Acta Pacis Westphalicae I 1 : Instruktionen, Band 1: Frankreich - Schweden - Kaiser / Fritz Dickmann, Kriemhild Goronzy, Emil Schieche, Hans Wagner und Ernst Manfred Wermter
ÜBERSETZUNG DER SCHWEDISCHEN TEXTE VON EMIL SCHIECHE : 16a Memorial für Johan Adler Salvius Stockholm 1637 September 14/24


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16a

Memorial für Johan Adler Salvius


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Stockholm 1637 September 14/24

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Herrn Hofkanzler Johan Salvius von Ihrer Königl. Maj:t ausgefertigtes Memorial,
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wie er die Friedensverhandlungen mit den Kaiserlichen anzustellen und auszurichten
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hat, falls sich irgendein Ernst wahrnehmen läßt.

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1.

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Herzog Franz Albrecht von Sachsen-Lauenburg hat zu verstehen gegeben, daß
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er den Wunsch hat und imstande zu sein hofft, den Kaiser für Friedensverhandlungen
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und einen Vergleich mit Ihrer Königl. Maj:t und der Krone Schweden geneigt zu
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machen, und hat merken lassen, daß seine Reise nach Wien unter diesem Gesichts-
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winkel betrachtet werden sollte. Sein Rat und Minister Miethof scheint dies durch
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einige Schreiben seiner Korrespondenten aus Wien bekräftigen zu wollen. Obwohl
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mehrere Zeichen vorliegen, daß dem Herzog wenig zu glauben ist, daß er in diesem
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Werke weniger vermag, daß die Pläne des Kaisers und seiner Geheimen Räte ein
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anderes Aussehen und eine andere Grundtendenz haben und daß diejenigen, welche
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sie betreiben, sich selbst geringe Hoffnungen machen, und außerdem die Angelegenheit
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von solcher Wichtigkeit ist, daß sie kaum auf diese Weise durchgezerrt werden kann
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und will, kann es wenig schaden, wenn es auch nichts nützt, wenn man die Sache
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betreibt, soweit sie vernünftig betrieben wird, weswegen Herr Salvius das Werk auf
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folgende Weise ausführen möge.

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2.

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Zuallererst soll er Gewißheit darüber erlangen, ob es dem Kaiser damit Ernst ist,
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dann soll er Herzog Franz Albrecht oder jemanden anderen von Würde und Vertrauen
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mit hinreichender Vollmacht nach Hamburg schicken, der dort mit Herrn Salvius
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im geheimen verhandele. Andere Orte als Hamburg oder Lübeck sind weder für uns
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noch für den Kaiser bequem, und anders als im geheimen dies Werk zu betreiben,
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liegt nicht im Sinne dieses Plans. Denn sollte dieses Vorhaben des Herzogs von
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Lauenburg nur eine Vorbereitung für einen Haupt- oder einen solennen Vertrag sein,
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dann müßte es anders betrieben werden. Aber die Art und Weise, wie es bislang
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begonnen und betrieben wurde, hat samt und sonders den Anschein erweckt, einen
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Frieden zu schließen und alle Streitigkeiten zu bereinigen, bevor jemand hiervon
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Kenntnis erhielte; das müßte entweder so bewerkstelligt werden, oder die Sache
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müßte auf andere Weise durchgeführt werden. Sofern die Gegenpartei versucht, die
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Verhandlungen nach einem anderen Ort wie Braunschweig oder sonst irgendwohin
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zu ziehen oder die Verhandlungen anders als geheim vor sich gehen zu lassen, dann
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müßte sich Herr Salvius entschuldigen, deren Unbequemlichkeit als Einwand
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vorbringen und hierin nicht weiterverhandeln, sondern alles nur in Gang halten und
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zur Berichterstattung entgegennehmen.

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3.

