlich meld er, daß die graffschafft Marck, maßen gleich iezo davon Ihrer Churfürstlichen Durch- laucht bericht geschehe, in der contribution von newem erhöhet, und solches sey fast yederzeit contra proportionem matriculae geschehen; begerte derowegen Churbrandenburg, es wolten Ihre Churfürstliche Durch- laucht alß director des craisweesens darin änderung verschaffen Ego [...] erpotte mich, alles meinem gnädigsten herrn underthänigst zu hinder- pringen , nit zweifflendt, Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht ein groß consolation und frewd sein wurd, Churbrandenburgs Durchlaucht selbst zu sehen. Die contribution aber betreffend, wuste dieses zum bericht anzu- zeigen , daß Ihre Churfürstliche Durchlaucht zu Colln sich deren nie ange-

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nommen , wie dan auch der von Blumenthal und andere wol wurden zeugnus geben konnen, daß selbige yederzeit durch das commissariatambt verwaltet worden. Die Einhaltung der Matrikel wäre besonders Münster zugute gekommen. Auß was ursachen aber iezt die erhohung geschehen, kond ich meinestheylß nicht wissen, es stunde gleichwol zue vermutthen, daß, weyln viel quartier, in specie die stiffter Paderborn und Munster, diesen negsten sommer durch freud- und feindliche armaden ubel zugerichtet und verderbt und von dannen die contribution in vorigem anschlag nit folgen konnen, [...] man veranlaßt wurde, diejenige orther, welche vom krieg so hart nit getroffen worden, etwas zu erhöhen. Mit dieser andwort schiene sich zimblich contentirt und stellte mir darauf die beykommende recredentialen zu.
Nach diesem kam der Fromholt und folgends der von Horn, den abschied von mir zu nehmen, und thett dieser lezt große contestationes, daß Chur- brandenburg bey der landgraffin starckere und beßere officia, alß man vielleicht ihme zutrawen möcht, und Ihre Churfürstliche Durchlaucht sich selbsten mundlich erklehren mögen, einwenden und tapffer (ut erat formalia) umb das krautt reden laßen würden. [...] Relation des Legationssekretärs Lintz 1647 XII 5 1647 XI 30 Nach Ankunft in Osnabrück Anmeldung bei den Ksl. und Informationsgespräche mit Leuchselring, Bischoping und Schorlemer ( Osna- brück ). 1647 XII 1 Audienz bei den Ksl. Trifft im Weggehen Raigersperger, Krebs, Anethanus und Ernst, bei denen er für morgen Termin erhält. Lintz bei Melschede. [...] Mitteilung, daß Kurköln den Osnabrücker Kapi- tulationsentwurf durch seine Räte prüfen lassen und bald antworten wolle. Melschede: Dankt dafür. Schwedische Forderung auf Huldigung des Stiftes Osnabrück für den Lüneburger Koadjutor nach Friedensab- schluß und auf das privilegium de non appellando infra certam summam für die Stadt Osnabrück. Gegenbemühungen bei den Ksl.; und seye ein gantz unerhörtes ding, daß einem coadiutorn homagia vivente adhuc principe praestirt werden, da viell mehrer dem thumbcapitul iuramentum gleistet zu werden pflechte. 1647 XII 2 Lintz bei den Mainzern. Zunächst Gespräch mit Krebs über die Mainzer Wahl. Dann bei Raigersperger: Mitteilung der Mission Busch- manns bei Kurbrandenburg und Ankündigung von dessen baldiger Ankunft in Osnabrück; vertrauliche Anfrage Ws nach Vollmacht und Instruktion von dem neuen Kurfürsten von Mainz. Raigersperger: Daß ihnen albereitz

