Acta Pacis Westphalicae II C 3 : Die schwedischen Korrespondenzen, Band 3: 1646 - 1647 / Gottfried Lorenz
1) Nachdem bei den Friedensverhandlungen nicht alleine die allgemeine Deutsche
beruhigunge instandt gesezet, besondern auch die interessenten ein ieder sein
contentement gesuchet undt erreichet haben solle, lebet derohalben nunmehr
auch die soldatesque in der unzweiffentlichen zuversicht, das ihrer satisfaction
halber eine gleichmäßige abrichtung beschehen werde, aldieweil sie darfür
hältet, das auß diesem mit obigen allen der friede sonst keinen effect haben
kan noch magk.
2) Ihrer Königlichen Mayestät undt dero reiche Schweden hochlöblichen stände
für die soldatesque respective gnädigst undt fleißig getragene undt noch
habende getrewe sorgfalt ist genug bckandt. Nach König Gustav II. Adolf hat
auch die izige höchstbenandte regierende Königliche Mayestät dies werck
(ungeachtet es, wie weltkündig, uff schwachen beinen gestanden) dennoch
durch dero tapffere helden rath undt conduicten zusambt mit nicht geringem
continuirenden jährlichen zuschube sowohl Ihres reiches undt lande solda-
tesque alß offentlicher bekanter spesen ufrecht gehalten. Damit auch Ihr
königliches dero friedliebendes gemühte an den hellen tag geben müge, haben
Ihre Königliche Mayestät (dem bericht nach) sich mit einem geringen als
Vorpommern, dem erzstiffte Brehmen undt Vördten undt der stadt Wißmar
contentiren laßen undt solches alles unter die soldatesque dergestalten auß-
getheilet, das zu denen künfftigen nottürfftiglichen guarnisonen wie auch
landesfürstlichen regierungen entretenimenten sambt ordentlichen reiches-
undt cräyßesstewren einige mittel zu entrichten nichtes ubrig sein soll, dero-
halben die oberwehnte ab- undt anwesende soldatesque ihrer geleisteten dien-
ste halben höchstgedachte Ihrer Königlichen Mayestät ein mehrers nicht
anmuhten noch selbe molestiren können, sondern deroselben undt dero reiches
ständen respective unterthenigst undt dienstlichst dancksagen, und zwart umb
soviel mehr, weil ungeachtet sowohl dero verlohrnen respective herrn herrn
vatters Königliche Mayestät undt anderer tapfferer helden als auch dero in
particulier offters von dem feinde angebotenen großen avantage, selbige
dennoch bey der gemeinen nothleidenden sache in tapfferer fürsorge und
conduicte bis anhero so beständig undt unverwürket zu verbleiben geruhet
haben.
3) Derohalben die soldatesque genöttiget, bey denen confoederirten undt stän-
den in Teutschlandh ihre billige ergözligkeit zu begehren, undt aber dieser
punct derer soldaten contentements fürnemblig uff geldtmitteln beruhet,
dieselbige aber, ohngeachtet darinnen ein mercklicher nachlaß sein würde,
bey denen Teutschen ständten schwehr zu erheben, sodan auch fürs andere
bekandt, wie die soldatesque wegen vorgangener kriegsactionen undt unter-
haltsexecutionen von theils chur-, fürsten und stände sehr verhaßet, also das
sie sich bey friedenszeiten keiner geringen gefahr in verfolgung ihrer persoh-
nen undt ruinierung ihrer wenigen ubrigen lebensmittel (wie bereits an man-
nichen ortten der anfang beschiehet) zu besorgen haben, so hältet sie an ihren
ortten für das sicherste, das für die 30 jahr dem gemeinen weesen geleistete
dienst der gemeine soldatesque bis an den cornet undt fendrich eines jahres als
12 monath soldt gegeben, denen ubrigen officirer undt generaln aber von
denen durch ihre müheseelige arbeit erlangten landen folgende ihnen ruhig
besezen zue laßen, zu concediren die stiffter, nemblichen Hildesheimb soweit
es geistlig ist, den auch Minden, Oßnabrügk, Paderborne, soviel es Münste-
risch zwischen der Weeser undt Embs, dann auch die Schlesischen fürsten-
thümbder Schweidnitz undt Jawer, Saagen undt Großglogaw, also das diese
bischoffthümbder undt lande der soldatesque erblig eingeraumet undt unter
Ihrer Königlichen Mayestät zue Schweden landesfürstlicher obrigkeit nahmen,
titul undt hochheit gouverniret werden möchten.
