Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
Zusammen mit der Hauptinstruktion wurde am 30. September 1643 in Paris
eine Sonderinstruktion für d’Avaux und Servien als Grundlage ihrer Verhand-
lungen in Den Haag ausgefertigt. Dort trafen die beiden Gesandten am 23. No-
vember 1643 ein. Es war ihre Aufgabe, vor dem Verhandlungsbeginn in Münster,
wohin sie erst Anfang bzw. Ende März 1644 weiterreisten, die französische
Friedenspolitik mit der der verbündeten Generalstaaten zu koordinieren.
Die Sonderinstruktion für Den Haag ist nur in Handschriften bekanntgeworden,
die sich der Stufe C der Hauptinstruktion zuordnen lassen. Es fehlen die früheren
Entwürfe.
C0: AE , Corresp. pol. Hollande 24 fol. 339–348’.
Lemma: Mémoire aux S rs Comtes d’Avaux et de Chavigny, Ambassa-
deurs extraordinaires et plénipotentiaires du Roy. Diese Handschrift
eines unbekannten Kanzlisten trägt marginal am Kopf den späteren Zusatz:
1642. C’est la première instruction qui avoit esté dressée. On peut la
mettre au commencement du Traitté de Munster. In Bleistift ein zwei-
ter späterer Zusatz von anderer Hand: 1643, Hollande, projet.
Wir wählen die Bezeichnung C0, weil die Handschrift unkorrigiert neben
d’Avaux noch Chavigny als Bevollmächtigten nennt, wie das Lemma zeigt.
Erst auf der Stufe C1 wird nachträglich sowohl in der Hauptinstruktion als
auch in der Sonderinstruktion für Den Haag der Name Chavigny gestrichen
und der von Servien eingesetzt
Vgl. für die Hauptinstruktion S. [60, 25–33] bzw. 17, S. [61, 33–35] und S. [67, 39–40] ; für
die Sonderinstruktion Abschnitt C1 S. [140, 21–23] ; vgl. auch S. [14, 36–41] .
Was die Datierung angeht, so wird man die Handschrift nicht weit von
C1 (also Spätsommer 1643) entfernen können. Sie liegt jedenfalls nach dem
Amtsantritt Mazarins am 5. Dezember 1642; denn erst jetzt wird Chavigny
als Gesandter nominiert, an Stelle Mazarins selbst, der unter Richelieu, also
auf der von uns mit B bezeichneten Stufe der Handschriften, an erster Stelle
vorgesehen war .
Der Zusatz projet ist insofern irreführend, als die Handschrift bis auf
eine Stelle keine Korrekturen aufweist und der Text bis auf geringfügige
Abweichungen bereits in endgültiger Fassung vorliegt. Es handelt sich somit
wohl um die Reinschrift eines unbekannt gebliebenen früheren Ent-wurfs.
C1: AE , Corresp. pol. Allem. 17 fol. 259–265’.
Lemma zunächst wie unter C0; dann wurde der Name Chavigny gestri-
chen und von anderer Hand durch Servient ersetzt ( frühestens Mitte Septem-
ber 1643, als Servien nominiert war).
Die Handschrift ist ein zweites Reinkonzept, das sich im betreffenden
Aktenband unmittelbar an die Handschrift C1 der Hauptinstruktion
anschließt
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C1 S. [33, 2] – [34, 9] und die Beschreibung des Akten-
bandes S. [33, 26–37] .
ein. Beide Stücke sind also wohl in einem Zuge im Spätsommer 1643 entstan-
den
Vgl. zur Datierung von C1 der Hauptinstruktion S. [14, 33–44] .
gung C2.
C2: AE , Corresp. pol. Allem. 17 fol. 186–193.
Lemma am Kopf des Abdrucks S. [143, 15–21] . Hier liegt eine Ausfertigung
von der Art wie die Ausfertigung C2 der Hauptinstruktion vor; Handschrift,
Papier und Tinte sind gleich. Insbesondere ist die Unterzeichnung dieselbe: die
Unterschrift des Königs ist mit größter Wahrscheinlichkeit vom Kopisten
gezeichnet, die Unterschrift de Loménies dagegen eigenhändig. – Es fehlen Siegel,
so daß ebensowenig wie bei C2 der Hauptinstruktion nachzuweisen ist, daß
hier eine Ausfertigung vorliegt, die den Gesandten nach Den Haag mitgegeben
wurde
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C2 S. [34, 10–21] und dazu S. [34, 37–45] .