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von ihrem gnädigsten herrn newer gewaldt, auch newe resolutiones zukom- men , die (wie er in vertrawen angedeutet haben wolte) mit den vorigen gar nit einstimmig, sondern es würden sie darinnen pure, sich in allem mit der herrn Kayserlichen intention zu vergleichen, angewießen. Nun müst er zwar solchem befelch billig nachsetzen, hab aber hinwieder rescribirt, daß es die itztführende weiß und intention der theologorum consilio, welches er mit fleiß noch erst iüngst examinirt, nit gemeeß, auch in seinem gewißen ein anders befünde, wie er dan darüber auch seinen beichtvatter, welcher ein gelährter gottsfüchtigder man sey, underschiedtlich consultirt, der ihnen dan gewahrnet habe, mit secundirung solcher der catholischen reli- gion zum höchsten schädtlichen meinung sein gewißen nit zu beschweren. Und wolte er nun nit gern seines herrn befelch zuewieder thuen, könte aber auch derendtwegen den fluch über sich und die seinige nit ziehen, wünscht von hertzen I. H. G. gegenwart, die dan sowoll den catholischen ingesambt alß ihrer eigener stiffter anliegen mercklich empörhalten würde. Lintz: Gestriger Vortrag bei den Ksl., Resolution Kurkölns zu den die eigenen Stifter betreffenden Punkten mit Bitte, daß sowoll bey den vorgehenden conferentiis mit den herrn Kayserlichen alß bey den deliberationibus inter catholicos solche in gutter acht gehalten werden möchten. Von Buschmann bei Kurbrandenburg und von ihm bei den Ksl. vorgebrachte Vorschläge.
Raigersperger: Daß er sich, solche intention zu befördern, angelegen sein laßen wolte. [...] Alß ich vom herrn cantzler wegen Euer Hochfürst- lichen Gnaden herüberkunfft und sicherheitt rhatts gefragt und benebens angedeutet, daß billich alle catholische sich angelegen sein zu laßen, bey den herrn Kayserlichen und Schwedischen zu befordern und zu urgiren, daß wenigers nit I. H. G., gleich andere, dern zu diesen friedenshandtlun- gen bey den praeliminarien versprochenen securitet zu genießen haben und vor allem, ehe man zur weitteren deliberation schreiten thette, das corpus catholicorum statuum möchte ergentzet werden. Gab er zur andtwortt, seinestheyls könte nicht darfür halten, daß solcher vermeßenheitt die Schweden oder auch andere, wie sonsten woll das gespräch wegen I. H. G. in der statt herumbgehe, sein wurden, wolte derenthalb bey den herrn Kayserlichen sowoll alß catholischen diese meine erinnerung gedencken. Mit herrn graven von Lamberg hab er gesteren [...] fast ein continuirliches gezänck dieserthalb geführt und müste er schir zweiffelen, ob man mehrer bedeut der Schweden betrohung zu förchten alß zu glauben hab, daß I. H. G. die herrn Kayserliche selbst alhier nit gern sehen, umb desto liberius mit dem breiten fueß in den sachen durchgehen zu können. Lintz: Bittet ihn inzwischen um Korrespondenz mit W oder Unterrich- tung durch Bischoping, was Raigersperger zusagt. Auff mein zufragen, super quibus eigentlich die conferentiae mit den Kayserlichen vorgingen? Respondit, der catholischen guhtachten würde von anfang bis zum ende examinirt, was der Kayserlichen bedencken dabey, extrahirt, welches also dan den catholischen, umb darauff ihre resolution semel pro semper

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heraußzugeben, zugestelt werden solte. Ich begehrte vom hern cantzlar, daß die communication vorher I. H. G., ehe davon ubrigen catholischen proponirt, geschehen mocht, umb noch vor der deliberation zu einschickung ihrer meinung zeitt zu haben. So er gleichfalß gelobt und vermaint, daß ers seinem vorhabenden Schreiben an I. H. G. selbst bey- schließen oder doch mir würde mit hinübergeben können. Wan, wie er ver- hofft , Churcöllnn und I. H. G. steiff hielten, würde das praeiudicium reli- gionis woll verhüttet bleiben, obschon sein herr wie auch Churtrier, mit Churbayern auf das instrumentum simpliciter zu schließen, einig seyen. Von den aequipollentiis wie auch der Heßen Caßelischen praetendirten satisfaction sey darin nichts gedacht. Beym letztern hab er auch nomine Churmayntz sich simpliciter vernehmen laßen, daß der landtgravin nichts zu geben, in