Acta Pacis Westphalicae III A 3,3 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 3. Teil: 1646 / Maria-Elisabeth Brunert

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Correlation des Städterats über die Repliken

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Text: Meiern II, 947 –965. Über die Correlation war zuletzt am 10./20. April 1646 im
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SRO beraten worden ( APW III A 6 Nr. 49).
. Getrennte Beratung der Reichsräte. Memorial
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der Reichs- und Hansestädte betreffend Handelsfragen

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Kopien in Württemberg A I S. 1166–1173 (mit Diktatvermerk Osnabrück 1646 III
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19[/29] und Präsentatsvermerk 1646 III 16[/26]) und Magdeburg H fol. 358–361’ (mit
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Notiz zur Übergabe des Memorials durch Gloxin und Heider); zur ksl. und reichsstädti-
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schen Überlieferung s. APW III A 6 [Nr. 36 Anm. 5] , mit Text der Schlußklausel.
: Befestigungsrecht der Reichsstädte.
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Zahl der Friedensinstrumente. Einbeziehung der Hansestädte in den Städterat. Schriftsatz

[p. 417] [scan. 549]


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des Corpus Evangelicorum betreffend Handelsfragen

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Entwurf, s. d., mit eigenhändigen Korrekturen Krulls: Magdeburg H fol. 362–367. Der
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korrigierte Text entspricht dem bei Meiern II, 974 ff (s. l., s. d.), doch ist der Adm. von
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Magdeburg, Hg. August von Sachsen, als Aussteller genannt, während Meiern statt dessen
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die ev. Fürsten und Stände anführt. Das CE hatte Krull am 3. April 1646 mit dem Entwurf
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des Schriftsatzes beauftragt ( APW III A 6, 160 Z. 35ff).
: Verlesung im Fürstenrat. Präzedenz-
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streit
zwischen Reichsstädten und Reichsritterschaft. Benennung fürstlicher Deputierter für
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die Übergabe der Bedenken der drei Reichsräte an die Kaiserlichen. Aussprache im Ple-
4
num
: Römische Königswahl. Verwahrung des Kurfürstenrats gegen den Vorwurf von Re-
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pressalien
der Kurfürsten gegenüber Reichsstädten. Kurmainzischer Rechtsvorbehalt gegen-
6
über
der Stadt Erfurt. Bitte um Information über den Vorwurf einer versuchten Einfluß-
7
nahme
des Kurfürstenrats auf die Führung des Direktoriums im Städterat. Rechtsvorbehalt
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des sächsischen Gesamthauses bezüglich der ehemals erzstiftisch magdeburgischen Ämter
9
Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg [vgl. später Art. XI,9 IPO]. Kurmainzischer Vor-
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behalt
einer Stellungnahme zu dem Vorwurf unrechtmäßiger Erhöhung der Kanzleigebüh-
11
ren
des Reichskammergerichts. Begleitschreiben des Reichsdirektoriums zur Übergabe der
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Bedenken der Reichsräte über die Repliken der Kronen an die kaiserlichen Gesandten

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Text: Gärtner IX, 211–215 (datiert: Osnabrück 1646 IV 26). Zur ksl. Überlieferung s.
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APW II A 4 Nr. 58 Beilage [1]. Meiern II, 977 f., nennt als Ausstellungsort Münster.
.
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Kurbrandenburgische Reprotestation

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Text: Gärtner IX, 347–353 (datiert: Osnabrück 1646 IV 26). Zum kurbay. Rechtsvorbe-
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halt zur pfälzischen Restitution s. [Nr. 119 Anm. 31] .
gegen den kurbayerischen Rechtsvorbehalt zur pfäl-
14
zischen
Restitution. Reprotestation des Erzstifts Magdeburg gegen den Rechtsvorbehalt des
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sächsischen Gesamthauses bezüglich der Ämter Querfurt, Jüterbog, Dahme und Burg.
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Rechtsvorbehalt des sächsischen Gesamthauses bezüglich Erfurt. Bitte um Aufnahme der
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Versorgungsansprüche Markgraf Christian Wilhelms von Brandenburg in den Friedensver-
18
trag
[vgl. später Art. XIV,1–3 IPO ← § 30 IPM]. Protest des Erzstifts Magdeburg gegen
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die Versorgungsansprüche des Markgrafen. Antrag des Fürstenratsdirektoriums beim
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Reichsdirektorium auf Diktatur der Bedenken der drei Reichsräte und des Begleitschrei-
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bens
. Kritik des Reichsdirektoriums an der Beschwerde des Städterats über die Anfechtung
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seines votum decisivum.

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