Acta Pacis Westphalicae III A 3,2 : Die Beratungen des Fürstenrates in Osnabrück, 2. Teil: 1645 / Maria-Elisabeth Brunert
EDITIONSTECHNISCHE REGELN

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EDITIONSTECHNISCHE REGELN

Die Acta Pacis Westphalicae folgen im Prinzip den Empfehlungen zur Edition frühneuzeitlicher Texte . Über diese Richtlinien sowie über die Abweichungen oder Ergänzungen von ihnen, die in diesem Band vorgenommen worden sind, unterrichtet folgende Aufstellung. I. Deutsche Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverändert, also: burgere, uber, rühig, sye, ieder, yeder, vertrawen, fewr, unndt, ont, unß, beraitz.
    • – Ausnahmen: y oder ij wird in ii aufgelöst in Wörtern wie aliirter, variiren, renunciiren; v (konsonantisch) und u (vokalisch) werden nach heutigem Gebrauch wiedergegeben; j und i werden entsprechend ihrem Lautwert wiedergegeben, also in statt zeitgenössisch: jn; Trema bei y wird weg- gelassen .
    • – Bei unsicherer Lesart wird die dem heutigen Gebrauch nähere bevorzugt.
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichungen Gottes: Gott, der Allerhöchste, Christus, das Aller- heiligste , das Venerabile. Aber: christenblutvergießen, das allerheiligste sacrament;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und alle Ablei- tungen : die Kayserlichen gesandten, der Päpstliche nuntius, Päpstliche Heiligkeit. Aber: der kayser Ferdinand der ander, kaisertum;
    • – Personennamen und geographischen Bezeichnungen mit allen Ableitungen: Luther, die Calvinisten, die Schwedischen gesandten, der Westphäli- sche craiß, die Oberpfaltz. Ebenfalls groß: die Uniirten Provincien, die Generalstaden, die Juden, Lateinisch, Deutsch, Französisch.
    • Aber klein: hansestädte, die goldene bulle;
    • – allen Bezeichnungen für das Heilige Römische Reich im staatsrechtlichen Sinne, also: Heiliges Römisches Reich. Aber klein in Zusammensetzun- gen und wenn es im Sinne von „Land“ gebraucht ist, also: reichskammer- gericht , reichsstände, reichstag.
    • – (in Diarien) Titeln, wie Ihr Kayserliche Mayestät, Ihre Churfürstliche Durchlaucht, Hochfürstliche Gnaden;
    • (in Korrespondenz) Titeln in der Anrede, wie Euer Kayserliche Mayestät, Euer Churfürstliche Durchlaucht, Euer Excellentz.
    • Aber klein (in Protokollen): ihre churfürstliche gnaden; seine Kaiserliche majestät;
    • – Namen von Monaten und kirchlichen Festen, auch in Zusammensetzun- gen , wie Ostervigil. Aber klein: Wochentage;
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      St. in Heiligennamen: St. Lamberti;
    • – Abkürzungen akademischer Titel, wie Dr., Lic., I.U.D., sowie Bezeich- nungen von Ordensleuten, wie P. Adami. Aber klein: Bernhard Rotten- dorf , medicinae doctor; ein pater, der pater Adami.
    • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben.
  • 3. Der Apostroph wird gesetzt nach den Rechtschreiberegeln im DUDEN (18. Auflage 1980), also: sich’s, geht’s.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf- gelöst , im Zweifel nach modernem Gebrauch.
    • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
    • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Tex- ten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
    • Wenn der Satzanfang zitiert wird, ist das erste Wort groß zu schreiben, also: § „Tandem omnes“; wenn aus dem fortlaufenden Text zitiert wird, ist das erste Wort klein zu schreiben, also: versiculo „ja sogar verhasset sind etc.“.
    • Wenn ein Incipit unvollständig zitiert wird, ist das Fehlende in eckigen Klammern zu ergänzen, also: § „Darbei [es] dann etc.“
    • Wenn das Incipit nicht zu verifizieren ist, muß dies in einer Sachanmerkung angegeben werden.
    • Nicht aufgelöst wird die Abkürzung fl. [= Gulden ].
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wiederge- geben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also: anno 1630 statt anno 30.
    • – Aber: ad 1. statt ad 1 m , 1. statt 1 stens , in § 2 statt in §º 2º.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach dem heutigen Gebrauch (jedoch ohne Bindestrich) vorgenommen, also: Churcöllnisch, Heßen Caßel.
  • 8. Die Zeichensetzung ist der heutigen weitgehend angeglichen.
    • – Ausnahme: Es bleibt bei der Vorlage, wenn sich durch Änderung eine Sinn- verschiebung ergeben könnte.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.
  • 10. Ergänzungen des Bearbeiters werden in eckige Klammern gesetzt, und zwar kursiv.

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II. Lateinische Texte
  • 1. Vokalismus und Konsonantismus bleiben gegenüber der Vorlage unverän- dert .
    • – Ausnahmen: j wird in i geändert, also: huius, ius; y wird in ii aufgelöst,
  • also: iis; y wird konsonantisch, u nur vokalisch verwendet.
  • 2. Großschreibung bei:
    • – allen Bezeichnungen Gottes: Christus, Dominus;
    • – Kaiser und Papst, wenn sie antonomastisch verwendet sind, und bei allen Ableitungen: Imperator, Pontifex, Caesareani, Papistae;
    • – Monatsnamen;
    • – Wochentagen, wenn ein Name enthalten ist, also: dies Mercurii, dies Veneris.
  • Alles andere wird, außer am Satzanfang, klein geschrieben, namentlich auch: aurea bulla
  • 3. Akzente werden nicht gesetzt.
  • 4. Abkürzungen werden in der Regel dem Buchstabenbestand entsprechend auf- gelöst .
  • Aufgelöste Abkürzungen werden dekliniert.
  • Werden Paragraphen von Verträgen, Vertragsentwürfen oder anderen Tex- ten mit dem Incipit zitiert, so wird ein vorhandenes §-Zeichen belassen oder (gegebenenfalls anstelle des ausgeschriebenen Wortes) neu hinzugesetzt, also § „Tandem omnes etc.“ statt paragraphus tandem omnes etc.
  • 5. Römische und arabische Zahlen werden nach heutigem Gebrauch wieder- gegeben und ausgeschrieben bzw. ergänzt, also anno 30 = anno 1630.
  • 6. Zitate (im Text) werden durch Anführungsstriche gekennzeichnet.
  • 7. Worttrennungen am Zeilenende erfolgen nach heutigem Gebrauch.
  • Die Getrennt- und Zusammenschreibung wird möglichst nach dem heutigen Gebrauch vorgenommen, also: res publica.
  • 8. Die Zeichensetzung wird nach dem heutigen deutschen Gebrauch für latei- nische Texte vorgenommen.
  • 9. Absätze werden sinngemäß gesetzt, auch in Abweichung von der Vorlage.

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