Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen Gesandten bei Fromhold Osnabrück 1645 Dezember 20/30

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Deputation der fürstlichen Gesandten bei Fromhold


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Osnabrück 1645 Dezember 20/30

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Sachsen-Altenburg A III fol. 13’–14.

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Beschwerde der fürstlichen Gesandten über die wiederholte Annahmeverweigerung der Grava-
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mina Evangelicorum durch die kurbrandenburgischen Gesandten.

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(Im Quartier Wesenbecks und Fromholds zu Osnabrück

Der Ort ist erschlossen. Zur Wohnung Wesenbecks und Fromholds s. [ Nr. 68 Anm. 48 ] .
.) Anwesend: Pommern (Fromhold); als
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Deputierter: Sachsen-Lauenburg (Gloxin).

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20. [ /30. ] Decembris hatt der fürstlich Lauenburgische gesandte Dr. Gloxi-
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nius , wie ihm am 17. [ /27. ] eiusdem im fürstenrath uffgetragen worden

Siehe Nr. 68 bei Anm. 53.
,
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Dr. Fromholden praemissis praemittendis angezeigt:

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Sachsen-Lauenburg (Gloxin). Dem fürstlichen collegio komme be-
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schwehrlich vor, daß sowohl der fürsten- alß der reichsstädterath vormahls
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albereitt 3 mahl von ihnen despectiret und beschimpfet worden, auch numehr
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zum vierten mahl dergleichen geschehn

Siehe Nr. 68 bei Anm. 38 und Anm. 38.
, und zwar uff seine veranlaßung.
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Dahero solches das fürstliche collegium der gebühr anthen und churfürstli-
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cher durchlaucht zu Brandenburg

Kf. Friedrich Wilhelm.
berichten müste.

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Pommern. (Ille:) Es sey ihm leid, daß es also abgelauffen. Gott wiße es, daß
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er unschuldig. Hette gerne vor der offerirten insinuation mitt seinen herren
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collegen

Gf. Sayn-Wittgenstein und Fhr. von Löben.
reden wollen, were aber durch die post verhindert worden, un-
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derdeßen diß vorgangen. Nachmahls habe er denenselben vorgehalten, die
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vermeint, si[ e ] hetten nicht ursach gehabt, solchen uffsatz per secretarium
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anzunehmen, weil das fürstliche collegium Churmayntz die gravamina per
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deputatos zugeschickt und doch nur dem secundario legato einliefern laßen

Bei der Insinuation der Gravamina Evangelicorum durch drei Deputierte war nur Krebs
zugegen gewesen (s. Nr. 67).
.
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Wolten derhalben sie auch dergestalt respectiret seyn, daß es per deputatos,
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obwohl allein den secundariis, geschehe.

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Sachsen-Lauenburg. (Gloxinius:) Die insinuation sey den Churmaynt-
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zischen geschehen nicht alß churfürstlichen abgesandten, sondern alß der

[p. 402] [scan. 420]


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catholischen stände directori [ ! ], denen freygestanden, wen sie hierzu gebrau-
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chen wollen.

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Pommern. (Ille:) Ob die Churmayntzische es uff solche maß angenom-
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men ?

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Sachsen-Lauenburg. (Hic:) In alle wege.

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Pommern. (Ille:) Das müße er seinen herren collegen referiren.

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Idem hatt gebethen, das fürstliche collegium wolle es nicht an ihre churfürst-
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liche durchlaucht gelangen laßen. Er verhoffe, es werde sich ein expediens
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finden, wie dieser fehler abzulehnen.

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Idem refert: Der Keyserliche legatus herr Crahn

Gemeint ist Krane. – Die Gravamina Evangelicorum waren den Ksl.en am 25. Dezember
übergeben worden (s. Nr. 65).
habe dieser tage zu ihm ge-
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sagt : Alß er die ubergebene gravamina gelesen, sey er so sehr darüber er-
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schrocken , daß er fast ohnmächtig worden, dann uff solche maß würden die
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Augsburgischen confessionsverwandten binnen 20 jahren die catholischen
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alle außgeschafft haben.

Sachanmerkungen zu Nr. 74

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