Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
245. Stadt Münster an Ferdinand III Münster 1649 Mai 8

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Stadt Münster an Ferdinand III.


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Münster 1649 Mai 8

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Konzept: A XIV 123. Kanzleivermerk: Concept schreibens an Römisch Kayserliche Maye-
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stätt satisfactionem betr. sub dato 8. Maii 1649. Keine Beilagen erhalten.

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Bitte um Entschädigung für die städtischen Aufwendungen im Kriege und während des Kongresses.

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Allerdurchleuchtigster, großmächtigster, unüberwindlichster Römischer
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Kayßer, allergnedigster herr etc.

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Ewer Römisch Kayßerlichen Mayestätt mussen wir allerunterthänigst zu
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erkennen geben, haben es auch deroselben zum theyll mehrmals allerunter-

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thenigst vorbringen lassen, welchergestalt hiesige stadt, nachdemahln
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dieselbe vor 100 und etliche jahren durch den auffruhr der wiedertäuffe-
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rischen secten in eußeriste ruin und abnehmen gerathen, nachgehendts
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kaum solang respirirn können, daß sie nicht baldt daruff durch den Bur-
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gündisch- und Holländischen krieg, wie auch vom jahr 1618 von der Böhe-
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mischen unruhe hero durch die Braunschweigische, Hessisch-, Manß-
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feldisch- , Lünenburgisch-, Schwedisch- und Frantzösische armaden offt und
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vielmahlen zum höchsten beängstigt und sich ihnen zu ergeben oder auffs
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wenigst in neutralitet zu setzen versucht worden; gestalt die Holländer ihrem
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lengst gehabten vorhaben nach hierdurch ihr territorium biß auf die Lipp-
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und Embsströme hetten extendiren und dadurch ihren statum desto mehr
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befästigen und versichern können, die vorgemelte reichsfeinde aber, und
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insonderheit die Schweden und Hessen oder dero alliierten, gnug gewesen
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sein würden, dadurch einen rechten fueß in Westphalen zu setzen. Damit
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aber allsolches hochgefährliches und dem reich eußerist benachtheyliches
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beginnen keinen theyll gelingen, sondern bey Ewer Kayßerlichen Mayestätt
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und des heyligen reichs schuldigster trewen devotion hiesige stadt erhalten
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pleiben mögte, haben auf unsere erinnerung sich die bürger alhie uner-
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achtet ihrer geringen mittelen jederzeit bey allen gefährlichen zuständten
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auffs eußerist angegrieffen und ein eigenes guarnisoun sampt aller notturff-
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tigkeit , munition und fortificationskosten lange jahren hero biß auf eine
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geringe in den letzten jahren erfolgte, aber bei weitem nicht zuträgliche
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beisteur selbst unterhalten und verpflegen müssen; und zwar ists hiebey
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allein nicht verplieben, sondern haben auch zum öffters Ewer Kayßerlichen
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Mayestätt kriegsarmaden in dießem craiß vor und nach unter den general
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und graffen Tylli, Anholtz, Papenheimb, Gronßfeldt, Götz, Hatzfeldt,
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Geleen, Fürstenberg, Waall, Vehlen und anderen theylß zu dießer stadt ihre
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zuflugt genommen, unter den stucken campirt und sein darauß mit proviant
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und aller notturfft versehen, theylß ingleichen mit munition, groben ge-
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schütz , allerhandt anders nottwendigkeiten und lebensmittelen zu ihrer
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vorhabenden exploicten trefflich geholffen worden, zu geschweigen, daß
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die benachbarte posten, so hie in der nähe zu Ewer Römisch Kayßerlichen
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Mayestätt devotion und gewaldt annoch gefunden worden, entweder durch
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dieße stadt bedeckt oder, nachdeme sie von dem feindt bereits erobert
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geweßen, entweder durch dieser stadt völcker allein, wie in specie der paß
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und veste Reine am Embsstromb, oder durch dero unendtbehrliche hulff
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und zuthuen, alß Meppen, Ludinghaußen und andere vesten, auß des
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feindts hand per stratagema ob sonsten wiederumb gerissen und recuperirt,
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inmaßen auch vor und nach zu belägerung und veldtzügen, so gar auch
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außwendigen besatzungen, dieselbe gleich anders Ewer Kayßerlicher
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Mayestätt in dießem crayß gehabten völckern auf dero generalen erforders
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und begehrs mit gepraucht worden, sonsten auch der herr generalveldt-
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marschalck graff von Hatzfeldt gern gestehen und attestiren wirdt, dafern

