Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker

2. Die Überlieferung: e. Kursachsen

Vom kursächsischen Protokoll sind ausnahmsweise nur die übersandten Reinschriften überliefert, die in den anderen Provenienzen allenfalls fragmentarisch vorhanden oder verlorengegangen sind. Sie lagern zusammen mit dem evangelischen Protokoll über die Verhandlungen der Gravamina-Deputationen in Osnabrück 1646 in zwei Konvoluten des Staatsarchivs Dresden . Kursachsen Rs I (Loc. 8133, 1) umfaßt die Plenarsitzungen in Osnabrück vom 26. und 27. April 1646 und weitere elf Kur-fürstenrats-sessiones vom 4. August 1646 bis zum 1. Januar 1647

Protocoll derer zu Münster im churfürstlichen collegio gehaltenen sessionen, weil die Chursächsischen gesandten daselbst gewesen ( Loc. 8133,1 fol. 81–128’).
. Der Beginn der Protokollreihe ist auf das späte Eintreffen der kursächsischen Gesandten in Osna-brück zurückzuführen; Leuber und Pistoris zogen auch erst am 8. Juli nach Münster weiter

Vgl. das Notandum in Loc. 8133, 1 fol. 123 und das Diarium der kursächsischen Gesandt-schaft Vol. 1 (Loc. 8134 fol. 106ff.).
. Wegen ihrer häufigen Reisen von Münster nach Osnabrück ist das kur-sächsische Protokoll aus 1647 sehr lückenhaft; es enthält eine geschlossene Serie nur zwischen dem 17. Juni und dem 10. Juli 1647

Kursachsen nahm außerdem noch an den Sitzungen 1647 III 16, 18, V 6 teil.
und bildet zusammen mit dem Proto-koll der Jahre 1648–1649 Kursachsen Rs II (Loc. 8133, 2)

Fol. 92 (1647 V 6) – 505’ (Reichsdeputation 1649 I 10): Protocollum, so bey denen zu Münster und Oßnabrügk in Westphalen angestalten generalfriedenstractaten gehalten worden. Anno 1646–48.
. In diese Protokoll-Reinschriften sind Protokolle der ad hoc gebildeten Deputationen (an Hessen-Kassel, an die Kaiserlichen, an Schweden) und von Plenarsitzungen sowie Einzelberichte der kursächsischen Gesandten einbezogen. Die Blätter in Kursachsen Rs I, II sind ganzseitig mit Schönschrift bedeckt und tragen die für Korrespondenz typische Quer-Längs-Faltung. Die Protokolle zweier oder dreier aufeinanderfolgender Sitzungen sind jeweils im Verbund abgeschrieben und als Beilagen den einzelnen Postpaketen

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zugegeben worden; auf dem letzten Blatt des letzten Sitzungsprotokolls bzw. dem ersten Blatt der Protokoll-Beilage steht die Beilagen-Nummer

Meist Num. 1, 2, oder: Ad. 2. relationem (Loc. 8133, 2 fol. 36).
. Die Foliierung erfolgte nach der Übersendung in die Kanzlei und der Sichtung der eingegangenen Protokolle. Das Vorhandensein der reinschriftlichen Überlieferung erklärt sich nicht nur aus dem Fundort der beiden Protokollbände, der gut erhaltenen Registratur des Geheimen Rats

Überblick über die gesamten kursächsischen Friedensakten bei H. J. Schreckenbach, Kur-sachsen auf dem Westfälischen Friedenskongreß.
. Es ist vielmehr denkbar, daß die Reinkonzept-Stufe mit der sonst üblichen Sorgfalt nicht angelegt worden ist, obwohl es natürlich Konzepte zu den übersandten Reinschriften gegeben haben wird, weil die einzelnen Sessiones bereits im kursächsischen Diarium systematisch aufgeführt werden: Hier finden sich Angaben der behandelten Materien und das Conclusum, also eine Art Beschlußprotokolle. Einzelne Sitzungsprotokolle in Kursachsen Rs I sind von Leuber verbessert und unterschrieben

Loc. 8133, 2 fol. 171–175’, 316.
. Möglicherweise hat Leuber den Protokoll-Reinschriften seinen aus-gearbeiteten Vortrag, das kursächsische Votum, und daneben direkt die Protokoll-notizen des Rapulars über die anderen Voten zugrunde gelegt. Der Unterschied zwischen der ausgefeilten, eine schriftliche Vorlage verratenden Diktion des kur-sächsischen Votums und den übrigen Voten, die kurz und bündig fast im Telegramm-stil gehalten sind, ist jedenfalls unverkennbar; wo die Voten der anderen Kurstände ausführlicher werden, läßt sich mit großer Wahrscheinlichkeit als Vorlage eine andere Protokoll-Provenienz erschließen. Wahrscheinlich sind die Knappheit und Lücken-haftigkeit des kursächsischen Protokolls auf das Fehlen einer Reinkonzept-Stufe

Außerhalb des kursächsischen Votums gleicht Kursachsen Rs, wo es autogen ist, in seinem knappen Stil dem eigenhändigen Protokoll des kurbrandenburgischen Gesandten Knesebeck vom Regensburger Kurfürstentag 1636/37 ( Deutsches Zentralarchiv Merseburg, Historische Abteilung II nr. 103 Fasz. 2).
und letztlich auf einen Mangel an Sekretären in der ohnehin kleinen und bescheiden auftretenden kursächsischen Gesandtschaft zurückzuführen: Obwohl von Kursachsen erwartet wurde, daß es in die Verhandlungen des Corpus Evangelicorum, dessen Vorsitz es innehatte, einen eigenen Sekretär schicken werde

DLöben II fol. 153, dort wird der kursächsische Sekretär Khiesel genannt (fol. 27).
, unterzeichneten dort die alten Protokollführer

Christian Werner (Magdeburg), Samuel Ebart (Sachsen/Altenburg), Eusebius Jäger (Sachsen/Weimar), Christian Lampadies (Braunschweig-Lüneburg) und Daniel Repp (Loc. 8133, 1 fol. 23, 80, 8133, 2 fol. 5, 131’); ebenso im Fürstenrat Osnabrück, während im Fürstenrat Münster herkömmlicherweise einige fürstengesandten ihre secretarios und protocollisten nicht mitbringen durften ( MEA CorrA Fasz. 19, 1 nr. 85, 1645 X 20 ).
auch nach der Ankunft Kursachsens weiterhin die Protokolle.

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