Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker

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Bestätigung der bayerischen Kurwürde. Einführung der achten Kur. Wiederaufnahme Pfalz-Heidel-
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bergs ins Kurkolleg. Rückgabe der Unterpfalz an die Nachkommen des Winterkönigs.

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Argumente für und gegen die Änderung der Goldenen Bulle: einerseits Charakter als Reichsgrund-
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gesetz; andererseits Wandlungen des Reichs, des Kurkollegs und der Goldenen Bulle selbst, Wahrung
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des öffentlichen Wohls als oberster Rechtsgrundsatz, Notwendigkeit des Friedens, Befugnis des Kai-
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sers und der Reichsstände zur Änderung ihrer eigenen Gesetze.

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Rechtmäßigkeit der Übertragung der Kurwürde auf Bayern durch kaiserliche Verordnung, durch
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Entscheidung des Kurfürstentags von Mühlhausen, durch den Prager Frieden. Faktische Ausübung
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der kurfürstlichen Rechte und Übernahme der kurfürstlichen Pflichten durch Bayern.

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Kurtrierische Bedingungen: Restitution Ebrenbreitsteins, der von Kurpfalz beanspruchten speyeri-
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schen Hoheitsrechte und Dörfer.

[p. 733] [scan. 857]


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Kaiserliche Bedingungen: Konfessionserhalt in der Unteren Pfalz, Auslösung der Bergstraße, Rück-
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gabe der nebenstiffter des Bistums Worms, Bestätigung der während bayerischer Herrschaft
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ausgetanen Pfälzer Lehen sowie der Immunität der Reichsritterschaft.

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