Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
47. Öffentlicher Anschlag der Stadt Münster Münster 1643 November 20

10
47

11

Öffentlicher Anschlag der Stadt Münster


12
Münster 1643 November 20

13
Reinschrift: A XIV 109. Kanzleivermerk: Offner anschlag oder patent eins ersamen rhats,
14
inquisition über den thäter betreffendt, so das fürstlich Osnabrüggisch wapen abgerissen,
15
datum anno 1643, 20. Novembris. N. b. wegen 100 rthlr. hierin vermeldten depositi mit
16
den grutherrn zu reden, ob mit herrn cantzlern Mensing revers anzumuten, daß es 6-mal
17
also geschrieben.

18
Ermittlung des Täters, der das Wappen des Fürstbischofs

34
Der Fürstbischof hatte, wie sonsten im heyligen Römischen reich bey allen tagen undt
35
conventibus bräuchig, sein Wappen am ausgesuchten Gesandtschaftsquartier durch seinen
36
Kanzler anschlagen lassen, damit ihm die Franzosen dabei nicht vorgehen könnten. Unbekannte
37
Täter hatten es vorsetzlich zerhawen, worüber sich der Fürstbischof am 23. September und
38
10. November beschwerte.
von Osnabrück abgerissen hatte.

19
Wir burgermeister und rhatt der statt Münster fügen menniglichen hiemit
20
zu wissen, daß von dem hochwürdigsten, durchleuchtig und hochgebornen
21
fürsten und herrn, herrn Frantz Wilhelm bischoven zu Oßnabrügk, Minden
22
und Verden, erwehletem coadjutorn und thumbpropsten zu Regenspurg,
23
graven zu Wartenberg und Schaumburg, herrn zu Wald und Achenberg
24
etc. unß heut dato undengemelt ein fürstlich schreiben zukommen, so wir
25
mit underthenig gebürender reverentz empfangen, davon die extrahirte
26
clausula den hoch empfindenden abriß Ihrer Hochfürstlichen Gnaden wa-
27
fen betreffendt folgenden wörtlichen inhalts verlauten thut: Damit desto
28
ehender (welcher thätter an dem beschehenen abriß schüldig) erfahren
29
werden mögte, also haben wir euch hiemit in gnaden andeuten wollen, daß
30
man des mittels, so anderweertz gegen dergleichen unbekante duckmeuser auf
31
den grund zu kommen gebraucht wird, gleicher gestalt an die hand nehmen
32
möge, nemblich, daß ihr durch die statt außrufen lasset, daß alle diejenige,
33
so dieses schimpfflichen abreissens einige wissenschafft haben und selbige

[p. 60] [scan. 84]


1
innerhalb vierzehen tagen nicht bei zwey von euch deputirten, so zu be-
2
nennen , angeben werden, daß inskünfftig, wan ihre wissenschafft ver-
3
khundschafft würde, gleichs dem thätter selbst bestrafft werden, hingegen
4
der sich in bemelter zeitt angäbe, derselb hundert reichsthaler neben den
5
pardon zu einer verehrung haben solte; wolte sich aber der thätter selbst
6
anmelden und stellen, solte ihme gleicher gestalt alles perdonirt und die 100
7
reichsthaler außgefolget werden, maßen wir dan einem der unserigen be-
8
felch geben, solche 100 reichsthaler zu selbigem effect zu deponiren etc.
9
Datum Cölln am 10. Novembris 1643. Subscriptum erat Frantz Wilhelm.

10
Alß nun Ihrer Hochfürstlichen Gnaden wir in allsolchem recht- und billich-
11
meeßigen ansuchen undertheniger gebür zu willfahren unsere schüldigkeit
12
befunden und darauff beide jetziger zeitt auß unserm mittel erwehlete richt-
13
amptsherrn Dr. Johan Stael und Lic. Dieterich Kemner zu obbedeutetem
14
end und auffnehmung der inquisition ernent und verordnet, so wird men-
15
niglichen , und sonderlich denen von solchen geschichten bewust oder da-
16
von ichts in glaubliche erfahrung bringen können, ernstliche verwarnung
17
und erinnerung gethan, obvermeldeter meinung sich gebürend zu con-
18
formiren , bei erwartung angedeuteten praemii und perdons, auch respective,
19
soviel die contraventorn betrifft, der straff nach ermaßig- und befindung,
20
darnach sich ein jeglicher zu richten. Mit urkhund dieses offenen anschlags
21
under unserm, des rhatts, insigel, so geben am 20. Novembris anno 1643.

22
Und ist zu wissen, daß obberürte hundert reichsthaler bei unserm grutthauß
23
würcklich deponirt und zu finden.

24
Henricus Hollandt, secretarius,
25
m[anu] p[ropria] subs[cripsi].

Documents