Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim
Euer Königlicher Majestät gnädigste beyde schreiben vom 30. Decembris
negstvergangenen jahres undt 5. dieses monats habe ich mit geziemender re-
verentz empfangen undt nebst darinne enthaltenen gnädigen neujahrs-
wunsch, daß meine gehorsambste relationen von 4. undt 11. negstgedachten
monath Decembris nicht alleine wohl eingelanget, sondern auch der damah-
lige verlauff der sachen undt was dabey in unterthänigkeit berichtet, von Euer
Königlichen Majestät gnädig aufgenommen worden, insonderheit aber was
Euer Königliche Majestät in ein undt anderm dabey gnädig zu erinnern undt
mir anzufügen geruhen wollen, darab mit mehrem vernommen.
Gleichwie ich mich nun zufürterst obberührten gnädigen neujahrwunschs
halber in unterthänigkeit bedancke undt dergleichen mehr Euer Königlichen
Majestät sonderbahren gnade als meinen meriten zuzuschreiben habe, also
wirdt auch mein unterm 1. dieses an Euer Königlichen Majestät schuldigster-
maßen undt in unterthänigkeit abgegebenes votum hiermit von mir gehor-
samlich wiederhohlet undt danegst demütig berichtet, daß ich dasjenige, so
Euer Königlichen Majestät in eingangs berührten dero beyden gnädigsten
schreiben der Ländler ob den [!] Ens undt insonderheit dero abgefertigten
halber, als auch wegen der frau landtgräfin zu Heßen Liebden undt daß dero-
selben lande mit der einquartierung verschonet werden möchten, bevorab
aber der friedensexecution undt der inhabenden plätze restitution halber sich
gnadig erclehren undt dabey erinnern, gebührender- undt mügligstermaßen
beobachten, auch sowohl in diesem als allem Euer Königlichen Majestät etc.
ordre schuldige folge leisten soll.
Daß sonsten Euer Königlichen Majestät gerne sehen mögen, auch aus gewi-
ßen uhrsachen für nützlicher gehalten, daß ich mit der armee in Böhmen bis
anhero subsistiret, auch den herrn feldmarschall mit der haubtarmee an mich
gezogen undt daselbst logiret hette, so werden Euer Königlichen Majestät
zwar auß meinen vorigen an dieselbe in unterthänigkeit abgegebenen undt
darinn angeführten ümbständen verhoffentlich gnädig ersehen haben, aus
was erheblichen uhrsachen ich zu quitirung selbigen königreichs undt ver-
theilung der armeen in die sieben zahlungscreyße veranlaßet worden, nichts-
destoweniger aber habe nochmahln hiermit kürtzlich berühren wollen, wel-
chergestalt billich zu wünschen gestanden, daß meiner bey den herrn legaten
beschehenen wohlgemeinten erinnerung nach bey den tractaten gewiße ab-
rede undt vergleich getroffen worden, wo undt in welcher gegend die armeen
bis zu execution des friedens subsistiren sollen, damit desfals keine schwürig-
keit oder mißverstände zwischen beyden theilen zu befahren seyn dürffen.
