Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert
Correlation des Städterats über die Repliken
Text: Meiern II, 947 –965. Über die Correlation war zuletzt am 10./20. April 1646 im
SRO beraten worden ( APW III A 6 Nr. 49).
der Reichs- und Hansestädte betreffend Handelsfragen
Kopien in Württemberg A I S. 1166–1173 (mit Diktatvermerk Osnabrück 1646 III
19[/29] und Präsentatsvermerk 1646 III 16[/26]) und Magdeburg H fol. 358–361’ (mit
Notiz zur Übergabe des Memorials durch Gloxin und Heider); zur ksl. und reichsstädti-
schen Überlieferung s. APW III A 6 [Nr. 36 Anm. 5] , mit Text der Schlußklausel.
Zahl der Friedensinstrumente. Einbeziehung der Hansestädte in den Städterat. Schriftsatz
des Corpus Evangelicorum betreffend Handelsfragen
Entwurf, s. d., mit eigenhändigen Korrekturen Krulls: Magdeburg H fol. 362–367. Der
korrigierte Text entspricht dem bei Meiern II, 974 ff (s. l., s. d.), doch ist der Adm. von
Magdeburg, Hg. August von Sachsen, als Aussteller genannt, während Meiern statt dessen
die ev. Fürsten und Stände anführt. Das CE hatte Krull am 3. April 1646 mit dem Entwurf
des Schriftsatzes beauftragt ( APW III A 6, 160 Z. 35ff).
streit zwischen Reichsstädten und Reichsritterschaft. Benennung fürstlicher Deputierter für
die Übergabe der Bedenken der drei Reichsräte an die Kaiserlichen. Aussprache im Ple-
num : Römische Königswahl. Verwahrung des Kurfürstenrats gegen den Vorwurf von Re-
pressalien der Kurfürsten gegenüber Reichsstädten. Kurmainzischer Rechtsvorbehalt gegen-
über der Stadt Erfurt. Bitte um Information über den Vorwurf einer versuchten Einfluß-
nahme des Kurfürstenrats auf die Führung des Direktoriums im Städterat. Rechtsvorbehalt
des sächsischen Gesamthauses bezüglich der ehemals erzstiftisch magdeburgischen Ämter
Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg [vgl. später Art. XI,9 IPO]. Kurmainzischer Vor-
behalt einer Stellungnahme zu dem Vorwurf unrechtmäßiger Erhöhung der Kanzleigebüh-
ren des Reichskammergerichts. Begleitschreiben des Reichsdirektoriums zur Übergabe der
Bedenken der Reichsräte über die Repliken der Kronen an die kaiserlichen Gesandten
Text: Gärtner IX, 211–215 (datiert: Osnabrück 1646 IV 26). Zur ksl. Überlieferung s.
APW II A 4 Nr. 58 Beilage [1]. Meiern II, 977 f., nennt als Ausstellungsort Münster.
Kurbrandenburgische Reprotestation
Text: Gärtner IX, 347–353 (datiert: Osnabrück 1646 IV 26). Zum kurbay. Rechtsvorbe-
halt zur pfälzischen Restitution s. [Nr. 119 Anm. 31] .
zischen Restitution. Reprotestation des Erzstifts Magdeburg gegen den Rechtsvorbehalt des
sächsischen Gesamthauses bezüglich der Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg.
Rechtsvorbehalt des sächsischen Gesamthauses bezüglich Erfurt. Bitte um Aufnahme der
Versorgungsansprüche Markgraf Christian Wilhelms von Brandenburg in den Friedensver-
trag [vgl. später Art. XIV,1–3 IPO ← § 30 IPM]. Protest des Erzstifts Magdeburg gegen
die Versorgungsansprüche des Markgrafen. Antrag des Fürstenratsdirektoriums beim
Reichsdirektorium auf Diktatur der Bedenken der drei Reichsräte und des Begleitschrei-
bens . Kritik des Reichsdirektoriums an der Beschwerde des Städterats über die Anfechtung
seines votum decisivum.