Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
263. Ferdinand III. an Stadt Münster Regensburg 1653 Oktober 25

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Ferdinand III. an Stadt Münster


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Regensburg 1653 Oktober 25

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Ausfertigung: A XIV 123. Kein Kanzleivermerk.

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Ablehnung des Anbringens der Stadt.

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Der Römisch Khayserlichen Mayestät, unßerm allergnedigsten herrn, ist mit
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mehrern außführlichen gehorsambist referirt und vorgetragen worden, was
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bey deroselben N. N. burgermaister und rath der statt Münster in West-
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phalen durch ihren rathsverwahnten und bevolmächtigten herrn Bernar-

[p. 271] [scan. 295]


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dum Rottendorffer, medicinae doctorn, mit weithleuffiger anziehung ihrer
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von anfang bis zue endt des vorgewesten laidigen kriegsweeßen gegen Ihro
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Khayserliche Mayestät und dem heyligen Römischen reich bestendtig con-
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tinuirten threwen devotion und darunder außgestandtenen großen spesen
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nebens beybringung darüber underschiedlicher chur- und fürstlicher inter-
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cessionschreiben und andern mehren zeugnussen wegen einer gebettenen
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erklecklichen recompens und ergötzlichkeit und dern würcklichen an-
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weißung auf die negstkhünfftige reichsmitl in dem Westphalischen craiß
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zue etwas ersetz- und erleichterung ihres überschwinglichen schuldenlasts
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in underthenigkeit anbringen und suechen lassen.

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Wie nun zwar Ihre Khayserliche Mayestät ihnen supplicanten dißfals in con-
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sideration eines und andern, was man ihnen angebracht, gnedigist gern ge-
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holffen sehen wolten und in allen nur möglichen sachen zu gratificiren ge-
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naigt , so mögen sye aber denenselben diß ohrts nit verhalten lassen, daß
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dießes ihr, der statt Münster, anbringen und petitum, so mann dahin gestelt
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sein läst, von einer solchen beschaffenheit, daß Ihre Khayserliche Mayestät
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sich darüber weder in viel noch wenig gnedigist haben resolviren khönnen,
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in sonderbahrer erwegung, daß dergleichen kriegsunkosten und -schaden
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vorhin ein durchgehentes werckh im reich gewest, so alle dessen ständt
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und stätt betroffen, und würdte dahero dießes ein sach von weithaussehend-
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ter consequenz sein, wan Ihre Khayserliche Mayestät dergleichen gesuchte
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schwähre ergötzlichkeitten bey anderwertigen so häuffig obligendten all-
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gemeinen reichsaußgaben über sich nehmben wolten oder solten. Wie dan
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sye sich zue einem solchen bißhero gar niergendts gegen ainigem standt
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verstehen khönnen noch erklärt haben; warnach nun sy, die von Münster,
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sich in dießem passu selbst vernünfftig zu weißen wissen werden.

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Welches dan auß allerhöchstgedacht Ihrer Khayserlichen Mayestät so er-
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gangener gnedigisten resolution anfangs besagten N. N. burgermaistere
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und rath der statt Münster zum beschaidt hiemit hat angefüegt werden sol-
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len und dieselbe verbleiben danebens ihnen im übrigen mit Khayserlichen
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gnaden gewogen.

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Signatum Regenspurg under deroselben hiefürgetruckhten Khayserlichem
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secretinßigl.

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Per Imperatorem
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den 25. Octobris 1653
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Marcus Putz

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