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So soll er auch nicht seine Vollmacht vorzeigen (es sei denn, daß es schon geschehen
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ist), bevor auch gleicherweise die Gegenpartei ihre Vollmacht vorzeigt, weil zu
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befürchten ist, daß sie bloß versuchen, uns die Zunge hervorzulocken und hernach
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unsere Friedensgeneigtheit zu unserer Verleumdung und unserem Nachteil bei unseren
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Verbündeten und Genossen zu mißbrauchen, da sie nichts weniger im Sinn haben als
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irgendwelche Friedens- und Vergleichsverhandlungen.

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4.

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Dies Vorhergesagte ist im allgemeinen zu beachten. Bevor jedoch Herr Salvius
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weiter auf Einzelheiten eingeht, ist darauf zu achten, ob mit dem französischen
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Botschafter d’ Avaux über die Ratifizierung der Allianz etwas abgeschlossen wird
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oder nicht. Denn sofern sie sich einigen, darf Herr Salvius nichts anderes tun als
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hören, nichts sagen, auch nichts beschließen, sondern vielmehr alles auf allgemeine
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und gemeinsame Verhandlungen ankommen lassen und dahin alle seine Ratschläge und
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Mahnungen ausrichten, höchstens daß er daneben Ihrer Kön. M:t Geneigtheit zu
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freundschaftlichen Verhandlungen bezeugt und die Ratifikation der Allianz mit
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Frankreich wegen der Notwendigkeit und der Ausflüchte des Feindes entschuldigt.

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5.

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Aber sollte es sich zutragen, daß er sich mit dem französischen Botschafter nicht
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einigen könnte und die Ratifikationen nicht vollzogen werden, es sei dies aus Vorbedacht
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oder irgendwelchen neu aufgetauchten Umständen geschehen, dann soll Herr Salvius
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nicht nur in Gesprächen und vertraulichen Konferenzen die Absicht des Feindes zu
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erfahren versuchen und die Verhandlungen in Gang halten, sondern seinen Fleiß darauf

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verwenden, einen Frieden auszuhandeln und abzuschließen, sofern er eine gewisse
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Ernsthaftigkeit bemerkt, was er mit Gewandtheit wohl zu beurteilen wissen wird.

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6.

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Wie weit er auf diese Weise zu gehen hat, das wird er zu einem großen Teil
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erschöpfend dem Memorial entnehmen können, das ihm der Reichskanzler in Deutsch-
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land hinterlassen hat; in der Art des Vorgehens möge er ihm folgen, soweit es sich
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irgend machen läßt. Das folgende soll jedoch in den drei Streitpunkten das äußerste sein.

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7.

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Zuallererst soll er beachten, daß in erster Linie die zwei Punkte, die Satisfaktion
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der Krone Schweden und das Contentement der Soldateska, erörtert und behandelt
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werden, und so die Ausdehnung der Amnestie auf alle Stände bis zum Schluß
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zurückbehalten und sie mäßigen und anpassen, je nachdem wie über die anderen
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Punkte beschlossen wird; und so auch den Haß der nicht berücksichtigten Freunde
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vermeiden, wenn man da zu keinem Abschluß kommt und der Krone doch Satis-
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faktion geschieht, um nicht wegen anderer, die das wenig anzuerkennen wissen, in
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einen ewigen Krieg verstrickt zu werden.

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8.

