Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz

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1) Nachdem bei den Friedensverhandlungen nicht alleine die allgemeine Deutsche
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beruhigunge instandt gesezet, besondern auch die interessenten ein ieder sein
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contentement gesuchet undt erreichet haben solle, lebet derohalben nunmehr
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auch die soldatesque in der unzweiffentlichen zuversicht, das ihrer satisfaction
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halber eine gleichmäßige abrichtung beschehen werde, aldieweil sie darfür
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hältet, das auß diesem mit obigen allen der friede sonst keinen effect haben
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kan noch magk.

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2) Ihrer Königlichen Mayestät undt dero reiche Schweden hochlöblichen stände
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für die soldatesque respective gnädigst undt fleißig getragene undt noch
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habende getrewe sorgfalt ist genug bckandt. Nach König Gustav II. Adolf hat
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auch die izige höchstbenandte regierende Königliche Mayestät dies werck
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(ungeachtet es, wie weltkündig, uff schwachen beinen gestanden) dennoch
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durch dero tapffere helden rath undt conduicten zusambt mit nicht geringem
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continuirenden jährlichen zuschube sowohl Ihres reiches undt lande solda-
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tesque alß offentlicher bekanter spesen ufrecht gehalten. Damit auch Ihr
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königliches dero friedliebendes gemühte an den hellen tag geben müge, haben
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Ihre Königliche Mayestät (dem bericht nach) sich mit einem geringen als
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Vorpommern, dem erzstiffte Brehmen undt Vördten undt der stadt Wißmar
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contentiren laßen undt solches alles unter die soldatesque dergestalten auß-
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getheilet, das zu denen künfftigen nottürfftiglichen guarnisonen wie auch
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landesfürstlichen regierungen entretenimenten sambt ordentlichen reiches-
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undt cräyßesstewren einige mittel zu entrichten nichtes ubrig sein soll, dero-
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halben die oberwehnte ab- undt anwesende soldatesque ihrer geleisteten dien-
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ste halben höchstgedachte Ihrer Königlichen Mayestät ein mehrers nicht
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anmuhten noch selbe molestiren können, sondern deroselben undt dero reiches
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ständen respective unterthenigst undt dienstlichst dancksagen, und zwart umb
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soviel mehr, weil ungeachtet sowohl dero verlohrnen respective herrn herrn
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vatters Königliche Mayestät undt anderer tapfferer helden als auch dero in
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particulier offters von dem feinde angebotenen großen avantage, selbige
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dennoch bey der gemeinen nothleidenden sache in tapfferer fürsorge und
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conduicte bis anhero so beständig undt unverwürket zu verbleiben geruhet
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haben.

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3) Derohalben die soldatesque genöttiget, bey denen confoederirten undt stän-
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den in Teutschlandh ihre billige ergözligkeit zu begehren, undt aber dieser
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punct derer soldaten contentements fürnemblig uff geldtmitteln beruhet,
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dieselbige aber, ohngeachtet darinnen ein mercklicher nachlaß sein würde,
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bey denen Teutschen ständten schwehr zu erheben, sodan auch fürs andere

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bekandt, wie die soldatesque wegen vorgangener kriegsactionen undt unter-
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haltsexecutionen von theils chur-, fürsten und stände sehr verhaßet, also das
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sie sich bey friedenszeiten keiner geringen gefahr in verfolgung ihrer persoh-
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nen undt ruinierung ihrer wenigen ubrigen lebensmittel (wie bereits an man-
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nichen ortten der anfang beschiehet) zu besorgen haben, so hältet sie an ihren
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ortten für das sicherste, das für die 30 jahr dem gemeinen weesen geleistete
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dienst der gemeine soldatesque bis an den cornet undt fendrich eines jahres als
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12 monath soldt gegeben, denen ubrigen officirer undt generaln aber von
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denen durch ihre müheseelige arbeit erlangten landen folgende ihnen ruhig
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besezen zue laßen, zu concediren die stiffter, nemblichen Hildesheimb soweit
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es geistlig ist, den auch Minden, Oßnabrügk, Paderborne, soviel es Münste-
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risch zwischen der Weeser undt Embs, dann auch die Schlesischen fürsten-
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thümbder Schweidnitz undt Jawer, Saagen undt Großglogaw, also das diese
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bischoffthümbder undt lande der soldatesque erblig eingeraumet undt unter
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Ihrer Königlichen Mayestät zue Schweden landesfürstlicher obrigkeit nahmen,
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titul undt hochheit gouverniret werden möchten.

