Acta Pacis Westphalicae III A 1,1 : Die Beratungen der kurfürstlichen Kurie, 1. Teil: 1645 - 1647 / Winfried Becker
2. Die Überlieferung: b. Kurtrier
Die kurtrierische Überlieferung ist weniger aufgefächert und nicht so umfangreich wie die kurmainzische. In der Abteilung 1 C des zuständigen
Staatsarchivs
Koblenz existiert bei den Akten über die „auswärtigen Beziehungen“ Kurtriers nur ein Pro-tokoll-Buch mit zusammenhängenden Eintragungen aus den Jahren 1645 bis 1646. Das Buch enthält späte, im 18. Jahrhundert angefertigte Abschriften (
Kurtrier spA) von Kurfürstenrats- und
CC
-Protokollen, die chronologisch – darum teils abwechselnd– aufeinander folgen, aus dem Zeitraum zwischen dem 10. Juli 1645 und dem 31. Dezember 1646
StA
Koblenz
Abtlg. 1 C Nr. 903 p. 1–1290.
. Die Vorlage ist verloren, was bei den Schicksalen des kurtrierischen Archivs nicht verwunderlich ist
Vgl.
Minerva-
Handbücher,
Archive S. 506–510 (mit Literatur),
Ausfeld.
. Es handelt sich um Abschriften, die auf die Original-Protokolle (Konzepte) der kurtrierischen Gesandtschaft direkt oder indirekt, über dazwischenliegende Abschriften, zurückgehen. Die übersandten Rein-schriften sind nur noch in kleinen Resten und Fragmenten über verschiedene Akten-bände verstreut antreffbar
StA
Koblenz 1 C Nr. 901 fol. 220–221’ (Bruchstück aus 1649), fol. 222–222’ (1649 IV 26), fol. 222’-227 (1649 IV 28); 1 C Nr. 9226 fol. 37–47’, 47’-56’, 56’-60 (Lengericher Konferenz 1645 VII 10, 11 unter Zugrundelegung des kurkölnischen Protokolls, weil Kurtrier zu dieser Zeit noch nicht anwesend
war), 1 C Nr. 9231 fol. 23–24’ (1649 III 22, Fragment), fol. 78–83’ (1645 X 21).
, sie werden kaum als Vorlage gedient haben. Dabei
[p. LXXXIV]
[scan. 84]
könnte die Überlieferung der Protokoll-Reinschriften wegen der besonderen poli-tischen Verhältnisse, die in Kurtrier von 1645 bis 1649 herrschten, besser sein als in anderen Kanzleien: Der erst im April 1645 aus kaiserlichem Gewahrsam ent-lassene Kurfürst von Trier, Philipp Christoph von Sötern, zieh seine Gesandten am Kongreß, darunter besonders den Kanzler Johann Anethan und den Hauptgesandten Hugo Friedrich Freiherrn von Eltz, landesverräterischer Umtriebe und des heim-lichen Einverständnisses mit dem Kaiser und den Spaniern. Reinschriften der Proto-kolle müssen in sorgfältiger Ausarbeitung und regelmäßig nach Trier geschickt worden sein
Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1646 IV 27: Die nach unndt nach eingeschickte prothocolla [...] hatt der unß mitgegebener secretarius auß den geführten votis unßers wißens in substantialibus fideliter excipirt (
MEA
CorrA
Fasz.
12 [2] fol. 17’). Weitere Verweise auf beigelegte Protokolle in Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 IV 9 PS
(
StA
Koblenz
1 C Nr. 9227 fol. 172–172’), vgl.
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 211’.
, weil der Kurfürst, wie aus seinen Reskripten hervorgeht, sie argwöhnisch regi-strierte und mit seinen sonstigen Informationsquellen verglich; er könnte deshalb sogar eine gesonderte Abheftung der Protokoll-Reinschriften, die dann auch Vorlage für die späte Abschrift in 1 C nr. 903 hätten sein können, veranlaßt haben.
Die ausführlichste kurtrierische Überlieferung liegt in Form einer zeitgenössischen Abschrift (
Kurtrier zA) im unfoliierten Faszikel 16 des Mainzer Erzkanzler-archivs vor
Gemeint die in APW
III A 4, 1 als
Kurmainz
A bezeichnete Überlieferung.
