Acta Pacis Westphalicae III A 3,1 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 1. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert

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EDITIONSTECHNISCHE REGELN

Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte. Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen von ihnen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert, also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ortt, unß, beraitz.
    • – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie aliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j und i werden entsprechend ihrem Lautwert wiedergegeben, also in statt zeitgenössisch: jn; Trema bei y wird weg-gelassen.
    • – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevorzugt.
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Aller-heiligste, das Venerabile. Aber: christenblutvergießen, das allerheiligste sacrament;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und alle Ablei-tungen: die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nuntius, Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaisertum;
    • – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ableitungen: Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphäli-sche craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die Uniirten Provincien, die Generalstaden, die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
    • Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
    • – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrechtlichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusammensetzun-gen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammer-gericht, reichsstände, reichstag.
    • – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürstliche Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
    • (in Korrespondenz) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Excellentz.
    • Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kaiserliche majestät;
    • – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammensetzun-gen, wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
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      – St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
    • – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic., I.U.D., sowie Bezeich-nungen von Ordensleuten, wie P. Adami. Aber klein: Bernhard Rotten-dorf, medicinae doctor; ein pater, der pater Adami.
    • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
  • 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreiberegeln im DUDEN (18. Auflage 1980), also: sich’s, geht’s.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf-gelöst, im Zweifel nach modernem Gebrauch.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Tex-ten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • Wenn der Satzanfang zitiert wird, ist das erste Wort groß zu schreiben, also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zitiert wird, ist das erste Wort klein zu schreiben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind etc.“.
  • Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, ist das Fehlende in eckigen Klammern zu ergänzen, also: § „Darbei [es] dann etc.“
  • Wenn das Incipit nicht zu verifizieren ist, muß dies in einer Sachanmerkung angegeben werden.
  • Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden].
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiederge-geben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
    • – Aber: ad 1. statt ad 1 m, 1. statt 1 stens, in § 2 statt in §º 2º.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach dem heutigen Gebrauch (jedoch ohne Bindestrich) vorgenommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel.
  • 8. Die Zeichensetzung ist der heutigen weitgehend angeglichen.
    • – Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinn-verschiebung ergeben könnte.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.
  • 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt, und zwar kursiv.

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II. Lateinische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverän-dert.
  • – Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst, also: iis; v wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
  • 2. Großschreibung bei:
  • – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
  • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
  • – Monatsnamen;
  • – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
  • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, namentlich auch: aurea bulla
  • 3. Akzente werden nicht gesetzt.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf-gelöst.
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Tex-ten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wieder-gegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach dem heutigen Gebrauch vorgenommen, also: res publica.
  • 8. Die Zeichensetzung wird nach dem heutigen deutschen Gebrauch für latei-nische Texte vorgenommen.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.

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