Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
243. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1649 April 26

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1649 April 26

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 79 fol. 33.

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Licenten. Verbot von Kriegswerbungen. Soldatenabdankung. Bargeldmangel der Grutkasse.

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Uff instendig anhalten hiehiger sembtlicher kauffleute wird herrn licentiato
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Widenbrugk syndico und herrn licentiato Vierdenhalven commission
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ertheilt, die höchstnötige abschaffung der licenten vermög Ihrer Churfürst-
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lichen Durchlaucht zu Cölln und der Heßischer herrn abgesanten gnedigst-
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und gnediger resolution gehöriger örter bestes fleißes zu negotiiren und zu
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befürderen. Item obtulit herrn burgermeister Herding uff der herrn alder-
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leutte bitt dazu zu cooperiren.

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Alß clag und bericht einkam, welchergestalt alhie allerhand underschiedt-
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liche offentliche werbungen in specie Spanische geführt und dabei sonder-
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liche grobe insolentien gebraucht werden, ist beschloßen, daß selbige
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indistincte verbotten werden sollen.

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Seind die durch die zahlambtsherrn mit zuthuen der herrn alderleutte
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specifice uffgesetzte nahmen der soldaten, so abgedanckt werden sollen,
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verlesen, placitirt und die effectuation der abdankung obgemelter herrn
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zahlambtsherrn discretion committirt. Dabei dan Ditherichen Heerden
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grüter nochmahln erinnert und angemahnet, dweil dazu mehr alß vierhun-
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dert reichsthaler erfordert werden und keine andere mittel beim gruethauße
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vorhanden

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Die Klagen der Stadt über ihre Finanznot waren demnach nicht übertrieben. – Das Grutamt
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war diejenige städtische Behörde, welche die Brausteuern einzog, zugleich eine Art städtischer
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Bank, die Gelder aufnahm und verzinste. Eigentliche Stadtkasse war die Kämmerei, von der die
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Ausgaben für die öffentlichen Gebäude, die Befestigung und die Straßen beglichen wurden. Dem
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Gruthaus hingegen oblagen die Zahlungen für Renten, Almosen, Trinkgelder und sonstige außer-
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ordentliche Ausgaben. Bis 1661 war die Zuständigkeit beider Kassen nicht streng untereinander
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abgegrenzt. – Aus Mitteln des Grutamts bezahlt wurden auch 34 Porträts der vornehmsten
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Gesandten, die laut Ratsbeschluß von 1648 für 10 Taler je Stück (!) von dem Maler Jan Baptista
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Floris angekauft und zum dauernden Andenken an den Friedenskongreß in der Ratskammer
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(Friedenssaal) angebracht wurden. Näheres bei Striedinger , der Anselm van Hulle für den
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Maler hält und Floris nur als Zwischenhändler gelten läßt. Gegen seine Annahme Geisberg II
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S. 390ff.
, daran zu sein, daß er gegen morgen uffs wenigst vierhundert
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reichsthaler ad computum der alten restanten würcklich beibringe.

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