Acta Pacis Westphalicae II B 3,1 : Die französischen Korrespondenzen, Band 3, 1. Teil: 1645 - 1646 / Elke Jarnut und Rita Bohlen unter Benutzung der Vorarbeiten von Kriemhild Goronzy, mit einer Einleitung und einem Anhang von Franz Bosbach

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EDITIONSTECHNISCHE REGELN

Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edi-tion frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen von ihnen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Französische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus wie in der Vorlage, also ennemy neben ennemi, traittés neben traittez; Ausgleich zwischen u und v, i und j sowie c und s nach heutigem Gebrauch; uu bzw. vv werden ggfls. in w aufgelöst (Sundgaw statt Sundgauu).
  • 2. Grundsätzlich Kleinschreibung.
  • Groß geschrieben werden:
    • a) Eigennamen
    • b) geographische Namen. Steht ein charakteristisches Adjektiv dabei, so wird nur dieses groß geschrieben (la mer Baltique).
    • c) die Bezeichnungen für die Angehörigen eines Volkes
    • d) Ehrentitel und Anredeformen
    • e) kirchliche Feste (Pâques)
    • f) alle Bezeichnungen Gottes
    • g) Empereur, Impératrice und les Impériaux, aber: empereur Ferdinand, les empereurs
    • h) antonomastisch verwendete Begriffe wie la Porte, la République, le Grand Duc, la Vierge, le Grand Seigneur, Messieurs les Etats usw., Monsieur, Madame, Mademoiselle (Orléans), Monsieur le Prince (Condé), Monsieur le Comte (Soissons); Etat im Sinne von Staat; Eglise im Sinne von Kirche als Institution.
    • Parlement (für das Pariser Parlament), aber le parlement de Paris.
    • Le Roi, la Reine für die französischen Monarchen, aber: le roi Louis XIII, le roi très-chrétien, la reine régente, les rois.
    • Klein geschrieben wird monsieur, abgekürzt (M.) aber groß.
  • 3. Zahlen nach heutigem Gebrauch, also Henri II statt Henri 2, 13 avril statt XIII avril.
  • 4. Die Interpunktion wird, soweit möglich, aus der Vorlage übernommen. In überlange Satzfolgen werden Satzzeichen eingefügt, aber nur, wenn sich keine Sinnverschiebung ergeben kann. Aufzählungen werden nach heutigem Gebrauch durch Kommata getrennt, sinnlose und bei der Lektüre störende Kommata mitten im Satz, etwa zwischen Subjekt und Verb und direktem Objekt, werden weggelassen.
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    5. Abkürzungen werden in der Regel aufgelöst.
  • 6. Worttrennung am Zeilenende nach heutigem Gebrauch, Getrennt- und Zu-sammenschreibung ebenfalls (très-chrétien).
  • 7. Akzentsetzung nach heutigem Gebrauch, aber unter Berücksichtigung des je-weiligen Buchstabenbefundes, also état neben estat, traittez neben traittés.
  • 8. Sofern nicht vorhanden, Einfügung von Cédille, Apostroph und Bindestrich nach heutigem Gebrauch; also d’Avaux statt Davaux, l’avis statt lavis, reçu statt recu – aber neben receu, celui-ci statt celuici.
II. Italienische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverän-dert.
  • Ausnahmen: v (konsonantisch) und u (vokalisch) sowie i und j werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben.
  • 2. Groß- und Kleinschreibung wird nach heutigem Gebrauch vereinheitlicht. Daher gilt:
    • a) Groß geschrieben werden Personen- und Eigennamen im engeren Sinne immer, Amtstitel in der Regel nicht.
    • b) Groß geschrieben werden in folgenden Fällen Personen- und Eigennamen im weiteren Sinne:
      • – geographische Bezeichnungen (wie: la Strada Montana);
      • topographische Bezeichnungen (wie: la Casa Civica);
      • substantivisch verwendete Namen von Institutionen (wie: la Camera di Spira) und von Gruppen, Völkern (wie: i Cesarei);
      • von substantivisch verwendeten Namen abgeleitete Adjektive (wie: il nuntio Apostolico);
      • Sammelbezeichnungen für Angehörige bestimmter sozialer Gruppen (wie: i Cattolici).
    • c) Groß geschrieben wird das erste Wort eines wörtlich zitierten Buchtitels (wie: Apologia pro immunitate), jedoch keine Großschreibung, wenn der Buchtitel nicht zitiert, sondern nur beschrieben wird (il libro delle bat-taglie).
    • d) Groß geschrieben werden Amts-, Rang- und Titelbezeichnungen in perso-nifizierter Form, wenn kein Eigenname folgt (wie: l’Imperatore, aber l’imperatore Ferdinando III);
    • klein geschrieben werden Amts-, Rang- und Titelnamen, wenn die zu-gehörige Institution genannt wird (wie: il duca di Neoburg, il re di Francia).
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    3. Akzente werden nach heutigem Gebrauch gesetzt.
  • Der Gravis bezeichnet den offenen, der Akut den geschlossenen Vokal
    • bei endbetonten mehrsilbigen Wörtern (wie: perché);
    • bei einsilbigen Wörtern, die mit Diphtong enden (wie: già);
    • bei einigen einsilbigen Wörtern zur Unterscheidung der Betonung (wie: il dà = er gibt, 3. Person Indikativ Präsens, und dà = Präposition; né = Kopulativkonjunktion und ne = Adverbialpronomen).
  • 4. Der Apostroph bezeichnet nach heutigem Gebrauch
    • – Elision (wie: l’offitiale, l’informatione) und
    • – Aphärese (wie: ’l prior, ’l brodo).
  • 5. Abkürzungen werden in der Regel aufgelöst.
  • 6. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch geschrie-ben. Sie werden ausgeschrieben und ergänzt (also nicht: ’47 für 1647, sondern 1647).
  • 7. Zitate im Text werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 8. Worttrennung am Zeilenende erfolgt nach heutigem Gebrauch. Trennung oder Zusammenschreibung zusammengesetzter Substantive soweit möglich nach heutigem Gebrauch.
  • 9. Die Zeichensetzung wird der heutigen soweit möglich angeglichen. Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn Modernisierung eine Sinnver-schiebung bedeuten könnte.
  • 10. Absätze werden sinngemäß eingefügt, auch in Abweichung von der Vorlage.
III. Lateinische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverän-dert.
  • Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
  • 2. Großschreibung bei:
    • a) allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
    • b) Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
    • c) Monatsnamen;
    • d) Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
    • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, namentlich auch: aurea bulla.
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    3. Akzente werden nicht gesetzt.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf-gelöst.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Tex-ten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wieder-gegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch. Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach dem heutigen Gebrauch vorgenommen, also: res publica.
  • 8. Die Zeichensetzung wird nach dem heutigen deutschen Gebrauch für latei-nische Texte vorgenommen.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.

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