Acta Pacis Westphalicae III C 2,2 : Diarium Volmar, 2. Teil: 1647-1649 / Joachim Foerster und Roswitha Philippe
1648 I 12

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1648 I 12
Sonntag Sontags, 12. huius, haben die Churmaintzischen und
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Bayerischen als deputati deß churfürstlichen raths unß angezeigt, daß die
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gesambte catholische churfürstliche rethe unsern gestrigen vortrag in reiffe
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deliberation gezogen. Befinden erstlich, daß Ihr Kayserlicher Maiestät
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gnedigste intention, waß dem gmeinen catholischen wesen nochmaln zum
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besten erhalten werden köndte, daß solches nit solte unterlassen werden, alß
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sie unß dann ersuecht haben wolten, unß ein solches nochmaln bester-
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maassen angelegen sein ze lassen. Und obwol auß demjenigen, waß wir inen
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vom gantzen verlauff deren bißher mit denn Schweden und protestierenden
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vorgangner conferentzen communicirt, so vil abzenemmen, daß fast einige
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hoffnung nit erscheinte, über die nomine catholicorum außgehendigte tem-
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peramenta waß fruchtbarlichs zu erhalten, sie auch nit gern zu einiger fernern
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verlengerung rathen wolten, sondern fast nöthig zu sein erachten theten, daß
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wir nach innhalt unserer instruction mit dem ultimo gradu heraußgehen
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solten, weil iedoch verlautten thue, daß die protestierenden sich mit nech-
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stem über die temperamenta gegen unß erclären und villeicht in eim und
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anderm näher, als man dißortts selbst vermeint, zum zihl legen würden, so
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wolten sie nit für unthuenlich achten, daß wir noch ein tag 3 oder 4 zurukh-

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halten , die protestierenden sambt- oder sonderlich für unß erfordern und
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inen ferner beweglich zusprechen solten. Wo diß aber nit verfenglich, so
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hielten sie mit Ihr Kayserlicher Maiestät vor nothwendig, daß alsdann das
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instrumentum nach laut derselben instruction möchte außgehendigt und
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versuecht werden, ob dardurch der friden zu erheben. Demnach dann zum 2.
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sie von unß vernommen, daß wir die Freyßburgische, Valendarische,
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Hachenburgische und Pirmontsche sachen nochmaln außgesetzt halten
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und zu anderwerttigem außtrag seiner gehorigen ortten verweisen wolten,
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so seyend dessen Churcöln und Trier auch wol content, da es nur bei der
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gegenpart zu erhalten. Drittens aber begehrten die Churtrierischen, daß bei
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der Württembergischen restitution die in temperamentis nomine episcopatus
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Spirensis angebne particularreservation ettlicher im Württembergischen ge-
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legner gaistlichen güetter mochte einverleibt werden. Zum 4. weren die herrn
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churfürstlichen deß auffsatz super puncto autonomiae auch ihrestheils wol
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content, und wurden die Churcölnischen, waß dabei wegen Hildeßheimb in
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acht ze nemmen, erinnern. Allein trüegen sie allerseits die fürsorg, wann wir
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diß pro ultimo gradu hinaußgeben theten und hernach die protestierenden
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und Schweden darmit nit content, daß alsdann desto beschwerlicher fallen
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wurde, der sachen ze helffen. Zum 5., waß die aequivalentzen anlange, wolten
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sie unß ersuecht haben, wann es müglich, das Ihr Fürstlichen Gnaden, herrn
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bischoffen zu Oßnabrukh, etwas fürstendigs zu erhalten, daß wir es wie biß-
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her also noch ferner bestermaassen ze negocirn bemühet sein wolten, jedoch
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dergestalt, daß solches ohne einige verzögerung deß fridens beschen möge.
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Zum 6. die manutention betreffend, im fahl die Schweden und protestieren-
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den mit der Kayserlichen erclerung zefriden, da verstüenden die herren
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churfürstlichen es dahien, daß solche manutention gemeinlich von allen, so
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den fridenschluss acceptirten, zu beschehen, nit aber, daß die catholischen
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denenjenigen, so diserseits etwan contradicirn möchten, den consensum mit
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denn waaffen abzetringen schuldig sein solten. In jenem verstandt seyend sie
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erbiettig, Ihr Kayserlicher Maiestät diß alles, worauff der friden geschlossen
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werden möchten, mit und neben andern, so damit interessirt, handthaben
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ze helffen. Waß aber die manutention, casu quo die Schweden allein nit wol-
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ten , anlangte, da vermeinten sie, ein nothurfft ze sein, daß wir unß vordrist
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bei denn protestierenden, waß sie ze thuen gemeint, erkundigen, der catholi-
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schen aber noch zur zeit damit verschonen solten. Endtlich hetten die Chur-
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trierischen begehrt, unß ze recommandirn, daß wir deß herrn churfürsten
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postulatum wegen der Kayserlichen wahlcapitulation und restitution seines
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depositi in Lüzemburg, gleich wie von denn Franzosen in ihrem instru-
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mento beschehen, auch in dem Schwedischen einkommen lassen wolten,
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wölches doch ermeldte Churtrierische gsandten selbst bei unß anbringen
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und suechen wurden.

