Acta Pacis Westphalicae III B 1,2 : Die Friedensverträge mit Frankreich und Schweden, 2. Teil: Materialien zur Rezeption / Guido Braun, Antje Oschmann und Konrad Repgen

Vorbemerkungen

Im Jahre 1742 bemerkte der anonyme Herausgeber einer deutschen Übersetzung des IPO: Unter den Sachen, die am meisten und oͤfftesten die Drucker⸗Presse passiret, ist ohnstreitig der Westphaͤlische Friede. Man wird von der Zeit, da er abgeschlossen, biß jetzo, schwerlich so viel Auflagen von der Bibel gemacht haben, als dieses Friedens⸗Instrument theils besonders abgedruckt, theils in andere Wercke eingeschaltet; oder statt eines Anhangs gebraucht worden

Westphälisches FriedensInstrument, Bl.):(2’.
. Diese Beobachtung war nicht völlig aus der Luft gegriffen und wäre auch noch am Ende des 18. Jahrhunderts nicht gänzlich abwegig gewesen, wie die folgenden Listen zeigen. Sie führen die Veröffentlichungen aus den Jahren 1650 bis 1998 mit vollständigen Texten (auch in Übersetzung) oder längeren Auszügen

Kürzere Auszüge der Friedensverträge sind hier nicht erfaßt. Ältere Beispiele solcher Kurzauszüge in Quellensammlungen sind: Le Théâtre du monde (1707; 121–[125]: Art. V, 38–42 IPO); Dähnert (1765; I, 88–95: Art. X IPO mit deutscher Übersetzung in Synopse); Moerner (1867; no. 75 S. 148: deutsches Regest der Kurbrandenburg und Nebenlinien betr. Passagen des IPO); d’Hauterive / Cussy (1834; I/1, 30–33: französische Übersetzung der §§ 67–68, 85(2)–86 IPM).
der beiden Westfälischen Friedensverträge auf

Ebenfalls nicht erfaßt sind zusammenfassende Beschreibungen der Vertragsinhalte, wie sie schon 1648/49 (vgl. Teilband 3, 2f) und dann beispielsweise bei [ Saint- Pres] (1725; II, 56–126); in den Traktaty (1773; I, 16–32; in Polnisch), bei Maillardière (1778; I, 58–92; sehr fehlerhaft), Koch (1795; I, 119–166) und Schoell (1817; 171–255) zu finden sind.
. Die Zusammenstellung fußt auf älteren völkerrechtlichen

Martens, Discours preliminaire (wiederabgedruckt bei Garden I, 272–319 und in The Consolidated Treaty Series I, VIII–LV); Ompteda I, 311–318, 429–465, III, 65–76; Garden I, CXLIX–CLXVIII; TOSCANO , 47–87. Vgl. ebenso Aretin, 42; Bittner, 58–59; Myers, sub voce: Westphalia, congress and peace of im Register, und das Verzeichnis von Rémy- Limousin.
und reichsrechtlichen

Hoffmann, Bibliotheca; Struve/ Buder; Pütter, Litteratur I–IV; dazu Pütter, Geist, 77–98.
Bibliographien sowie auf der von Heinz Duchhardt herausgegebenen Bibliographie zum Westfälischen Frieden

Diese hat in Hinblick auf unsere Veröffentlichung auf die Ermittlung von Vertragseditionen verzichtet, die vor 1750 erschienen sind ( ebenda, XII).
und auf einer Durchsicht der einschlägigen Bestände der Bayerischen Staatsbibliothek München

Besorgt von Konrad Repgen. Die nur in der BNF Paris nachgewiesenen Veröffentlichungen hat Guido Braun ermittelt und eingesehen.
. Außerdem wurden

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Stichwortrecherchen in einigen anderen, über das Internet zugänglichen Bibliothekskatalogen durchgeführt

