Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter

11
Zusammen mit der Hauptinstruktion wurde am 30. September 1643 in Paris
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eine Sonderinstruktion für d’Avaux und Servien als Grundlage ihrer Verhand-
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lungen in Den Haag ausgefertigt. Dort trafen die beiden Gesandten am 23. No-
14
vember 1643 ein. Es war ihre Aufgabe, vor dem Verhandlungsbeginn in Münster,
15
wohin sie erst Anfang bzw. Ende März 1644 weiterreisten, die französische
16
Friedenspolitik mit der der verbündeten Generalstaaten zu koordinieren.

17
Die Sonderinstruktion für Den Haag ist nur in Handschriften bekanntgeworden,
18
die sich der Stufe C der Hauptinstruktion zuordnen lassen. Es fehlen die früheren
19
Entwürfe.

20
C0: AE , Corresp. pol. Hollande 24 fol. 339–348’.

21
Lemma: Mémoire aux S rs Comtes d’Avaux et de Chavigny, Ambassa-
22
deurs extraordinaires et plénipotentiaires du Roy. Diese Handschrift
23
eines unbekannten Kanzlisten trägt marginal am Kopf den späteren Zusatz:

[p. 140] [scan. 174]


1
1642. C’est la première instruction qui avoit esté dressée. On peut la
2
mettre au commencement du Traitté de Munster. In Bleistift ein zwei-
3
ter
späterer Zusatz von anderer Hand: 1643, Hollande, projet.

4
Wir wählen die Bezeichnung C0, weil die Handschrift unkorrigiert neben
5
d’Avaux noch Chavigny als Bevollmächtigten nennt, wie das Lemma zeigt.
6
Erst auf der Stufe C1 wird nachträglich sowohl in der Hauptinstruktion als
7
auch in der Sonderinstruktion für Den Haag der Name Chavigny gestrichen
8
und der von Servien eingesetzt

36
Vgl. für die Hauptinstruktion S. [60, 25–33] bzw. 17, S. [61, 33–35] und S. [67, 39–40] ; für
37
die Sonderinstruktion Abschnitt C1 S. [140, 21–23] ; vgl. auch S. [14, 36–41] .
.

9
Was die Datierung angeht, so wird man die Handschrift nicht weit von
10
C1 (also Spätsommer 1643) entfernen können. Sie liegt jedenfalls nach dem
11
Amtsantritt Mazarins am 5. Dezember 1642; denn erst jetzt wird Chavigny
12
als Gesandter nominiert, an Stelle Mazarins selbst, der unter Richelieu, also
13
auf der von uns mit B bezeichneten Stufe der Handschriften, an erster Stelle
14
vorgesehen war

38
Genannt im Lemma der B-Handschriften der Hauptinstruktion S. [64, 27] bzw. S. [31, 17] .
.

15
Der Zusatz projet ist insofern irreführend, als die Handschrift bis auf
16
eine Stelle

39
Vgl. S. [144, 37] .
keine Korrekturen aufweist und der Text bis auf geringfügige
17
Abweichungen bereits in endgültiger Fassung vorliegt. Es handelt sich somit
18

19
wohl um die Reinschrift eines unbekannt gebliebenen früheren Ent-wurfs.

20
C1: AE , Corresp. pol. Allem. 17 fol. 259–265’.

21
Lemma zunächst wie unter C0; dann wurde der Name Chavigny gestri-
22
chen
und von anderer Hand durch Servient ersetzt ( frühestens Mitte Septem-
23
ber
1643, als Servien nominiert war).

24
Die Handschrift ist ein zweites Reinkonzept, das sich im betreffenden
25
Aktenband unmittelbar an die Handschrift C1 der Hauptinstruktion
26
anschließt

40
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C1 S. [33, 2][34, 9] und die Beschreibung des Akten-
41
bandes S. [33, 26–37] .
. Mit ihr stimmt es äußerlich, in Schrift, Papier und Tinte, über-
27
ein. Beide Stücke sind also wohl in einem Zuge im Spätsommer 1643 entstan-
28
den

42
Vgl. zur Datierung von C1 der Hauptinstruktion S. [14, 33–44] .
. – Textlich gibt es nur unwesentliche Abweichungen von der Ausferti-
29
gung C2.

30
C2: AE , Corresp. pol. Allem. 17 fol. 186–193.

31
Lemma am Kopf des Abdrucks S. [143, 15–21] . Hier liegt eine Ausfertigung
32
von der Art wie die Ausfertigung C2 der Hauptinstruktion vor; Handschrift,
33
Papier und Tinte sind gleich. Insbesondere ist die Unterzeichnung dieselbe: die
34
Unterschrift des Königs ist mit größter Wahrscheinlichkeit vom Kopisten
35
gezeichnet, die Unterschrift de Loménies dagegen eigenhändig. – Es fehlen Siegel,

[p. 141] [scan. 175]


1
so daß ebensowenig wie bei C2 der Hauptinstruktion nachzuweisen ist, daß
2
hier eine Ausfertigung vorliegt, die den Gesandten nach Den Haag mitgegeben
3
wurde

26
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C2 S. [34, 10–21] und dazu S. [34, 37–45] .
.

