Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert

I. Allgemeines. Druckvorlagen und zeitlicher Rahmen

Im dokumentierten Zeitraum wurden nach zeitgenössischer Zählung genau fünf-zig Fürstenratssitzungen in Osnabrück abgehalten. Diese Numerierung findet sich in den Protokollüberlieferungen des Magdeburger Direktoriums ( Magdeburg A, Magdeburg B, Magdeburg C) und Sachsen-Altenburgs ( Sachsen- Alten-burg A I 1). Die Sitzungsnummer wurde vom magdeburgischen Sekretär be-

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kanntgegeben
, wie eine Notiz in einem wetterauischen Protokoll beweist

Heidfeld notierte, nachträglich, wie das Tempus zeigt, in der Vormittagssitzung des 4./14. November: Erat sessio 18, wie der Magdeburgische secretarius annotirt gehapt ( Wet-terauische Grafen, Nassau- Dillenburg A fol. 25). Heidfeld hat freilich nicht recht achtgegeben, denn die achtzehnte war die Nachmittagssitzung dieses Tages, die Vormittagssit-zung war die siebzehnte (s. Nr. [31] ).
. In der vorliegenden Edition steht sie in Klammern am Kopf der Protokolle.
Bis zu sessio 22 (= Nr. 34) stand ein vorzügliches magdeburgisches Protokoll ( Madgdeburg C) als Druckvorlage zur Verfügung; von dieser Sitzung an mußte auf ein weniger ausführliches und insgesamt nicht so qualitätvolles sachsen-altenburgisches Protokoll als Druckvorlage zurückgegriffen werden ( Sachsen- Altenburg A I 1)

Die Druckvorlage wechselt innerhalb von Nr. [34] , und zwar nach dem ersten Votum Sachsen-Altenburgs (s. S. [103] ).
. Diese beiden Überlieferungen, Magdeburg C und Sach-sen- Altenburg A I 1, sind also die wichtigsten für unsere Edition.
In einer Sitzung trug der brandenburg-kulmbachische Gesandte eine extrem lange Relation vor. Aus technischen Gründen wurde für diese Relation eine eigene Stücknummer (6 A) vergeben; für sie wurde ein Textzeuge aus Brandenburg - Kulmbach A II als Druckvorlage gewählt. Außerhalb der Serie von fünfzig Magdeburger Sessionsnummern, die auch Sitzun-gen enthält, an denen nur Lutheraner teilnahmen

Nämlich die sessiones 36, 48, 53, 54, 75, 85 (s. Nr. [36] , [48] , [53] , [54] , [75] , [85] ). Davon sind Nr. [36] , [75] und [85] Sondersitzungen der Lutheraner, an denen die Reformierten als interessati nicht teilnahmen, während diese den drei übrigen Sitzungen (Nr. [48] , [53] und [54] ) von sich aus fernblieben, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
, stehen drei Sondersitzungen der Reformierten

Nr. [40] , [57] und [91] .
. Bei zweien (Nr. 40 und 91) dient das Protokoll des wetter-auischen Gesandten Heidfeld als Druckvorlage ( Wetterauische Grafen, Nassau - Dillenburg A), bei einer (Nr. 57) das Diarium des kurbrandenbur-gischen Gesandten Löben ( DLöben II). Ohne zeitgenössische Sessionsnummer blieb auch eine Außerordentliche Re- und Correlation mit dem Städterat (Nr. 61), bei der das Rapular des magdeburgischen Sekretärs ( Magdeburg A) einzige Überlieferung und damit Druckvorlage ist. Ebenfalls ohne Magdeburger Sessionsnummer sind vier Konferenzen evangelischer und katholischer Deputier-ter, in denen über die Admission des Erzstifts Magdeburg verhandelt wurde. Für eine derselben (Nr. 55) wurde eine Relation des Gesandten Heber an den Herzog von Sachsen-Weimar als Druckvorlage gewählt (in: Sachsen - Weimar A I), für zwei andere (Nr. 58 und 62) ein sachsen-altenburgisches Diarium ( Sachsen - Al-tenburg A III), und für eine weitere (Nr. 60) standen weder Protokoll noch Bericht zur Verfügung. Die Zusammenkunft fürstlicher und städtischer Gesand-ter, die auf Ersuchen der kurfürstlichen Gesandten im kurmainzischen Quartier zusammenkamen, um deren Lengericher Beschlüsse zu vernehmen (Nr. 1), war keine Sitzung im eigentlichen Sinne, jedoch Ausgangspunkt für die sich daran an-schließenden Fürstenratssitzungen. Für diese Zusammenkunft wurden das magde-burgische Diarium ( Magdeburg G II) und eine Relation des brandenburg-

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kulmbachischen Gesandten an den Markgrafen (in: Brandenburg - Kulmbach A II) als Druckvorlagen herangezogen. An dem ereignisreichen 15./25. Septem-ber, als die kaiserlichen Responsionen verlesen wurden (Nr. 14), tagten alle drei Kurien. Für die Fürstenratssitzungen und für die Deputationen, an denen Fürstli-che beteiligt waren, diente das schon erwähnte altenburgische Diarium ( Sach-sen - Altenburg A III) als Druckvorlage. Die einzige Überlieferung und damit Druckvorlage für fünf Ausschußsitzungen, deren Teilnehmer den Ersten Ent-wurff der Evangelischen Staende zu Oßnabrueck Gutachtens erstellten (Nr. 24–28), ist das sachsen-altenburgische Protokoll ( Sachsen - Altenburg A I 1). Nur durch knappe Vermerke in zwei Diarien wissen wir von wahrschein-lich zehn, mindestens aber sieben weiteren Ausschußsitzungen