Insbesondere in den Verbundkatalogen der deutschen Leihverkehrsregionen. In dem im Aufbau befindlichen Verzeichnis der deutschen Drucke des 17. Jahrhunderts ( VD17) wurden am 2. Juli 2003 die letzten Recherchen für Abschnitt II durchgeführt. – Nicht verifiziert werden konnten die bei Hoffmann, Series, 324 Anm. (a), zitierte Titelangabe Theatre des Paix III und die Auskunft Gundlings (1737, 6), wonach Samuel Stryk (1640–1710) einer Ausgabe des Jüngsten Reichsabschieds die beiden Westfälischen Friedensverträge beigefügt habe. Die bei Pütter, Litteratur IV, 72, in Aussicht gestellten deutschen Übersetzungen Johann Theodor Roths (1759–1841; zu ihm: DBA I, 1058, 433–435; DBA II, 1100, 40) und Gottfried Christian Voigts (1740–1791; zu ihm: DBA I, 1314, 85–91; Behringer, 666–669) sind wahrscheinlich nie erschienen.
. Die Angaben beruhen, soweit nicht anders angegeben, auf Autopsie.
Die folgenden Listen bieten bibliograpische Kurzangaben

Die vollständigen bibliographischen Angaben finden sich im Verzeichnis der zitierten Quellen und Literatur (S. XI–XLIII).
mit den Seitenzahlen des Abdrucks der Friedensverträge sowie eine Kurzbeschreibung der Textgestaltung

Dabei ist mit dem Terminus „Vertragstext“ (neben der Invocatio Dei) der lateinische Wortlaut der Präambel sowie der Dispositio und der Datumszeile gemeint.
; auf Marginalien, beigefügte Überschriften und Nennung der Vorlage wird hingewiesen. Außerdem wird vermerkt, wenn im IPO die Protokollnotiz der kaiserlichen Gesandten zugunsten der kastilischen Rechtsansprüche auf das Königtum Portugal

Dazu S. 132f.
enthalten ist. Da diese Erklärung in den vom kurmainzischen Reichsdirektorium veranlaßten Ausgaben des Friedensvertrags mit Schweden abgedruckt worden war

Siehe S. 46–49 Ausgabe 27 sowie S. 50–53 Ausgabe 30.
, wurde sie später häufig wiederholt, zuletzt 1809 – wahrscheinlich ohne politische Hintergedanken, sondern in Unkenntnis des tatsächlichen Sachverhalts

Zu diesem Umstand haben wohl die Christoph Peller (1630–1711; zu ihm: DBA I, 938, 434–446; DBE VII, 591) zugeschriebene, dem Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn gewidmete Vertragssammlung Theatrum Pacis (erschienen 1663, 1684/85 und 1702) und die in Frankreich lange in nahezu kanonischer Geltung stehende französische Übersetzung des IPO von Johann Heiss von Kogenheim (erschienen 1684, 1685, 1694, 1711, 1715, 1731, 1733) erheblich beigetragen. Beide enthalten die kaiserliche Protokollnotiz und waren häufig Vorlage späterer Nachdrucke.
.
Aufgrund unserer Recherchen

Ein großer Teil der Nachdrucke des IPO und des IPM wurde als gesonderter Anhang einer anderen Veröffentlichung publiziert. Da solche Anhänge bisweilen von ihren Hauptwerken getrennt wurden, kommen fehlerhafte Zuweisungen vor. Beispielsweise findet sich der Anhang von Fritsch (1672 und 1690) versehentlich der Monographie Pfanners aus dem Jahr 1679 beigebunden ( BSB München: J.publ.e. 176m Beibd. 1). Ähnlich verhält es sich mit Ausgaben des Jüngsten Reichsabschieds, die, durchaus in praktischer Absicht, dem Entwurf der Reichskammergerichtsordnung (herausgegeben von Blume, 1663) angefügt wurden, obwohl sie ursprünglich nicht dazugehörten. Auch werden die Vertragstexte in den Bibliothekskatalogen gelegentlich irrtümlich als selbständige Ausgaben ausgewiesen, obwohl sie tatsächlich nicht selbständig veröffentlicht worden sind, sondern als Quellenanhang zu Monographien (vgl. auch Repgen, Öffentlichkeit, 759 Anm. 152), beispielsweise von Pfanner (1697) oder von Horn (1707, 1725, 1739), dienten. Auch der Anhang zu Heiss von Kogenheim ( Divers traités) und die Beilagen zu Rhetz (1683, 1686/87 und 1698) werden in den Bibliotheken hin und wieder als gesonderte Druckschriften behandelt (so BSB München: 4 J.publ.g. 206; ULB Bonn: Ii 36; UB München: 8 Jus 1357; HAB Wolfenbüttel: Rg 142), ebenso die inhaltlich mehrfach veränderten und erweiterten Anhänge zu Brachel und seinen Fortsetzern Thulden und Brewer.
haben sich für die Zeit von 1650 bis 1998