4
C3: BN, Mss., F. fr. 4144 fol. 39–44.

5
Lemma wie unter C0, allerdings mit dem Namen Servien statt Chavigny.
6
Es handelt sich um eine zweite Ausfertigung, und zwar in dem pergamentge-
7
bundenen Heft, das außerdem nur noch die Ausfertigung C3 der Hauptin-
8
struktion enthält sowie die Kopie eines königlichen Erlasses vom 24. Januar
9
1644, der die Sonderinstruktion für Den Haag ergänzt und mit der Paraphe
10
de Loménies versehen ist

27
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C3 S. [34, 22][35, 10] und dazu S. [35, 23–28] .
.

11
Wie bei allen Ausfertigungen der Haupt- und Sonderinstruktion ist die
12
Unterschrift de Loménie (Brienne) echt, die Unterschrift des Königs aber vom
13
Schreiber gezeichnet, und es fehlen wiederum Siegel. Somit kann auch hier
14
nicht nachgewiesen werden, daß ein Handexemplar für die Gesandten vorliegt.

15
Äußerlich, was Handschrift, Papier und Tinte angeht, besteht Überein-
16
stimmung mit der vorangebundenen Hauptinstruktion C3, so daß beide Stücke
17
sicherlich in einem Zuge entstanden sind und von Anfang an zusammengehörten.
18
Der Erlaß von Anfang 1644 ist später von gleicher Hand auf besser er-
19
haltenem Papier hinzugefügt worden.

20
C4: AE , Corresp. pol. Hollande 24 fol. 197–199’.

21
Lemma wie bei C2. – Diese Kopie ist vom gleichen Schreiber angefertigt
22
wie C4 der Hauptinstruktion, und sie teilt mit ihr die schweren textlichen
23
Mängel

28
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C4 S. [35, 11][36, 3] und dazu S. [35, 29–41] .
: Es fehlt ein ganzer Abschnitt

29
Der unserem Text S. [147, 21–26] entsprechende.
, mehrmals sind Zeilen übersprun-
24
gen

30
Die Handschrift springt z. B. an der in unserem Text S. [145, 9] entsprechenden Stelle sinnent-
31
stellend
zu S. [145, 9–10] : donneroit tousjours des mouvements dans la Chrestienté; an
32
der S. [147, 11] entsprechenden Stelle sinnentstellend zu S. 147, 13: recommencer la guerre
33
avec les Espagnols, et leur départira toutes autres assistances.
, es finden sich sinnentstellende Fehler

34
Vgl. die S. [141, 30–33] genannten Beispiele; ferner heißt es z. B. an der unserem Text S. [146, 17]
35
entsprechenden Stelle: ou autre Prince de la Maison ou en dépendant [en statt d’icelle];
36
an der S. [146, 26] entsprechenden Stelle: soit qu’il n’intervienne qu’après; an der S. [146, 29]
37
entsprechenden Stelle fehlt das unentbehrliche y vor entendre; an der S. [148, 1] entsprechenden
38
Stelle nach Si après das unentbehrliche que; an der S. [148, 17] entsprechenden Stelle heißt es:
39
les assemblées, de concert entre lesdits Plénipotentiaires [et Députéz fehlt]; und an
40
der S. 149, 17 entsprechenden Stelle: qu’il a pour ce Duc, et à la proximité.
, und ungezählte Male ist der
25
Wortlaut der Ausfertigungen willkürlich verändert

41
Wir nennen noch einige Stellen in unserem Text und fügen nur den Wortlaut von C4 hinzu:
42
S. [144, 6–7] : chers que ceux de leur République, et qu’elles les considèrent également.
43
S. [144, 8–9] : eu ordre de leurs M. M. en allant à Munster; S. [144, 11–12] : avec autant
44
de vigueur que les leurs propres. S. [145, 8] : n’estant plus retenue; S. [145, 17] : que ce
22
Prince l’a déjà témoigné au S r; S. [145, 30] : de se relâcher; S. [146, 6–7] : l’on obser-
23
vera ponctuellement; S. [147, 2–3] : à violer aucune des; S. [147, 6] : s’il vient jamais à
24
estre; S. [147, 19] : sans que l’on puisse faire Paix ni Trêve que; S. [148, 1–2] : les Espag-
25
nols expirée, ceux-ci donnent suject; S. [148, 9] : Tous les Traittés cy-devant faits; S.
26
[148, 26] : de leur bien persuader [auxdits S rs Estatz fehlt entsprechend] que; S. 148,
27
35–36: inviolablement pour le service du Roi, son fils; S. [149, 7–8] : très véritable
28
toutes les fois qu’il voudra l’éprouver. S. [149, 10] : Duc de Bouillon au sujet de Sedan;
29
S. [149, 13–14] : et [ statt cette affaire] aiant été faitte avec une entière justice du con-
30
sentement de ce Duc; S. [149, 24–25] : sera à propos de faire des offres civiles; S. 149,
31
29: Ambassadeurs doivent bien prendre garde.
.