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Die Satisfaktion der Krone soll festgesetzt werden auf das ganze Herzogtum
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Pommern mit dem Stift Cammin und auch auf Wismar und ein Stück Land meist
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um Poel und Warnemünde, um für ewige Zeiten unter der Krone Schweden zu verbleiben,
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als ein Lehen vom Reich anerkannt zu werden und Stimme und Rechte im Reich und
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im Obersächsischen Kreis zu behalten. Könnte dies nicht angehen, so müßte man von
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Wismar und Warnemünde auf das ganze Herzogtum Pommern zurückgehen; könnte
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auch dies nicht erreicht werden, müßte man es auf Vorpommern ankommen lassen
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einschließlich die Inseln Rügen, Usedom, Wollin sowie Kolberg Stadt und Hafen.
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Sollte schließlich auch eine solche Abtretung nicht zu erreichen sein, so müßten
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ganz Pommern, Wismar und Warnemünde nach hypothekarischem Recht für eine
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zu gewissen Zeiten und Terminen auszuhändigende und zu bezahlende beträchtliche
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Summe Geldes und die Lizenten zum Unterhalt der Garnisonen, solange die Gelder
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nicht bezahlt sind, zu Händen der Krone Schweden überlassen werden. Die Summe
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selbst müßte, so hoch wie möglich, auf viele Millionen veranschlagt werden, doch
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zuletzt lasse man es auf 3 Millionen Speziesreichstaler ankommen, binnen 10 bis
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15 Jahren zu erlegen, unter der Bedingung, daß, wenn die Summe nicht zur rechten
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Zeit erlegt wird, die Länder unter den Königen und der Krone Schweden zu Lehnrecht
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unter Anerkennung von seiten des Reichs verbleiben sollen. Kann auch dies nicht er-
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reicht werden, soll Herr Salvius nicht abschließen, aber die äußerste Meinung der
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Gegenpartei erkunden, die Verhandlungen in Gang halten und sie bloß solange
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verzögern, bis hierher berichtet und von hier ein Beschluß erlangt werden kann.

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9.

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Auf dem Contentement der Soldateska soll man streng bestehen, um der Krone
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Schweden diese Last zu nehmen; auch soll darauf gehalten werden, daß alle bezahlt
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werden, entweder rechnet man mit ihnen nach Billigkeit ab oder vereinbart man bestimmte

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Monatssolde. Sollten die schwedischen Streitkräfte das alleinige Hindernis ausmachen,
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könnte mit ihnen vertraglich die Krone Schweden belastet werden, allerdings müßten
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die Fremden bezahlt werden wie auch die Schweden, die geworbene und fremde
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Regimenter befehligt haben, und die Generalspersonen, so daß den schwedischen
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Offizieren als eine Entschädigung eine oder anderthalb Tonnen Gold Reichstaler
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zugeteilt wird. Kann nun dies nicht erreicht werden, halte man die Unterhandlungen
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auf und warte auf den erstatteten Bericht hernach eine weitere Erklärung ab.

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10.

