Acta Pacis Westphalicae II C 4,2 : Die Schwedischen Korrespondenzen, Band 4, 2. Teil: 1648-1649 / Wilhelm Kohl unter Mitarbeit von Paul Nachtsheim

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Euer Königlicher Majestät gnädigste beyde schreiben vom 30. Decembris
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negstvergangenen jahres undt 5. dieses monats habe ich mit geziemender re-
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verentz empfangen undt nebst darinne enthaltenen gnädigen neujahrs-
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wunsch, daß meine gehorsambste relationen von 4. undt 11. negstgedachten
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monath Decembris nicht alleine wohl eingelanget, sondern auch der damah-
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lige verlauff der sachen undt was dabey in unterthänigkeit berichtet, von Euer
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Königlichen Majestät gnädig aufgenommen worden, insonderheit aber was
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Euer Königliche Majestät in ein undt anderm dabey gnädig zu erinnern undt
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mir anzufügen geruhen wollen, darab mit mehrem vernommen.

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Gleichwie ich mich nun zufürterst obberührten gnädigen neujahrwunschs
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halber in unterthänigkeit bedancke undt dergleichen mehr Euer Königlichen
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Majestät sonderbahren gnade als meinen meriten zuzuschreiben habe, also
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wirdt auch mein unterm 1. dieses an Euer Königlichen Majestät schuldigster-
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maßen undt in unterthänigkeit abgegebenes votum hiermit von mir gehor-
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samlich wiederhohlet undt danegst demütig berichtet, daß ich dasjenige, so
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Euer Königlichen Majestät in eingangs berührten dero beyden gnädigsten
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schreiben der Ländler ob den [!] Ens undt insonderheit dero abgefertigten
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halber, als auch wegen der frau landtgräfin zu Heßen Liebden undt daß dero-
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selben lande mit der einquartierung verschonet werden möchten, bevorab
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aber der friedensexecution undt der inhabenden plätze restitution halber sich
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gnadig erclehren undt dabey erinnern, gebührender- undt mügligstermaßen
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beobachten, auch sowohl in diesem als allem Euer Königlichen Majestät etc.
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ordre schuldige folge leisten soll.

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Daß sonsten Euer Königlichen Majestät gerne sehen mögen, auch aus gewi-
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ßen uhrsachen für nützlicher gehalten, daß ich mit der armee in Böhmen bis
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anhero subsistiret, auch den herrn feldmarschall mit der haubtarmee an mich
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gezogen undt daselbst logiret hette, so werden Euer Königlichen Majestät
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zwar auß meinen vorigen an dieselbe in unterthänigkeit abgegebenen undt
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darinn angeführten ümbständen verhoffentlich gnädig ersehen haben, aus
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was erheblichen uhrsachen ich zu quitirung selbigen königreichs undt ver-
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theilung der armeen in die sieben zahlungscreyße veranlaßet worden, nichts-
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destoweniger aber habe nochmahln hiermit kürtzlich berühren wollen, wel-
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chergestalt billich zu wünschen gestanden, daß meiner bey den herrn legaten
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beschehenen wohlgemeinten erinnerung nach bey den tractaten gewiße ab-
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rede undt vergleich getroffen worden, wo undt in welcher gegend die armeen
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bis zu execution des friedens subsistiren sollen, damit desfals keine schwürig-
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keit oder mißverstände zwischen beyden theilen zu befahren seyn dürffen.
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Zumahln selbigerzeit, da man noch in armis begriffen gewesen, viel ehe etwas