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Wir haben hierauff kurtzlich geantworttet, sovil erstens die lengere zuwart-
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tung anlangte, da besorgten wir, daß wenig nutzens darvon ze hoffen noch
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auch mit fernerm zusprechen bei den protestierenden waß außzerichten.

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Dann waß sie deliberirten über die inen von unß communicirte tempera-
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menta , daß würden sie nit an unß, sondern an die Schweden bringen, unß
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aber, wie hievor mehrmaln beschehen, allein per generalia bescheiden, daß sie
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ihre meinungen denn Schwedischen eröffnet, wölche mit unß darüber hand-
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len würden, demnach wir ersuecht sein wolten, mit dennselben weiterer
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handlung stattzethuen. Doch wolten wir morndrigen tags die protestieren-
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den befragen lassen, ob sie uff daßjenig, so inen nun zu dreyen underschied-
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lichen mahlen von unß vorgehalten worden, noch mit keiner antwortt ge-
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faßt , als deren wir verlangten. Nach gestalt ihrer erclärung wurden wir unß
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ferner ze richten wissen. Hiebei hatt der Churbayerische vermeldt, er seins-
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theils halt daß lenger zuwartten vor eine vergebliche sach. Beim 2. und
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3. puncten liessens wir bewenden. Ad 4., wir hetten fast so vil nachricht, daß
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die protestierenden mit disem auffsatz content sein wurden, allermaassen die
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Churbrandenburgischen unß allberait solchen vorlaut geben. Der größte
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streit werden sein umb den versiculum ’Pacta autem‘, und diß hauptsächlich
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wegen Hildeßheimb, auch wegen überiger stiffter, und darumb hetten wir
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denselben versicul also eingericht, daß die protestierende darwider nichts
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sonders würden movirn könden. Es seye auch auff dise weiß der catholi-
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schen religion mehr nutz weder schad, dan hierdurch werde die extinction
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derselben in denen stifftern, so sonst ex iure territorii zu befahren stüende,
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fürkommen. Ad 5. wolten wir nichts liebers erwünschen, dann daß Ihr
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Fürstlicher Gnaden etwas ersprießlichs köndte erhalten werden. Wir er-
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achten es aber vor ein pur lautter vergeblich ding und ein solche sach,
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dardurch auch im übrigen die vereinigung mit denn ständen aufgehalten
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werde, dann Churbrandenburg und Braunschweig, solang sie ihrer aequi-
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valentzen nit versichert, werden nimmer zugeben, daß in caeteris einige ver-
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gleichung erfolge, und köndte man inen auch nit zusprechen noch sich ihrer
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bedienen, wie man gern wolte. Ad 6., bei der manutention hab es kein
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andern verstandt, als daß diejenige catholische chur-, fursten und stände,
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wölche disen schluss approbirten und Ihr Kayserlicher Maiestät also darmit
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fürzegehen einrathen theten, sambtlich mit denn protestierenden chur-,
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fursten und ständen, so gleicher meinung, es mantenirn helffen solten wider
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diejenige, so nit allein ex catholicis, sondern auch ex protestantibus deme
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ietzt oder künfftig zuwider sein wolten. Waß dann letstlich die manutention,
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casu quo soli duntaxat protestantes mit dem instrumento zefriden, die
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Schweden aber nit content sein wolten, anlangen thet, da weren wir freylich
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auch der meinung, daß man sich vordrist bei denn vornembsten der pro-
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testierenden würde erkundigen müessen, allermaassen wir es auch suo tem-
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pore , loco et ordine ze thuen nit unterlassen wolten. Wir hettens dißmals
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inen, churfürstlichen, allein praeparatorie vorhalten wollen.

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