Acta Pacis Westphalicae II A 2 : Die kaiserlichen Korrespondenzen, Band 2: 1644 - 1645 / Wilhelm Engels mit einem Nachtrag von Karsten Ruppert
245. Ferdinand III. an Nassau und Volmar Linz 1645 September 30

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Ferdinand III. an Nassau und Volmar


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Linz 1645 September 30

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Ausfertigung: RK , FrA Fasz. 92 VI nr. 845 fol. 209–214’, [ praes. 1645 Oktober 11 ] =
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Druckvorlage – Konzept: ebenda Fasz. 47b fol. 190–199 – Kopie: Giessen 204 nr. 123
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S. 1024–1036 – Druck: Gärtner VI nr. 62 S. 303–311.

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Weisung zu vertraulicher Korrespondenz mit den französischen Bevollmächtigten: Teilweise
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Restitution der Pfalz; achte Kur; französische Satisfaktion. Postverbindung zwischen den Kongreß-
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orten und dem Kaiserhof. Von d’Avaux angebotenes Bündnis. Nachrichtenaustausch mit den kur-
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bayerischen Bevollmächtigten.

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Euch ist bekandt und weisens hoffentlich alle unsere actiones von anfang
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unserer Kayserlichen regierung biß auf gegenwertige stundt klärlich und
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gnugsamb auß, daß wir nit keine öffnung noch gelegenheit underlassen,
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vermittelst welcher man auch die geringste hoffnung schepffen können,
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auß diesem so lang wehrenden bluettigen krieg dermahleinst in einen billi-
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chen und versicherten ruhestandt zu gerathen; zu dießem endt nun haben
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wir unnß nit allein auß lieb zum frieden und zu beförderung der tractaten
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in viele wege überwinden, sachen nachzugeben, die sonst mit fueg an unß
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nicht begert werden können oder sollen, sondern auch geschehen lassen, das
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unsers lieben vetters und schwagers, des churfürsten in Bayrn liebden in
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geheimb an den Franzößischen hoff selbst geschikht , gestalt alda zu pene-
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triren , ob und was dann eigentlich für hoffnung zum frieden sein möchte.
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Nachdem aber ihrer liebden abgeordneter mit seiner werbung von Paris
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ab- und zu denen universalfridenstractaten gewießen worden, so haben
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unß dieselbe vermittelst unsers reichsvicecanzlers bey seiner iüngsten anwe-
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senheit zu München zu erkennen gegeben, welchergestalt zwischen den
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Franzößischen und ihren abgesandten mehrmahlige underredung gepflogen
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worden, diß inhalts wie ihr ab der beylag lit. A mit mehrerm zu ersehen.

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Wan unnß nun nit allein auß eüeren underschietlichen relationibus gehor-
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sambist referiert worden, wasgestalt die Churbayrische und andere abge-
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sandten sich bey den Franzößischen ministris zimblich starkh und vertrew-
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lich intrinsecirt, sondern auch daßienige, waß unß Churbayrns liebden
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communicirt, mehrers und soviel mit sich bringt, daß man in den materiali-
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bus selbsten und in den haubtpuncten darüber zu tractiren guetentheils
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sich heraußgelassen, also ist unser gnedigster bevelch, das auch ihr sambt
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oder sonders die occasion suchet oder mit allen dreyen Franzößischen abge-
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sandten , oder wan es des praedicats halben (warin ihr ebenergestalt wie
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der Pabstliche nuncius den duca de Longeville tractirt, eüch eürestheils

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auch zu verhalten) nicht sein köndte, mit dem d’Avaux und Servient allein
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oder auch mit einem auß diesen beeden allein, wan die conferenz mit beeden
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nicht zu erheben, zur underredung zu gerathen und bey ihnen folgendes
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anzuebringen.

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Nachdem nunmehr auf ihre unnß zuekommene propositiones unser ant-
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wort (massen wir nit zweifflen, das solches bereit geschehen werde sein)
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ihnen eingehändigt worden were, und sy sich erklert, das sy nach empfahung
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derselben sy ein und andere ihre intention, wie sy vermeinen wolten, das
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der von meniglich verlangte frieden befürdert köndte werden, deütlicher
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expliciren wolten, also weret ihr bevelcht, bey ihnen eüch anzugeben und
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solches zu dem endt zu vernemmen, damit man beederseits die intentiones
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zu befürderung des friedens bessser zusammentragen und diesem tractat
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ein endt geben köndte. Hierauf werden sich nun die Franzößische abge-
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sandten sowohl in der Pfalzischen sach

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Über die pfälzische Frage vgl. F. Dickmann S. 377ff. und S. 568.
alß auch in puncto satisfactionis
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vor sich selbsten heraußlassen und euch occasion geben, daß ihr über ein-
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und andern puncten mit ihnen in discurs gerathen könnet, alß welche zwey
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auß den haubtpuncten seint, so in diese tractatus einlauffen oder nit.