. Hier sind
CC
- und Kurfürstenratsprotokolle nach der zeitlichen Reihen-folge der Sitzungen aufgenommen. Die Eintragungen reichen vom 19. Oktober 1645, der ersten Reichsratsitzung, an der Kurtrier teilnahm, bis zum 17. Juni 1647; das Protokoll dieser Sitzung bricht mitten im kurbayerischen Votum ab, die Fort-setzung ließ sich nicht finden. Nach Tinte, Schreiberhänden und Form der Beschrif-tung handelt es sich eindeutig um einen Protokollband zeitgenössischer kurtrierischer Provenienz. Die Abschrift muß noch während des Kongresses und sehr wahrschein-lich in einem einzigen Arbeitsgang getätigt worden sein. Wie bei den kurtrierischen Relationen sind die Seiten bis auf einen kleinen Rand ganz in sauberer bis kalligra-phischer Manier beschriftet worden; am Kopf jeder Sitzung sind auf dem Rand die Anwesenden vermerkt; dabei werden die Votanten streng in der Reihenfolge ihrer Stimmabgabe hintereinander aufgeführt (Kurtrier alternierend an zweiter Stelle mit Kurköln).
Gegen die Annahme, daß Faszikel 16 der Mainzer Friedensakten statt einer Kopie ein Teil des „Original-Konzepts“ der kurtrierischen Gesandtschaft selbst ist, spre-chen verschiedene Gründe. Der Band wirkt wie aus einem Guß hergestellt, weist durchweg keine Verbesserungen, aber typische Kopistenfehler auf. Außer ihm befinden sich im Mainzer Erzkanzlerarchiv noch zeitgenössische Kopien von den Berichten der kurtrierischen Gesandten in Münster (
MEA
CorrA
Fasz.
12) und von den Weisungen des Kurfürsten Philipp Christoph an seine Gesandten (
MEA
CorrA
[p. LXXXV]
[scan. 85]
Fasz.
16) aus den Jahren 1645–1647. Zwei der drei in dem Protokollband festzu-stellenden Schreiberhände haben auch bei den Abschriften der kurfürstlichen Reskripte mitgewirkt (
MEA
FrA
Fasz.
16 und
MEA
CorrA
Fasz.
16). Auch brechen die kurtrierischen Protokoll-Abschriften und Briefkopien zum etwa gleichen Zeitpunkt ab: Die Protokolle enden am 17. Juni, die Kopien der Relationen mit dem 30. Juli, der Reskripte im Mai 1647. Es ist demnach am ehesten wahrscheinlich, daß aus verschiedenem Schriftgut der kurtrierischen Akten zusammenhängende Abschriften gemacht worden sind, und zwar mit einer bestimmten Absicht, die auch die rätsel-hafte Eingliederung der drei Aktenbände kurtrierischer Provenienz ins Mainzer Archiv erklären könnte.
In seinen Reskripten warf Kurfürst Philipp Christoph seinen Gesandten ständig vor, sie berichteten mangelhaft, verspätet oder falsch und handelten nicht instruktions-gemäß
Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1646 IV 16 (
MEA
CorrA
Fasz.
16 fol. 107’):
Wir bekommen fast in allen punctis einen andern bericht alß in ewern uber-schickten prothocollis (so an viellen orthen maneo).
Vgl. Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1646 IV 20, wo die Abstimmung des kurtrierischen Votums in der Satis-faktionsfrage mit den französischen Gesandten gemeldet wird (
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 12). Während die Gesandten beteuern, es an
calor
und eiffer
nicht fehlen zu lassen und von keinem menschen
beeinflußt zu sein (Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 I 31,
StA
Koblenz 1
C Nr. 9227 fol. 48, vgl.
ebd.
fol. 138–141’; Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1647 IV 1,
ebd.
fol. 157, vgl. fol. 164, 266, 283), scheut sich der Kurfürst nicht, seinen Gesandten über Weisungen hinaus ausgearbeitete schriftliche Voten und rathsordi-nantzien
zuzusenden, damit sie sich hernegst desto weniger zu entschuldigen haben
würden (
ebd.
fol. 157, 258–265, 285–285’).
. Bereits am 3. Dezember 1645 berief der Kurfürst den Sekundargesandten Johann Theodor Breuer, Offizial der Trierer Kirche und Dekan von St. Simeon, aus Münster ab. Da er des Flüchtigen nicht habhaft werden konnte, ergriff er Repressalien gegen dessen Besitz und Familienangehörige und ließ ihm in Abwesen-heit wegen „Verrats“ den Prozeß machen
Breuer wurde zu 1000 Goldgulden Strafe, zum Verlust aller Benefizien verurteilt und
sine spe remigrationis aus dem Erzstift ausgewiesen. Sein Haus wurde mit Militär belegt, sein Bruder Colinus eingekerkert; nach eigener Angabe erlitt er 10 000 Reichstaler Vermögensverluste (
BA
Trier, Abtlg. B 40, 2 Nr. 12 S. 3f. 1651 I 12,
ebd, S. 6–9 ausführlicher Bericht Breuers, der bei der Kurie eine Revision seines Prozesses anstrengte, dafür in Rom weilte und dabei mit dem Nuntius Chigi in finanzielle Beziehungen trat). Vgl.
