Acta Pacis Westphalicae III B 1,3 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, Teilband 3 : Materialien zur Erschließung und Register / Antje Oschmann

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4 Inhalt des IPM

Invocatio Dei
Präambel ≙ IPO
1 Allgemeines Friedensgebot ≙ I IPO
2 Allgemeines Amnestiegebot = II IPO
3–4 Spanisch-französischer Krieg. Lothringen
3 Assistenzverbot für Kriegsgegner des Vertragspartners (Spanien); Burgundischer Reichskreis. Verbot jeglicher Einmischung in spanisch-französische Auseinandersetzungen innerhalb des Reiches ≠ IPO
4 Gebot der gütlichen Beilegung der Auseinandersetzung über Lothringen ≠ IPO
5–6 Allgemeines Restitutionsgebot

Im folgenden werden die Begriffe „Restitution“, „Wiedereinsetzung“ und „Wiederherstellung“ gleichbedeutend verwendet.
aufgrund der Amnestie
5 Wiedereinsetzung der Reichsstände (einschließlich der Reichsritterschaft) und ihrer Untertanen in den personen- und besitzrechtlichen Status von 1618 ≈ III,1 IPO
6 Keine Einschränkung der Restitution durch widerstreitende Rechtsansprüche und deren gerichtliche Klärung nach erfolgter Restitution ∼ III,2 IPO
7–46 Einzelne Restitutionsregelungen
7 Ausschluß eines rechtlichen Nachteils für die in §§ 7–46 nicht genannten Fälle = IV,1 IPO
8–9 Trier
8 Aufhebung der Beschlagnahme des beweglichen Vermögens des Kurfürsten von Trier sowie der Sequesterverwaltung über das Amt Bruch und einen Teil der Herrschaft St. Johannisberg ≠ IPO

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9
Rückgabe der Festungen Ehrenbreitstein und Hammerstein an Kurfürst und Domkapitel von Trier ≠ IPO
10–28 Pfalz
10 Pfälzische Restitution ≙ IV,2 IPO
11 Verbleib der vierten (pfälzischen) Kurwürde, der Oberpfalz und der Grafschaft Cham bei Kurfürst Maximilian von Bayern und der Wilhelminischen Linie = IV,3 IPO
12 Verzicht Bayerns auf die gegenüber dem Kaiser wirksame Forderung nach Erstattung von 13 Mill. fl. Kriegskosten oder nach Überlassung des Landes Österreich ob der Enns = IV,4 IPO
13 Errichtung einer achten Kurwürde für das pfälzische Haus = IV,5 IPO
14 Wiederherstellung des politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 in der Unterpfalz = IV,6 IPO
15 Einlösung der 1463 verpfändeten kurmainzischen Ämter an der Bergstraße (Ämter Starkenburg, Heppenheim, Bensheim und Mörlenbach, zu dem die Vogtei über das Kloster Lorsch gehörte) = IV,7 IPO
16 Erledigung der Ansprüche der Fürstbischöfe von Speyer und Worms auf Kirchengut in der Unterpfalz = IV,8 IPO
17 Erbfolge und Regelung hinsichtlich der Kurwürde und der Oberpfalz bei Aussterben der Wilhelminischen Linie des Hauses Wittelsbach = IV,9 IPO
18 Rechte und Hausverträge der Rudolfinischen Linie des Hauses Wittelsbach hinsichtlich der Nachfolge in der Kurwürde = IV,10 IPO
19 Pfälzischer Rechtsanspruch auf die von Jülich heimgefallenen Lehen = IV,11 IPO
20 Apanage für die Brüder des Pfalzgrafen Karl Ludwig = IV,12 IPO
21 Amnestie und Religionsrecht für das Haus Pfalz sowie seine Anhänger und Bediensteten = IV,13 IPO
22 Reichslehnrechtliche Verpflichtung und Verzicht auf die Oberpfalz seitens des Pfalzgrafen Karl Ludwig und seiner Brüder = IV,14 IPO