hoffnung, daß darinnen von Churcollenn und anderen inter- essenten beyfall haben wurde. Ich: Alß viell Ihr Churfürstlichen Durchlaucht gnädigste intention mir bewust, wurden dieselbe zu hinlaßung einigen fußbreitt von ihren landen, eben wenig zur praetendirten pfandt- schafft , noch zur begehrten assecuration nimmer verstehen, auch wegen der geforderten summa geldts mit anderen, welche dabey interessiert, sich gern vergleichen. Daß die aequipollentiae außgesetzt, wolte ich nit verhoffen, geschehen zu sein, daß man selbe vor richtig und verglichen halten wolte, in sonderbahrer erwegung, daß dieselbe sonderlich wegen der stiffter Oßnabruck und Minden in die religion vel maxime schlugen thetten, und seye dieß woll fast das meiste gravamen, welches die catholische bey dießen tractaten führen thetten. Cantzler Regersperger: Eben dieß hab er selb- sten in gestriger conferentz bey den herrn Kayserlichen movirt, daß man nemblich, wo der meiste modus decliniren, und mit anderen geringeren sachen sich aufhalten thette, wamit aber der schluß nit befordert würde; der herr Volmar gehe in dergleichen gar rauhe herauß, ubrige beyde aber glimpfflicher. Circa votum decisivum der reichsstätt sey Caesarea resolutio, daß, wan zwey vota collegiorum unanimia, das dritte, es wehre gleich civi- tatum , principum oder electorum, allemahl Ihrer Kayserlichen Mayestet absonderlich referirt werden solle. Nun aber sey dieß dem herkommen nit allein zuwieder, sondern auch, daß der stätt conclusum dem churfurstlichen oder auch furstlichen dergestalt aequiparirt werde, höchst praeiudicirlich, dagegen sich die catholische churfürstliche bey den Kayserlichen beschwert, es scheine aber nit, daß es bey ihnen, sönderlich aber dem herrn Volmar, hafften wolle. Lintz: Schreiben Terranovas an Kurköln wegen des Herzogs von Modena. Raigersperger: Hat noch keine Nachricht davon, will aber mit den übrigen Kurfürstlichen sprechen. Lintz: Empfehlung der Inter- essen des Grafen von Schwarzenberg
Johann Adolf Gf. von Schwarzenberg (1615–1683), Reichshofrat, Geheimer Rat und Obersthofmeister Erzhg. Leopold Wilhelms.
, derentwegen er auch mit Giffen spre- chen will. – [...]

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Lintz bei Anethanus. Frage 1. nach den Verhandlungen mit den Ksl., 2. ob W zur Herreise zu raten sei, 3. was ihm über Terranovas Vorschlag wegen Modena vorgekommen sei. Ad 1. andtworttete der herr cantz- ler [...], daß vornemblich von den herrn Kayserlichen dasienige bey der catholischen ständt guhtachten uber die friedensproiecta außgezeichnet worden sey, wobey sie vermeinen, daß der protestirender ständt abgesandte alnoch difficulteten moviren möchten, und solte davon die eröffnung den catholischen vermuhtlich morgen gethaen werden. Alß dabey von mir movirt, daß wenig zu beforderung des schlußes und der interessenten con- sens meines geringen dafürhaltens thuen würde, daß der punctus aequipollentiarum, sonderlich alß vieil beyde stiffter Oßnabruck und Minden betreffe, unberürt gelaßen und gleichsamb für eine richtige sach gehalten werden woll, dabey ihme zu verstehen gebendt, was fur einen vor- schlag zu abwendung der affirmativa beym stifft Oßnabruck gemacht und hern cantzlern Buschman bey Churbrandenburg ad effectum zu bringen under andern mit aufgegeben, dabey mit wenigen berüret, was bey Ihr Churfürstlichen Durchlaucht zu Cöllnn der Churbrandenburgischer geheimer rhatt von Schwerin geworben. Welche nachricht ihme sonder- bahr angenehm gewest und es fur eine sach gehalten, die sich allerseits gar woll würde hören und thuen laßen. Sonsten gingen die sachen alhie noch allerley, verlangte bis der cantzler Buschman ankommen und er sich mit demselben