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4) Wie nicht weniger, das alle donationes, so die weylandt Königliche Mayestät
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herr herr Gustaph Adolph [ Kurialformel], sodann auch die izige regierende
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Königliche Mayestät undt unter dero nahmen undt vollmacht dero hochan-
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sehentlichen herren graffens undt reichscanzlers excellenz alß director des
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evangelischen bundes undt dero herrn feldtmarschalln excellentzien unter-
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schiedtlich außgegeben haben, darauf sich die herren officirers festiglich
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fundirt undt deshalben ihre wohlfahrt undt vermögen dreingestecket, ihnen
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bekräfftiget würden.

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5) Weilen auch die regiementer, als derer officirs zur leichterung des landtmannes
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undt derer städhe offters ihnen selbst dehn unterhalt geschaffet undt an
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deßen stadt theils obligationes, theils gütter, theils andere adsecurationes ge-
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nommen, soviel [so will] die soldatesque hoffen, es werde dieser punct bey
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dem schluße also gefaßet undt befestiget sein, das deroselben dardurch kein
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praejudiz oder nachtheil zu handen stoßen werde.

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6) Nachdeme auch verschiedene exulanten, insonderheit auß denen Kayßerlichen
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erbländern, theils von anfanges, theils nach erlangten ihren manlichen jahren
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der gemeinen sache gedienet undt dahero schwere verfolgung auß-
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gestanden, alß ist billich, das dieselbigen uberalle gleichmäßige restitution
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ihrer erbgütter wie auch das freye exercitium religionis undt andere vorige
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privilegien undt freyheiten in ihren vatterlandt wieder erlangen.

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7) Es ersuchet derhalben die ganze soldatesque derer zu Oßnabrügge undt
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Münster anwesenden hochansehentlichen Kayßerlichen, königlichen undt
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anderer stände des Deutschen reiches herren abgesandten undt bottschafften
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excellencien durch mir unter beschrieben alß deren sub litt. A gevollmechtigen
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dienst- undt freundtlich, sie geruhen hierüber eine categorische undt schleu-
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nige antwortt zu ertheilen.

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8) Würde uber verhoffen die soldatesque dieses billichen begehrens nicht fähig
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werden, müste Göttlicher disposition sie es zwart anheimbstellen, sie würde
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es aber sehr zu herzen undt gemüthe ziehen, den Gott der Höchste alß ein
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herzenkundiger undt prüffer weiß, das diese postulata nicht auß regier- oder
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geizsucht herfließen, besonderen die große dürfftigkeit undt noth, bevorab
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ihre sicherheit, treibet sie darzu, weil nach geschloßenem friede die soldates-
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que für ihr vergoßenes blut, verlohrne gesundtheit, angewendete schwere
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undt uberauß große travaillien undt mühesehligkeiten, zugeschweigen anderer
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mancherley betrübnüße mehr, die nicht gnugsamb zu repraesentiren seindt,
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sonsten keine mittel sich zu unterhalten undt hinzubringen haben, uberdas,
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wie gemeiniglich am tage ist, von dehnenienigen, so gegen der soldatesque

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keine barmherzigkeit tragen, sie wenig geachtet undt mit allerley verfolgungen
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undt wiederwertigkeiten afficirt zu werden in besorgnuß stehen muß, darumb
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aber andern nicht unterm füßen gleichsamb liegen undt sich unterdrücken
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laßen kan.

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9) In entstehenden falle, so man gleichwol nicht verhoffen wil, hat die soldates-
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que das gute vertrawen, Gottes allmacht werde für sie zu sorgen undt das
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geringe heuflein dannoch wohl zu erhalten wißen, demnach christliche hohe
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potentaten erwecken, so sich ihrer ingesambt undt ohne separation eyferig
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undt ernstlichen annehmen undt an orth undt enden emploiiren mögen undt al-
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so dardurch mittel verleihen, das ihre große undt schwere außgestandene so
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vieljährig undt fast unerzehlige müheseeligkeiten belohnet, entgegen alle
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undanckbarkeiten geendet undt gestraffet werden.

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10) Wen nun dieses committierter maßen also zur richtigkeit gebracht ist, so
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können der Königlichen Mayestät zue Schweden herren abgesandte das
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allgemeine armistitium schließen undt es Seiner Excellenz dem herrn felt-
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marschalln notificiren, alsdann alle hostilitäten an dieser seiten eingestelt
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werden sollen in ungezweiffelter hofnung, man werde von seiten des gegen-
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theils eine gleichmeßige anstalt machen, auch zueforderst, undt zwart vor
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geschloßenem armistitio, sowohl wegen der logirung als unterhalts für die
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armée gute undt dienliche vergleiche treffen oder es an die arméen verweisen
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thun.

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