Acta Pacis Westphalicae III C 3,2 : Diarium Wartenberg, 2. Teil: 1647 - 1648 / Joachim Foerster
1648 VIII 8

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1648 VIII 8
Samstag Lintz bei Chigi. Keine neuen Nachrichten. –
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Lintz beim Savoyer Gesandten. Verabschiedung. – Lintz bei Nassau. Die
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Ksl. in Osnabrück halten die Sache für geschlossen, doch hat er Piccolomini
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gewarnt, zu sehr darauf zu vertrauen.

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Trierer Sekretär bei Lintz. Die Abberufung von Anethanus ist wohl von
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einigen Gesandten in Osnabrück wegen seiner heftigen Äußerungen ver-
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anlaßt
worden; so hat er gesagt, er glaub, wan von verläugnung Gottes
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proponirt, daß es ahn leuthen nit manglen würde, die darin zuschlugen etc.
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Der gewalt sey alspald in dem avocationsschreiben mit auff gehebt, besor-
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gentlich , damit nicht herr canzler contra electoris intentionem in den drey
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Franzosischen postulatis nimium Austriazaret. Daß die singulorum vota,
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wohl alle mehr pro Gallo alß Caesare sein würden, ja liesen sich etliche
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vernehmen, wan de futuro rege Suecico in Romanorum Imperatorem eli-
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gendo et moderno deponendo proponirt, daß darzu, frieden zu erlangen,
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votum geben würden.

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Schreiben aus Osnabrück 1648 VIII 8 mit den formulae ratificationis. –
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Lintz bei Chigi. Mitteilung der Exekutions- und Assekurationsaufsätze, der
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geforderten ksl. Antwort und der Ratifikationsformel. Chigi: Daß er
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aus dem Oßnabruckischen Schluß

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Am 6. August war der schwedische Vertrag in Osnabrück fertiggestellt worden. Vgl.
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J. G. Meiern VI S. 119 –124 (mit den Ratifikationsformeln), S. 128–172 (Vertragstext).
nichts mache, sey auf ein condition
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restringirt, die sich nicht werde purificiren laßen. Herrn Kayserliche seyen
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austrucklich befelcht, nicht zue weichen, und hochst unbillich sey, summo
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capiti zu verwehren, was der geringste stand im reich hat. Halte wohl, daß
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zu den protestirenden noch catholische seyen, die sagen würden, man müst
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pro bono pacis laßen uber sich gehen. Kond die sachen nit zusammen-
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reymen , daß solche friedensimpressiones gemacht würden und doch die
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intention bey den coronen und Hessen sey, wie er gewisse nachricht hab,
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ante annum 1649 nichts verbindlichs einzugehen. Kondte sich der Chur-
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mainzischen proceduren, in specie des von Vorburgs, nit gnugsamb verwun-

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dern , gedachte auch, der humor, sitten und weesen Ihrer Churfürstlichen
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Durchlaucht zu Mainz, daß alles Franzosisch seye.

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