Acta Pacis Westphalicae II A 1 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 1: 1643 - 1644 / Elfriede Merla

[p. 559] [scan. 589]


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–/ 338/ [366]

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Auersperg und Krane an Ferdinand III.


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Osnabrück 1644 August 1

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 46e, Konv. b fol. 440–440’.

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Angebliche französische Instruktion.

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Demnach unns ein stück von der Frantzosischen abgesandten zu Münster
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instruction zu handen kommen, haben wir dhavon abschrifft hiebey gehor-
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sambst einschicken söllen; und ist darauß zu ersehen, daß selbige abge-
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sandten nitt befehlicht sein, die reichßstände also insgemein, wie beschehen,
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zu dießen tractaten zu berueffen, sondern daß nur für diejenige stände, so
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mitt der cron Franckreich verbunden (unnd zwar für einen jeden absonder-
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lich) gleidtßbrieffe begehren unnd deren interesse bey denen tractaten beob-
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achten söllen.

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Imgleichen sein selbige gesandten lauth sölcher instruction befehlicht, dem
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hertzogen von Lotharingen mitt zu den tractaten kommen zu laßen und
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auff erforderen demselben seine ordentliche gleidtsbrieffe (so sie zweiffels-
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ohne von dem könig selbst gefertigter in handen haben werden) außzuanth-
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wortten, welche zwey posten zu gegenwertigen der sachen zustandt groß
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licht geben, unnd mögte ethwo nitt undienlich sein, wegen der gleidtßbrieffe
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für Lotharingen, ümb selbigen hertzogen soviell desto mehr dhamitt zu
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binden, bey denen Frantzösischen gesandten erinnerung zu thuen.


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Beilage


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[1] Déclaration du roy que sa majesté entend estre suivie par ses commissaires et
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plénipotentiaires au traicté de la paix générale, Louvre 1643 September 14. Kopie: RK , FrA
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Fasz. 46e, Konv. b fol. 441–445’ – Druck: Gärtner II nr. 112 S. 278–292

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Der Druck bei Gärtner geht nicht auf die Handakten Kranes ( Giessen 200) zurück, denn
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Gärtner bringt Teile des Textes, die in Giessen 200 fehlen. Der Text des Drucks entspricht
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im wesentlichen der hier übersandten Beilage [1]; eine APW [I 1 S. 25 Zeile 3f] . betonte Differenz
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in der Datierung Gärtners (am Textschluß 14., im Lemma 4. September 1643) ist wohl durch
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einen Druckfehler im Lemma zu erklären.

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APW [I 1 S. 24 Zeile 30ff] . ist eine zwar inhaltlich übereinstimmende, aber textlich stark abwei-
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chende
, auch ganz anders ( 16. Juni 1643) datierte Déclaration du roy Louis behandelt. Diese
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befindet sich im Codex BN, Mss., F. fr. 10642; an ihrer Echtheit ist nach Auffassung von
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F. Dickmann und K. Goronzy „kaum zu zweifeln“ (APW I 1 S. 25 Zeile 50). Der Text
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aus dem französischen Codex ( der übrigens nicht mit der am 8. September 1644 aus Osnabrück
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übersandten, ebenfalls auf 16. Juni 1643 datierten Déclaration du roy identisch ist) wirft nach
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Form und Inhalt so viele ungelöste Fragen auf, daß von einer Publikation in APW I 1 abgesehen
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wurde.

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Infolgedessen läßt sich nicht entscheiden, ob der Text nr. 338 Beilage [1] echt ist; wie nr. 389
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ergibt, haben die kaiserlichen Gesandten die Möglichkeit, daß ihnen ein Falsifikat zugespielt
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worden sei, nicht unerörtert gelassen. In Wien dürfte der Text, wie die lateinische Übersetzung
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in den Akten der Reichskanzlei vermuten läßt, ernsthaft geprüft worden sein, ist aber, wie nr. 366
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beweist, als erdicht werckh angesehen worden.
. [ Kopie: Giessen
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200 fol. 56–61 – Konzept einer lat. Übersetzung: RK , FrA Fasz. 46d fol. 647–656– Rein-
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schrift
der lat. Übersetzung: ebenda Fasz. 46d fol. 635–646.‘ ]

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