Repgen, Finanzen S. 264 u. Tab. 3,
Bro-werus-Masenius II S. 542. – Auch Anethan mußte (1648) seinen Gesandtenposten aufgeben, weil er in Ungnade des Kurfürsten fiel.
. In seinen Weisungen schärfte Philipp Christoph immer wieder die isolierte Wahrnehmung kurtrierischer Partikularinter-essen ein, sprach sich gegen gemeinsames Handeln der katholischen Stände aus
Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 I 15 (
StA
Koblenz 1 C Nr. 9227 fol. 12–15’, vgl. Nr. 9228 fol. 1–3, 12).
, empfahl zeitweise sogar ein Zusammengehen mit Kurbrandenburg
undt protestieren-den
Immerhin in der schwerwiegenden Frage der Wahlkapitulation und der
libertas imperii (Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1646 III 29,
MEA
CorrA
16 fol. 110).
, betonte die Bindung des Erzstifts an Frankreich und schleuderte Invektiven gegen die Kaiserlichen und die Spanier
Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, 1646 VIII 20 (
MEA
CorrA
16 fol. 201): will den Religionsfrieden, falls er nur Ehrenbreitstein erhält, künftig gegen
Pabst, Spanier undt Jesuiter
verteidigen helfen.
. Diese Instruktionen ließen der Gesandtschaft
[p. LXXXVI]
[scan. 86]
nur einen äußerst geringen taktischen Spielraum für die Vertretung der kurtrie-rischen Belange. Motive zur Anfertigung eines „Dossiers“, das – je nach Entwicklung der Regierungskrise im Erzstift – als Anklage- oder als Rechtfertigungsschrift ver-wendet werden könnte, waren also gegeben
Vgl. Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 III 26 (
MEA
CorrA
12 fol. 215’):
wollen [...] damit unß getrosten, daß wir unß vor Gott unndt gantz dissinteressirten weit unschüldigh [...] wißen, unß auff die acta unndt hießigen allgemeinen convents unverwerffliche zeugnuß beziehende.
. Da der Kurfürst grundlos verspätete Absendung von Relationen unterstellte
Die Post aus Münster wurde laut
praesentatum der Relationen ca. eine Woche nach Abfassung in Trier vorgelegt. Die Gesandten beteuerten, daß laut Auskunft der Post in Köln ihre Post trotz der Reklamationen des Kurfürsten normal gelaufen sei. Vgl. Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1647 IV 29 (
StA
Koblenz 1 C Nr. 9227 fol. 195) mit Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 IV 30 (
ebd. fol. 203–205).
, auf viele der behandelten Themen nicht ein-ging und ärgerliche Sonderanweisungen (so an Hermann Adolf Scherer) erließ
Ebd. fol. 198–202’ (Instruktion von 1647 IV 29).
, mochten ihm seine Gesandten auch zutrauen, deren Berichte oder gar seine eigenen Anweisungen zu unterschlagen: Denn mißliebige Domkapitulare, gegen die der Kur-fürst bedenkenlos prozessierte, gerieten bei Appellationen in Beweisnot, weil Schreiben des Domkapitels und
churfürstliche antwortungsschriefften [...] entweder von Ihrer Churfürstlichen Gnaden schimpfflich angenohmen oder gar abge-leugnet wollen werden
In Sachen der Exkommunikation des Trierer Dompropsts Johann Wilhelm Husmann von Namedy 1646, gegen die das Kapitel an die Kurie appellierte (
BA
Trier Abtlg. B 40, 2 Nr. 11 S. 86).
. Besonders wegen ihrer Beziehungen zu dem vom Kur-fürsten abtrünnigen Trierer Domkapitel, das sich in Köln aufhielt, mußten die Gesandten ernstlich Söterns Ungnade fürchten
Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1646 VIII 6, argwöhnte, daß die Trierische undt Mayntzische capitularen undt senioren unß uff ein neuwes außmüsteren,
verbat sich angebliche Drohungen mit dem Münsterischen dhumbcapitul
sowie österreichische Kon-spirationen zugunsten eines Koadjutors und drohte den Gesandten mit Aufhebung ihrer Amnestie und Einziehung ihrer Güter (
MEA
CorrA
Fasz.
16 fol. 189–198’); die besonders verletzenden Stellen sind in dieser Kopie unterstrichen. – Vgl. Nr. 68 (1646 II 14) S. 473.27 mit S. 471. 36–39 (Aussparung prokaiserlicher Ausführungen Kurtriers in
Kurtrier
zA).
. Die Korrespondenzen mit dem
schis-matischen kapitel in Köln, von der Teile noch im Trierer Bistumsarchiv liegen, führten die kurtrierischen Domkapitulare und Chorbischöfe Hugo Friedrich von Eltz (zugleich kurmainzischer Domkapitular) und Hugo Eberhard Cratz von Scharffen-stein
Kf. Philipp Christoph an Kurtrier/Münster, Trier 1647 V 20 PS (
StA
Koblenz
1 C Nr. 9227 fol. 242). Siehe oben Anm. 5,
BA
Trier
Abtlg. B 40, 2 Nr. 11 S. 70ff. – Eltz war obrister chorbischoff
von Trier, Mainzer Domkantor und Kämmerer des weltlichen Gerichts zu Mainz, Cratz von Scharffenstein chorbischoff S. Lubentii in Diekirchen (
ebd.