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23
Unterhalt der Mutter und Mitgift der Schwestern des Pfalzgrafen Karl Ludwig = IV,15 IPO
24 Rechtsgarantie für die Grafen von Leiningen und Dagsburg in der Unterpfalz = IV,16 IPO
25 Rechtsgarantie für die Reichsritterschaft im Fränkischen, Schwäbischen und Rheinischen Ritterkreis = IV,17 IPO
26 Bestätigung der in der Unterpfalz gelegenen Lehen der Freiherren Waldenburg gen. Schenkern, Brömser und Wolff gen. Metternich zur Gracht sowie des Kanzlers Raigersperger = IV,18 IPO
27 Religionsrechts-Bestimmungen für Augsburgische Konfessionsverwandte in der Pfalz, insbesondere in Oppenheim = IV,19 IPO
28 Übernahme von Art. IV,20–22 IPO → IV,20–22 IPO
29 Erledigung des Streits zwischen den Fürstbischöfen von Würzburg und Bamberg sowie den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Kulmbach über Amt, Stadt und Kloster Kitzingen. Restitution der Wülzburg an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach = IV,23 IPO
30 Übernahme der Regelung über den Unterhalt für den ehemaligen Administrator von Magdeburg, Markgraf Christian Wilhelm von Brandenburg → XIV,1–3 IPO
31–32 Württemberg
31(1) Rückgabe der Festungen Hohentwiel, Schorndorf und Hohen-Tübingen ≠ IPO
31(2) Wiedereinsetzung des Hauses Württemberg in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 = IV,24 IPO
32 Restitution der Grafen von Mömpelgard, insbesondere Wiedereinsetzung in Clerval und Passavant ∼ IV,25 IPO
33–34 Baden
33 Persönliche Amnestie für Markgraf Friedrich von Baden-Durlach, seine Familie und Bediensteten; Wiedereinsetzung in den politischen und religionsrechtlichen Status von 1618 hinsichtlich der Markgrafschaften Baden-Durlach und Hachberg; Session bei Reichs-, Kreis- und anderen Versammlungen = IV,26 IPO

Mit zusätzlichem Einleitungssatz.

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34
Restitutionsregelung für die Herrschaft Hohengeroldseck = IV,27 IPO
35 Summarische Übernahme der Restitutionsregelungen von Art. IV,28–45 IPO → IV,28–45 IPO
36–45 Allgemeines (Schuldenwesen, Justizwesen, Lehnswesen, begünstigte Personen, Ausschlußklausel)
36 Nichtigkeit erpreßter Rechtsgeschäfte = IV,46 IPO
37 Aufgrund der Kriegshandlungen in Verzug geratene Schuldentilgung; Frist für die Durchführung von Prozessen, die wegen Zahlungsverzugs in Gang gesetzt worden sind; Annullierung zugunsten der Gläubiger ergangener Urteile oder getroffener Vereinbarungen wegen Zahlungsverzugs = IV,47–48 IPO
38 Suspension und Revision der während des Krieges ergangenen Urteile in weltlichen Sachen = IV,49 IPO
39 Gebot der Lehnsmutung der seit 1618 nicht erneuerten Lehen = IV,50 IPO
40 Amnestie für alle Offiziere, Beamten und Soldaten mit ihren Familien; Wiedereinsetzung in den personen- und besitzrechtlichen Status von 1618, sofern sie nicht Untertanen oder Vasallen des Kaisers oder des Hauses Österreich sind = IV,51 IPO
41–44 Kaiserliche Erblande
41 Rückkehrrecht und persönliche Amnestie für die Untertanen und Vasallen des Kaisers oder des Hauses Österreich = IV,52 IPO
42 Keine Restitution ihrer vor 1630 beschlagnahmten Güter ≙ IV,53 IPO
43 Restitution ihrer seit 1630 beschlagnahmten Güter ohne Entschädigung für entgangene Nutzungen und Erträge oder erlittene Schäden ≙ IV,54 IPO
44 Gleichbehandlung der Augsburgischen Konfessionsverwandten mit den Katholischen bei Zivilprozessen in den kaiserlichen Erblanden = IV,55 IPO
45 Keine Restitution von Kriegsschäden an Mobilien, an Gebäuden oder an Deposita jeglicher Art = IV,56 IPO