auß ein und anderen bereden könte. I. H. G. herüberkunfft, waruber ich seines rhats begehrte, anbelangendt, wünsche er solches, wie er mit guttem gewißen sagen könte, von grundt seines hertzens, zumaln die- selbe bis daher nicht allein fur ihr anvertrawete stifft und kirchen empsich laborirt, sondern auch dem allgemeinen catholischen anliegen getrewlichst und hochloblichst beygestanden. Indem aber der leuth mundt in der statt von dem gegen Sein H. G. von den Schweden sowoll alß protestirenden, auch der burgerey zu Oßnabruck gefasten odio gantz voll und den hoch- mühtigen tyrannischen bösen leuthen nit zu trawen, wiße er I. H. G., sich anhero zu begebben, nicht zu rahten, zumaln dero gegenwart, indem sie, was wegen ihrer stiffter von den Kayserlichen allschon eingewilligt, nimmer approbiren würden, ihro nur mehrern haß und, fals das werck hieran sich aufstoßen solte, nicht geringe gefahr und ungleiche imputation auf sich laden würden, und besorge alßdan, daß weder in der statt noch außerhalb gnugsamb sicher werden sein können. Kurtrier hat befohlen, auf dasienige, was zwischen den Kayserlichen und coronen abgeredt, absolute zu schließen und sich außer deroselben privatangelegenheiten, in 5 puncten bestehent, nit das geringste, was das auch seye, irren oder abhalten zu laßen. Nun sey dies ein hochst beschwerliches ding, und doch er und sein collega anderst nicht konten, alß solchem befelch nachzukommen, obwoll dardürch besorgendtlich Gott erzürnt und daruber die gantz künfftige weldt zu uhrtheylen haben würde. Da mit dieser Haltung Mainz, die beiden unkatholischen Kurfürsten und Bayern übereinstimmen und die Ksl. auf

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die Churbayerische meinung gewießen, so mochte es woll endtlich zum schluß gerahten, solcher aber underschiedtliche catholische, auch die religion in genere sehr hart treffen. Will wegen Terranovas Schreiben mit den Mainzern sprechen, sieht aber nicht, wie das begehren, den duc de Modena in bahn zu thuen, ex parte Caesaris et imperii zu practiziren, zumaln daß delictum gegen den konig in Spanien begangen, daßen man sich umb deßwillen, daß der duc ein lehentrager vom reich, nicht anmaßen konne.
Lintz bei Ernst, wo er neben Empfehlung der Interessen von Kurköln und Ws mit laßen einlauffen, daß gar beschwerlich und den sachen pro catholicis gar nit vorstendig, daß, wie man vernimbt, die Churbayerische an Ihr Mayestet abgelaßene schreiben, wie auch die befelche, so an ihnen abgan- gen , in der Schweden und protestirenden händt kommen, mit denen sie allendthalben groß frolocken und desto weniger anlaß zum weichen scheinen laßen. Warauf der herr Dr. Ernst, daß ihme hertzlich leidt, daß er nit beßer bey dieser handtlung sowoll fur Ihre Churfürstliche Durchlaucht, meinem gnädigsten herrn, alß I. H. G. negotiiren können. Er bezeuge mit Gott, daß daran die geringste schuldt nit habe, sondern alles, wie es ihme von München herab würde anbefohlen und vorgeschrieben, beobachten und verrichten thette, wie er dan alle stundt erbietig, die origi- nal selbsten I. H. G. vorzuzeigen. Kurz vor Ws Abreise hatte er Befehl erhalten, über die temperamenta zu berichten, mit denen W wegen Minden und Osnabrück die sachen voreinanderzubringen meine; darauf hat er Befehl erhalten, daß er sich aufs best möglichst angelegen sein laßen möchte, ob es wegen gedachter stiffter ad eiusmodi terminos könte gebracht werden, sin minus und da derenthalb das friedenswerck endtweder sich verweylen oder sonst stoßen solte, er vorigen Seiner Churfürstlichen Durchlaucht gnädigsten befelchen gemeeß sich zu verhalten und nicht, was das auch seye, an beschluß des friedens zerren zu laßen hette. Daß die Churbayerische