Abtlg. B 9, 6 Nr. 4: Gedruckte Liste der Domkapitulare und Domherren zu Trier, 1641) und Mainzer Domkustos. Die Eltz standen sowohl mit den Cratz von Scharffenstein als auch mit der Familie des regierenden Mainzer Kurfürsten in verwandtschaftlichen Beziehungen (darüber
Roth
in seiner Geschlechterbiographie, passim).
; sie waren die Hauptgesandten von Kurtrier und von Kurmainz. Ihre Briefe
[p. LXXXVII]
[scan. 87]
nach Köln schrieb der gleiche Sekretär, von dem der größte Teil der kurtrierischen Protokoll-Abschriften in den kurmainzischen Friedensakten stammt, dessen Hand aber in den sonstigen (erhaltenen) Akten, die in die kurfürstlich-trierische Kanzlei gelangt sind, äußerst selten auftaucht. Es kann also vermutet werden, daß ein Teil der kurtrierischen Gesandtschaft sich durch Abschrift aus ihren Akten eine Art Rückversicherung gegen mögliche Strafverfolgung schaffen wollte
Kurtrier/Münster an Kf. Philipp Christoph, 1647 IV 9: Betonen ihre künfftige verantwor-tungh, daß in gegenwertiger schwärer legation nichts von unß verabsaumbet werde
und beziehen sich auf die Akten, da sie mit schweren straffen transgressi mandati et criminis falsi zur unschuldt bedrawet werden wollen (
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 237). Eltz (an den Kurfürsten 1646 VI 8) hoffte, nicht ebenso behandelt zu werden wie Breuer
(
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 49).
oder sogar Zweit-exemplare für den Gebrauch des Domkapitels anfertigen ließ. Die Abschriften wären dann durch die Anwesenheit zweier hervorragender Mitglieder des Trierer Kapitels im Gesandtenrang rechtlich abgedeckt gewesen; sie hätten folglich auch im Archiv eines der beiden Kapitulare deponiert werden können; möglicherweise hat Eltz sie schon vor seiner Abreise nach Köln im August 1647
Mit
gnädigster erlaubnuß dem Kurfürsten bereits 1647 V 14 angekündigt (
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 254). Eltz betonte hierbei wie stets, daß das Domkapitel nicht dem Kaiser oder Spanien anhängig, sondern kurtrierisch gesinnt sei. Allerdings war auch Ehg. Leopold von Österreich, mit dem das Kapitel über Erasmus von Horst in Verbindung stand, Trierer Domherr (
MEA
CorrA
Fasz.
12 fol. 218,
BA
Trier Abtlg. B 40,2 Nr. 11,
Stadtarchiv
Trier 174, 194 [1536]).
dem kurmainzischen Haupt-gesandten Cratz von Scharffenstein und damit dem kurmainzischen Archiv über-antwortet. Dieser direkte Weg ist wohl wahrscheinlicher als der Umweg über den Nachlaß von Eltz (oder auch Cratz), weil die Akten von den Angehörigen sowohl des Eltz wie des Cratz eher an das kurtrierische Archiv hätten zurückgegeben werden können, wohin sie ja eigentlich gehörten. Über den Zeitpunkt der Abreise Eltzens vom Kongreß reichen die Kopien jedenfalls nicht mehr hinaus; ihre Existenz und ihr heutiger Fundort könnten so die latente Nebenregierung des Domkapitels in der kurtrierischen Kongreßvertretung bis August 1647 bezeugen.
An kurtrierischen Protokollanten werden in den Akten der Sekretär Stamb
MEA
CorrA
Fasz.
12 [1] fol. 1: Kurtrier an Kf. Philipp Christoph, Köln 1645 X 7.
und Marten Wilhelmb Strengh
MEA
CorrA
Fasz.
12 [2] fol. 196 (Ende Februar 1647 als Postbote nach Trier).
, der auch zu Kurierdiensten verwendet wurde, genannt; eventuell ist für
Kurtrier zA an einen eigenen Sekretär des Domkapitels zu den-ken
1667: N. Kneipff (
BA
Trier
Abtlg. B 9, 5 nr. 22).
. Kurtrier führte, ganz anders als die Vorwürfe Philipp Christophs es vermuten lassen, ein ausgezeichnetes Protokoll, das inhaltlich umfassend, allerdings wegen seiner konzentrierten und knappen Diktion teilweise schwer lesbar ist.