Zumahln selbigerzeit, da man noch in armis begriffen gewesen, viel ehe etwas
zu obtiniren gestanden als hernachmahls, da alles durch gütliche handtlung
zuwege gebracht werden sollen. Zwar ist meine intention, sobaldt der herrn
legaten schreiben, worinn sie den verhandenen schluß in antecessum notifici-
ret, mir zugekommen, dahin gangen, nicht alleine mit der bey mir gehabten
armee so lange in Böhmen undt den keyserlichen Erblanden zu stehen, bis die
execution des friedens verrichtet, sondern auch die haubtarmee, wo ja nicht
gar hinein, dennoch dieselbe in der nähe an mich zu ziehen undt also dahin
zu trachten, wie wehrender zeit, bis alles zu völliger richtigkeit gebracht, die
armeen ex hostico unterhalten undt die sieben zahlungscreyße verschonet
werden mögen. Undt solches ümb so viel mehr, weiln ich bereits vorausgese-
hen, was für dificulteten es wegen der armeen verlegung, da in ein- undt an-
dern creyße sich schon von dies- undt jener parthie einige trouppen befünden
undt den unserigen nicht gerne weichen würden, abgeben dürffte, dahero
denn mehrgedachtes Böhmen ungerne quitiret, sondern, solange es thun-
undt müglich seyn wollen, daselbst subsistiret, allermaßen auch solcherge-
stald der zu der ratification commutation gesetzt gewesene terminus verflo-
ßen. Weiln aber inzwischen die keyserliche haubtarmee sich herangenahet,
die meisten quartir bezogen undt den unserigen die lebensmittel zu reichen
öffentlich verbothen, auch von der keyserlichen generalitet die abführung
Euer Königlichen Majestät der enden campirenden waffen inständig undt
gleichsam, wie aus den hiebevor in unterthänigkeit eingeschickten schreiben
mehrem inhalts zu ersehen, mit betrohung der ruptur urgirt worden, hinge-
gen Euer Königlicher Majestät haubtarmee gar zu weit entfernet gewesen,
also daß ich auf allen fall von derselben nicht secondiret werden, auch solche
nach intimirter notification des friedenschlußes ohne deßen verletzung nicht
nach Böhmen an mich ziehen, vielweniger wir ingesambt bey ersterzehlter
bewantnüs, da die keyserliche haubtarmee auch dahin gekommen undt sich
hin undt wieder verleget, daselbst einige zeit subsistiren undt die nottürfftige
lebensmittel für menschen undt pferde haben, noch Euer Königlicher Maje-
stät haubtarmee länger beysammenstehen können, sondern wegen der gegen
den feindt gehabten schweren travaille nothwendig vertheilet werden müßen,
zu geschweigen, daß die in Böhmen befindliche guarnisonen solchergestalt
ihres unterhalts verkürtzet undt mit der zeit in gefahr wehren gesetzet wor-
den. Allß ist solchen umbständen nach, undt insonderheit, da eben auch von
dem zu Münster versambleten chur-, fürstlichen undt der stände gesandten
mir schreiben zugekommen, worinn sie die fürterligste vertheilung der ar-
meen in die sieben zahlungscreyße begehret, in anwesenheit des herrn feld-
marschalln Wrangelln undt der andern herrn generalspersohnen für best be-
funden, die armee auß Böhmen zu führen undt nebst der haubtarmee nach
anleitung der von den ständen gemachten repartition zu verlegen, damit an-
seiten Euer Königlichen Majestät die geringste uhrsache zur ruptur nicht ge-
geben, sondern dero friedfertige begierde desto mehr kundt gethan werden
möchte; ist auch dafürgehalten, daß die armeen solchergestalt vermöge des
angenommenen armistitii viel sicherer in solchen abgelegenen creyßen ste-
hen, aber wenn sie den keyserlichen gar zu nahe, auff den fall man selbiger-
seiten den frieden nicht zu exequiren gemeinet seyn undt zur ruptur inclini-
ren solte, zur handt seyn würde. Zumahln man jedesmahl, undt da sich die
keyserlichen zusammenziehen undt etwas wiedriges tentiren wolten, zeitiges
advertissement davon haben undt sich an unser hin undt wieder inhabende
posten setzen, auch denenselben gehörigermaßen wieder begegnen könte. Al-
lermaßen denn auch allen generalspersohnen der notturfft nach eingebunden,
sich wohl fürzusehen undt fleißige kundtschafft von des gegentheils vorha-
ben undt thun einzuziehen.