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46
Gebot der unverzüglichen rechtlichen Erledigung des Jülicher Erbfolgestreits nach Friedensschluß = IV,57 IPO
47 Summarische Übernahme des Religionsrechts der Art. V und VII IPO → V, VII IPO
48–60 Satisfaktion Hessen-Kassels
48 Erstens: Amnestie und Religionsrecht für Hessen-Kassel gemäß Art. VII IPO = XV,1 IPO
49 Zweitens: Überlassung der gefürsteten ehemaligen Reichsabtei Hersfeld (mitsamt der Propstei Göllingen) als Reichslehen

Wie Nr. 2 Anm. 14.
= XV,2 IPO
50 Drittens: Überlassung des vom Hochstift Minden lehnsabhängigen Teils der Grafschaft Schaumburg (Ämter Schaumburg, Bückeburg, Sachsenhagen und Stadthagen) = XV,3 IPO
51–57 Hessische Armeesatisfaktion
51 Finanzielle Gegenleistung für die Aufgabe besetzter Orte (Armeesatisfaktion) und Schadensersatz für die Landgräfin von Hessen-Kassel in Höhe von 600 000 Reichstaler von seiten der Erzstifte Mainz und Köln sowie der Hochstifte Münster, Paderborn und Fulda = XV,4 IPO
52 Sicherheitspfänder Neuss, Coesfeld, Neuhaus = XV,5 IPO
53 Besatzung in den Sicherheitspfändern = XV,6 IPO
54–55 Rückgabe der Sicherheitspfänder. Verzinsung rückständiger Satisfaktionsgelder und Eventualhypothek dafür. Vollstreckungsrecht Hessen-Kassels für rückständige Satisfaktionsgelder. Rückgabe und Spezifizierung der Eventualhypothek = XV,7–9 IPO
56 Restitution der hessischen Eroberungen = XV,10–11 IPO
57 Beitrag der hessischen Kontributionspflichtigen vom 1. März 1648 zur hessischen Armeesatisfaktion und zur Verpflegung der hessischen Besatzung in den Sicherheitspfändern ≙ XV,12 IPO

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58–60
Hessische Hausangelegenheiten
58 Bestätigung des Hessischen Hauptvergleichs vom 24. April 1648 über die Marburger Erbfolge

Text des Hauptvergleichs: Meiern, APWP V, 677–683 ; ST VI/1, 213–224.
= XV,13 IPO
59 Bestätigung des Vertrags Hessen-Kassels mit den Grafen von Waldeck von 1635 und der hessen-darmstädtischen Anerkennung von 1648

1635 April 11/21 projektiert und 1647 März 24/April 3 abgeschlossen (Text: Lünig XXIII, 1885–1890). Im Nebenrezeß zum Hessischen Hauptvergleich erkannte Hessen-Darmstadt diesen Vertrag an (Text: Meiern, APWP V, 684–687, hier 685f ; Regest: Beck, Bruderzwist, 83–88, hier 86).
= XV,14 IPO
60 Bestätigung der Primogenitur-Erbfolge in Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt = XV,15 IPO
61 Exemtion der Stadt Basel und der Schweizer Eidgenossenschaft von den Reichsgerichten = VI IPO
62–66 Reichsverfassungsrecht der Reichsstände. Schuldenwesen
62–65 Reichsverfassung
62 Allgemeine Bestätigung der hergebrachten Rechte der Reichsstände = VIII,1 IPO
63 Zustimmungsrecht der Reichsstände in allen Reichsangelegenheiten. Bündnisrecht = VIII,2 IPO
64 Nächster Reichstag und dahin überwiesene Einzelprobleme, u.a. (1) Römische Königswahl, (2) beständige kaiserliche Wahlkapitulation, (3) Erweiterung der Bestimmungen über das Achtverfahren gegen einen Reichsstand, (4) Redintegration der Reichskreise, (5) Überarbeitung der Reichsmatrikel, (6) Reduzierung der Zahl der exemten Reichsstände, (7) Senkung und Erlaß der Reichssteuern, (8) Reform der Reichspolizeiordnung, (9) Reform der Reichsgerichte, (10) Gerichtskosten beim Reichskammergericht, (11) Reichsdeputationsordnung, (12) Direktorium der Reichskollegien = VIII,3 IPO