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zu obtiniren gestanden als hernachmahls, da alles durch gütliche handtlung
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zuwege gebracht werden sollen. Zwar ist meine intention, sobaldt der herrn
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legaten schreiben, worinn sie den verhandenen schluß in antecessum notifici-
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ret, mir zugekommen, dahin gangen, nicht alleine mit der bey mir gehabten
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armee so lange in Böhmen undt den keyserlichen Erblanden zu stehen, bis die
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execution des friedens verrichtet, sondern auch die haubtarmee, wo ja nicht
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gar hinein, dennoch dieselbe in der nähe an mich zu ziehen undt also dahin
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zu trachten, wie wehrender zeit, bis alles zu völliger richtigkeit gebracht, die
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armeen ex hostico unterhalten undt die sieben zahlungscreyße verschonet
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werden mögen. Undt solches ümb so viel mehr, weiln ich bereits vorausgese-
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hen, was für dificulteten es wegen der armeen verlegung, da in ein- undt an-
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dern creyße sich schon von dies- undt jener parthie einige trouppen befünden
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undt den unserigen nicht gerne weichen würden, abgeben dürffte, dahero
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denn mehrgedachtes Böhmen ungerne quitiret, sondern, solange es thun-
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undt müglich seyn wollen, daselbst subsistiret, allermaßen auch solcherge-
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stald der zu der ratification commutation gesetzt gewesene terminus verflo-
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ßen. Weiln aber inzwischen die keyserliche haubtarmee sich herangenahet,
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die meisten quartir bezogen undt den unserigen die lebensmittel zu reichen
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öffentlich verbothen, auch von der keyserlichen generalitet die abführung
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Euer Königlichen Majestät der enden campirenden waffen inständig undt
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gleichsam, wie aus den hiebevor in unterthänigkeit eingeschickten schreiben
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mehrem inhalts zu ersehen, mit betrohung der ruptur urgirt worden, hinge-
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gen Euer Königlicher Majestät haubtarmee gar zu weit entfernet gewesen,
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also daß ich auf allen fall von derselben nicht secondiret werden, auch solche
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nach intimirter notification des friedenschlußes ohne deßen verletzung nicht
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nach Böhmen an mich ziehen, vielweniger wir ingesambt bey ersterzehlter
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bewantnüs, da die keyserliche haubtarmee auch dahin gekommen undt sich
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hin undt wieder verleget, daselbst einige zeit subsistiren undt die nottürfftige
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lebensmittel für menschen undt pferde haben, noch Euer Königlicher Maje-
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stät haubtarmee länger beysammenstehen können, sondern wegen der gegen
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den feindt gehabten schweren travaille nothwendig vertheilet werden müßen,
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zu geschweigen, daß die in Böhmen befindliche guarnisonen solchergestalt
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ihres unterhalts verkürtzet undt mit der zeit in gefahr wehren gesetzet wor-
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den. Allß ist solchen umbständen nach, undt insonderheit, da eben auch von
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dem zu Münster versambleten chur-, fürstlichen undt der stände gesandten
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mir schreiben zugekommen, worinn sie die fürterligste vertheilung der ar-
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meen in die sieben zahlungscreyße begehret, in anwesenheit des herrn feld-
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marschalln Wrangelln undt der andern herrn generalspersohnen für best be-
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funden, die armee auß Böhmen zu führen undt nebst der haubtarmee nach
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anleitung der von den ständen gemachten repartition zu verlegen, damit an-
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seiten Euer Königlichen Majestät die geringste uhrsache zur ruptur nicht ge-
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geben, sondern dero friedfertige begierde desto mehr kundt gethan werden
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möchte; ist auch dafürgehalten, daß die armeen solchergestalt vermöge des
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angenommenen armistitii viel sicherer in solchen abgelegenen creyßen ste-

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hen, aber wenn sie den keyserlichen gar zu nahe, auff den fall man selbiger-
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seiten den frieden nicht zu exequiren gemeinet seyn undt zur ruptur inclini-
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ren solte, zur handt seyn würde. Zumahln man jedesmahl, undt da sich die
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keyserlichen zusammenziehen undt etwas wiedriges tentiren wolten, zeitiges
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advertissement davon haben undt sich an unser hin undt wieder inhabende
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posten setzen, auch denenselben gehörigermaßen wieder begegnen könte. Al-
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lermaßen denn auch allen generalspersohnen der notturfft nach eingebunden,
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sich wohl fürzusehen undt fleißige kundtschafft von des gegentheils vorha-
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ben undt thun einzuziehen.

