Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert

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EDITIONSTECHNISCHE REGELN

Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen, die in diesem Band vor-genommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert,
  • also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
    • – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie alliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j wird entsprechend sei-nem Lautwert als i wiedergegeben in Wörtern wie in (statt zeitge-nössisch jn ); Trema bei y wird weggelassen.
    • – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere be-vorzugt.
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichnungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Allerheiligste; allen Appositionen, die der Bezeichnung Gottes zuge-ordnet sind: Gott, der Herr. Aber: christenblutvergießen, das aller-heiligste sacrament;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und al-len Ableitungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nuntius, Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaiser-tum;
    • – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ablei-tungen: Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphälische craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die Uniirten Provincien, die Generalstaden, die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
    • Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
    • – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrecht-lichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusam-mensetzungen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammergericht, reichsstände, reichstag;
    • – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürst-liche Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
    • (in Korrespondenz und Protokollen) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Ex-

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      cellentz, Hochansehnliche Rähte, Potschaften und Gesante, Wol-edtle, Großgünstige, Hochgeehrte Herrn.
    • Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kai-serliche majestät;
    • – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammenset-zungen, wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
    • – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
    • – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic., I.U.D., sowie Be-zeichnungen von Ordensleuten, wie P. Adami. Aber klein: Bernhard Rottendorf, medicinae doctor; ein pater, der pater Adami.
  • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
  • 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreibregeln im DUDEN (18. Auflage 1980), also: sich's, geht's.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen be-lassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • Wenn der Satzanfang zitiert wird, wird das erste Wort groß geschrie-ben, also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zi-tiert wird, wird das erste Wort klein geschrieben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind etc.“
  • Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, wird das Fehlende in ec-kigen Klammern ergänzt, also: § „Darbei [es] dann etc.“
  • Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie-dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
  • Aber: ad 1. statt ad I m, 1. statt 1 stens, in § 2 statt in §º 2º.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt nach den Regeln im DU-DEN (18. Auflage 1980).
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach den Re-geln im DUDEN (18. Auflage 1980), jedoch ohne Bindestrich, vor-genommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel.
  • 8. Die Zeichensetzung wird den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) angeglichen.
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    Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinnverschiebung ergeben könnte.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.
  • 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt.
II. Lateinische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage un-verändert.
  • Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
    • – Monatsnamen;
    • – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
  • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, namentlich auch: aurea bulla
  • 3. Akzente werden nicht gesetzt.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entspre-chend aufgelöst.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Texten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen be-lassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wie-dergegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Die Silbentrennung am Zeilenende erfolgt entsprechend den Regeln im DUDEN (18. Auflage 1980) für die deutsche Sprache.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird dem heutigen Ge-brauch für lateinische Texte angeglichen, also: res publica.
  • 8. Die Zeichensetzung erfolgt nach dem heutigen deutschen Gebrauch für lateinische Texte.
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    9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vor-lage.

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