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65
Stimmrecht der Reichsstädte. Allgemeine Bestandsgarantie für das Reichsherkommen und die Reichsverfassung = VIII,4 IPO
66 Künftige Regelung für Schuldner, die durch den Krieg in Not geraten sind, durch den Reichstag; Interimsregelung = VIII,5 IPO
67–68 Handelsfreiheit und Zölle
67 Abschaffung der mißbräuchlich eingeführten Handelshindernisse, auch der übermäßigen Postgebühren = IX,1 IPO
68 Beibehaltung der rechtmäßig bewilligten Zölle. Wiederherstellung der vormaligen Handels- und Verkehrsfreiheit = IX,2 IPO
69–91 Territorialsatisfaktion Frankreichs
69 Allgemeine Begründung und Zustimmung der Reichsstände ≠ IPO
70–71 Lothringische Bistümer
70 Erstens: Abtretung

Die Zessionsformel lautet: die Gebiete der Bistümer (districtus episcopatuum) sollen von nun an für immer und unwiderruflich zur Krone Frankreich gehören (imposterum ad coronam Galliae spectare eique incorporari debeant in perpetuum et irrevocabiliter).
der Gebiete der Bistümer Metz, Toul und Verdun
≠ IPO
71 Restitution des Bistums Verdun an Bischof Franz, Herzog von Lothringen-Chaligny gegen Leistung des Treueids und Wahrung der Loyalität gegenüber Frankreich ≠ IPO
72 Pinerolo
72 Zweitens: Abtretung

Die Zessionsformel lautet: Kaiser und Reich treten ab und übertragen (cedere et transferre) dem französischen König das ius directi dominii, superioritatis sowie alle Reichsrechte über Pinerolo.
von Pinerolo
≠ IPO
73–75 Elsaß und Sundgau. Breisach
73 Drittens: Abtretung

Die Zessionsformel lautet: Kaiser und Reich treten ab und übertragen (cedere, transferre) dem französischen König alle Rechte (iura, proprietates, dominia, possessiones ac iurisdictiones). Das IPM nennt den Landgraviatus Superioris et Inferioris Alsatiae.
der kaiserlichen und habsburgischen Rechte und der Reichsrechte an der Stadt Breisach, der „Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß“, dem Sundgau und der Reichslandvogtei Hagenau
≠ IPO

[p. 49] [scan. 77]

74
Verzicht auf die kaiserlichen und habsburgischen Rechte und die Reichsrechte in der „Landgrafschaft Ober- und Unterelsaß“ und im Sundgau und Inkorporierung in die französischen Kronlande

Die Zessionsformel lautet: alles Genannte soll völlig und für immer zur französischen Krone gehören (cum omnimoda iurisdictione et superioritate supremoque dominio amodo in perpetuum ad regem Christianissimum coronamque Galliae pertineant et dictae coronae incorporata intelligantur).
≠ IPO
75 Bestandsgarantie für die katholische Religion wie unter habsburgischer Herrschaft und Abschaffung der in diesem Krieg erfolgten Veränderungen ≠ IPO
76–77 Festung Philippsburg
76 Viertens: Französisches Besatzungsrecht in der stift-speyerischen Festung Philippsburg; freies Zufahrtsrecht zu Wasser und zu Lande ≠ IPO
77 Bestandsgarantie für die nicht an Frankreich abgetretenen Rechte des Fürstbischofs und des Domkapitels von Speyer in Philippsburg und im Hochstift Speyer ≠ IPO
78–84 Nähere Regelungen, das Elsaß betreffend
78 Unterstellung der elsässischen Landstände, Behörden, Beamten und Untertanen unter die französische Krone. Schriftlicher Rechtsverzicht des Reiches sowie der österreichischen und spanischen Habsburger ≠ IPO
79 Aufhebung widerstreitender Reichsgesetze ≠ IPO
80 Zustimmungspflicht des Reichstags. Streichung der abgetretenen Gebiete aus der Reichsmatrikel ≠ IPO
81 Schleifung einiger nicht an Frankreich abgetretener elsässischer Festungen (Benfeld, Rheinau, Zabern, Hohenbar, Neuenburg) ≠ IPO
82 Neutralität der Stadt Zabern, Durchzugsrecht französischer Truppen. Befestigungsverbot für das rechte Rheinufer zwischen Basel und Philippsburg. Verbot der Veränderung des Rheinbetts ≠ IPO