schreiben von den uncatholischen wurden herumbgezogen, hab er gleichfals vernommen, und sey sonderlich wegen deren eins gar nit gutt. Churbayern hette Ihr Mayestet in confidentia die intention eröffnet; daß nun etwas von darauß oder anderwoher solches schreiben propalirt, könte sein gnädigster herr nit beßeren; wünschte aber, daß dieses und anders verblieben wehre. Terranovas Schreiben ihm unbekannt, will sich mit Mainzern und Trierern abstimmen. – [...] Lintz bei Volmar. Bitte, daß er bey den vorhabenden correcturn [...] die nahmens Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht erinnerte puncten mit beob- achten , auch den wegen I. H. G. stiffts Oßnabruck etc. zu abwendung der alternativ gethanen vorschlag also menachiren wolte, damit I. H. G. so vieil mehrer glegenheit haben könten, ihr danckbahres gemüht gegen ihnen seiner vielfaltigen muhewaltung zu erweisen. Soll sich deshalb particulari- ter bei ihm angeben. So ist in der Lintz gestern gegebenen Erklärung nicht reassumirt, waß beym 11. articul instrumenti Suecici § ‘Cum etiam illustris-

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simus dux Holsatiae’ etc. nahmens I. H. G. vorgebracht. Volmar: Will im Interesse der Religion alles tun, was nur immer in ordine ad tantopere necessariam pacem consequendam zu geschehen möglich, mit wiederholung, wie gesteren, wan der anschlag mit dem theyl der graffschafft Schaumburg gegen stifft Minden sich practiciren laßen wolt, daß die handtlung sowoll fur Ihr Hochfürstliche Gnaden alß auch zu anderen sachen sonsten ge- wünscht fallen würde, zumaln man derendthalb des hauses Braunschweig insoweit albereit versichert. Was den angedeuten paragraphum belangte, sehe er nit woll, wie darinnen enderung vorgenommen werden könt, weyln der- selbe auf die gesetzte maß dem administratorn zu Bremen under des secre- tarii Schroders subscription zugestelt worden seye. Sonsten wegen der von mir pro interesse Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht gesteren proponirter puncten hab er noch heutt ein und andern punctum Ihr Churfürstlichen Durchlaucht resolution nach eingerichtet, allein stehe er sehr an, wie sich die religio et ecclesiastica iurisdictio beym ambt Wilshausen nun werde außbescheiden laßen, da die Schweden in selbigen ambts volligen besitz und der grober leuth humor, was sie einmal gefast, daß dabey bis zum thott- schlagen bestehen, bekandt seye. Hierauf replicirte ich, daß die Schweden die possessionem dieses ambts via facti erlangt und sey man darumb alhie in handtlung, ut secundum naturam contractus aliquo dato et aliquo retento consensus interessatorum procuretur, seyen auch mehrere exempla, daß zwarn das ius territoriale cedirt, religio aber, alß quae in potestate hominis zu vergeben nit were, im instrumento pacis zufinden. Wegen des vorschlags pro avertenda alternativa, wie derselbe bey Chur- brandenburg hafften wölle, werde bey herrn cantzlern Buschmans heut oder morgen erwarttende zuruckkunfft zu erlehrnen sein. Circa § ‘Cum etiam illustrissimus’ etc. sey beschwerlich, daß die resolutio nomine domino- rum legatorum Caesareanorum dergestalt authorisirt heraußgeben, ehe man daruber der meist interessirten consensus gesichert gewest oder auch die- selbe begehrt worden. Ich were der geringen meinung, daß des herrn ad- ministratoris Fürstliche Gnaden auff die in selbigem paragrapho vertrostete recompensam das absehen haben und wenig, was de facta requisitione con- sensus gedacht, obs bleib oder nicht bleibe, achten werde. I. H. G. aber sey es umb das zu thuen, wie gester gemeldet, daß sie durch diese positionem beschreyet, alß hetten sie sich des stiffts Verden unrechtmeßig angemast, consequenter dem