Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei den Gesandten Osnabrück 1645 Dezember 31 / 1646 Januar 10

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Deputation der fürstlichen und städtischen Gesandten bei den Gesandten


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Osnabrück 1645 Dezember 31 / 1646 Januar 10

5
Wetterauische Grafen ( Nassau-Dillenburg ) B I fol. 141–141’ [Konzept Geißel] (= Druck-
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vorlage
).

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Schwedische Replik von 1646 I 7 : Bitte um Mitteilung des kaiserlichen Protokolls. Deputation
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zu den schwedischen Gesandten am 9. Januar 1646

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Siehe Nr. 79.
: Information und Bitte um Verständnis.
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Gravaminaverhandlungen: Ort der Verhandlungen.

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(Im Quartier Trauttmansdorffs zu Osnabrück.) Anwesend: Kaiserliche (Trauttmansdorff,
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Lamberg, Krane); als Deputierte: Sachsen-Altenburg / Sachsen-Coburg, Braunschweig-
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Lüneburg-Celle / Braunschweig-Lüneburg-Grubenhagen / Braunschweig-Lüneburg-Kalenberg,
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Mecklenburg-Schwerin / Mecklenburg-Güstrow, Wetterauische Grafen, Stadt Straßburg, Stadt
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Lübeck

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Laut Beschluß vom 9. Januar 1646 (s. Nr. 80 bei Anm. 31) wurden dieselben Ges. , die am 9.
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Januar bei den schwed. Ges. gewesen waren (s. Nr. 79), auch zu den Ksl.en deputiert.
.

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Deputierte . Nos, die vorgemeldte deputati, [ haben ] bey den Kayßerlichen
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herren gesandten graf Trauttmansdorff, graf Lamberc und Dr. Cranen au-
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dientz gehapt, dabey

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1. den newenjarswuntsch und guten friedenssucceß abgelegt,

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19 anhielte] In Magdeburg A I folgt: in quem casum iamdum eventualiter conclusum
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etc.

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(Cras hora 8. mane dictabitur, was Sueci communiciret

Es wurde nicht ermittelt, was diktiert werden sollte.
.)
2. referirt die Suedische eröffnung der vorhabendten mundtlichen replic, bey-
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des am sontag, [ den 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646 ] , geschehen

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20–21 gegen – deputirte] Von derselben Hand am Rand ergänzt.
gegen
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2 geforderte deputirte

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Am 28. Dezember 1645 / 7. Januar 1646 hatten die schwed. Ges. einer auf ihr Verlangen bei
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ihnen erschienenen Deputation von der bevorstehenden Eröffnung der schwed. Replik an die
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Ksl.en berichtet. Deputierte waren die Ges. Sachsen-Altenburgs und Braunschweig-Lüneburgs
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(s. Nr. 77). Noch am selben Tag trugen die schwed. Ges. den Ksl.en ihre Replik vor (s. Nr. 78
30
Anm. 8).
,

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3. die gestrige deputation zu den herren Suedischen gesandten und waß dabey
23
passirt

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Siehe Nr. 79.
,

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4. gebetten, diese particulardeputation nit ungleich zu vermercken, dan dazu
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die Suedische erforderung obgemelt anlaß geben. Man begerte, sich sonsten
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von den herren catholischen keineswegs zu separiren.

[p. 475] [scan. 493]


1
5. Umb copiam und nachricht der vorgangenen replic handlung [ gebeten ] ,
2
worzu die herrn Sueden sich auch erbotten

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Die schwed. Ges. hatten sich am 9. Januar erboten, das schwed. Protokoll der Replik möglichst
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bald förmlich mitzuteilen (s. Nr. 80 bei Anm. 17).
, nit zweyffelendt, die herrn Kay-
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ßerlichen uns dergleichen auch widerfaren laßen wurdten.

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6. Umb beforderung der gravaminum gebeten und daß sie alhier vorgenom-
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men werden möchten.

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Kaiserliche . Ihre excellenz von Trautmansdorff fuhrten das wort und
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antworteten:

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Ad 1.: durch einen gegenwunsch.

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Ad 2. et 3.: ließen sie dahingestellt sein.

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Ad 4.: hette nichst [ ! ] zu bedeuten.

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Ad 5.: Wan die protocolla collationirt, solten sie den ständen miteinander
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communicirt werden. Sey dem Mayntzischen directorio auch schon etwas
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davon zugestellt worden

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Das ksl. Protokoll mit der schwed. Replik wurde am 20. und 22. Januar 1646 durch Kur-
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mainz diktiert (s. [ Nr. 29 Anm. 4 ] ).
.

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Ad 6.: Wolten dazu alle gute beforderung thun, könten uns aber noch keine
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versicherung geben, daß sie eben an disem ort vorgenommen werden möch-
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ten . Das gröste gravamen seye, daß man das Römische Reich also zerreißen
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wolte.

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Nach fernerem discurs namen wir unsern abschiedt und wurdten von den
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Kayßerlichen gesandten biß an die thure der anticammer begleytet etc. Die
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audientz ist auch stando vorgangen.

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Sachanmerkungen zu Nr. 81

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