Siehe Nr. [28 Anm. 50] .
, für die weder Protokolle noch andere Berichte ermittelt werden konnten; sie blieben deshalb und weil nicht einmal ihre Zahl ganz sicher ist, in der Edition ohne eigene Stück-nummern.
Hingegen wurde für 35 Deputationen je eine Stücknummer vergeben. Für zwölf Deputationen liegen Protokoll oder Notiz aus der Überlieferung der wetteraui-schen Gesandten Geißel und Heidfeld vor ( Wetterauische Grafen, Nassau- Dillenburg B I und B II sowie Wetterauische Grafen, Nassau- Dillen-burg A)

Siehe Nr. [23] , [30] , [42] , [44] , [46] , [69] , [71] , [79] , [81] ( Wetterauische Grafen, Nassau- Dillen-burg B I), Nr. 88 und 94b ( Wetterauische Grafen, Nassau- Dillenburg B II) und Nr. [94a] ( Wetterauische Grafen, Nassau- Dillenburg A).
. Bei fünf Deputationen stammt die Druckvorlage aus dem genannten sachsen-altenburgischen Diarium ( Sachsen- Altenburg A III)

Siehe Nr. [38] , [74] , [83] , [92] und [93] .
, bei vieren ist sie magdeburgischen Relationen an den Administrator entnommen (in: Mag-deburg F II)

Siehe Nr. [13] , [66] , [70] und [84] .
. Ebenfalls viermal diente eine Relation des Gesandten Heher an den Herzog von Sachsen-Weimar als Druckvorlage (in: Sachsen- Weimar A I)

Siehe Nr. [37] , [64] , [67] , [72] .
. Zweimal stammt die Druckvorlage aus dem Diarium Löben ( DLöben I)

Siehe Nr. [16] und [18] .
, einmal aus dem magdeburgischen Diarium ( Magdeburg G II)

Siehe Nr. [77] .
, einmal aus einer Relation des Lampadius an den Herzog von Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg (in: Braunschweig- Lüneburg- Kalenberg A III)

Siehe Nr. [65] .
, und einmal wurde die Druckvorlage für ein Protokoll der Überlieferung Wetterauische Grafen ( Nassau- Saarbrücken) entnommen

Siehe Nr. [9] .
. Fünfmal fehlen eigene Proto-kolle oder Berichte

Siehe Nr. [4] , [49] , [50] , [51] und [52] .
.
Alle Überlieferungen, die bislang nicht erwähnt wurden, im folgenden aber ebenso wie die genannten beschrieben sind, wurden zur Kommentierung und/oder als Sekundärüberlieferung herangezogen. Die häufiger benutzten Überlieferungen

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werden mit einer Sigle bezeichnet, die aus dem Namen des Reichsstandes, für den sie angefertigt wurden, gebildet ist. Bei den Diarien ist der Name des Verfassers, sofern dieser feststeht, Bestandteil der Sigle (so bei DLöben und DGeissel, wo-bei das vorangesetzte „D“ in „Diarium“ aufzulösen ist). Wenn der Verfasser un-bekannt oder wenn nicht exakt zu bestimmen ist, welche Mitglieder einer Ge-sandtschaft an der Abfassung eines Diariums beteiligt waren, so wurde die Sigle auch hier mit dem Namen des Reichsstandes gebildet, in dessen Diensten der oder die Verfasser eines Diariums standen (so Sachsen - Altenburg A III und Mag-deburg G II).
Einige Archivalien sind ganz selten, meist nur vereinzelt zur Kommentierung oder zum Nachweis von Verhandlungsakten, herangezogen worden. In diesen Fällen wurde keine Sigle vergeben, sondern mit der Archivsignatur zitiert

Kurzbeschreibung dieser Archivalien: s. unten Punkt IV.
.
Die Edition setzt ein mit der von Kurmainz veranlaßten Zusammenkunft fürst-licher und städtischer Gesandter am 27. Juli 1645, die der Bekanntgabe des Len-gericher Schlusses der Kurfürstlichen vom 10. Juli 1645 diente. Dieser Schluß wurde Beratungsgegenstand der am folgenden Tag beginnenden Sitzungen der fürstlichen evangelischen Gesandten. Die Edition des zweiten Teilbandes wird bis zu der am 2. Februar 1646 abgehaltenen letzten Sitzung der evangelischen fürst-lichen Gesandten vor Beginn der sessiones publicae am 3. Februar 1646 geführt. Diese Sitzung am 2. Februar (Nr. 94) wurde nicht nur zur Vorbereitung auf die am nächsten Tag einsetzende haubtdeliberation benutzt, sondern diente auch der Beratung über eine Interzession für das Reichskammergericht und die Stadt Speyer. Die fürstlichen Gesandten beschlossen, sich begehrtermaßen für die Neu-tralisierung Speyers zu verwenden und deshalb eine Deputation zu Trauttmans-dorff zu schicken. Der kaiserliche Prinzipalgesandte empfing die Deputierten am 5. Februar, doch wurde diese Deputation, obwohl dadurch der gesetzte zeitliche Rahmen gesprengt wird, als Nr. 94b in die Edition aufgenommen. Entsprechendes gilt für eine am 3. Februar ins Werk gesetzte Deputation der Reformierten bei Schweden (Nr. 94a), die in der Sitzung der Reformierten am 1. Februar (Nr. 91) beschlossen worden war. Beide Deputationen wurden als Realisierung früherer Beschlüsse in die Edition einbezogen, auch wenn sie den Stichtag des 2. Februar 1646 als den Termin der letzten Sitzung der fürstlichen evangelischen Gesandten vor Beginn der sessiones publicae überschreiten.

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