[p. 50] [scan. 78]

83
Übernahme eines Drittels der ensisheimischen Kammerschulden durch den Erzherzog von Tirol ≠ IPO
84 Aufteilung der Schulden der Landstände ≠ IPO
85–91 Französische Verpflichtungen
85 Restitution vorderösterreichischer Gebiete. Verkehrs- und Handelsfreiheit auf dem Rhein ≠ IPO
86 Restitution veräußerter Liegenschaften auf beiden Seiten des Rheins an habsburgische Untertanen und Reichsunmittelbare. Annullierung aller Entschädigungsforderungen für Kriegsschäden ≠ IPO
87 Bestandsgarantie für die Reichsunmittelbaren im Elsaß vorbehaltlich des Jus supremi dominii des französischen Königs ≠ IPO
88 Entschädigungszahlung an den Erzherzog von Tirol in Höhe von 3 Mill. Livres tournois in drei Jahresraten ≠ IPO
89 Übernahme von zwei Dritteln der ensisheimischen Kammerschulden ≠ IPO
90 Akten- und Urkundenrückgabe an den Erzherzog von Tirol ≠ IPO
91 Behandlung des gemeinsamen Akten- und Urkundenbestands ≠ IPO
92–97 Kontroverse Rechtsansprüche Savoyens und Mantuas über Montferrat
92 Bestätigung der Verträge von Cherasco

Erster Vertrag, 1631 April 6, zweiter Vertrag, 1631 Juni 19 (Texte: DuMont VI/1, 9–12, 14ff).
hinsichtlich Montferrats und vorbehaltlich der französisch-savoyischen Vereinbarungen über Pinerolo

Es handelt sich um den frz.-savoyischen Geheimvertrag von Cherasco, 1631 März 31, den Geheimvertrag von Millefleur, 1631 Oktober 19, sowie den Vertrag mit Geheimartikel von Turin, 1632 Juli 5 (Texte: Solaro della Margarita I nr. XLV S. 381–389, nr. LI S. 424–429, nr. LIII S. 436–444).
≠ IPO
93 Verbot, den Verträgen von Cherasco zuwiderzuhandeln ≠ IPO