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ihm zu eroberung des vornehmen passes und vestung Dörsten an der Lippe
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von hierauß mit groben gestücken und anderen nicht wehre geholffen wor-
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den , er langsamb und mit viel größer beschwernus die belägerte zur uber-
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gab würde gezwungen haben. Dergleichen subsidia und hülff dan, so
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andern vorigen und nachfolgenden generales zum öffters wiederfahren,
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woll unterschiedtliche viele mit wahrheitsgrundt angezogen werden
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könten, wan wir nicht pillig besorgten, Ewer Kayßerliche Mayestätt dern
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so gar weitleuffige außführung verdrießlich fallen mögte, müssen und
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wöllen unß auf beykommende originalattestation und intercession Ihrer
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Churfürstlichen Durchlaucht zu Cölln, unsers gnedigsten herrn, dwelche
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auch hiebevorn im jahr 1647, den 19. Martii, ein gleichmeßiges an Ewer
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Kayßerliche Mayestätt zu unserm behueff, laut sub n. 1 beiligender copey,
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gedeilich abgehen lassen, unß zuvorderist allerunterthenigst und geliebter
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kurtze halber darauf beziehen. Damit dannoch Ewer Kayßerliche Mayestätt
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dero sachen wahre beschaffenheit und was wir zu unterhaltung obgemelten
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kriegsvolcks in paaren geldern außgezahlet desto gründtlicher allergnedigst
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erkennen mögen, haben wir eine notturfft erachtet, dessen eine kurtze
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summarische verzeichnuß sub num. 2 hiebeyzulegen, und obzwar es anders
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nicht alß die wahrheit ist, das wir und unsere mittbürger so vielhundert-
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thausendt reichsthaler hergegeben, so haben doch zu andern kriegsnott-
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wendigkeiten alß munition, fortification, proviant und dergleichen unß
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noch mehr dan uber hundertundfünffzigtausendt reichsthaler in schulden-
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last gesetzet, geschwiegen daß wir denen annoch bey unser stadt vorhan-
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denen 4 compagnien, so eine geraume zeit ad zwolffhundert man starck
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gewesen und noch in größerer anzahl alß woll eine eintzige compagny in
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diesem gantzen crayß unter den hauptleuthen Sprenger, Niedecker, Warren-
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saat und Lohn annoch bestehen, etliche vielthaußendt reichsthaler an
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rugkstendigen soldt annoch verhafft sein, so dan auch, das wir bey weh-
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renden friedenstractaten alhie zu dem guarnisoun, welches zu dienst und
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siecherung der sämptlichen gesandtschafften inmittelst verplieben, noch ein
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großes contribuirt und uberdas wieder vieler von den particulariteten keinen
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bericht habenden vermuthung die gemeine stadt außerhalb etlicher wenig
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handelßleuthe und handtwerker, wie wir mit wahrheit sagen, auch leidtlich,
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bevorab dadurch, das die abgesandten von allen accißen und einposten
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pillig frey geweßen und unter deren scheine viele andere durchgangen, die
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haußer auch, welche das meiste geldt eingetragen, mehrentheylß den geist-
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lichen und fürstlichen bedienten zugestanden und auß andern dergleichen
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ursachen, so sich der länge nach alhie nicht erzehlen lassen, augenscheinlich
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darthun können, bey den tractaten mehr ruhmb als vortheylß in der that
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gehabt zu haben.

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Ob nun zwar, allergnedigster Römischer Kayßer, wir gern bekennen, an
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diesem allen unser allerunterthänigst gehorsambste schuldigkeit erwießen
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zu haben, auch bey Ewer Kayßerlicher Mayestätt und zu des heyligen

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reichs getrewer devotion von grundt unserer hertzen benebenst unserm
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leib, bluth und guth noch ein mehreres, wan es in unserem vermögen
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bestanden, auffzusetzen bereidt geweßen und noch sein; weylen dannoch
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ohne ruhm zu melden, wenig städt im Römischen reich, so von keinen
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größeren mittelen alß wir sein, dergleichen allerschuldigste trewe und
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diensten Ewer Kayßerlicher Mayestätt und dem reich auß guten willen
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kendtlich praestirt, dabey biß zu gegenwertigem friedensschluß alßo
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unverruckten fußes gestanden und nach ihrem vermögen ein so großes
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dabey aufgesetzet haben, so dan hießiger stadt soldatesca nicht geringer
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dienste alß andere Ewer Mayestätt volck geleistet und bey zutragenden falls
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dazu jederzeit unverdrossen geweßen, so leben der allerunterthänigsten
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hoffnung, Ewer Kayßerliche Mayestätt auß allerhöchstberühmbter Kay-
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ßerlicher gnadt und milte unß etwa zu abstattung unseres großen schulden-
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lastes und bezahlung der soldatesca, damit unter dem schuldenlast nicht
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erliegen, sondern bey künfftigen des reichs besorglichen unruhen unsere
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schuldigkeit wiederumb erweisen mögen, einige ersprießliche hülff zu
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erzeigen, allergnedigst gneigt sein werden.

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Gelangt derowegen zu Ewer Kayßerlichen Mayestätt unser allerunter-
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thänigst gehorsambstes suchen und bitten, die geruhen allergnedigst, auß
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den künfftig zu dero militiae und soldatesca satisfaction einwilligenden
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reichsmittelen unß oblauts nach Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht, unsers
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gnedigsten herrn, vorschlag zu abstattung berürter ansehenlicher be-
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schwerden eine erkleckliche und proportionirte zustewer

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23 zustewer ] Im Konzept durchstrichen: etwan ein paar hunderthaußendt reichsthaler!
wiederfahren
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und darauff Ewer Kayßerlichen Mayestätt gnaden- und versicherungsbrieff
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oder eine sicher assignation in hiesigem craiß unß allergnedigst ertheylen
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zu lassen. Solche hohe Kayßerliche gnadt biß zum letzten bluthstropfen
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umb Ewer Kayßerliche Mayestätt, das heylige reich und dero glorwürdigst
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ertzhauß unser lebenlang zu verdienen, sein wir so bereidtwilligst alß
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allerunderthenigst schuldigst und wirdt dadurch unsere posteritet, so lang
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hießige stadt durch Gottes gnadt erhalten pleiben mag, zu ebenmeßiger
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allerschuldigster trew und devotion mehres ermuntert, animirt und ge-
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stercket werden. In dessen allerunterthenigster zuversicht und hoffnung
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dieselbe dem starcken schutz des allerhöchsten zu langwirigen allerhöchsten
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Kayßerlichen wollstand und friedtfertiger regierung, der gantzen lieben
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christenheit zu gedeylichem trost allerunterthenigst gehorsambst empfeh-
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lendt . Geben under unserm secretsiegel am 8. Maii 1649.

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Ewer Römisch Kayßerlichen Mayestätt
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allerunderthenigst und allergehorsambist trewe underthanen
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burgermeistere und rhat der statt Münster in Westphalen.

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