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Je nachdem ob nun diese zwei Punkte verabredet und vereinbart worden sind oder
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nicht, müßte man nachher den dritten Punkt behandeln: die Amnestie. Denn einigt
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man sich nicht über die anderen, so müßte man streng auf der Restitution aller Stände
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und auf einer Universalausdehnung der Amnestie beharren. Aber wenn sie sich günstig
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zu den zwei Punkten erklären und der Krone Schweden und der Soldateska gegen-
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über sich gut und gefällig erweisen, lasse man zuvörderst die Restitution des Kurhauses
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Pfalz fallen und tue hierin nicht mehr, als was auf dem Wege der Empfehlung
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geschehen kann; dann die Restitution aller derjenigen fallenlassen, die vor 1630 um
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ihre Güter und Lebensbedingungen gekommen sind. Aber für die anderen müßte man
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sich einsetzen, wie für den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von Baden,
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die Pfalzgrafen von Zweibrücken, Lautereck usw., die Wetterauischen Grafen wie
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auch die Grafen von Saarbrücken, die Rheingrafen, die von Eberstein, Hanau- Lichten-
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berg , die Grafen von Hohenlohe, Erbach, die Herren von Freiberg, Limburg usw.
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wie auch für die Städte, insonderheit Augsburg, Straßburg, dann Osnabrück, Magde-
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burg ; unter anderen müßte besonders des Herzogs Bernhard von Sachsen und des
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Landgrafen Wilhelm von Hessen gedacht werden. Dieser Punkt muß scharf voran-
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getrieben werden. Falls man über das andere vollkommen einig wird und bei diesem
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nichts zu erreichen ist, soll Herr Salvius bei dieser Sache vorsichtig vorgehen, indem
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er ihnen eindringlich darlegt, wie die Krone Schweden deren Wohlfahrt nicht gut unbe-
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achtet lassen könne. Aber damit der Krieg, wenn er fortgesetzt würde, nicht alles
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übrige vernichte, setze sich Herr Salvius vor allem ein für die Pfalzgrafen von
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Zweibrücken und Lautereck, für den Herzog von Württemberg, den Markgrafen von
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Baden-Durlach, den Landgrafen Wilhelm von Hessen, die Rheingrafen und die
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Grafen von Nassau-Saarbrücken wie auch für die oben genannten Städte, und em-
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pfehle die anderen der Gunst des Kaisers. Aber wenn auch so kein Weiterkommen
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wäre, könnte Salvius, damit diesem blutdürstigen Kriege einmal ein Ende bereitet
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werde und nachdem den Interessen und der Satisfaktion der Krone Schweden Genüge
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geleistet worden ist, zustimmen und geschehen lassen, daß die vorgenannten Stände aus
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dem Akkord ausgelassen werden, jedoch mit dem Vorbehalt, daß der Kaiser sich
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bereit erklärt, die vorgenannten Stände auf die Interzession Ihrer Königl. Maj:t
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hin zu begünstigen und diese zuzulassen, so daß des Kaisers die Gunst und der Krone
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Schweden das Vorrecht der wohlmeinenden Vermittlung wäre. Und wenn diese nicht
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allen zugute kommen könnte, so müßte man zusehen, daß sie dem größten Teil zugute
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käme.

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11.

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Will es so gehen, so ist es gut und möge es zum Abschluß kommen, will es nicht,
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ergründe man die Absicht, breche, so viel wie möglich, allen Extremen die Spitze ab,
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halte die Verhandlungen in Gang und warte weiteren Bescheid ab.

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12.

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Außer diesen Punkten bleibt es hierbei bei den Abreden über Freundschaft,
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Handel, die Restitution der Kriegsoffiziere, die Entlassung des Kriegsvolks und der-
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gleichen mehr, die zwischen dem Reichskanzler und dem Kurfürsten von Sachsen
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projektiert und vereinbart worden sind, wenn auch nicht in Worten und Formalien, so
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doch dem Sinne nach.

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13.

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Sofern die Krone Schweden die Seeküste behält, braucht irgendeine Flotte nicht zur
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Sprache zu kommen. Wenn jedoch Wismar oder etwas mehr abgetreten werden
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müßte, dann müßte darüber gesprochen und verhandelt werden, daß nicht irgendeine
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Flotte im Namen des Kaisers oder von ihm selbst, vom König von Spanien oder von
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anderen dort aufgerichtet wird, weil solches nicht ohne Unsicherheit und Nachteil des
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Reichs geschehen kann, und es wäre angezeigt, sich jetzt geradeso darum zu schlagen
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wie ein anderes Mal.

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14.

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Dies diene nun als Unterweisung für die vorgeschlagenen Friedensverhandlungen
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mit dem Herzog von Lüneburg oder anderen kaiserlichen Kommissaren. Es ist der
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Wille Ihrer Kön. M:t, daß Herr Salvius dies alles vorsichtig handhabe und daß
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alle seine Vorhaben auf dieses Ziel zustreben. Er schließe dann ab, wenn das, wie
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oben erwähnt, zu erreichen ist. Sollten sich jedoch dagegen Beschwerlichkeiten ein-
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stellen , dann sind die Verhandlungen nicht abzubrechen, sondern bis zu einem
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besseren und genaueren Beschluß aufrechtzuerhalten und dabei darauf zu achten, daß
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alle Einzelheiten fleißig und genau hierher berichtet werden und der Bescheid hierauf
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abgewartet wird.

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Geschehen zu Stockholm den 14. September des Jahres 1637.

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