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94
Übernahme und Auszahlung einer Schuldsumme des Herzogs von Savoyen in Höhe von 494 000 Goldgulden gegenüber dem Herzog von Mantua durch Frankreich ≠ IPO
95 Kaiserliche Belehnung des Herzogs von Savoyen mit Teilen Montferrats und namentlich genannter Lehen ≠ IPO
96 Bestätigung der Hoheit (superioritas) des Herzogs von Savoyen über seine Lehen Olmo, Céssole und Roccaverano. Restitution von Olmo, Céssole und eines Viertels von Roccaverano an die Grafen Scaglia di Verrua ≠ IPO
97 Restitution von Rocca d’Arazzo an die Söhne des Karl (Carlo) Cacherano d’Osasco, Grafen von Rocca d’Arazzo, namens Hieronymus Klemens (Geronimo Clemente) und Johann Martin (Gianmartino), und an die Nachkommen seines Sohnes Oktavian (Ottaviano). Restitution von Reggiolo und Luzzara an den Herzog von Mantua vorbehaltlich einer späteren Klärung des finanziellen Rechtsanspruchs des Herzogs von Guastalla ≠ IPO
98–110 Vollzug des Friedensvertrags. Truppenabzug
98–104 Vollzug des Friedensvertrags
98(1) Ende der Feindseligkeiten und Vollzug der Vertragsbestimmungen unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung = XVI,1 IPO
98(2) Publikation des Friedensschlusses in den Kongreßstädten Münster und Osnabrück. Unterrichtung der Armeeführungen ≠ IPO
99 Gebot der Vollzugsvereinbarung über die Räumung besetzter Orte und den Abzug der Soldaten auf dem Kongreß ∼ XVI,20 IPO
100 Kaiserliche Exekutionsedikte über den sofortigen Vollzug des Friedensvertrags; Erweiterung der Vollmacht der kreisausschreibenden Fürsten = XVI,2 IPO
101 Vollzug der Restitutionen durch kaiserliche Kommissare. Bestellung der kaiserlichen Kommissare = XVI,3–4 IPO
102 Allgemeine, unverzügliche und uneingeschränkte Vollzugspflicht des Friedensvertrags = XVI,5 IPO

[p. 52] [scan. 80]

103
Militärische Exekution bei Behinderung oder Vereitelung des Vollzugs = XVI,6 IPO
104 Freilassung der Kriegsgefangenen = XVI,7 IPO
105–110 Truppenabzug
105 Abzug der militärischen Besatzungen nach Friedensvollzug, nach der Freilassung der Gefangenen und nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden ≙ XVI,13 IPO
106(1) Restitution der besetzten Orte ≙ XVI,14(1) IPO
106(2) Ausschluß eines rechtlichen Nachteils für Frankreich durch die Inklusion Spaniens und Lothringens in den kaiserlich-schwedischen Friedensvertrag und durch den dort verwendeten kaiserlichen Titel „Landgraf im Elsaß“. Unverbindlichkeit der Regelungen über die schwedische Armeesatisfaktion für Frankreich ≠ IPO
107 Wechselseitiger Vollzug des Truppenabmarschs ≙ XVI,14(2) IPO
108 Rückgabe der Archive und Mobilien. Transport und Versorgung abziehender Truppen = XVI,15–16 IPO
109 Kein fremdes Garnisonsrecht in den geräumten Orten. Amnestie und Rechtsgarantie für die Städte mit fremden Besatzungen = XVI,17–18 IPO
110 Entlassung nicht mehr benötigter Soldaten. Abführung der übrigen Truppen in die eigenen Gebiete = XVI,19 IPO
111–120 Rechtswirkung des Friedensvertrags und Sicherung der Vertragserfüllung. Unterzeichnung
111–113 Rechtswirkung des Friedensvertrags
111 Ratifikation des Friedensvertrags ≙ XVII,1 IPO
112 Der Friedensvertrag als Reichsfundamentalgesetz = XVII,2 IPO
113 Derogierende Kraft des Friedensvertrags (Antiprotestklausel) = XVII,3 IPO
114–118 Sicherung der Vertragserfüllung
114 Strafbestimmungen für Zuwiderhandlungen gegen den Frieden oder gegen die Restitutionen = XVII,4 IPO

[p. 53] [scan. 81]

115
Allgemeine Gewährleistung des Friedens = XVII,5 IPO
116 Bewaffnete Garantie der Vertragserfüllung. Verbot gewaltsamer Selbsthilfe für die Reichsstände = XVII,6–7 IPO
117 Wiederherstellung der Reichskreisverfassung = XVII,8 IPO
118 Truppendurchzug durch fremde Gebiete = XVII,9 IPO
119 Spätere Inklusion dritter Mächte in das IPM. Sofortige Inklusion Venedigs. Sonderklausel für Savoyen und Modena ∼ XVII,10–11 IPO
120 Vertragsunterzeichnung, dabei Mitunterzeichnung durch die Reichsstände ≙ XVII,12 IPO
Datierung

[p. 54] [scan. 82]