Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
184. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1647 April 1

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1647 April 1

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 78 fol. 27. Teildruck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 262.

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Reichsprivilegien. Kleidung der städtischen Dienerschaft.

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Uff abermalige wolmeinenliche erinnerung, obs rhatsam und nützlich, bei
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Kayserlicher Mayestätt allerunderthenigst umb reichsprivilegia und ein
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reichsstatt zu werden oder nit, placuit et conclusum per majora vota, daß
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darumb aus bewegenden ursachen und considerationen nicht anzusuchen,
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sondern darin einzuhalten,

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Sauer hat in seinem Beitrag über Münsters Bestrebungen nach Reichsfreiheit keine städtischen
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Archivalien benutzt und kommt daher für die Kongreßperiode zu ganz unrichtigen Schlüssen, die
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immer wieder ohne Nachprüfung übernommen wurden. Vgl. dazu Meckstroth S. 158f.
aber umb confirmation habender, auch auction
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derselben in etlichen punctis, als in puncto privilegii de non appellando, de
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non evocando und sonsten vermöge bereit ufgesetzter petitorum seu peten-
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dorum gehörender örter gebürend anzusuchen.

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Placuit, daß den reytenden dieneren wie auch bottmeisteren uffzulegen, daß
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sie in ihren rhats gewönlichen kleideren ire gebotter und officia verrichten,
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außbescheiden, daß die reitende dienere mit den new gegebenen mäntelen,
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wan domini senatus deputati bey den frembden ambassatorn was zu werben
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haben, alßdan die mäntelen tragen, welche beim stallmeister zur verwarung
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niderzulegen etc. und dan die bottmeistere, wan sie den befelchaberen der
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fahnen wegen rottzettulen ziehung uffzuwarten erfordert werden, alßdan
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mit iren mäntelen dahin kommen und erscheinen sollen, nicht aber mit
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spiessen oder gewehren. Item den officirern in den fanen gehorsam zu lei-
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sten . Welcher befelch und meinung sowol den vocirt- und erscheinenden
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reitenden dienern alß bottmeisteren deutlich angezeigt und vermeldet wor-
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den .

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