C3: BN, Mss., F. fr. 4144 fol. 39–44.
Lemma wie unter C0, allerdings mit dem Namen Servien statt Chavigny.
Es handelt sich um eine zweite Ausfertigung, und zwar in dem pergamentge-
bundenen Heft, das außerdem nur noch die Ausfertigung C3 der Hauptin-
struktion enthält sowie die Kopie eines königlichen Erlasses vom 24. Januar
1644, der die Sonderinstruktion für Den Haag ergänzt und mit der Paraphe
de Loménies versehen ist
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C3 S. [34, 22] – [35, 10] und dazu S. [35, 23–28] .
Wie bei allen Ausfertigungen der Haupt- und Sonderinstruktion ist die
Unterschrift de Loménie (Brienne) echt, die Unterschrift des Königs aber vom
Schreiber gezeichnet, und es fehlen wiederum Siegel. Somit kann auch hier
nicht nachgewiesen werden, daß ein Handexemplar für die Gesandten vorliegt.
Äußerlich, was Handschrift, Papier und Tinte angeht, besteht Überein-
stimmung mit der vorangebundenen Hauptinstruktion C3, so daß beide Stücke
sicherlich in einem Zuge entstanden sind und von Anfang an zusammengehörten.
Der Erlaß von Anfang 1644 ist später von gleicher Hand auf besser er-
haltenem Papier hinzugefügt worden.
C4: AE , Corresp. pol. Hollande 24 fol. 197–199’.
Lemma wie bei C2. – Diese Kopie ist vom gleichen Schreiber angefertigt
wie C4 der Hauptinstruktion, und sie teilt mit ihr die schweren textlichen
Mängel
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C4 S. [35, 11] – [36, 3] und dazu S. [35, 29–41] .
Der unserem Text S. [147, 21–26] entsprechende.
gen
Die Handschrift springt z. B. an der in unserem Text S. [145, 9] entsprechenden Stelle sinnent-
stellend zu S. [145, 9–10] : donneroit tousjours des mouvements dans la Chrestienté; an
der S. [147, 11] entsprechenden Stelle sinnentstellend zu S. 147, 13: recommencer la guerre
avec les Espagnols, et leur départira toutes autres assistances.
Vgl. die S. [141, 30–33] genannten Beispiele; ferner heißt es z. B. an der unserem Text S. [146, 17]
entsprechenden Stelle: ou autre Prince de la Maison ou en dépendant [en statt d’icelle];
an der S. [146, 26] entsprechenden Stelle: soit qu’il n’intervienne qu’après; an der S. [146, 29]
entsprechenden Stelle fehlt das unentbehrliche y vor entendre; an der S. [148, 1] entsprechenden
Stelle nach Si après das unentbehrliche que; an der S. [148, 17] entsprechenden Stelle heißt es:
les assemblées, de concert entre lesdits Plénipotentiaires [et Députéz fehlt]; und an
der S. 149, 17 entsprechenden Stelle: qu’il a pour ce Duc, et à la proximité.
Wortlaut der Ausfertigungen willkürlich verändert
Wir nennen noch einige Stellen in unserem Text und fügen nur den Wortlaut von C4 hinzu:
S. [144, 6–7] : chers que ceux de leur République, et qu’elles les considèrent également.
S. [144, 8–9] : eu ordre de leurs M. M. en allant à Munster; S. [144, 11–12] : avec autant
de vigueur que les leurs propres. S. [145, 8] : n’estant plus retenue; S. [145, 17] : que ce
Prince l’a déjà témoigné au S r; S. [145, 30] : de se relâcher; S. [146, 6–7] : l’on obser-
vera ponctuellement; S. [147, 2–3] : à violer aucune des; S. [147, 6] : s’il vient jamais à
estre; S. [147, 19] : sans que l’on puisse faire Paix ni Trêve que; S. [148, 1–2] : les Espag-
nols expirée, ceux-ci donnent suject; S. [148, 9] : Tous les Traittés cy-devant faits; S.
[148, 26] : de leur bien persuader [auxdits S rs Estatz fehlt entsprechend] que; S. 148,
35–36: inviolablement pour le service du Roi, son fils; S. [149, 7–8] : très véritable
toutes les fois qu’il voudra l’éprouver. S. [149, 10] : Duc de Bouillon au sujet de Sedan;
S. [149, 13–14] : et [ statt cette affaire] aiant été faitte avec une entière justice du con-
sentement de ce Duc; S. [149, 24–25] : sera à propos de faire des offres civiles; S. 149,
29: Ambassadeurs doivent bien prendre garde.