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für das IPO 171 und für das IPM 135 Abdrucke oder Übersetzungen der Vertragstexte nachweisen lassen

Ohne Berücksichtigung späterer Auflagen sind sie in 120 unterschiedlichen Veröffentlichungen enthalten.
; dabei handelt es sich in 20 bzw. 11 Fällen um Einzelausgaben

Sie sind in unseren Listen mit einem Asteriscus gekennzeichnet.
. Rund 80 % dieser Veröffentlichungen wurden bis 1800 publiziert

Bis 1800 erschienen 141 Nachdrucke des IPO (das sind 82,4 % der Gesamtzahl), das IPM wurde 108 Mal nachgedruckt (80,0 %).
, mit der größten Dichte in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts

In den drei halben Jahrhunderten von 1650 bis 1800 erschienen 47, 71 und 23 Nachdrucke des IPO; die entsprechenden Zahlen für das IPM lauten 43, 51 und 14.
. Nach dem Reichsdeputationshauptschluß flaute das Interesse weiter ab

Während die beiden Friedensverträge in den ersten 55 Jahren des 19. Jahrhunderts neun bzw. sechs Mal herausgegeben wurden – insbesondere aus Anlaß des 200jährigen Jubiläums –, erschienen erst wieder kurz vor dem Jahrhundertwechsel ein bzw. zwei Nachdrucke. Für die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden je sechs entsprechende Publikationen ermittelt.
. Daß nach dem Zweiten Weltkrieg die Reichsgeschichte wieder größere Aufmerksamkeit gefunden hat, schlägt sich auch in einer – allerdings nur relativ größeren – Publikationsdichte der Friedensverträge nieder

Seit 1950 wurde das IPO 14 Mal, das IPM 13 Mal veröffentlicht.
.
Bei den Übersetzungen

Unterschiede und Übereinstimmungen der Übersetzungen mit dem Originaltext sind für den vorliegenden Zweck nicht untersucht worden; für die französischen Übersetzungen vgl. Braun, traductions, 131–141.
überwiegt die Übertragung ins Deutsche

Für das IPO sind zwischen 1650 und 1998 44 Mal deutsche Übersetzungen gedruckt worden, für das IPM 28 Mal. Die wichtigeren deutschen, allerdings nicht ganz fehlerfreien Übersetzungen sind die von Hoffmann (1720); Müller (zuerst 1949) und Buschmann (zuerst 1984); für das IPM vgl. darüberhinaus Richtering (1948) und Klötzer (1996).
. Allerdings ist auch eine französische Version des IPM häufig herausgebracht

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worden

Nämlich 30 Mal; vom IPO sind 22 Mal frz. Übersetzungen veröffentlicht worden.
. Daneben sind die Friedensverträge ins Englische, Spanische

Siehe Abreu Y Bertodano (1750) und für das IPM dazu die beiden Auflagen des Prontuario (1751, 1791).
und Schwedische

1679 erschien der Nachdruck einer schwed. Übersetzung des IPO von 1649.
übertragen worden

Niederländische und italienische Übersetzungen, die noch unmittelbar nach 1648 erstellt worden waren (s. S. 3 Anm. 13), sind später nicht mehr erschienen. Eine russische Übersetzung von 1649 wurde 1983 im Druck publiziert (vgl. unten S. 184 Titel 162).
, wobei die Anfang des 18. Jahrhunderts erschienenen englischsprachigen Versionen beider Verträge noch bis in unsere Zeit in Umlauf gebracht werden

Die englische Übersetzung des IPO von 1713 wurde bislang drei Mal (1732, 1969 und 1988), die des IPM (von 1710) fünf Mal (1732, 1967, 1969, 1974 und 1988) nachgedruckt. Im Internet sind Übersetzungen der Friedensverträge an verschiedenen Stellen zu finden. Die Acta Pacis Westphalicae stellen die lateinischen Vertragstexte (verbunden mit einer Volltextsuche) und mehrere fremdsprachige Übersetzungen unter der Adresse (Stand: Frühjahr 2006): http://www.pax-westphalica.de zur Verfügung.
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Dokumente