4) Wie nicht weniger, das alle donationes, so die weylandt Königliche Mayestät
herr herr Gustaph Adolph [ Kurialformel], sodann auch die izige regierende
Königliche Mayestät undt unter dero nahmen undt vollmacht dero hochan-
sehentlichen herren graffens undt reichscanzlers excellenz alß director des
evangelischen bundes undt dero herrn feldtmarschalln excellentzien unter-
schiedtlich außgegeben haben, darauf sich die herren officirers festiglich
fundirt undt deshalben ihre wohlfahrt undt vermögen dreingestecket, ihnen
bekräfftiget würden.
5) Weilen auch die regiementer, als derer officirs zur leichterung des landtmannes
undt derer städhe offters ihnen selbst dehn unterhalt geschaffet undt an
deßen stadt theils obligationes, theils gütter, theils andere adsecurationes ge-
nommen, soviel [so will] die soldatesque hoffen, es werde dieser punct bey
dem schluße also gefaßet undt befestiget sein, das deroselben dardurch kein
praejudiz oder nachtheil zu handen stoßen werde.
6) Nachdeme auch verschiedene exulanten, insonderheit auß denen Kayßerlichen
erbländern, theils von anfanges, theils nach erlangten ihren manlichen jahren
der gemeinen sache gedienet undt dahero schwere verfolgung auß-
gestanden, alß ist billich, das dieselbigen uberalle gleichmäßige restitution
ihrer erbgütter wie auch das freye exercitium religionis undt andere vorige
privilegien undt freyheiten in ihren vatterlandt wieder erlangen.
7) Es ersuchet derhalben die ganze soldatesque derer zu Oßnabrügge undt
Münster anwesenden hochansehentlichen Kayßerlichen, königlichen undt
anderer stände des Deutschen reiches herren abgesandten undt bottschafften
excellencien durch mir unter beschrieben alß deren sub litt. A gevollmechtigen
dienst- undt freundtlich, sie geruhen hierüber eine categorische undt schleu-
nige antwortt zu ertheilen.
8) Würde uber verhoffen die soldatesque dieses billichen begehrens nicht fähig
werden, müste Göttlicher disposition sie es zwart anheimbstellen, sie würde
es aber sehr zu herzen undt gemüthe ziehen, den Gott der Höchste alß ein
herzenkundiger undt prüffer weiß, das diese postulata nicht auß regier- oder
geizsucht herfließen, besonderen die große dürfftigkeit undt noth, bevorab
ihre sicherheit, treibet sie darzu, weil nach geschloßenem friede die soldates-
que für ihr vergoßenes blut, verlohrne gesundtheit, angewendete schwere
undt uberauß große travaillien undt mühesehligkeiten, zugeschweigen anderer
mancherley betrübnüße mehr, die nicht gnugsamb zu repraesentiren seindt,
sonsten keine mittel sich zu unterhalten undt hinzubringen haben, uberdas,
wie gemeiniglich am tage ist, von dehnenienigen, so gegen der soldatesque
keine barmherzigkeit tragen, sie wenig geachtet undt mit allerley verfolgungen
undt wiederwertigkeiten afficirt zu werden in besorgnuß stehen muß, darumb
aber andern nicht unterm füßen gleichsamb liegen undt sich unterdrücken
laßen kan.
9) In entstehenden falle, so man gleichwol nicht verhoffen wil, hat die soldates-
que das gute vertrawen, Gottes allmacht werde für sie zu sorgen undt das
geringe heuflein dannoch wohl zu erhalten wißen, demnach christliche hohe
potentaten erwecken, so sich ihrer ingesambt undt ohne separation eyferig
undt ernstlichen annehmen undt an orth undt enden emploiiren mögen undt al-
so dardurch mittel verleihen, das ihre große undt schwere außgestandene so
vieljährig undt fast unerzehlige müheseeligkeiten belohnet, entgegen alle
undanckbarkeiten geendet undt gestraffet werden.
10) Wen nun dieses committierter maßen also zur richtigkeit gebracht ist, so
können der Königlichen Mayestät zue Schweden herren abgesandte das
allgemeine armistitium schließen undt es Seiner Excellenz dem herrn felt-
marschalln notificiren, alsdann alle hostilitäten an dieser seiten eingestelt
werden sollen in ungezweiffelter hofnung, man werde von seiten des gegen-
theils eine gleichmeßige anstalt machen, auch zueforderst, undt zwart vor
geschloßenem armistitio, sowohl wegen der logirung als unterhalts für die
armée gute undt dienliche vergleiche treffen oder es an die arméen verweisen
thun.