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Bekombt ihr die apertura von einem oder andern passu zu handlen, so habt
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ihr erstlich soviel das Pfalzische wesen betrifft, ihnen zu gemüeth zu führen,
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waßmassen des verstorbenen königs auß Frankhreich liebden selbsten des
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Pfalzgraven actiones ie und allzeit improbirt, solche auch dergestalt beschaf-
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fen gewesen, daß kein potentat selbige zu defendiren nimmermehr ursach
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gehabt. Ia es hette der könig in Engellant sogar auch seinesorths solche nit
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approbiert und köndte allen königreichen und landen nichts zu gefehrli-
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cherer consequenz außschlagen, alß dergleichen actiones zu protegiren.

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Gleichwohl hetten wir auß Kayserlicher clemenz mehrmahlige tractatus
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mit Pfalz vorgehabt, die aber ie und allzeit (umb daß die Pfalzische wenig
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oder nichts nachgeben wollen, nachdem viel zeit darmit verlohren worden)
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zergangen. Wir begerten unnd verstunden unsere auf anno sechzehnhun-
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dertunddreyßig gestelte amnistiam nach dem buechstaben des iüngsten
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reichsabschiedts und also nit darauf, daß die Pfalzischen erben ganz und
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totaliter proscribirt unnd ausser reichs verbleiben solten, sonder wie der
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reichsabschiedt dießes werkh auf ein absonderliche handtlung stelte, alß
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weren auch wir geneigt, die Pfalzgraven zu theils ihren landen und leüthen
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auß gnaden wiederumb kommen zu lassen. Weillen nun nit zu zweiflen,
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daß auch sy, die Franzößische abgesandten, dißorths die catholische religion
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in acht nemmen wurden, alß bettet ihr von ihnen zu vernemmen, wie sy
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etwa vermeinten, daß die sach hinzulegen. Und da dieselbe auf die total-
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restitution aller länder gingen, mit gueter manier ihnen zu remonstriren,
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waßgestalten sich die totalrestitution nit erheben wurde lassen. Und zwar

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erstlichen, soviel die Obere Pfalz betrifft, ihnen zu remonstriren, daß die
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unß verursachte unkosten von mehrermelten Pfalzgraven notori weren,
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und er zu erstattung derselben einmahl allein schuldig und verbunden sey;
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das daß ganze Römische reich ihne hierzu eo ipso condemnirt, das er der
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chur privirt und vor ihne ein stuekh landes auß gnaden gesuchet; köndte
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dahero mit keiner billichkeit von der cron Franckhreich nimmermehr seine
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völlige restitution verlangt werden, geschweigen des particularsinteresse,
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so die cron Franckhreich dißorths hette, das ein nunmehr zu der catholi-
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schen religion durch Gottes gnade gebrachtes landt nit alsogleich wieder
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zum abfahl (so unfelbar, wan schon das wiederspiel paciscirt, erfolgen
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werde) gerathen thette, und hierdurch die potentia Calvinismi in Teütsch-
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landt ergrössert und zugleich auch inn Frankhrich zu mehrerm incremento
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gelangen wurde. Des churfürsten in Bayrn liebden die abstattung der unko-
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sten oder auch unnß selbsten aufzubürden, köndten wir unnß nicht zue-
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muethen lassen, dahero dises ganze werkh darauf beruhen müesse, das der
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Pfalzgraff mit der Undern Pfalz sich contentirte, salvis conditionibus mit
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welchen dieselbe sowohl in puncto religionis alß auch sonsten einzu-
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raumen sein möchte.

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Was nun hierüber sich die Franzößische ministri heraußlassen, daß hab
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ihr unnß weitter zu berichten und in specie auch zu penetriren, waß ihr
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intention in puncto der churdignitet ist unnd noch zur zeit allein discursive
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gegen ihnen eüch heraußzulassen, ob nit die alternativa der nechste weeg
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möchte sein nach abgehung der iezigen Maximilianischen lini, oder ob
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die cron Franckhreich ad octavum electorem inclinire und der gedankhen
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und mainung sey, wie die beylag [= Beilage B] mit sich bringt, welche ihr
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in höchster geheimb zu halten und noch zur zeit mit niemandts anderst
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darüber zu communiciren. Werden sich nun die Franzößische ministri auch
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in puncto satisfactionis und auf maß und weiß heraußlassen, wie sy sich
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gegen den Churbayrischen vernemmen lassen, so habt ihr zwar solches
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anzuhören, aber gleich anfangs ihnen die unbillichkeit der praetension auf
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Elsas zu remonstriren, allerdings mit denienigen argumentis, so absonderlich
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dir, Vollmayr, diser Österreichischen pupillen halben zum theil selbsten
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bekhandt, zum theil auch mit denienigen rationibus, die ihr in unsers reichs-
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vicecanzlers relation [= Beilage A] zu finden. Damit ihr aber umb soviel
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besser occasion haben möget, mit den Franzößischen ministris in die mate-
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rialia tractatus hieneinzuerukhen, so hettet ihr eüch von unsertwegen soweit
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heraußzulassen, daß wir nit allein unserstheils geschehen lassen, sondern es
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auch an seithen des reichs dahin richten wollen, das die sonst zum reich
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immediate gehörige stiffter Metz, Tull und Verdun der cron Frankhreich
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verbleiben und sie dißorths ohne weittere ansprach sein solten. Wegen
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Pignarolo sich auch noch wohl mittel finden werden, sich zu vergleichen.