A. Waddington, der die Ausfertigungen C2 und C3 offenbar nicht
kannte, veröffentlichte diese wertlose Kopie im Dokumententeil seines Werkes
(II S. 377–383. Bis auf sehr geringfügige Abweichungen
An der unserem Text S. [145, 2] entsprechenden Stelle fehlt y vor ait quelque, was C4 hat;
an der S. [145, 34] entsprechenden Stelle wird pas vor satisfait eingefügt, was auch in C4 fehlt;
an der S. [146, 4] entsprechenden Stelle fehlen – auch gegenüber C4 – die Worte: soit que
les uns et les autres concluent [ C4: fassent] la Paix ou la Trêve; an der S. [148, 36]
entsprechenden Stelle heißt es: et des alliés et amis statt C4: et de ses alliéz et amis.
– mit allen Fehlern der Vorlage – völlig getreu, also für die wissenschaft-
liche Benutzung unzureichend.
C5: AE , Corresp. pol. Allem. 56 fol. 284–289’.
Lemma wie bei C0, allerdings mit dem Namen Servien statt Chavigny. –
Diese Kopie ist von dem zweiten der beiden Kanzlisten angefertigt, die C5 der
Hauptinstruktion geschrieben haben
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C5 S. [36, 4–18] .
band verheftet, der Korrespondenz zwischen Paris und Münster aus den Frie-
densverhandlungen vom September bis Dezember 1645 enthält. Da sie höchst-
wahrscheinlich gleichzeitig entstanden ist mit einer in diesem Band unmittelbar
folgenden, von gleicher Hand auf gleichem Papier geschriebenen Kopie der die
Hauptinstruktion ergänzenden Weisung vom 22. November 1645
Es handelt sich um die Addition à l’instruction de Messieurs les Plénipotentiaires,
contenant les intentions du Roy sur la négociation de Munster dans l’estat présent des
affaires, Paris le 22 novembre 1645.
Diese inhaltlich sehr bedeutungsvolle Ergänzung zur Hauptinstruktion, die erst aus dem Stand
der Verhandlungen von 1645 zu verstehen ist, wird in APW II veröffentlicht werden. Bisher
sind folgende Handschriften bekannt: AE , Corresp. pol. Allem. 49 fol. 122–134; ebd.
fol. 135–145’; AE , Corresp. pol. Allem. 56 fol. 290–309.
sich dieses Datum als terminus post quem an, sowohl für C5 der Sonderin-
struktion für Den Haag als auch der Hauptinstruktion. – Textlich ist
der Schreiber von C5 zuverlässig.
C6: BN, Mss., F. fr. 15870 fol. 496–504.
Lemma: Mémoire aux S rs Comtes d’Avaux et Servien, Plénipoten-
tiaires du Roy, du 24 juillet 1643. Das falsche Datum trägt diese von un-
bekannter Hand geschriebene Kopie auch am Textschluß.
Die Handschrift befindet sich in einer Sammlung von Instruktionen der
französischen Krone seit Ende des 15. Jahrhunderts, darunter auch Originale.
Diese Sammlung stammt aus den Papieren Harlays , enthält aber keine
Handschrift der Hauptinstruktion für Münster. Die Kopie der Sonderin-
struktion für Den Haag steht am Schluß eines Dossiers mit Stücken von
1642/43, so daß über ihre Entstehungszeit nichts zu ermitteln ist.
Wir legen dem Druck wie bei der Hauptinstruktion die Ausfertigung C2 zu-
grunde. Ihre Orthographie wird gemäß den orthographischen Grundsätzen beibehal-
ten . Als Randzeichen erscheint beim Text nur C0, womit angezeigt ist, daß die
Instruktion bereits auf dieser Stufe ihre endgültige Fassung gefunden hatte. Wir be-
rücksichtigen im Apparat die geringfügigen Abweichungen von C0 und C1, weil sie
vor den Ausfertigungen liegen. Dagegen werden Lesarten der späteren Handschriften
C4 bis C6 nicht aufgenommen, insbesondere auch nicht die Fehler der Kopie C4
bzw. der Edition von Waddington, weil sie den Apparat nur belasten würden.