Daß aber Euer Königlicher Mayestät gnädigen ordre nach bey solcher ein-
quartierung dahin getrachtet werden möchte, wie dero armeen sich stärcken
undt considerabel machen könten, selbiges will zwar so wenig in den itzbe-
legten sieben creyßen als in Böhmen dergleichen zu geschehen vermocht
ohne beybringung erklecklicher geldmittel, wodurch die dismondirten wie-
der auffzuhelffen seyn könten, zu practiciren stehen, zumahln vermöge des
friedensschlußes Euer Königlicher Majestät soldatesque nur den bloßen un-
terhalt, undt welcher wegen der erschöpfften landen undt der einwohner
schlechten zustandt mit großer mühe undt noth zu erlangen, zu praetendiren,
hingegen aber der Keyser dieses zu seinem vortheill, daß er seine armeen in
seinen eigenen landen undt die unterthanen nach eigenen gefallen anzustren-
gen hatt, jedoch soll Euer Königlicher Majestät gnädigster wille darunter
mügligstermaßen beobachtet, auch von mir, durch meinen schwagern, den
herrn generaln undt graffen Magnum de la Gardie (welcher nunmehr inner-
halb wenig tagen von hier zu depechiren gemeinet) hierunter die notturfft
ferner in unterthänigkeit remonstriret undt dero gnädige erklehrung darüber
erwartet werden.
Was ich sonsten wegen der von jetzigen troubel in Franckreich mir zugekom-
menen zeitung, undt da allem ansehen nach die consilia hin undt wieder,
bevorab an gegentheils seiten, in eine andere form dürfften gegoßen, maßen
dergleichen bereits will vermercket werden, an die herrn legaten gelangen zu
laßen für nötig befunden, wollen Euer Königlichen Majestät ab hierbeyge-
hender abschrifft, sich mit mehrem in unterthänigkeit vortragen zu laßen
gnädig geruhen. Gleichwie nun von mir dadurch bloß dahingezielet wirdt,
wie bey ersterwehnten verenderlichen zustande in Franckreich die herrn lega-
ten die commutation der ratification dergestalt anstellen mögen, damit Euer
Königlicher Majestät nicht das odium, als wenn ihrerseits derselben vorzüge-
rung veruhrsachet würde, füglich zugeleget werden, undt daß auf ein oder
andern fall zu Euer Königlichen Majestät sicherheit die soldatesque freye
undt ungebundene hände solange behalten möge, bis alles nach buchstabli-
chen inhalt des instrumenti pacis völlig exequiret, bevorab aber diejenigen, so
ex capite amnistiae et gravaminum zu restituiren, allerdings befriediget undt
die soldatesque ihrer satisfaction halber vergnüget. Also zweifele auch nicht,
wohlberührte herrn legaten, als welche sich in loco befinden undt ex occa-
sione ein undt anders am besten dijudiciren können, solches dergestalt mes-
nagiren werden, damit es zu erreichung Euer Königlichen Majestät rühm-
lichen intention undt dero estats sicherheit gedeyen möge.
Im übrigen berichte Euer Königlichen Majestät hiermit gehorsahmlich, daß
deroselben gnädiges schreiben, so sie wegen beobachtung der cron Franck-
reich interesse bey erfolgender abdanckung, undt daß Euer Königlichen Ma-
jestät derselben auff gewiße condition einige trouppen zu pferde undt fues
gerne zugeschantzet wißen möchten, an mich unter eingangs berührten dato
den 5. dieses abgehen zu laßen geruhen undt dieserwegen mein gehorsahmes
sentiment vernehmen wollen, ebenmeßig mit unterthäniger ehrerbietung von
mir behändiget worden. Nun habe Euer Königlichen Majestät ich dieserwe-
gen zwar in einigen meiner demütigen handschreiben meine geringfügige ge-
dancken hiebevor demütig eröffnet, werde auch solches durch vorwohlge-
dachten meinen schwager, den herrn generaln undt graffn Magnum de la
Gardie außführlicher verrichten laßen, inzwischen aber undt nachdem ich
mit dem herrn feldmarschall Wrangell hieraus communication gepflogen,
habe nur mit wenigen dieses berühren wollen, daß, gleichwie Franckreich
sich zu restitution derjenigen trouppen, so von Euer Königlichen Majestät