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Daß aber Euer Königlicher Mayestät gnädigen ordre nach bey solcher ein-
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quartierung dahin getrachtet werden möchte, wie dero armeen sich stärcken
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undt considerabel machen könten, selbiges will zwar so wenig in den itzbe-
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legten sieben creyßen als in Böhmen dergleichen zu geschehen vermocht
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ohne beybringung erklecklicher geldmittel, wodurch die dismondirten wie-
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der auffzuhelffen seyn könten, zu practiciren stehen, zumahln vermöge des
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friedensschlußes Euer Königlicher Majestät soldatesque nur den bloßen un-
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terhalt, undt welcher wegen der erschöpfften landen undt der einwohner
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schlechten zustandt mit großer mühe undt noth zu erlangen, zu praetendiren,
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hingegen aber der Keyser dieses zu seinem vortheill, daß er seine armeen in
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seinen eigenen landen undt die unterthanen nach eigenen gefallen anzustren-
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gen hatt, jedoch soll Euer Königlicher Majestät gnädigster wille darunter
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mügligstermaßen beobachtet, auch von mir, durch meinen schwagern, den
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herrn generaln undt graffen Magnum de la Gardie (welcher nunmehr inner-
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halb wenig tagen von hier zu depechiren gemeinet) hierunter die notturfft
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ferner in unterthänigkeit remonstriret undt dero gnädige erklehrung darüber
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erwartet werden.

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Was ich sonsten wegen der von jetzigen troubel in Franckreich mir zugekom-
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menen zeitung, undt da allem ansehen nach die consilia hin undt wieder,
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bevorab an gegentheils seiten, in eine andere form dürfften gegoßen, maßen
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dergleichen bereits will vermercket werden, an die herrn legaten gelangen zu
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laßen für nötig befunden, wollen Euer Königlichen Majestät ab hierbeyge-
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hender abschrifft, sich mit mehrem in unterthänigkeit vortragen zu laßen
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gnädig geruhen. Gleichwie nun von mir dadurch bloß dahingezielet wirdt,
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wie bey ersterwehnten verenderlichen zustande in Franckreich die herrn lega-
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ten die commutation der ratification dergestalt anstellen mögen, damit Euer
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Königlicher Majestät nicht das odium, als wenn ihrerseits derselben vorzüge-
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rung veruhrsachet würde, füglich zugeleget werden, undt daß auf ein oder
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andern fall zu Euer Königlichen Majestät sicherheit die soldatesque freye
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undt ungebundene hände solange behalten möge, bis alles nach buchstabli-
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chen inhalt des instrumenti pacis völlig exequiret, bevorab aber diejenigen, so
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ex capite amnistiae et gravaminum zu restituiren, allerdings befriediget undt
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die soldatesque ihrer satisfaction halber vergnüget. Also zweifele auch nicht,
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wohlberührte herrn legaten, als welche sich in loco befinden undt ex occa-
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sione ein undt anders am besten dijudiciren können, solches dergestalt mes-

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nagiren werden, damit es zu erreichung Euer Königlichen Majestät rühm-
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lichen intention undt dero estats sicherheit gedeyen möge.