administratorn ungühtlich geschehen seye, nebenst dem und vordrist, daß Ihrer Kayserlichen Mayestet reputation selbst darunder leiden müst, indem sie I. H. G. die regalia wegen selbigen stiffts Verden verliehen und derendtwegen in specie sowoll zu anno 1641 vorgewesenem reichstag alß dießem conventum beschrieben worden seyen. Herr Volmar vertröstete beym ersten, daß er, wie den sachen zu thuen, mit seinen collegis reden wolte. Daß zweite stünde zu versuchen, würde es zulan- gen , woll und guht. Sonst seye doch menniglich gnugsamb schon bekandt, wie der gegentheyl diesen stifftern sich zugnöttigt und hingegen was fur

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gerechtsamb I. H. G. dabey haben. Diesem nach fragte ich, was guts zwischen ihnen herrn Kayserlichen auff mein gestrigen vortrag ratione securitatis I. H. G. bedacht sey und was I. H. G. der heruberkunfft halber er herr Volmar in particulari rhaten tehtte. Respondit: Seinestheyls könte er dürchauß nit rhaten, daß I. H. G. vor mehr erlangter sicherheitt anhero kehme, dan nit zu glauben, wie verhast sie bey den Schweden und protestirenden, auch den bürgern der statt Oßnabruck seyen, welches odium dan nit geringer werden würde, wan I. H. G. hier gegenwerttig dem concluso ratione ihrer stiffter sich wiedersetzten, da er sie sonsten, daß sie ihren consensum darzu nit geben, nit verdencken könte. Er müste dies rundt von sich sagen, falß man bey Churbrandenburg mit dem proponirten vorschlag fehllschlagen solt, daß er nit sehe, wie I. H. G. stifftern anders, alß bereitz mit den coronis abgeredt und den proiectis einverleibt, zu helf- fen , darzu dan I. H. G. gegenwahrt gar wenig würde thuen können; hin- gegen aber dörfften sie alhier neben dem schimpff noch woll andere unge- legenheiten zu befahren haben, wie dan woll exempla vorhanden, daß einer fürstlichen persohn dürch boser leuth anstifftung eine kugell in der kutschen oder zu pferdt wehre geschenckt worden. Die Protestanten haben heute bei den Ksl. sehr scharf über die Verzögerungen der Katholiken ge- klagt , und sorgte er sehr, daß wo nit baldt zu den sachen gethan, ihrer viel von dem Kayser außetzen und zu der andern parthey sich schlagen würden. Man hab zwarn replicirt, daß die Churcollnische gesandtschafft noch nit zur stell und aber Seine Churfürstliche Durchlaucht ein so vornehmer chur- fürst und standt des reichs, daß man sie bey diesem algemeinen schwehr- wichtigen werck auch wegen ihres eigenen interesse nit vorbeygehen kon- ten ; der cantzlar Buschmann seye zu Churbrandenburg in negotiis pacis deputirt, von dannen er recta anher, und wie man nachricht hab, heutt oder lengst morgen kommen würde. Darauf hetten die protestirende sich erklehrt, daß man dan seiner noch einen tag und lenger nit zuwartten, son- dern schleunigst verfahren möchte. Sie wüsten woll, daß die schickung zu Churbrandenburg nur vom herrn bischoffen zu Oßnabruck, nur die sachen aufzuziehen, expractizirt seye. Ich hab abermaln des cantzlern Buschmans beykunfft gegen heutt oder morgen gewiß versichert und ver- tröstet , davon alßbaldten ihme herrn Volmarn zu wißen zu machen, mit begehren, daß man endtzwischen mitt vorhabender eroffnung der herrn Kayserlichen correcturn gegen die catholische wol verfahren und Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht den unglimpff des verzugs, zumaln auch ohnedeme ihre erklehrung in denen puncten, welche sie betreffen und vor erst vorkommen werden, dürch mich gesteren zimblich angezeigt, abhalten wolte. Die schickung zu Churbrandenburg anbelangendt, seye selbige zu Bonn bey anwesen des von Schwerin veranlast und darzu folgendts in einem schreiben an Churbrandenburg weitere vertröstung geschehen.
