Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
REGISTER
In das Register sind Orts- und Personennamen mit ihren Ableitungen aufgenommen worden. Bei Personennamen wurde so verfahren, daß Regenten unter ihren Territorien erscheinen (mit Verweisangabe unter ihren Vornamen), Räte, Gesandte, Agenten, Militärs usw. unter ihren Familiennamen. Dabei erscheinen die Kaiser nicht unter „Reich“, sondern, um diese umfangreiche Rubrik zu entlasten, unter einem besonderen Schlagwort; aus dem gleichen Grunde wird Wartenberg nicht unter „Osnabrück“ aufgeführt, sondern unter seinem Familiennamen. Nicht namentlich genannte, aber durch die Bezeichnung eindeutig zu identifizierende Personen werden unter ihrem Namen aufgeführt (also: der kurmainzische Kanzler unter Raigersperger, der bambergische Gesandte unter Göbel). Ebenso ist bei Ländernamen verfahren worden (also: „die feindlichen Kronen“ unter „Frankreich“ und „Schweden“). Bei Staaten und Ständen, die durch mehrere Gesandte vertreten waren, ist eine derartige Identifizierung der einzelnen Personen oft nicht möglich, diese erscheinen dann unter dem Sammelschlagwort „Gesandte“ bei dem entsprechenden topographischen Betreff. Bei der Anfertigung des Registers ist versucht worden, die Sachbezüge, die mit den einzelnen Namen verbunden sind, deutlich zu machen; d. h. es sind keine Sachbetreffe als Stichworte ausgeworfen, wohl aber unter die entsprechenden Orts- und Personennamen aufgenommen worden. „Satisfactionen“ wird man also unter „Frankreich“, „Schweden“, „Hessen-Kassel“, „Österreich“, „Kaiser“, „Elsaß“, „Pommern“, „Kurbrandenburg“ usw. suchen müssen; „Amnestie“ und „Religionsgravamina“ unter „katholischen“ bzw. „evangelischen Reichsständen“; „Restitutionsedikt“ unter „Kaiser, Ks. Ferdinand II.“ und unter „Reichsgesetze“. Sachbetreffe wie Reichstagsfunktionen einzelner Stände, bei Kurmainz etwa Erstellung der Proposition, Direktorialpflichten, Abfassung von Schreiben und Conclusen, werden unter den Gesandten der jeweiligen Reichsstände aufgeführt und dienen zur Untergliederung des Unterbegriffs „Gesandte“ bei den bedeutenderen Kongreßmächten. Das Ordnungsschema, das zugrunde gelegt worden ist, ist folgendes:- I. Bei topographischen Betreffen, Staaten und Ständen
- 1. Herrschende Häuser und Linien
- 2. Herrscher und Regenten, nach Regierungszeit hintereinander
- 3. Institutionen: z.B. Hof, Kanzlei, Geheimer Rat, Archiv, Domkapitel; Rechte und Würden: z.B. Sitz am Reichstag, Rang unter Staaten
- 4. Territorium und territoriale Angelegenheiten: eigene Ansprüche, Ansprüche anderer, Erbstreitigkeiten, einzelne Gebiete oder Stände, etwa Landstädte
- 5. Verbindung mit dem Reich, Reichspflichten der Reichsstände: Reichsstandschaft, Zugehörigkeit zu Kreisen und Deputationen, Reichsabgaben (z.B. für Reichskammergericht), Besuch von Reichstagen
- 6. Beziehungen zu auswärtigen Mächten, einschließlich Bündnisse und Verträge. Bei auswärtigen Mächten: a) Beziehung zum Kaiser und zum Reich in seiner Gesamtheit, b) Beziehung zu einzelnen Reichsständen, c) Beziehung zu anderen Staaten
- 7. Gesandte auf Reichskonventen (nicht nur „Vertretung“)
- 8. Gesandte auf dem Kongreß
- a) Instruktion, Vollmacht, Berichterstattung
- – Rang, Würde, Behandlung, Zeremoniell mit anderen Ständen und Staaten: Die Reihenfolge richtet sich nach dem Rang der Staaten, mit denen verkehrt wird, also: Nuntius, Venedig als Vermittler, Kaiser, Königreiche, Republiken, Kurfürsten, Reichsstände, Reichsfürsten, Reichsstädte
- b) Funktion und Arbeit, evtl. aufgeteilt nach den Kongreßorten, an denen die Gesandten akkreditiert sind (so bei den Gesandten des Kaisers, von Kurmainz, von Kurbrandenburg); bei Reichsständen Funktionen nach Reichsbrauch
- – Präsenz an Kongreßorten und in Reichsräten
- – Votum je nach Gremien, z.B. bei Kurfürsten Assistenzberatungen und Kurfürstenratssitzungen
- – Erklärungen und Traktanden (Kaiser, Frankreich, Schweden); bei Reichsständen Eingaben (beim Reichsdirektorium) und Proteste (bei Kurmainz oder im Rat). Bei den auswärtigen Mächten entfällt Präsenz und Votum und beginnt b) mit dieser Unterrubrik
- – Beteiligung an Deputationen, vor Beratung der Voten, besondere Stellung (z. B. Kurmainz, Kurköln, Kurbrandenburg als Deputierte des Kurkollegs), bei Kurmainz, Österreich und Salzburg Direktorialpflichten
- – Verhandlungen mit den Mediatoren, mit den kaiserlichen Gesandten, mit den Reichsständen insgesamt, mit einzelnen Reichsständen, mit fremden Mächten. Zu beachten ist, daß das Reich und dann seine einzelnen Stände als Einheit behandelt werden und zusammen stehen. Die Reichsstände, mit deren Gesandten Verhandlungen angezeigt sind, werden nach Session und Rang im Reich, nicht alphabetisch aufgeführt, also geistliche vor weltlichen Kurfürsten, geistliche vor weltlichen Fürsten, Reichsprälaten vor Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsstädten
- c) Haltung in Einzelfragen, chronologisch nach erster erwähnter Befassung
- a) Instruktion, Vollmacht, Berichterstattung
- 9. Sekretäre und Kanzleipersonal: Protokollführung und Vertretung der Gesandten
- 10. Militaria: bei Truppen erst einzelne Heerführer, dann Auftreten innerhalb und außerhalb des Reichs (nach Gebieten der Reichsstände oder geographischen Angaben)
- II. Personen
- 1. bei Herrschern und Regenten nach Schema I 2–6. Bei Kaisern steht an erster Stelle die Wahlkapitulation. Da bei wichtigen Entscheidungen im Kurfürstenrat die Gesandten meist ausdrücklich im Namen ihres Kurfürsten sprachen, sind die meisten Sachbetreffe, die sich auf kfl. Stände beziehen, hier zu finden.
- 2. Bei Gesandten wie unter Rubrik I 8
- 1. Rechte betr. innere Verhältnisse (z. B. Landesherrschaft, Primogenitur, Judenregal de Kurfürsten) und
- 2. äußere auf das Reich bezogene Rechte.
Adm. | Administrator |
ao. | außerordentlich |
betr. | betreffend |
fl. | fürstlich (nur bei Titeln) |
kfl. | kurfürstlich (e) |
P. | Pater |