allerdings beuhrlaubet undt ihrer itzigen pflicht erlaßen, von Franckreich
aber durch geld geworben werden, schwerlich verstehen oder obligiren wirdt,
also auch anderseits, undt da man etzliche trouppen nur hinleihen undt sol-
che mit der zeit undt auf benötigten fall wieder zu fordern haben wolte, den
Keyser anlaß geben würde, ein ebenmeßiges dem könige in Spanien wieder-
fahren zu laßen, zumahln es nicht so heimlich würde zugehen können, daß
man selbigerseits keine ombrage davon faßen oder allerhandt praetext solte
finden können, ein ebenmeßiges mit Spanien zu practiciren. Undt weiln in-
zwischen zu betauren seyn wolte, dass ein solcher kern von guten undt tapf-
fern leuten gantz voneinander gehen solte, so dürfften meine geringfügige
gedancken dahin zielen, daß hierunter das fügligste mittel seyn dürffte, daß
unter einer gewißen generalspersohn, so Euer Königlichen Majestät mit
pflicht undt devotion verwant wehre (worzu denn vor 8 tagen des herrn ge-
neralmajor Linden persohn, als welchen hierzu inclinirt befinde, gehorsambst
vorgeschlagen, auch in Euer Königlichen Majestät gnädigsten belieben stehet,
ob sie ihn oder jemand anders dazu employren wollen) diejenigen trouppen,
so etwa abzudancken, Franckreich zugeführet undt von selbiger generalsper-
sohn dahin gesehen werden möchte, wie die völcker mügligstermaßen stets
beysammen undt in guter affection gegen Euer Königliche Majestät zu erhal-
ten seyn könten. Welches denn umb so viel weniger einige difficultet haben
würde, da sie mit gutem contentament abgedancket undt dadurch uhrsache
erlangen werden, Euer Königlichen Majestät forthin ein danckbahres gemü-
the undt selbstwillige obligation nachzutragen.
Schließlich gebe Euer Königlichen Majestät hiermit gehorsambst zu verneh-
men, wie das der Frantzösische resident, monsieur d’Avaugour, im nahmen
seiner hohen principalen undt auf begehren des herrn feldmarschall Turaine
wie auch herrn graff Servients, wegen der von mir undt dem herrn feldmar-
schalln Wrangel an die von itzberührten herrn feldmarschalln Turaine be-
legte creyße ohne einige vorher beschehene notification oder desfals gepflo-
gene handlung undt vergleich ergangenen aßignationen undt dahin geordne-
ten regimenter sich neulicher tagen bey mir beschwehret undt dergleichen zu
remediiren begehret. Gleichwie nun erstgedachtem monsieur d’Avangour
hierauf dergestalt geantwortet undt außführlich remonstriret worden, wasge-
stalt man vielmehr an seiten Euer Königlichen Majestät uhrsache hette, sich
über das unfreundtliche tractament, womit Euer Königlicher Majestätz regi-
menter, so doch vermöge der Reichsstände allgemeinen beliebung undt ge-
machten repartition in die vier obercreyße verleget werden müßen, begegnet
worden, zu beschwehren, undt daß nicht alleine der herr feldmarschall
Wrangell den anzug besagter regimenter dem herrn mareschal Turaine zeitig
gnug kundtgemachet undt derselben aufnehmung begehret, sondern auch
dem graff Servient unverborgen gewesen, welchergestalt von des Reichs chur-,
fürst- und ständen zu Münster anwesenden gesandten die vertheilung Ihr Kö-
niglicher Mayestät armeen in die sieben zahlungscreyße inständig gesuchet
worden, zu geschweigen das mehrberührter herr feldmarschall Turaine weder
bey der jüngsten separation noch auch hernach zu einigem vergleich wegen
der quartiere sich verstehen wollen. Also hat er, d’Avaugour, sich endtlich
auch hierunter gefunden undt es am Frantzösischen hoffe dahin zu vermitteln
versprochen, daß auff ein undt andere bißher vorgegangene beschwerligkeit
remediirung erfolgen solte. Ob er nun selbigen orths in dergleichen conside-
ration seyn mag, daß er solches dem erbieten nach wirdt praestiren können,
wirdt der effect außweisen undt mit der zeit zu vernehmen stehen.