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Und wir seindt des ganzen verlauffs ie eher ie besser und bey aigener
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staffetta von eüch gewerttig.

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Inmassen wir dan auch bereit die verordnung gethan, das zu mehrer befür-
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derung des friedenwesen die posten in der wochen zweymahl alß mitwochs
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und sambstags von hinnen nacher Münster und Oßnabrugg ablauffen sol-
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len ; haben auch der grävin von Taxis derentwegen zugeschrieben

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Vgl. hierzu W. Fleitmann S. 28f.
, die
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anstalten zu machen, das gleichergestalt die posten in der wochen zweymahl
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von dannen anhero spedirt werden, dann es ist unser gänzliche und endt-
7
liche intention, der sachen ie eher ie besser auf den grundt zu kommen, ob
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es der cron Franckhreich ein ernst zum frieden und mit waß conditionibus,
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damit wir unß haubtsachlich resolviren mögen, was umb friedens willen
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zu thuen oder zu lassen; und darumb wollen wir, daß ihr mit den Franzö-
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ßischen ministris ie ehr ie besser zu vertrewlicher conferenz kommet, dar-
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beneben aber gleichwohl eüer absehen dahin habet, daß ir den protestiren-
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den derentwegen kein sonderliche gelosia geben thetet, massen dan dises
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nit dahin angesehen, daß wir einzige separation zwischen den cronen, sonder
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nur den weeg suchen oder mit beeden zugleich oder mit ihnen nach und
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nach zur handlung der materialium zu kommen. Und wan ihr also eins und
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das ander bey den Franzößischen ministris penetriret; so köndt ihr auch
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alßdan bey den mediatoribus die anregung thuen, daß eüch weitleüffig zu
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ohren were kommen, wohin der cron Franckhreich intention in der Pfal-
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zischen sachen und wegen Elsas gerichtet und ob angeregte rationes und
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argumenta inutroque auch gegen sy erwehnen und umb einwendung ihrer
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officiorum, da man zur haubthandlung dergleichen passuum kommen solte,
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beweglich ersuchet.

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Anbelangendt das |:foedus, so der d’Avaux absonderlich offeriert

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Wahrscheinlich war ein solcher Vorschlag von d’Avaux bei dem in [ nr. 238 ] erwähnten Gespräch
43
mit Volmar gemacht worden.
:|, da
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habt ir zu erwartten, waß derentwegen an eüch gebracht werden möchte,
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köndt gleichwohl mit gueter dexteritet remonstriern, wie die cron Frankh-
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reich bey iezigem zuestandt |:in Engellandt noch weniger zu vigiliren:|
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und dahin zue sehen habe, damit man auch |:der religion halben, welche,
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wann das parlament obsigen solte, auch in Frankreich zu remediren wurde
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haben, desto ehender zum friden kommen möge:|.

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Und weillen zweivelsohne die Churbayrische über die zu Münster gepflo-
32
gene conferenz und veranlaste mehrere communication sich gegen euch in
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einem und andern künfftig auch weiter herauslassen möchten, also habt ihr
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ebenergestalt gegen ihnen sowohl der Pfalzischen sachen halben alß wegen
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Elsas die considerationes, so bey ein- und anderm zu beobachten, zu erweh-
36
nen und sy zu ersuchen, daß sy dergleichn auch ihresorths denen Franzößi-
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schen gesandten vor sich selbst remonstriern und, was selbe sich darauf
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weiter erklären, euch hinwider communiciren möchten.

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Waß die andern puncten betrifft, wegen der Churbrandenburgischen abge-
40
sandten , dan des begerten directorii von Magdeburg und des Spanischen

[p. 501] [scan. 529]


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armistitii zue wasser, weilen sich der status rerum seithero mit dem vergli-
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chenen modo consultandi geändert, wir auch des armistitii halber derglei-
3
chen nachricht nit haben, also hette es darbey sein bewenden.


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Beilagen


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[A] Kurz an Ferdinand III. , am 10. September 1645 in Melk persönlich übergeben. Kopie:
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RK , FrA Fasz. 92 VI ad nr. 845 fol. 222–230 – Druck: Gärtner VI nr. 9 S. 45–60.

7
[B] Gutachten in der pfälzischen Sache , undatiert. Kopie: RK , FrA Fasz. 92 VI ad nr. 845
8
fol. 216–221.

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