Acta Pacis Westphalicae III D 1 : Stadtmünsterische Akten und Vermischtes / Helmut Lahrkamp
259. Protokoll des Rates der Stadt Münster Münster 1651 Oktober 31

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Protokoll des Rates der Stadt Münster


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Münster 1651 Oktober 31

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Ausfertigung: A II 20 Bd. 81 fol. 125. Druck: H. Lahrkamp , Friedenskongreß S. 288f.

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Verwahrung gegen abträgliche Äußerungen des ehemaligen Stadtkommandanten von Reumont.

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Alß herrn burgermeistere referirten, wasgestalt Ihre Gestrengen, herr
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generalwachtmeister Reumondt, sich nun zu underschiedtlichen mahlen
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und noch newlicher tagen dahin vernemmen lassen, als wan ihro daran von
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dieser statt ungütlich beschehen, daß sie in Aprili nechsthin ohnzeitig
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abgedanckt und dabei das geringe subsidium der servitien halben biß hiehin
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abgeschnitten und verweigert worden, vermeinend und dabei anziehend,
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daß sie in ansehung ihrer vielfältiger trew nutzlicher diensten und zugleich

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versäumeten avanciments und vieler tausenden an gelde, so sie sonsten
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im velde betten prosperiren können, wol eine mehrere danckbarkeit und
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uffs wenigst noch etwan ein 100 ducaten jahrlichs zur küchensteur meritirt
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zu haben verhofften, mit mehrerm etc., so ward solches in consideration
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gezogen und dafür geachtet, dweil Ihre Churfürstliche Durchlaucht hoch-
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seeligsten andenckens den herrn generalwachtmeister hiebevorn uff alhero
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deputirt, umb zeit wehrender friedenstractaten das gubernament uber die
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soldatesca alhie zu vertretten und sonderlich die under so vieler verschie-
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dener herrn und potentaten gesinde befahrende ungelegenheit bestmüg-
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lichst zu verhüten, daß also auch diese statt Ihrer Gestrengen auch dießfals
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weiters nicht verobligirt und ob sie wol bei dieser statt allerhandt ersprieß-
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liche dienste erwiesen und viele inconvenientien mit sonderbarer dexteritet
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und vigilantz praecavirt, so were doch nicht so eben diese statt, als in deren
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vermögen es ohnedeme nicht ist, sondern vielmehr Ihre Kayserliche Maye-
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stät und Churfürstliche Durchlaucht wie auch die sembtliche interessirte
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cronen, potentaten und herrn deroselben dafür verpflichtet und den ange-
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gebenen schaden zu erstatten mehr schuldig und mächtig. Ein erbarer rhat
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hette ihres orts, so viel als in der statt und burgerschafft vermögen gewesen,
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praestirt und zwarn an die drey jahren nach bereits geendigten tractaten,
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also man dafür hielte, daß in ansehung diese statt bei den tractaten nicht
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allein keinen nutzen oder vortheil, sondern an etliche vieltausent reichs-
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thaler schaden gehabt, Ihre Gestrengen nicht befuegt sein, deroselben ein
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mehres anzumuhten, geschweige dergestalt gleichsamb schimpff- und
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verkleinerlich nachzureden, derwegen die anwesende herrn für rahtsamb
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und nötig angesehen, daß diese und mehr andere motiven, so dem proto-
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collo alle einzuverleiben theils zu viel, theils bedencklich gefallen, wol-
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gemelter Ihrer Gestrengen zu benemmung dießes von ihro gefaßten un-
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gleichen concepts und vermeidung weiter dergleichen nachrede glimpfflich
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und gelegentlich erinnert werden sollen.

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Sonsten aber seindt domini nochmaln erbietig, mit alder- und meisterleuten
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dahin ferner zu reden, damit die begehrte befreyung des hoffs an der Hörster
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pforten uff eine zimbliche zeit von jahren ertheilt werden möge

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Am 3. November willigten die Gildevertreter ein, daß Reumonts Hof an der Hörsterpforte,
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so von Travelman anerkaufft, auf 50 Jahre von bürgerlichen Lasten befreit werde. – Bereits
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1649 hatten die kaiserlichen Gesandten am Wiener Hofe wegen Reumonts rückständiger Gage
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interveniert; laut Mitteilung des Wiener Kriegsarchivs findet sich in den Protokollen des Hof-
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kriegsrats für 1653 die Bitte des Generals um Anweisung von 8000 Talern als „Recompens“; die
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Hofkammer erhielt auch Anweisung, diese Summe anzuweisen.
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