Der herr Volmar beschloß es mit dem, daß die sachen lenger ohne höchste gefahr sich nit aufziehen ließen. Einmahl seye man des friedens

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hochstens bedürfftig, der Kayser erinnere, Churmayntz treibe an und Churbayern betrohe ohne underlaß, daß den sachen ein kurtzes endt geschafft werden müst oder woll ärger zu besorgen wehre. Morgen solt hiervon und den außgesetzten correcturn den catholischen apertur gesche- hen , mit begehren, daß ich meine zuruckreiß so lang einstellen und ihren vortrag, davon I. H. G. alßdan umbstendtlich zu reportiren, anhören wolte. Warzu mich erbotte.
1647 XII 3 Lintz bei Krane. Interessen Kurkölns und Ws. Daß I. H. G. wehe thuen wüße, daß andere gleich der administrator zu Bremen umb consens ersucht und recompens versprochen, hingegen aber sie, da sie doch der rechtmeßige regalisirter herr und bischoff des stiffts Verden seyen, hoff- ten ein anders umb Ihre Kayserliche Mayestet und das reich verdient zu haben. Hetten zwar ihrestheyls bedencken, kontens auch bona conscientia nit thuen, daß eine recompens annehmen und den stifft den kätzeren resi- gniren solten. Indem man sie aber ihres stiffts mit gewaldt zu endtsetzen gedächte, so seye hingegen billich, daß ihro ratione fructuum, die sie nißen müßen, gleichs anderen recompens geschehe. Ihrer Kayserlichen Mayestet seye es zwar bey diesen beschwerlichen zeiten nit anzumuhten, weyln es aber eine sach, die das publicum berühren, so würde sich darzu schon gelegenheit, gleich mit andern beschicht, machen laßen und die herrn Kayserliche an ihrem vermögenden orth zu dirigiren wißen. Zu verhüt- tung der secularization des stiffts Verden hetten I. H. G. vor diesem vor- geschlagen , daß, pfals endtlich das territorium episcopatus hingeben wer- den solt, doch die electio beym capitul erhalten und etwa das ambt Datinghausen
Thedinghausen a. d. Weser, nordwestl. von Verden.
, zum stifft Bremen gehörig und auff dieser seyt gelegen, dabey gelaßen, item daß auß des stiffts reditibus etwa ein 5 oder 6 000 rcichsthaler dabey gelaßen werden möcht. Und obwoll solchenfalß die redi- tus für einen hern gar geringer, könte doch ein ander alß zu Münster, Paderborn oder sonsten dorthin postulirt werden. Auf solche weiß könten nit allein die catholischen ehender zum consens bewegt, sondern auch die recompensisten desto sicherer sein. Der herr Cran gab zur andtwortt, er finde zwarn billig, daß I. H. G. gegen das hinlaßen ein gewiße recompens gegeben werde, hielte aber, daß damit noch derzeit eingehalten, hoffte gentzlich, daß die sach noch auff einen anderen fueß sich geben würde. Sonsten erinneren sich gutter maßen, daß hiebevorn der graff von Traut- manstorff in mitbeysein herrn graven von Naßaw und der anderen Kayserlichen selbst gedacht habe, daß gleichwoll beschwerlich, daß fast alles I. H. G. wolte abgenommen werden, es seye mehr dan billig, daß dero- selben einige gegenerstattung geschehe. Der herr Volmar seye mit ver- gebung der vornembsten puncten, alß mit dem termino ad quem in per- petuum , secularisirung der stiffter, der alternativ im stifft Oßnabruck, mit der graffschafft Schaumburg, statt Augspurg, Hildeßheimb etc. gar fruhe-