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Im übrigen berichte Euer Königlichen Majestät hiermit gehorsahmlich, daß
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deroselben gnädiges schreiben, so sie wegen beobachtung der cron Franck-
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reich interesse bey erfolgender abdanckung, undt daß Euer Königlichen Ma-
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jestät derselben auff gewiße condition einige trouppen zu pferde undt fues
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gerne zugeschantzet wißen möchten, an mich unter eingangs berührten dato
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den 5. dieses abgehen zu laßen geruhen undt dieserwegen mein gehorsahmes
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sentiment vernehmen wollen, ebenmeßig mit unterthäniger ehrerbietung von
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mir behändiget worden. Nun habe Euer Königlichen Majestät ich dieserwe-
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gen zwar in einigen meiner demütigen handschreiben meine geringfügige ge-
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dancken hiebevor demütig eröffnet, werde auch solches durch vorwohlge-
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dachten meinen schwager, den herrn generaln undt graffn Magnum de la
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Gardie außführlicher verrichten laßen, inzwischen aber undt nachdem ich
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mit dem herrn feldmarschall Wrangell hieraus communication gepflogen,
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habe nur mit wenigen dieses berühren wollen, daß, gleichwie Franckreich
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sich zu restitution derjenigen trouppen, so von Euer Königlichen Majestät
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allerdings beuhrlaubet undt ihrer itzigen pflicht erlaßen, von Franckreich
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aber durch geld geworben werden, schwerlich verstehen oder obligiren wirdt,
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also auch anderseits, undt da man etzliche trouppen nur hinleihen undt sol-
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che mit der zeit undt auf benötigten fall wieder zu fordern haben wolte, den
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Keyser anlaß geben würde, ein ebenmeßiges dem könige in Spanien wieder-
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fahren zu laßen, zumahln es nicht so heimlich würde zugehen können, daß
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man selbigerseits keine ombrage davon faßen oder allerhandt praetext solte
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finden können, ein ebenmeßiges mit Spanien zu practiciren. Undt weiln in-
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zwischen zu betauren seyn wolte, dass ein solcher kern von guten undt tapf-
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fern leuten gantz voneinander gehen solte, so dürfften meine geringfügige
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gedancken dahin zielen, daß hierunter das fügligste mittel seyn dürffte, daß
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unter einer gewißen generalspersohn, so Euer Königlichen Majestät mit
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pflicht undt devotion verwant wehre (worzu denn vor 8 tagen des herrn ge-
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neralmajor Linden persohn, als welchen hierzu inclinirt befinde, gehorsambst
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vorgeschlagen, auch in Euer Königlichen Majestät gnädigsten belieben stehet,
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ob sie ihn oder jemand anders dazu employren wollen) diejenigen trouppen,
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so etwa abzudancken, Franckreich zugeführet undt von selbiger generalsper-
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sohn dahin gesehen werden möchte, wie die völcker mügligstermaßen stets
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beysammen undt in guter affection gegen Euer Königliche Majestät zu erhal-
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ten seyn könten. Welches denn umb so viel weniger einige difficultet haben
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würde, da sie mit gutem contentament abgedancket undt dadurch uhrsache
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erlangen werden, Euer Königlichen Majestät forthin ein danckbahres gemü-
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the undt selbstwillige obligation nachzutragen.

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Schließlich gebe Euer Königlichen Majestät hiermit gehorsambst zu verneh-
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men, wie das der Frantzösische resident, monsieur d’Avaugour, im nahmen
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seiner hohen principalen undt auf begehren des herrn feldmarschall Turaine
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wie auch herrn graff Servients, wegen der von mir undt dem herrn feldmar-

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schalln Wrangel an die von itzberührten herrn feldmarschalln Turaine be-
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legte creyße ohne einige vorher beschehene notification oder desfals gepflo-
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gene handlung undt vergleich ergangenen aßignationen undt dahin geordne-
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ten regimenter sich neulicher tagen bey mir beschwehret undt dergleichen zu
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remediiren begehret. Gleichwie nun erstgedachtem monsieur d’Avangour
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hierauf dergestalt geantwortet undt außführlich remonstriret worden, wasge-
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stalt man vielmehr an seiten Euer Königlichen Majestät uhrsache hette, sich
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über das unfreundtliche tractament, womit Euer Königlicher Majestätz regi-
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menter, so doch vermöge der Reichsstände allgemeinen beliebung undt ge-
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machten repartition in die vier obercreyße verleget werden müßen, begegnet
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worden, zu beschwehren, undt daß nicht alleine der herr feldmarschall
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Wrangell den anzug besagter regimenter dem herrn mareschal Turaine zeitig
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gnug kundtgemachet undt derselben aufnehmung begehret, sondern auch
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dem graff Servient unverborgen gewesen, welchergestalt von des Reichs chur-,
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fürst- und ständen zu Münster anwesenden gesandten die vertheilung Ihr Kö-
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niglicher Mayestät armeen in die sieben zahlungscreyße inständig gesuchet
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worden, zu geschweigen das mehrberührter herr feldmarschall Turaine weder
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bey der jüngsten separation noch auch hernach zu einigem vergleich wegen
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der quartiere sich verstehen wollen. Also hat er, d’Avaugour, sich endtlich
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auch hierunter gefunden undt es am Frantzösischen hoffe dahin zu vermitteln
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versprochen, daß auff ein undt andere bißher vorgegangene beschwerligkeit
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remediirung erfolgen solte. Ob er nun selbigen orths in dergleichen conside-
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ration seyn mag, daß er solches dem erbieten nach wirdt praestiren können,
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wirdt der effect außweisen undt mit der zeit zu vernehmen stehen.

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