[p. 142] [scan. 176]


1
A. Waddington, der die Ausfertigungen C2 und C3 offenbar nicht
2
kannte, veröffentlichte diese wertlose Kopie im Dokumententeil seines Werkes
3
(II S. 377–383. Bis auf sehr geringfügige Abweichungen

32
An der unserem Text S. [145, 2] entsprechenden Stelle fehlt y vor ait quelque, was C4 hat;
33
an der S. [145, 34] entsprechenden Stelle wird pas vor satisfait eingefügt, was auch in C4 fehlt;
34
an der S. [146, 4] entsprechenden Stelle fehlen – auch gegenüber C4 – die Worte: soit que
35
les uns et les autres concluent [ C4: fassent] la Paix ou la Trêve; an der S. [148, 36]
36
entsprechenden Stelle heißt es: et des alliés et amis statt C4: et de ses alliéz et amis.
ist der Abdruck
4
– mit allen Fehlern der Vorlage – völlig getreu, also für die wissenschaft-
5
liche Benutzung unzureichend.

6
C5: AE , Corresp. pol. Allem. 56 fol. 284–289’.

7
Lemma wie bei C0, allerdings mit dem Namen Servien statt Chavigny. –
8
Diese Kopie ist von dem zweiten der beiden Kanzlisten angefertigt, die C5 der
9
Hauptinstruktion geschrieben haben

37
Vgl. Vorbemerkung zu Nr. 5, Abschnitt C5 S. [36, 4–18] .
. Sie ist irrtümlicherweise in einem Akten-
10
band verheftet, der Korrespondenz zwischen Paris und Münster aus den Frie-
11
densverhandlungen vom September bis Dezember 1645 enthält. Da sie höchst-
12
wahrscheinlich gleichzeitig entstanden ist mit einer in diesem Band unmittelbar
13
folgenden, von gleicher Hand auf gleichem Papier geschriebenen Kopie der die
14
Hauptinstruktion ergänzenden Weisung vom 22. November 1645

38
Es handelt sich um die Addition à l’instruction de Messieurs les Plénipotentiaires,
39
contenant les intentions du Roy sur la négociation de Munster dans l’estat présent des
40
affaires, Paris le 22 novembre 1645.

41
Diese inhaltlich sehr bedeutungsvolle Ergänzung zur Hauptinstruktion, die erst aus dem Stand
42
der Verhandlungen von 1645 zu verstehen ist, wird in APW II veröffentlicht werden. Bisher
43
sind folgende Handschriften bekannt: AE , Corresp. pol. Allem. 49 fol. 122–134; ebd.
44
fol. 135–145’; AE , Corresp. pol. Allem. 56 fol. 290–309.
, bietet
15
sich dieses Datum als terminus post quem an, sowohl für C5 der Sonderin-
16
struktion für Den Haag als auch der Hauptinstruktion. – Textlich ist
17
der Schreiber von C5 zuverlässig.

18
C6: BN, Mss., F. fr. 15870 fol. 496–504.

19
Lemma: Mémoire aux S rs Comtes d’Avaux et Servien, Plénipoten-
20
tiaires du Roy, du 24 juillet 1643. Das falsche Datum trägt diese von un-
21
bekannter
Hand geschriebene Kopie auch am Textschluß.

[p. 143] [scan. 177]


1
Die Handschrift befindet sich in einer Sammlung von Instruktionen der
2
französischen Krone seit Ende des 15. Jahrhunderts, darunter auch Originale.
3
Diese Sammlung stammt aus den Papieren Harlays

32
Notiz auf dem Vorblatt des Bandes: Harlay No 189 und J. [S ?] G. 189 Harlay, vol. 666.
, enthält aber keine
4
Handschrift der Hauptinstruktion für Münster. Die Kopie der Sonderin-
5
struktion für Den Haag steht am Schluß eines Dossiers mit Stücken von
6
1642/43, so daß über ihre Entstehungszeit nichts zu ermitteln ist.

7
Wir legen dem Druck wie bei der Hauptinstruktion die Ausfertigung C2 zu-
8
grunde. Ihre Orthographie wird gemäß den orthographischen Grundsätzen beibehal-
9
ten

33
Vgl. Editionsgrundsätze S. 36f., zur Regelung der Orthographie Einleitung S. 15f.
. Als Randzeichen erscheint beim Text nur C0, womit angezeigt ist, daß die
10
Instruktion bereits auf dieser Stufe ihre endgültige Fassung gefunden hatte. Wir be-
11
rücksichtigen im Apparat die geringfügigen Abweichungen von C0 und C1, weil sie
12
vor den Ausfertigungen liegen. Dagegen werden Lesarten der späteren Handschriften
13
C4 bis C6 nicht aufgenommen, insbesondere auch nicht die Fehler der Kopie C4
14
bzw. der Edition von Waddington, weil sie den Apparat nur belasten würden.

Dokumente