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zeittig heraußgangen, also daß der herr graff von Trauttmanstorff ubell damit zufrieden gewesen. Ietz hette er herr Cran und graff Lamberg fast mehrer mit ihm zu thuen, ihnen etwas von der praecipitantz abzuhalten, alß mit den tractaten selbst. Wolte sich woll getrawet haben, wan man den graff Lamberg und ihn zu Oßnabruck allein gewehren laßenn, daß die sachen weitter gebracht und darzu ein mehrers pro catholicis erhalten worden sein solle. Demnegst erzehlte er, wie schon oben gemelt, der protestirenden gestriges ungestummes anbringen auf der catholischen er- klehrung , deßen man aber sich desto weniger irren zu laßen, weyln Ihre Kayserliche Mayestet (welches er nur in vertrawen angedeutet haben wolte) ihre instruction und befelche geendert. Man hette sich billig in den deliberationibus catholicis nit zu übereilen, und hoffte er gentzlich, Gott noch solche coniuncturen verleihen werde, daß man auf weit beßere weg auß den sachen werde kommen können, wobey er erzelt, was fur newe bey- hülff und mittele von Spanien und Burgundt, Inspruck, Bysantz sich herfür thetten, auch die Päbstliche Heyligkeit sich nit ubell darzu veranlaste, nebenst dem, daß gute hoffnung, Chursachsen wie auch Brandenburg wiederumb zu Ihrer Kayserlichen Mayestet tretten würden. Ich hab mich der gegebenen nachricht gebührendt bedancket und dasienige wegen der schickung zu Churbrandenburg und imputirter morae angeführt, was oben beym herrn Volmar.
Auf die Nachricht, daß die Mitteilung der Ksl. am Nachmittag stattfinden und sonsten alsobaldt mit den deliberationibus uber sölche correcturen ver- fahren werden solte, sucht Lintz nochmals Raigersperger auf und bittet, daß man Ihre Churfürstliche Durchlaucht von den deliberationibus nit excludiren wolte, gleich es dan auch ab oneribus publicis bißher nit gesche- hen und sonder zweifel auch noch künfftig bey nit erfolgendem frieden nit geschehen würde. Welche erinnerung ihme herrn cantzlern woll gefal- len , und dieselbe in obacht zu nehmen sich erbotten, nur daß davon auch der official Bischoping in seinem voto beregung thun mocht. Lintz bei Giffen. Angelegenheit des Grafen von Schwarzenberg. Solchem nach angedeutet, was für reden wegen der abschickung nach Churbranden- burg , alß wan sölche von I. H. G. nur zu verhinderung des friedenswerck an handt geben, und dan daß der cantzler Buschmann nit recta nach Oßna- bruck , sondern erst auff Münster sich begeben würde, umbgiengen. Die Ge- sandtschaft ist bei Schwerins Anwesenheit in Bonn beschlossen worden, Buschmann kommt sofort nach Osnabrück und wird wohl heute noch ein- treffen . Giffen: Ist über die Angelegenheit Schwarzenberg orientiert und zur Förderung bereit. Ad 2. hab er zwarn von dergleichen impressio- nen nichts gehört, wolte aber eingedenck sein, auß diesem bericht ein und andern underbawung zu thuen. Hat noch jetzt vom Erzherzog Befehl erhalten, I. H. G. in ihren desideriis ratione ihrer stiffter alles fleißes zu assistiren, immaßen er vermög deßer auch sonsten auß unterthenigster begird, I. H. G. zu dienen, obligirt und schüldig seye.

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Besprechung Lintz’ mit Bischoping. Auf die Nachricht, daß Buschmann eintrifft, verschiebt Lintz die Abreise. Da wegen der bevorstehenden Zusam- menkunft der katholischen Stände keine Zeit für einen genauen Bericht über Buschmanns Mission am Brandenburger Hof übrig ist, wird die Abreise auf morgen festgesetzt, damit inzwischen Buschmanns schriftliche Relation verfaßt werden kann.
Konferenz der katholischen Stände; Proposition Volmars und Antwort Raigerspergers.

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